Achtung Show
In Österreich gibt es für eine einvernehmliche Kündigung keinerlei Fristen oder zeitliche Vorschriften. Die Auflösung des Dienstverhältnisses erfolgt in Absprache zu einem bestimmten Kündigungstermin zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Zustimmung dazu ist daher freiwillig für jede Partei. Es kann weder ein Arbeitgeber noch ein Arbeitnehmer zur Zustimmung zu dieser Kündigung gezwungen werden. Vorlage herunterladen Einvernehmliche K�ndigung VorschriftenFür eine einvernehmliche Kündigung gibt es in Österreich de facto keine Vorschriften. Es gibt jedoch sogenannte Schutzvorschriften für bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie Lehrlinge, Zivildiener oder schwangere Arbeitnehmerinnen. LehrlingeDie einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses unterliegt besonderer Auflagen:
Zivildienst oder PräsenzdientAuch für Zivildiener gibt es bestimmte Vorschriften:
Mutterschutz / schwangere ArbeitnehmerinnenBeendigungen des Dienstverhältnisses für schwangere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Karenzzeiten (Vater, Mutter) müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden:
FormvorschriftenEine Vorschrift über die Art der Kündigung ist nicht gegeben. Sie kann seitens Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mündlich oder auch schriftlich erfolgen. Es wird jedoch zu einer schriftlichen Kündigung im Einvernehmen geraten, die von beiden Seiten unterschrieben wird. Somit ist eine schriftliche Kündigung zu etwaigen Beweiszwecken vorliegend. PostensuchtageWird die Kündigung durch den Arbeitnehmer ausgesprochen oder schritlich kundgetan, so besteht keinerlei Anspruch auf Freizeit für sogenannte Postensuchtage während der Kündigungsfrist. Wird sie jedoch vom Arbeitgeber ausgesprochen, so sollte die vereinarte Zeit für die Postensuchtage schriftlich festgehalten werden. Es gibt hierzu noch keine gesetzlichen oder rechtlichen Regelungen für Arbeitgeberkündigungen auf einvernehmlicher Basis. AbfertigungBei der Abfertigung ist seitens Arbeitnehmer einiges zu beachten: Abfertigung alt:Steht dem Arbeitnehmer die Abfertigung alt zu, so besteht in jedem Fall ein Abfertigungsanspruch, wenn die Kündung durch den Arbeitgeber ausgesprochen oder einvernehmlich wirksam wird. Kündigt der Arbeitnehmer selbst und nicht einvernehmlich besteht KEIN Anspruch. Das bedeutet, dass für die Abfertigung alt die Art der Kündigung entscheidend ist. Abfertigung neu:Bei der Abfertigung neu besteht ebenfalls ein Anspruch auf Auszahlung, sofern es sich um eine einvernehmliche oder eine Kündigung durch den Arbeitgeber handelt. Löst der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis selbst auf, verfällt dieser Auszahlungsanspruch. Die Auszahlung wird in diesem Fall jedoch weiter in der Vorsorgekasse veranlagt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Die Abfertigung neu geht also nicht verloren. Weitere Informationen zur Abfertigung für Arbeitnehmer finden Sie hier zum Nachlesen. ArbeitlosengeldUnter Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen besteht für den Arbeitnehmer auch bei einvernehmlicher Kündigung in Österreich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sofern ein Kollektivvertrag vorliegt, sollte dieser vor der Kündigung unbedingt geprüft werden. Eventuell liegen darin etwaige Regelungen für diese Fälle vor. Vorlage und MusterDiese Vorlage kann als Kündigungsschreiben verwendet werden: Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Dienstverhältnis endet am xx.xx.xxxx durch eine beiderseitig einvernehmliche Auflösung. Der offene Zeitausgleich wird in der Zeit von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx aufgebraucht. Der Resturlaub wird in der Zeit von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx aufgebraucht. Die aus dieser einvernehmlichen Auflösung resultierenden Endabrechnungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen. Ort, Datum Unterschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorlage herunterladen Einvernehmliche K�ndigung Kostenlose News und Tipps! Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail! Häufige Fragen und AntwortenWann ist eine einvernehmliche K�ndigung sinnvoll?Eine einvernehmliche K�ndigung macht Sinn, wenn eine Einhaltung der K�ndigungsfrist nicht erw�nscht oder m�glich ist. Beispielsweise, wenn das Verh�ltnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber derart zerr�ttet ist, dass eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr bestehen w�rde. Was passiert bei einvernehmlicher K�ndigung im Krankenstand?Bei einer einvernehmlichen K�ndigung w�hrend eines Krankenstandes des Arbeitnehmers bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch �ber das Ende des Arbeitsverh�ltnisses hinaus bestehen. Wie steht es bei einer K�ndigung um die Abfertigung?Die Abfertigung alt - also nach altem Recht - ist von einer K�ndigung nur dann betroffen, wenn der Arbeitnehmer selbst k�ndigt. Bei einer einvernehmlichen Aufl�sung oder der K�ndigung durch den Arbeitgeber bleibt der Abfertigungsanspruch erhalten. Was steht mir bei einer einvernehmlichen Kündigung zu?Die Einhaltung von Kündigungsfristen oder anderen Terminen ist nicht erforderlich. Der genaue Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann frei gewählt werden. Während des Krankenstandes bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erhalten. Der Anspruch auf Abfertigung bleibt bestehen.
Welche Art der Kündigung ist besser?Aufhebungsvertrag und Kündigung unterscheiden sich grundsätzlich durch die Art der Mitbestimmung des Arbeitnehmers. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Regelmäßig ist aber gerade der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber vorteilhafter als für den Arbeitnehmer.
Was bekommt man ausgezahlt wenn man kündigt?Entgelt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Aliquote Sonderzahlungen. Abgeltung des offenen, aliquoten Urlaubsanspruchs durch eine Ersatzleistung; der Resturlaub aus vorangegangenen Jahren muss voll abgegolten werden. Anspruch auf Arbeitspapiere.
Welche Nachteile habe ich wenn ich kündige?Eine Eigenkündigung kann dazu führen, dass die Bundesagentur für Arbeit eine mehrwöchige Sperrfrist verhängt, mit der Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. Als Alternative zu einer Kündigung können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen.
|