Mit unserem Online Abfrageservice des deutschen Handelsregisters können Sie schnell und einfach Informationen zu eingetragenen Unternehmen, deren Eigentumsverhältnisse und Vertretungsbefugnisse sowie Veränderungen abfragen. Show
Auszug jetzt anfordern Handelsregister – Handelsregisterauszug onlineIhre aktuelle Information aus dem Handelsregister: Nutzen Sie die Online Handelsregisterabfrage und beschaffen Sie sich Ihren Handelsregisterauszug! ADVOKAT ist Verrechnungsstelle der Republik Österreich und bietet Ihnen als JUSLINE Kunde ausgezeichnete Konditionen für Ihren Online Handelsregisterauszug! Ihre Vorteile:
Auszug jetzt anfordern Informationen zum deutschen HandelsregisterDas deutsche
Handelsregister / Unternehmensregister ist wie das Firmenbuch in Österreich oder das englische commercial register ein öffentliches Verzeichnis, in welchem die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtverhältnisse von Unternehmen und anderen Institutionen, die dem Handelsrecht unterliegen und ihren Sitz in Deutschland haben, In das deutsche Handelsregister kann jeder Einsicht nehmen. Die ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH
ist amtliche Verrechnungsstelle der Republik Österreich. Über die Internet-Plattform dienste.jusline.at kann man – kostenpflichtig – das deutsche Handelsregister abfragen und Abschriften daraus erstellen, die mit amtlich hergestellten Neben der Abfrage der offiziellen Handelsregisterdatenbank des Registergerichts bieten wir unseren Kunden ebenfalls die Möglichkeit Online einen Grundbuchauszug aus dem offiziellen Grundbuch des BMJ oder einen Firmenbuchauszug abzufragen. Ist das Firmenbuch in Österreich das Handelsregister?Ist das Firmenbuch in Österreich vergleichbar mit dem Handelsregister in Deutschland? Und wenn ja, woher bekomme ich einen Auszug aus dem Firmenbuch?In Österreich werden GmbH oder auch G.m.b.H im sog. Firmenbuch geführt, das ist vergleichbar dem deutschen Handelsregister. Der Firmenbuchauszug in Österreich ist deshalb vergleichbar dem Handelsregisterauszug in Deutschland. Allerdings gibt aber eine Besonderheit: Auf dem Firmenbuchauszug in Österreich sind, im Gegensatz zum deutschen Handelsregisterauszug, auch die Gesellschafter mit aufgeführt. Man muss also keinen Folgeauftrag auslösen. Den Firmenbuchauszug gibt es als tagaktuelle Variante, aber auch mit eingearbeiteten historischen Angaben, also gelöschten Angaben. Dieser historische Firmenbuchauszug entspricht dem chronologischen Handelsregiserauszug in Deuschland. Diese Auszugsform ist natürlich viel übersichtlicher. Die gelöschten Angaben sind übrigens lediglich durchgestrichen, jedoch trotzdem noch lesbar. In das Firmenbuch in Österreich kann man kostenlos vor Ort Einsicht nehmen, einen Firmenbuchauszug Österreich bzw. schriftliche Informationen gibt es auch nur gegen Gebühren. Da hilft ein Service im Internet weiter, welcher Ihnen innerhalb von ab 1-2 Stunden die benötigen Informationen aus dem Firmenbuch in Österreich abruft und dann in Form eines Auszuges aus dem Firmenbuch an Sie weiterleitet. Auftragsformular: Firmenbuch Österreich Dieser Beitrag wurde unter Handelsregister, Handelsregister Österreich abgelegt und mit Firmenbuch, Handelsregister, Österreich verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Was ist das Firmenbuch?Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen. Wer ist im Firmenbuch eingetragen?Eingetragen sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften. Ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten. Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Wer führt das Firmenbuch?Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers. Auflistung der Firmenbuchgerichte:Wien
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Burgenland
Steiermark
Kärnten
Tirol
Vorarlberg
Welche Informationen werden ins Firmenbuch eingetragen?Das Firmenbuch enthält zahlreiche Informationen, die vom Unternehmer teils verpflichtend und teils freiwillig bekanntzugeben sind. Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen. Für den Geschäftsverkehr sind erfahrungsgemäß vor allem die nachfolgenden verpflichtenden Eintragungen von Interesse. Allgemeine Informationen:
Bei Einzelunternehmern:
Bei Gesellschaften:
Ist ein Unternehmer für die Richtigkeit seines Firmenbucheintrags verantwortlich?Ja. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, für die Richtigkeit seines Firmenbucheintrags zu sorgen und, im Falle von geänderten Tatsachen, entsprechende Aktualisierungen beim zuständigen Firmenbuchgericht anzumelden. Unterlässt jemand, der zur Eintragung einer Tatsache im Firmenbuch verpflichtet wäre, die Anmeldung, so kann er zu einer solchen mittels Zwangsstrafen von bis zu 3.600 EUR angehalten werden. Eine wiederholte Verhängung von Zwangsstrafen ist zulässig und im Firmenbuchgesetz ausdrücklich vorgesehen, falls ein Unternehmer auf den ersten Strafbeschluss nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft reagiert und die geforderten Richtigstellungen veranlasst hat. Wie kann man Einsicht ins Firmenbuch nehmen?In das Firmenbuch kann jedermann Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Eine Datenabfrage hinsichtlich aller in Österreich gespeicherten Rechtsträger ist bei jedem Firmenbuchgericht, Notar, Anwalt und Wirtschaftstreuhänder möglich. Ebenso kann eine Firmenbuchabfrage über die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten „Verrechnungsstellen“ erfolgen, wobei dies auch online möglich ist. Bei jeder Abfrage fallen Gebühren an. Stand: 18.10.2022 Ist Handelsregister und Firmenbuch das gleiche?Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird.
Ist Handelsregisterauszug gleich firmenbuchauszug?Ein Firmenbuchauszug ist deshalb vergleichbar mit dem Handelsregisterauszug in Deutschland. Dabei gibt es einen Unterschied: Auf dem Firmenbuchauszug sind, im Gegensatz zum deutschen Handelsregisterauszug, immer auch die Gesellschafter gleich mit aufgeführt. Man muss also dahingehend keinen Folgeauftrag auslösen.
Wo finde ich die Firmenbuchnummer?Bei Gericht erfolgt die Einsicht in das Hauptbuch durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Firmenbuchdatenbank (Firmenbuchauszug). Ein Firmenbuchauszug ist grundsätzlich persönlich (während der Amtsstunden) anzufordern. Eine Einsicht in die Urkundensammlung kann persönlich genommen werden.
Was versteht man unter Firmenbuchnummer?Firmenbuchnummer (eine einzigartige Nummer, die vom Firmenbuchgericht im Zuge der Eintragung generiert wird) Firma (der ins Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt)
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