Antworten (47) Show Hallo Kornelia, Ich kann dir die Höhe der Strafe nicht nennen, da ich schon länger aus der Materie raus bin, ich weiß aber, dass es u.a. davon abhängt, wie lange der Perso abgelaufen ist. Im übrigen ahnden das auch nicht alle Gemeinden, es hängt ein wenig davon ab, wie ausgelastet die Mitarbeiter sind ;) Manche Behörden kümmert das gar nicht, andere nehmen das sehr ernst. Wenn sich deine Behörde bisher bei dir nicht gemeldet hat, dann keine Panik, geh hin und beantrage einen neuen Perso - es wird dich keiner mehr bestrafen. sokomo @spamonmass: Das stimmt leider nicht. Laut § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.gesetzlich. sokomo Eine einheitliche Geldbuße gibt es nicht. Sie ist davon abhängig wie lange sie schon keinen
Perso-Ausweis haben. Highspeed @sokomo: Reisepass oder Personalausweis. spamonmass @sokomo da steht im auch: "...dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können." also ist meine aussage richtig, und deine "leider" falsch. spamonmass meine aussage stützte sich auf das gesetz, welches bis zum 31.10. gültig war. in der sache ändert sich nichts, aber das gesetzt regelt es nun in §1 abs.2 "...Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen." hotznplotz Hallo Kornelia, Savoyard Hallo, alles richtig und bestens, aber noch eine Ergaenzung. Da Auslandsdeutsche keinen Perso haben koennen, da sie ja nicht in Deutschland gemeldet sind, muessen sie einen Pass haben. Das bedeutet auch, dass Auslandsdeutsche den neuen Perso nicht haben werden/koennen. Da war letztens eine entsprechende Frage aus USA, schoene Gruesse aus den sovoyardischen Alpen Le Savoyard sonstuss Mein Perso war über ein Jahr abgelaufen als ich einen neuen beantragt hatte. Hatte zu der Zeit auch keinen Reisepass. Es gab weder eine Nachfrage noch eine Bußgeldstrafe. Das hängt wahrscheinlich von der jeweiligen Kommune sowie dem jeweiligen Mitarbeiter im Amt ab, ob es einfach so gemacht wird oder Strafe fällig wird. Große Sorgen braucht man sicher aber nicht machen. flyingfree Du musst nur EIN gültiges Ausweisdokument mit dir führen. Das kann auch der Reisepass sein. Ich vermute, bei einer Personenkontrolle kostet das Fehlen erstmal nur soviel, dass man es auf der heimischen Polizeiwache vorzeigen muss. spamonmass @flyingfree ich weiß nicht, ob es euch bekannt ist, aber man kann mit abgelaufenen personalausweis reisen. und zwar verlängert der bundesgrenzschutz den ausweis um die länge der reise. man bekommt sonen grünen schnipsel an den ausweis gebappt. kostenpunkt: 5 euro gebühr - und null strafe. GünnieThehHOFF Ihn verlängern zu lassen kostet dich nur eine Gebühr. Verlängern lassen solltest du ihn aber. Es wird als staatlicher Anspruch verstanden, dass alle Bürger einen Ausweis haben, sich ausweisen können. Nichtbesitz des Persos ist also durchaus strafbar, ist eine Ordnungswidrigkeit, wird dich eine variable Geldbuße kosten, wohl so zwischen 10 und 40 Euro. spamonmass @GünnieThehHOFF classria31 hmm...das gnaze wird schon als Ordnungswidrigkeit gesehen, nur ist so ein Ausweis heutzutage auch nicht mehr so billig...Wenn Du allerdings wirklich bestraft wirst, sind das zwischen 5€ und 1000€ (!). Kommt wie immer bei auf den Sachbearbeiter an...warte nicht zu lange mit der Verlängerung! J.Lude Ja das ist richtig. In Deutschland besteht die Pflicht, einen gültigen Ausweis oder Pass zu haben. Kann man beides nicht vorweisen, wird ein Bußgeld fällig. Die Höhe orientiert sich daran, wie lange der Ausweis abgelaufen ist. Bis zu einem Jahr kostet es 15 Euro Strafe, bis zu zwei Jahren 25 Euro und ist er länger als zwei Jahre ungültig, wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Jimbo11 Ich war erst neulich auf dem Einwohneramt (sorry, heißt ja jetzt "Bürgerbüro"), um einen neuen
"alten" Perso zu beantragen, da ich vom nPA nichts halte. Damit der neue "alte" möglichst lange gültig ist, bin ich auch erst am 27.10. hingegangen, obwohl mein bisheriger Perso seit Ende Januar 2010 abgelaufen ist. Jimbo11 Nerv, "die Antwort darf nur maximal 1000 Zeichen lang sein". Übrigens habe ich auch mal einige Zeit im Notariat gearbeitet. Wenn da einer mit einem abgelaufenen Ausweis kam, haben wir immer geschrieben: "... ausgewiesen durch Personalausweis, der seit [Datum] abgelaufen ist. Die Identifizierung des Beteiligten war dem Notar jedoch zweifelsfrei möglich". Pixelschubser Nein, keine Strafe (da es sich nicht um
eine Straftat handelt) sondern ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit). Schau mal: wernerinitaly Hallo Kornelia, nun weißt du sicher schon alles -) Trotzdem: auch ich hatte neulich das Problem, und mich deswegen bei einem deutschen Konsulat erkundigt. Ein abgelaufener Ausweis ist zum reisen noch ein Jahr nach Ablauf gültig ... allerdings glt das nicht unbedingt für Flugreisen, dort liegt es bei den Fluggesellschaften, ob sie die Person befördern wollen oder nicht. Zum sich ausweisen könnte er sogar noch länger gültig sein ... die dort eingetragenen Daten ändern sich ja nicht ... nur formal ist der abgelaufenen Ausweise dann nicht mehr "gültig". Wenn man allerdings gar keine Dokument hat, kommt es wohl gelegentlich zu den oben beschriebenen Strafen im unteren zweistelligen Eurobereich. mfg kikjohn Wenn du einen gültigen Reisepass hast genügt dieser als Ausweis. Loginname Ich habe mal bei einer Routinekontrolle einen ein Jahr abgelaufenen Perso vorgezeigt und musste daraufhin ein Bußgeld zahlen (20 DM, lang ists her). Der Perso wurde einbehalten. Das sollte man also besser nicht machen. Dann lieber sagen, man hätte keinen und auf den Reisepass zuhause verweisen, wenn man denn einen hat. Ich hatte einen. Weiß nicht, ob das jetzt wieder andere Paragraphen sind, von wegen ungültiges Dokument benutzen, oder so. gebi43 Hallo, Zeee Du musst nur im Besitz EINES (Anzahl 1) gültigen Lichtbildausweis sein (ab 16). Ist der Reisepass noch gültig darf der Perso abgelaufen sein und umgekehrt. Hatte 8 jahre lang keinen Perso weil gültiger Reisepass vorlag. Erst jetzt, vor der Preiserhöhung, beantragte ich einen Perso neu. Null Problemo dort auf der Behörde. Sind aber beide Dokumente ungültig, beginnt die Ordnungswidrigkeit, die von der Behörde ´mit einer Geldbuße belegt werden kann' (aber nicht muss). Bei ein paar Tagen machen sie gewiss keinen Stress. Denn auch das Erheben eines Bußgeldes bedeutet für den Beamten ARBEIT, und er bekommt das Geld ja nicht, sondern die Staatskasse. Dragy99 Jeder Deutsche ab 16 J. muss nach § 1 PAuswG einen Personalausweis BESITZEN, dieser muß aber bei Aufenthalt im Inland nicht gültig sein. Wenn er abgelaufen ist, braucht man KEINE Strafe oder Bußgeld bezahlen, wenn man sich damit nur in Deutschland aufhält und es kann sich auch damit ausgewiesen werden, z.B. bei einer Verkehrs~ oder Personenkontrolle, ohne deshalb eine Strafe erwarten zu müssen. Auch die Neubeantragung eines Personalausweises kann ohne Probleme mit einem abgelaufenem Ausweis erfolgen und es darf kein Bußgeld verhängt werden. Bußgelder kann es geben, wenn man überhaupt keinen Personalausweis besitzt, weil noch NIE! einer beantragt wurde. Lediglich muss beim Grenzübertritt z.B. ins Ausland ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Hier können auch Verwarnungs~ bzw. Bussgelder anfallen, z.B. bei der Passkontrolle am Flughafen bei der Einreise aus einem Drittland wie Schweiz, Norwegen usw.; In diesem Fall kann sich mit einem gültigen Reisepass ausgewiesen werden. pbg73 Etwas ganz anderes: wenn Du Dich bei einer Bank ausweisen musst, ist diese gemäß Geldwäschegesetz angewiesen, sich ein gültiges Legitimationsdokument (Personalausweis oder Reisepaß, der Führerschein zählt nicht) vorweisen zu lassen. Will ich jetzt ein neues Konto eröffnen oder eine Vollmacht einrichten, muss ich mir einen vorläufigen Perso ausstellen lassen (wieder extra Bild und extra Gebühren), wenn es sofort sein muss und ich nicht warten kann. gehtniemandenan Ganz klar "JA" und "NEIN" ? man sollte zahlen, wenn man Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat nicht nachweisen kann. So wie ihr Schlaf Schafe, das die BRD eine Finanzargentur GmbH ist. Kurz gesagt BRD ist eine Treuhandverwalter von Deutschland. Müsst ihr leider verwaltet werden und eine Verwaltung kostet nun mal halt Geld. man brauch nicht zahlen, wenn man nach gewiesen hat, das man die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt. Ach ja, übrigens alle Gesetze die von BRD beschlossen worden sind, sind rückwirken bis 1956 nichtig. Seit 1956 gab es weder eine gültige Bundestagswahl noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber. Und NAZI Gesetze dürfen eh nicht angewand werden. Aber genau das macht die BR i D. Der Staat meine lieben, sind wir Menschen. Ihr solltet mehr nach gültigen Gesetze belesen und mehr besinnen und zurück zu kehren ein Mensch zu sein. bh_roth Was für eine grenzenlos hohle Antwort auf eine 5 Jahre alte Frage. Erleben wir hier Starmax II? Erklär mir mal, wenn du mal einen wachen Moment hast, welche Bundesstaaten du meinst. Die offizielle Terminologie ist für die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls "Bundesländer". Amos Die Stadt Witten verhängt ein Bußgeld von 20 Euro, 10 km weiter beim Bürgerbüro in Dortmund kostet es nichts, nur die normale Gebühr für die Ausstellung des Ausweises. gehtniemandenan @bh_roth: da musste dich belesen, was für Bundesstaaten es gibt. Die sogenannten
Bundesländer wurden von den Alliierten konzipiert und somit die Menschen der Gemeinde zu entmachten. Ein Staat wird durch die Gemeinde gestützt, nicht von den Politiker. Das sind nur Nutznießer. hphersel Das ist mir entweder zu hoch oder viel zu flach... Skorti Juchuuuu! Staatsrechtlich war bestimmt auch die Proklamation des Kaisereiches in Versailles anfechtbar. So auf fremdem Staatsgebiet ... Amos Lieber bh, gilt mein Eid von 1984 auf die Bundesrepublik und den Bundespräsidenten auch noch? Ich dachte, der Fahneneid bezöge sich nur auf das Militärische. Gast Amos, Amos Nein, erst nach dem Studium als Stabsarzt. bh_roth Meiner Meinung nach ist der Fahneneid ein Diensteid, und in der Folge enden die darin bekundeten (Selbst-) Verpflichtungen auch mit Ausscheiden aus dem Dienst. 100%ig weiß ich es nicht, insbesondere nicht, wenn man nicht mehr der Wehrpflicht unterliegt. Ich konnte auch nichts darüber finden, ob ein abgelegter Eid irgendwann "ungültig" wird. hphersel Als Soldat haben wir einen Eid geleistet, der für unsere Dienstzeit galt. Danach musst Du einen neuen Diensteid leisten, wenn Du als Reservist wieder ins Diensterhältnis zurückkehrst, das geht aus § 6 ResG hervor. Folglich gielt der ursprünliche Diensteid nicht über die ursprüngliche Dienstzeit hinaus, denn ansonsten müsstest Du ihn nicht erneuern, sondern wärst immer noch an deinen ursprünlichen Eid gebunden Gast HP, BH, Amos, hphersel kurz gesagt: Solange wir an einen solchen Diensteid gebunden sind, haben durch diesen Eid die Pflicht, uns an die
Verfassung zu halten und diese zu verteidigen. Hinterher haben wir diese Pflicht nicht mehr. So kann ein Salafist niemals offizier werden, weil der Eid ihn dazu verdonnert, den Statt, den er abschafen wil, zu verteidigen. hphersel Sorry für den Tippmist om obigen Post. Dabei hatte ich mir extra vorher die Finger gewaschen... bh_roth Lieber HP, ich wollte schon fragen, wie dir der Sake geschmeckt hat. hphersel noch mal, dieses mal angemeldet ;-) bh_roth Lieber HP, der Staat zahlt mir immer noch 70% meiner Krankenversicherung, also freie Heilfürsorge light, wenn du so willst, aber jetzt als Privatpatient. Und das lebenslänglich. Und lediglich die letzten 30% muss ich privat aufwenden, wenn ich das will. hphersel Das ist bei Beamten immer so. Der Staat ist einfach seinerzeit die Verpflichtung eingegangen, in diesem Punkt auch
nach Deiner aktiven Dienstzeit für Dich zu sorgen. Das war Bestandteil der Vereinbarung. iceman035 Bei den Gesetzen hier brauchst du dir keine bh_roth @iceman: Darauf würde ich mich nicht verlassen. mandarina Nun, von der seltsamen Wendung der Unterhaltung bin ich überrascht! Wie lange darf der Ausweis abgelaufen sein?Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisepässe oder Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten.
Wie lange darf ein österreichischer Personalausweis abgelaufen sein?Ein Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Das gilt auch für gültige Personalausweise ohne Fingerabdrücke. Sie können Ihren Personalausweis nicht verlängern. Personalausweise für Minderjährige sind je nach Alter des Kindes 2, 5 oder 10 Jahre gültig.
Ist es Pflicht einen Personalausweis zu haben?Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.
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