Was heisst Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Nicht jeder muss bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze arbeiten: Langjährig und besonders langjährig Versicherte können schon früher in Rente gehen. Die besonders langjährig Versicherten müssen dann noch nicht einmal Abschläge in Kauf nehmen.

Wer hart gearbeitet und lange eingezahlt hat, der sollte sich im Alter ausruhen können. Allerdings macht der Staat große Unterschiede, wer wann und mit wie viel Abschlag staatliche Bezüge erhält. Ältere Arbeitnehmer und langjährige Versicherte haben hier die besten Chancen.

Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)

Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, stellen eine Besonderheit im Rentensystem dar: Sie können schon früher abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings gilt auch hier, dass die Grenze wie beim Rentenalter ansteigt: Aus der Rente mit 63 wird die Rente mit 65:

  • Wer vor dem ersten Januar 1953 geboren wurde, und 45 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt hat, konnte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Und das ohne Abschläge.
  • Wer 1954 geboren wurde, musste für seine abschlagsfreie Rente 63 Jahre und vier Monate alt werden, wer 1955 geboren wurde, 63 Jahre und sechs Monate und so weiter.

Laut der von der Rentenversicherung angehobenen Altersgrenzen kann ein 1963 Geborener also im Jahr 2027 abschlagsfrei in Rente gehen. Die Jahrgänge 1964 und später müssen mindestens 65 Jahre alt werden, um in den Genuss der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte zu kommen.

Was heisst Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Dt. Rentenversicherung

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Einbußen.

Zur Person

Dieter Homburg ist Masterconsultant in Finance und gründete bereits im Alter von 21 Jahren sein erstes Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung. Er ist Autor des Buchs „Altersvorsorge für Dummies“ (Wiley-Verlag). Weitere Informationen unter: https://pkv-beitragsheilung.de/focus.

Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)

Mit 35 Beitragsjahren auf der Haben-Seite können alle, die zwischen 1949 und 1963 geboren sind, stufenweise ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. So kann beispielsweise, wer 1960 geboren wurde, im Alter von 66 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei als langjährig Versicherter in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren.

Hier können Sie Ihren Rentenbeginn ausrechnen

Aber langjährig Versicherte können auch schon früher in Rente gehen - wenn sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, wird die normale Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Diese Kürzung ist dauerhaft und führt nach dem Tod des Versicherten zu einer geringeren Hinterbliebenenrente. Wer auf 14,4 Prozent verzichtet, kann sich mit 63 vorzeitig vom Arbeitsleben zurückziehen. Wer auf weniger als 35 Beitragsjahre kommt, hat diese Möglichkeit nicht.

Ausreichend Wartezeiten sind wichtig

Wer überhaupt in den Genuss einer staatlichen Rente kommen möchte, muss ausreichend Wartezeiten mitbringen. Dazu zählt die Zeit, in der man Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, aber auch Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Dazu gehören zum Beispiel

  • Schwangerschaft
  • Arbeitslosengeld
  • Krankheit
  • Studium
  • Kindererziehung
  • Pflege
  • Wehr- oder Zivildienst

Teilweise werden auch Minijobs bei der Rente berücksichtigt. Freiwillige Beiträge sind dann anzurechnen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Das betrifft in der Regel Selbständige.

Tipp: Seinen Versicherungsverlauf kann man jederzeit bei der Rentenversicherung beantragen oder auch online einsehen. Dafür braucht man lediglich den neuen Personalausweis oder eine Signaturkarte. Bei Fragen helfen die Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung weiter.

Hinzuverdienst und Altersrente

Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat, kann beliebig viel im Monat dazu verdienen, die Rente wird nicht gekürzt. Die Regelaltersgrenze liegt bei vor 1947 Geborenen bei 65 Jahren. Bei nach 1946 Geborenen wurde diese schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer seine Rente schon früher bekommt, darf maximal 450 Euro hinzuverdienen. Wichtig: Damit sind Einkünfte aus Arbeitseinkommen gemeint. Mieteinnahmen, Beamtenpensionen, Betriebsrenten, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Witwen- und Witwerrenten) und Zinseinkünfte führen nicht zu Abschlägen. Die Kürzungen bei der Rente gibt es im Übrigen auch nur solange, bis die eigene Regelaltersgrenze erreicht ist.

Zum Thema

Was heisst Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Rente

Weniger Geld durch Frührente? So gleichen Sie Abschläge aus

Was heisst Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Rente

Was bei der Erwerbsminderungsrente zu beachten ist

Was heisst Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Brief von der Rentenversicherung

Wie Sie die jährliche Renteninformation richtig lesen

Vielen Dank! Ihr Kommentar wurde abgeschickt.

Im Interesse unserer User behalten wir uns vor, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu prüfen. Als registrierter Nutzer werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Kommentar freigeschaltet wurde.

Artikel kommentieren Logout | Netiquette | AGB

Bitte loggen Sie sich vor dem Kommentieren ein Login Login

Überschrift Kommentar-Text

Sie haben noch 800 Zeichen übrig
Benachrichtigung bei nachfolgenden Kommentaren und Antworten zu meinem Kommentar Abschicken

Leser-Kommentare (1)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Montag, 18.06.2018 | 09:00 | Holger Emde

45 Jahre???

Ich höre immer 45 Jahre, was für eine Rechnung? Ich soll laut Schreiben der Rentenkasse 50 Jahre einzahlen, da mir bis jetzt nur 2 Tage fehlen!, sind das 5 Jahre mehr ! Für die darf ich dann auch noch mehr Steuern und Sozialabgaben zahlen! Das ist doch soziale Gerechtigkeit, immer schön die normalen Arbeiter melken, die haben halt keine Lobby im Bundestag, wie zum Beispiel die Beamten!

Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Der Unterschied liegt darin, dass der Rentenbeginn der späteren Version dieser Altersrente schon mit dem Lebensalter mit oder ab 63 Jahre möglich ist oder war.

Kann ich als besonders langjährig Versicherte mit 63 in Rente gehen?

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ mit 63 gibt es seit 2014. Sie erlaubt es Menschen mit besonders langer Erwerbsbiografie, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, konnten allerdings tatsächlich mit 63 Jahren in Rente.

Wann gilt man als besonders langjährig versichert?

Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Wie hoch ist die Rente für besonders langjährig Versicherte?

Für besonders langjährig Versicherte: Abschlagsfreie Rente ab 63 einhalb Jahren. Mit 63 ½ in Rente, ganz ohne Abschläge. Seit der Rentenreform 2012 gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für wen sie funktioniert und welche Zeiten zählen, erfahren Sie hier.