Was bedeutet zu unserer vollen Zufriedenheit?

URTEILE ZUFRIEDENHEITSFORMEL

Urteile zum Thema:

Zufriedenheitsformel (9 Urteile)

(9) Bestätigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass er die ihm übertragenen Arbeiten "zu unserer vollen Zufriedenheit" ausgeführt hat, so werden damit gut durchschnittliche Leistungen bescheinigt. Enthält diese Formulierung den Zusatz "zum großen Teil", so liegt darin eine die Leistungen abwertende Einschränkung, deren Beseitigung der Arbeitnehmer verlangen kann, wenn die gut durchschnittlichen Leistungen unstreitig sind.
- LAG Köln 18.5.1995 - 5 Sa 41/95

(8) Die Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" ist sprachlich unmöglich.
- LAG Düsseldorf 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94

Kommentar: Die Arbeitsgerichte urteilen in dieser Frage unterschiedlich, siehe auch Urteil des LAG Hamm vom 13.2.1992 und des BAG vom 23.9.1992

(7) Bewertet der Arbeitgeber im Zeugnis die einzelnen Leistungen des Arbeitnehmers ausnahmslos mit "sehr gut" und die Tätigkeit darüber hinaus als "sehr erfolgreich", so ist damit eine Gesamtbeurteilung mit der Schlußfolgerung, der Arbeitnehmer habe seine Aufgaben "immer zu unserer vollen Zufriedenheit" gelöst" unvereinbar. Der sehr guten Leistung entspricht die zusammenfassende Beurteilung "zur vollsten Zufriedenheit". Allerdings gehört das Wort "voll" zu den Adjektiven, die nicht vergleichsfähig sind, wie etwa auch "rund", "ganz" oder "halb". In der Zeugnissprache wird aber "vollste Zufriedenheit" in Kauf genommen. Will der Arbeitgeber das Wort "vollste" vermeiden, so muß er eine sehr gute Leistung mit anderen Worten als "volle Zufriedenheit" bescheinigen.
- BAG 23.9.1992 - AZR 573/91

(6) Es erscheint rabulistisch, im Hinblick auf den in Sprachlehrbüchern nicht vorhandenen Superlativ des Wortes "voll" dem Arbeitnehmer das Adjektiv "vollste" bei der Beurteilung im Zeugnis zu verweigern, wenn es in arbeitsrechtlichen Monographien, Musterbüchern und Zeitschriften gebräuchlich ist.
- LAG Hamm 13.2.1992 - 4 Sa 1077/91

(5) Eine Notenskala mit nur fünf Noten läßt nicht die gesamte Bandbreite der Bewertung zu. Eine Notenskala mit sieben Stufen läßt weitere Bewertungen nach oben wie nach unten zu. Es empfiehlt sich, folgende Notenskala zu übernehmen: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" = sehr gute Leistungen; "stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = gute Leistungen; "zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = vollbefriedigende Leistungen; "stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" = befriedigende Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit erledigt" = ausreichende Leistungen; "im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" = mangelhafte Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht" = unzureichende Leistungen.
- LAG Hamm 13.2.1992 - 4 Sa 1077/91

(4) Wurde das Arbeitsverhältnis im Kündigungsschutzverfahren gemäß einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers aufgelöst, so ist die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" im Arbeitszeugnis eine wohlwollende, in jeder Hinsicht durchschnittliche Formulierung der Qualifikation.
- ArbG Passau 14.1.1991 - 2 Ca 235/90

(3) Eine Zeugnisformulierung, die "zufriedenstellende Leistungen" attestiert oder eine Aufgabenerfüllung "zu unserer Zufriedenheit" bescheinigt, bringt zum Ausdruck, daß die Leistungen nicht zufriedenstellend, sondern unterdurchschnittlich, aber noch ausreichend waren.
- LAG Hamm 19.10.1990

(2) Eine Tätigkeit, die während der gesamten neunmonatigen Beschäftigung niemals beanstandet war, hebt sich aus dem Durchschnitt heraus und verdient eine Heraushebung durch die Formulierung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit".
- LAG Düsseldorf 20.11.1979 - 5 (9) Sa 778/79

(1) Mit der Formulierung "stets zur Zufriedenheit" wird zum Ausdruck gebracht, daß die Leistungen durchschnittlich (ausreichend) waren.
- LAG Düsseldorf 20.11.1979 - 5 (9) Sa 778/79

Gesamtbeurteilung: Zufriedenheitsformel

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Note 1

- Herr/Frau hat die ihm/ ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

- Er/Sie hat unseren Anforderungen/Erwartungen in allerbester Weise und jeder Hinsicht entsprochen.

- Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden.

- Mit seinen/ihren Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden.

- Wir waren mit ihm/ihr stets absolut/äußerst/in höchstem Maße zufrieden.

- Seine/Ihre Leistungen verdienten in jeder Hinsicht unsere absolute Anerkennung.

- Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit erledigt.

- Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer größten Zufriedenheit erledigt.

- Wir waren mit ihren/seinen Leistungen stets und in jeder Hinsicht sehr zufrieden.

- Zusammenfassend sind wir mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.

- Herr/Frau hat unseren Anforderungen/Erwartungen in jeder Hinsicht optimal entsprochen.

- Er/Sie hat dem Unternehmen in seinem/ihrem Verantwortungsbereich äußerst wertvolle Dienste erwiesen.

- Seine/Ihre Leistung übertraf die an ihn/sie gestellten Anforderungen in besonderem Maße.

Note 2

- Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

- Ingesamt hat er/sie den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.

- Er/Sie hat unseren Anforderungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

- Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

-  Unsere Erwartungen wurden stets in jeder Hinsicht erfüllt.

- Wir waren mit ihm/ihr stets in hohem Maße zufrieden.

- Mit seinen/ihren Leistungen waren wir voll und ganz zufrieden.

- Seine/Ihre Leistungen waren voll und ganz zufriedenstellend.

- Er/Sie hat die ihm/ihr gestellten Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne "stets") erledigt.

- Mit seinen/ihren Leistungen waren wir jederzeit voll zufrieden.

- Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit unsere volle Anerkennung gefunden.

- Wir waren mit ihren/seinen Leistungen stets sehr zufrieden.

- Zusammenfassend sind wir mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht stets voll zufrieden.

- Er/Sie hat dem Unternehmen in seinem/ihrem Verantwortungsbereich stets gute Dienste erwiesen.

- Seine/Ihre Leistung übertraf die an ihn/sie gestellten Anforderungen.

Note 3

- Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit (ohne "stets") erledigt.

- Er/Sie erfüllte unsere Anforderungen/Erwartungen in jeder Hinsicht.

- Herr/Frau genügte unseren Ansprüchen in jeder Hinsicht.

-  Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll / jederzeit zufrieden.

- Seine/Ihre Leistungen haben unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.

- Mit seiner/ihrer Leistung waren wir voll zufrieden.

- Seine/Ihre Leistungen waren stets zufriedenstellend.

- Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.

- Zusammenfassend waren wir mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht voll zufrieden.

- Er/Sie hat dem Unternehmen in seinem/ihrem Verantwortungsbereich gute Dienste erwiesen.

- Seine/Ihre Leistung entsprach den Erwartungen in vollem Umfang.

Note 4

- Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.

- Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen.

- Mit ihren/seinen Leistungen waren wir zufrieden.

- Zusammenfassend sind wir mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht zufrieden.

- Er/Sie hat zufriedenstellend gearbeitet.

- Seine/Ihre Leistung entsprach den Anforderungen.

Note 5

- Herr/Frau hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.

-  Er/Sie führte die Arbeiten, die wir ihm/ihr übertrugen, mit Interesse durch.

-  Herr/Frau war stets bemüht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit zu erledigen.

- Er/Sie zeigte für seine Arbeit großes Verständnis und Interesse.

- Herr/Frau hat sich stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.

- Neue Aufgaben betrachtete er/sie stets als Herausforderung, der er/sie sich mutig stellte.

- Zusammenfassend sind wir mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht grundsätzlich zufrieden.

- Seine/Ihre Leistung entsprach den Anforderungen im Wesentlichen.

Was ist besser vollen oder vollsten Zufriedenheit?

"Zu unserer vollsten Zufriedenheit": Eine gute Bewertung. Die Formulierung entspricht der Note "Gut". "Zu unserer vollen Zufriedenheit": Durchschnitt. Eine solche Bewertung steht für die Note "Befriedigend".

Hat ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt?

- Herr/Frau hat die ihm/ ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. - Er/Sie hat unseren Anforderungen/Erwartungen in allerbester Weise und jeder Hinsicht entsprochen. - Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden.

Welche Wörter sollten in einem Arbeitszeugnis nicht stehen?

Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze – so gut sie auch klingen – können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen. „Stets“, „immer“ und „äußerst“ wirken dagegen in der Regel positiv.

Welche Note versteckt sich hinter zur vollsten Zufriedenheit?

Prüfen Sie daher Ihre Gesamtnote ganz genau! Note sehr gut: Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Note gut: Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Note befriedigend: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.