Was muss ich tun wenn ich verklagt werde?

Eine Klage kommt meist nicht völlig überraschend, sondern kündigt sich an. In der Regel ist eine Auseinandersetzung schon länger im Gange, eine Rechnung unbezahlt oder eine Erbschaft streitig. Auch familienrechtliche Angelegenheiten haben eine Vorlaufzeit.

Kein Schreiben wegwerfen

Jedes Schreiben, in dem Ansprüche behauptet werden, sollte gelesen und der Absender beachtet werden. Wenn ein Schreiben vom Gericht mit einer Aufforderung zur Bezahlung einer Forderung kommt, ist Eile geboten.

Beispiel

Sie bekommen eine Mahnklage zugestellt. Sollten Sie keinen Einspruch erheben, entsteht ein rechtskräftiger Exekutionstitel, der durchgesetzt werden kann, auch wenn der Anspruch objektiv nicht zu Recht besteht.

Unterlagen vorbereiten

Das Sammeln aller Unterlagen und auch Notizen über Namen potenzieller Zeugen ist empfohlen, um die Version der Sachlage zweifelsfrei vor dem Richter darlegen zu können. Nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Ablauf eines Zivilverfahrens".

Beratungsstellen aufsuchen

Die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern haben an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer (→ RAK).

Einigung suchen oder Klage beantworten

Wenn die eingeklagte Forderung zu Recht besteht, kann die beklagte Partei einen Einspruch unterlassen oder den Anspruch vor Gericht anerkennen – es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil. Damit kann eine längere Prozessdauer und damit auch weitere Prozesskosten verhindert werden.

Ist die beklagte Partei außerstande, eine eingeklagte Geldforderung sofort zu begleichen, kann unter Umständen eine Teilzahlung vereinbart werden. Damit werden zusätzliche Kosten zur Durchsetzung bzw. Exekution etwaiger Ansprüche vermieden.

Sollte die eingeklagte Forderung jedoch in den Augen der beklagten Partei nicht zu Recht bestehen, sollte diese – unter Einhaltung der angegebenen Frist – die Klage beantworten und Beweismittel zu ihrer Verteidigung anführen.

Tipp

Bedenken Sie jedoch immer auch die Kostenfolgen eines Zivilprozesses. Zur Einschätzung des Prozesserfolges empfiehlt es sich, im individuellen Einzelfall einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Hinweis

Im zivilrechtlichen Verfahren besteht auch die Möglichkeit, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen. Die Initiative dazu geht vom Gericht oder von den Parteien aus. Ebenso kann ein "prätorischer Vergleichsversuch" beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden. Dabei wird noch vor der eigentlichen Klage versucht, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen.

Rechtsanwaltsverzeichnis (→ ÖRAK)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 2. März 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Vorsicht

Sie werden zunächst vom Gericht aufgefordert, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen wollen oder ob der Anspruch teilweise oder ganz anerkannt wird.

Verteidigungsbereitschaftsanzeige

Wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen möchten, dann „müssen“ sie innerhalb von zwei Wochen dem Gericht nur mitteilen, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen werden, sog. Verteidigungsbereitschaftsanzeige. Es handelt sich um ein Schreiben an das Gericht, in dem lediglich mitgeteilt wird, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen, mit beispielsweise folgendem Inhalt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Rechtsstreit „Muster gegen Mustermann“ (Aktenzeichen) werde ich mich gegen die Klage verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen“

Amtsgericht

Diese Erklärung können sie selber nur vor dem Amtsgericht abgeben.

Landgericht – Anwaltszwang

Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Deshalb können Sie alle Erklärungen nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt abgeben. Eigene Ausführungen darf das Landgericht nicht berücksichtigen.

Versäumnisurteil

Geht die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nicht innerhalb der gesetzten Frist bei Gericht ein, kann auf Antrag des Klägers ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil erlassen werden(§ 331 ZPO), mit welchem Ihnen auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden und aus welchem der Kläger unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben kann, ohne zuvor Sicherheit leisten zu müssen (§§ 91, 708 Nr. 2 ZPO).

Anerkenntnisurteil

Erkennen Sie den Anspruch an, ergeht gegen Sie ohne mündliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO).

Klageerwiderung

Sie erhalten gleichzeitig mit der Zustellung der Klage die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen schriftlich auf die Klage zu erwidern. Diese weitere Frist läuft also vier Wochen nach Zustellung der Verfügung ab, sog. Klageerwiderungsfrist.

Bei Versäumung dieser Frist kann etwaiges Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Denn das Gericht darf verspätetes Vorbringen nur berücksichtigen, wenn dieses nach seiner freien Überzeugung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird. Andernfalls muss das Gericht verspätetes Vorbringen unberücksichtigt lassen.

Es besteht deshalb bei nicht fristgereicht eingehender Stellungnahme die Gefahr, allein deshalb den Prozess zu verlieren.

Wie antworte ich auf eine Klage?

zeige ich an, dass der Beklagte vom Unterzeichner vertreten wird. Namens und in Vollmacht des Beklagten wird mitgeteilt, dass dieser sich gegen die Klage verteidigen will. Namens und in Vollmacht des Beklagten werde ich in der mündlichen Verhandlung beantragen, die Klage abzuweisen.

Wie viel kostet eine Klage?

Der Grundbetrag richtet sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Bis zu einem Streitwert von 500 € wird eine Grundgebühr von 38 € angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1.000 € eine Grundgebühr von 58 € und bei einem Streitwert von 1.001 bis 1.500 € eine Grundgebühr von 78 €.

Wer zahlt wenn man verklagt wird?

Wurde Ihrer Klage vollständig stattgegeben, muss der unterlegene Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Er muss nämlich nicht nur die Gerichtsgebühren zahlen. Dazu kommen gegebenenfalls Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten und andere Auslagen.

Was passiert wenn man verklagt wurde?

Nachdem Sie die Klage beim Gericht eingereicht haben, wird die Klageschrift der Gegenseite zugestellt. Innerhalb einer 2-Wochen-Frist muss der Beklagte sich schriftlich dazu äußern. Ansonsten gibt es ein Versäumnisurteil.