Was ist die firmenbuch nr gleich handelsregister

  • Home
  • Abfrageservices
  • Handelsregisterauszug

Mit unserem Online Abfrageservice des deutschen Handelsregisters können Sie schnell und einfach Informationen zu eingetragenen Unternehmen, deren Eigentumsverhältnisse und Vertretungsbefugnisse sowie Veränderungen abfragen.

Auszug jetzt anfordern

Handelsregister – Handelsregisterauszug online

Ihre aktuelle Information aus dem Handelsregister: Nutzen Sie die Online Handelsregisterabfrage und beschaffen Sie sich Ihren Handelsregisterauszug!

ADVOKAT ist Verrechnungsstelle der Republik Österreich und bietet Ihnen als JUSLINE Kunde ausgezeichnete Konditionen für Ihren Online Handelsregisterauszug!

Ihre Vorteile:

  • Digitalen Handelsregisterauszug sofort auf Ihren Bildschirm!
  • Keine Anmeldung erforderlich!
  • Die Handelsregisterabfrage ermöglicht den direkten und regelmäßigen Zugriff auf die offizielle Handelsregisterdatenbank des Registergerichts.

Auszug jetzt anfordern

Was ist die firmenbuch nr gleich handelsregister

Informationen zum deutschen Handelsregister

Das deutsche Handelsregister / Unternehmensregister ist wie das Firmenbuch in Österreich oder das englische commercial register ein öffentliches Verzeichnis, in welchem die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtverhältnisse von Unternehmen und anderen Institutionen, die dem Handelsrecht unterliegen und ihren Sitz in Deutschland haben,
eingetragen sind.

In das deutsche Handelsregister kann jeder Einsicht nehmen. Die ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH ist amtliche Verrechnungsstelle der Republik Österreich. Über die Internet-Plattform dienste.jusline.at kann man – kostenpflichtig – das deutsche Handelsregister abfragen und Abschriften daraus erstellen, die mit amtlich hergestellten
Handelsregisterauszügen (HRA) inhaltlich völlig identisch sind. Die so abgefragten Daten sind immer am letzten Stand und gültig.

Neben der Abfrage der offiziellen Handelsregisterdatenbank des Registergerichts bieten wir unseren Kunden ebenfalls die Möglichkeit Online einen Grundbuchauszug aus dem offiziellen Grundbuch des BMJ oder einen Firmenbuchauszug abzufragen.

Was ist die firmenbuch nr gleich handelsregister
Was ist die firmenbuch nr gleich handelsregister

Ist das Firmenbuch in Österreich das Handelsregister?

Ist das Firmenbuch in Österreich vergleichbar mit dem Handelsregister in Deutschland? Und wenn ja, woher bekomme ich einen Auszug aus dem Firmenbuch?

In Österreich werden GmbH oder auch G.m.b.H im sog. Firmenbuch geführt, das ist vergleichbar dem deutschen Handelsregister. Der Firmenbuchauszug in Österreich ist deshalb vergleichbar dem Handelsregisterauszug in Deutschland. Allerdings gibt aber eine Besonderheit: Auf dem Firmenbuchauszug in Österreich sind, im Gegensatz zum deutschen Handelsregisterauszug, auch die Gesellschafter mit aufgeführt. Man muss also keinen Folgeauftrag auslösen. Den Firmenbuchauszug gibt es als tagaktuelle Variante, aber auch mit eingearbeiteten historischen Angaben, also gelöschten Angaben. Dieser historische Firmenbuchauszug entspricht dem chronologischen Handelsregiserauszug in Deuschland. Diese Auszugsform ist natürlich viel übersichtlicher. Die gelöschten Angaben sind übrigens lediglich durchgestrichen, jedoch trotzdem noch lesbar.

In das Firmenbuch in Österreich kann man kostenlos vor Ort Einsicht nehmen, einen Firmenbuchauszug Österreich bzw. schriftliche Informationen gibt es auch nur gegen Gebühren. Da hilft ein Service im Internet weiter, welcher Ihnen innerhalb von ab 1-2 Stunden die benötigen Informationen aus dem Firmenbuch in Österreich abruft und dann in Form eines Auszuges aus dem Firmenbuch an Sie weiterleitet.

Auftragsformular: Firmenbuch Österreich

Dieser Beitrag wurde unter Handelsregister, Handelsregister Österreich abgelegt und mit Firmenbuch, Handelsregister, Österreich verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Was ist das Firmenbuch?

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

Wer ist im Firmenbuch eingetragen?

Eingetragen sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften. Ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten. 

Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend. 

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. 

Wer führt das Firmenbuch?

Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.  

Auflistung der Firmenbuchgerichte:

Wien

  • Handelsgericht Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien, T +43 1 51528

Niederösterreich

  • LG Wiener Neustadt, Maria-Theresien-Ring 5, 2700 Wr. Neustadt, T +43 2622 21510 
  • Landesgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, T +43 2742 809,
  • Landesgericht Krems an der Donau, Josef Wichner Str. 2, 3500 Krems, T +43 2732 809-0
  • Landesgericht Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, 2100 Korneuburg, T +43 2262 799-0

Oberösterreich

  • Landesgericht Linz, Fadingerstraße 2, 4020 Linz, T +43 57 60121 
  • Landesgericht Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 56, 4910 Ried i. I. T +43 57 60121 
  • Landesgericht Steyr, Spitalskystraße 1, 4400 Steyr, T +43 57 60121
  • Landesgericht Wels, Maria Theresia Str. 12, 4600 Wels, T +43 576 0121

Salzburg

  • Landesgericht Salzburg, Rudolfsplatz 2, 5010 Salzburg, T +43 57 60121

Burgenland

  • Landesgericht Eisenstadt, Wienerstraße 9, 7000 Eisenstadt, T +43 2682 701

Steiermark

  • Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz, T +43 316 8064-0
  • Landesgericht Leoben, Dr. Hanns Groß-Straße 7, 8700 Leoben, T +43 3842 404-0

Kärnten

  • Landesgericht Klagenfurt, Josef Wolfgang Dobernigstraße 2, 9020 Klagenfurt, T +43 463 5840-0

Tirol

  • Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, T +43 5 76014 342

Vorarlberg

  • Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch T +43 5 76014 343

Welche Informationen werden ins Firmenbuch eingetragen?

Das Firmenbuch enthält zahlreiche Informationen, die vom Unternehmer teils verpflichtend und teils freiwillig bekanntzugeben sind. Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen. Für den Geschäftsverkehr sind erfahrungsgemäß vor allem die nachfolgenden verpflichtenden Eintragungen von Interesse. 

Allgemeine Informationen: 

  • Firmenbuchnummer (eine einzigartige Nummer, die vom Firmenbuchgericht im Zuge der Eintragung generiert wird)
  • Firma (der ins Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt)
  • Rechtsform
  • Sitz und Geschäftsanschrift
  • Geschäftszweig nach eigenen Angaben
  • Vorhandensein etwaiger Prokuristen
  • Zweigniederlassungen
  • Hinweise zu laufenden Insolvenzverfahren
  • Betriebsübergänge und dazugehörige Haftungsausschlüsse   

Bei Einzelunternehmern:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Einzelunternehmers/der Einzelunternehmerin 

Bei Gesellschaften:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der vertretungsbefugten Organe
  • Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der vertretungsbefugten Organe
  • Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzungsfeststellung
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der Gesellschafter
  • Hinweise auf etwaige Liquidationsverfahren
  • Höhe der Haftsumme von Kommanditisten (nur bei Kommanditgesellschaften)
  • Höhe des Stammkapitals sowie der auf dieses geleisteten Einzahlungen (nur bei Kapitalgesellschaften)
  • veröffentlichte Jahresabschlüsse (insb. bei Kapitalgesellschaften)
  • Tag der Einreichung von Jahres- und Konzernabschlüssen (insb. bei Kapitalgesellschaften)
  • Informationen über einen allenfalls errichteten Aufsichtsrat (insb. bei Kapitalgesellschaften)

Ist ein Unternehmer für die Richtigkeit seines Firmenbucheintrags verantwortlich?

Ja. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, für die Richtigkeit seines Firmenbucheintrags zu sorgen und, im Falle von geänderten Tatsachen, entsprechende Aktualisierungen beim zuständigen Firmenbuchgericht anzumelden. Unterlässt jemand, der zur Eintragung einer Tatsache im Firmenbuch verpflichtet wäre, die Anmeldung, so kann er zu einer solchen mittels Zwangsstrafen von bis zu 3.600 EUR angehalten werden. Eine wiederholte Verhängung von Zwangsstrafen ist zulässig und im Firmenbuchgesetz ausdrücklich vorgesehen, falls ein Unternehmer auf den ersten Strafbeschluss nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft reagiert und die geforderten Richtigstellungen veranlasst hat. 

Wie kann man Einsicht ins Firmenbuch nehmen?

In das Firmenbuch kann jedermann Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Eine Datenabfrage hinsichtlich aller in Österreich gespeicherten Rechtsträger ist bei jedem Firmenbuchgericht, Notar, Anwalt und Wirtschaftstreuhänder möglich. Ebenso kann eine Firmenbuchabfrage über die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten „Verrechnungsstellen“ erfolgen, wobei dies auch online möglich ist. Bei jeder Abfrage fallen Gebühren an.

Stand: 18.10.2022

Ist Handelsregister und Firmenbuch das gleiche?

Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird.

Ist Handelsregisterauszug gleich firmenbuchauszug?

Ein Firmenbuchauszug ist deshalb vergleichbar mit dem Handelsregisterauszug in Deutschland. Dabei gibt es einen Unterschied: Auf dem Firmenbuchauszug sind, im Gegensatz zum deutschen Handelsregisterauszug, immer auch die Gesellschafter gleich mit aufgeführt. Man muss also dahingehend keinen Folgeauftrag auslösen.

Wo finde ich die Firmenbuchnummer?

Bei Gericht erfolgt die Einsicht in das Hauptbuch durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Firmenbuchdatenbank (Firmenbuchauszug). Ein Firmenbuchauszug ist grundsätzlich persönlich (während der Amtsstunden) anzufordern. Eine Einsicht in die Urkundensammlung kann persönlich genommen werden.

Was versteht man unter Firmenbuchnummer?

Firmenbuchnummer (eine einzigartige Nummer, die vom Firmenbuchgericht im Zuge der Eintragung generiert wird) Firma (der ins Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt)