Was tun wenn kein kita platz

26.05.2021

Laut dem Kinderförderungsgesetz besteht seit dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder von der Vollendung des 1. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Dies steht in § 24 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB): „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege“. Das Betreuungsangebot umfasst die frühe Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege.

Viele Eltern sind nun maßlos enttäuscht und verunsichert. Denn sie haben trotz des Rechtsanspruchs einen Ablehnungsbescheid für die Versorgung ihres Kindes erhalten. Nun suchen viele Betroffene auch Ihren Rat, wie sie mit dieser Situation umgehen können. Für viele Familien bedeutet eine Ablehnung des Antrages für einen U3-Platz eine komplette Umstrukturierung und Neuordnung ihrer bisherigen Lebensplanung.

Für wen gilt der Rechtsanspruch?

  • Für alle Kinder zw. 1 und 3 Jahren.
  • Unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.
  • Wenn der beantragte zeitliche Bedarf dem jeweiligen tatsächlichen Bedarf entspricht.
  • Für Familien, bei denen die Erfüllung des Rechtsanspruches keinen zeitlichen Aufschub zulässt.

5 Punkte, die die Eltern wissen sollten

  1. Auch wenn die Kassen der Kommunen leer sind, besteht ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr.
  2. Die Eltern haben laut § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht. Dies gilt für die Form der Betreuung in einer Tagesstätte oder bei einer Tagesmutter sowie für das Recht, eine bestimmte Einrichtung oder Pflegeperson zu wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass am Wunschort auch tatsächlich Plätze zur Verfügung stehen.
  3. Der zeitliche Umfang der Betreuung beschreibt mindestens 4 Stunden an 5 Tagen und maximal 9 Stunden an 5 Tagen in der Woche.
  4. Die Entfernung zwischen Betreuungsort und Wohnort wird als „zumutbar“ beschrieben.
  5. Lehnen die Eltern einen Krippenplatz ab, weil es nicht der Wunschplatz ist, die Betreuungszeit nicht ausreichend ist oder/und die Entfernung zu groß ist, haben sie in diesem Kita-Jahr keinen Anspruch mehr auf einen Betreuungsplatz. Die Kommune hat ihren gesetzlichen Auftrag mit dem Angebot an sich bereits erfüllt.

Das können Sie den betroffenen Familien raten

Haben die Eltern einen sogenannten Ablehnungsbescheid erhalten, sollten sie sich als Erstes an das zuständige Jugendamt wenden und eindringlich ihre Situation schildern. Kann das Jugendamt nach einer Übergangsfrist von 3 Monaten keinen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter anbieten, können die Eltern sich selbst um eine Form der Betreuung kümmern, beispielsweise in einer privaten Kindertagesstätte oder durch Anstellung einer Kinderfrau.

Die darüber entstehenden Mehrkosten können die Familien bei der zuständigen Kommune einfordern, wenn die Eltern ihren Betreuungsbedarf rechtzeitig mitgeteilt haben (Wichtig –hier gilt: schriftlich und so früh wie möglich) und der Bedarf des Krippenplatzes keinen zeitlichen Aufschub zulässt.

Beispielsweise wenn die Eltern wieder ihrem Beruf nachgehen möchten. Es muss auch nachgewiesen werden, dass es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten, z. B. durch die Großeltern, gibt. Hier entscheidet jedoch immer der Einzelfall. Bei der Kostenerstattung verringern sich dann die tatsächlich erbrachten Aufwendungen um das Betreuungsgeld. Darüber hinaus gilt das Prinzip der „Sparsamkeit“. Dies berücksichtigt nur die Ersetzung der angefallenen Mindestkosten. Kosten für weitere Aufwendungen, z. B. zusätzlich anfallende Förderkosten des Kindes oder für eine besonders teure private Kita, werden nicht übernommen.

Muss ein Elternteil aufgrund des mangelnden Betreuungsplatzes auf seinen Arbeitsplatz verzichten, kann der tatsächlich entstandene Verdienstausfall von der Kommune ersetzt werden, wenn die Eltern nachweisen, dass sie durch die fehlende Betreuungsmöglichkeit des Kindes ihre Arbeit nicht wahrnehmen konnten. Diese Kosten können notfalls eingeklagt werden, wenn die Kommune eine Erstattung ablehnt. Sollten die Eltern sich zu einer Klage entscheiden, empfehlen Sie ihnen rechtlichen Beistand. Wichtiger Hinweis: In einigen Bundesländern gibt es kein sogenanntes vorgelagertes Widerspruchsverfahren mehr gegen den Ablehnungsbescheid. Hier müsste sofort eine Klage erhoben werden.

Was können Eltern bei einer Klage erstreiten?

  • Eine einseitige Anordnung auf die Zuweisung eines Krippenplatzes
  • Den Ersatz für die Kosten einer privaten Kinderbetreuung (z. B. in einer privaten Kita oder bei einer Kinderfrau)
  • Ggf. Schadensersatz wegen Verdienstausfalls

Kein Kindergartenplatz ersetzt die Erziehung durch die Eltern. Dennoch ist er gerade für Berufstätige völlig unverzichtbar, um eine Betreuung während des Arbeitstags gewährleisten zu können. Kinder haben ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, den viele Kommunen aber nicht einräumen können oder wollen. Was politisch und verwaltungstechnisch verschlafen wurde, sollte nicht zulasten Ihrer Familie gehen.

Was tun wenn kein kita platz

Jetzt Ansprüche prüfen und Rechtsweg gehen

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Bei Ablehnungsbescheiden nicht verzweifeln

Sie finden sich zunächst keinesfalls einfach damit ab. Schließlich hat jedes Kind seit dem 01.08.2013 ganz unmissverständlich ein Recht auf einen Kindergartenplatz, sobald es das erste Lebensjahr vollendet hat. Das ist in § 24 SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch) vom Gesetzgeber festgeschrieben.

Wo ein Recht besteht, kann es auch in Anspruch genommen werden. Das bedeutet in der Praxis aber leider nicht immer, dass man es Ihnen auch einräumt. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie sich aber wehren.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um dennoch eine angemessene Betreuung für Ihr Kind zu sichern. Diese sind:

  • Kindergartenplatz einklagen
  • Kosten für alternative Betreuung erstatten lassen
  • Verdienstausfall geltend machen

Für alle Varianten ist es gleichermaßen wichtig, dass Sie bestimmte Voraussetzungen beachten. Dazu gehören beispielsweise die rechtssichere Anzeige Ihres Bedarfs gegenüber dem Jugendamt und der saubere Widerspruch gegen einen etwaigen Ablehnungsbescheid. Eine rechtliche Beratung ist daher in allen Fällen äußerst hilfreich.

Die Grundvoraussetzung für alle rechtlichen Optionen ist, dass Sie bereits im Vorfeld selbst gesucht haben. Um später Probleme zu vermeiden, sollten Sie das auch dokumentieren. Stellen Sie Anfragen an potenzielle Kindergärten also immer schriftlich und heben Sie die Antwortschreiben auf.

Nach Ihrer eigenen Suche müssen Sie Bedarf gegenüber dem örtlichen Jugendamt anmelden. Um das rechtssicher zu formulieren, bieten wir Ihnen hierfür ein Musterschreiben oder übernehmen das für Sie. Sollte das Jugendamt Ihnen dann einen negativen Bescheid schicken, legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein.

Spätestens bei einem Ablehnungsbescheid vom Jugendamt sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Für alle juristischen Vorgehensweisen ist es wichtig, zu 100 Prozent rechtssicher zu kommunizieren. Mit unseren Anwälten können Sie einen Platz einklagen oder Ersatzansprüche für Verdienstausfall oder private Betreuung durchsetzen.

Häufig lohnt es sich außerdem, bereits im Vorfeld rechtlich aktiv zu werden, wenn absehbar ist, dass Ihnen wahrscheinlich kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden wird. Ein Schreiben vom Anwalt hat eine andere Wirkung als ein privates und öffnet teilweise Türen, die anderen verschlossen bleiben.

Ich hätte nicht gedacht, dass man tatsächlich einen Kitaplatz einklagen kann und bin positiv überrascht worden. Vielen Dank an die Kanzlei!

Nach der Ablehnung sind wir mit Hilfe der Kanzlei rechtlich vorgegangen und 3 Monate später gab es doch noch einen Kitaplatz für unsere Tochter.

Mit der Hilfe von Decker & Böse haben wir sofort einen Kitaplatz bekommen. Würden wir beim nächsten Kind genauso machen.

Uns wurde die komplette und komplexe Bürokratie abgenommen. Man merkt, dass die Anwälte Ahnung haben von dem, was sie tun.

Wenn Ihnen kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt wird, heißt das nicht immer, dass es keinen gäbe. Fehlendes Verwaltungspersonal, nachlässig geführte Register, unsaubere Meldungen der Einrichtungen und vieles mehr können theoretisch zu falschen Ablehnungsschreiben führen.

In diesem Fall legen Sie zunächst Widerspruch ein. Sollte auch nach erneuter Prüfung kein Kindergartenplatz bereitgestellt werden, klagen wir. Durch das verwaltungsrechtliche Vorgehen zwingen Sie die Kommune, ihrer Pflicht nachzukommen. Sie können dadurch einen Platz erhalten, den man Ihnen bisher nicht zur Verfügung stellen wollte.

„Unsere Klage hatte Erfolg. Sechs Wochen später hatte unser Sohn einen Kitaplatz.“

– Anne S.

Was tun wenn kein kita platz

Wenn es keine Kindergartenplätze für Sie gibt, haben Sie zumindest die Möglichkeit, Schadenersatz zu erhalten. Dieser kann sich auf zwei Kostenpunkte richten, die Sie unter Umständen wegen des fehlenden Kindergartenplatzes haben. Verdienstausfall und alternative private Betreuung.

Sollten Sie eine private Einrichtung, Tagesmutter, Au-Pair oder Ähnliches in Anspruch nehmen müssen, können Sie auf Erstattung dieser Kosten klagen. Das gleiche gilt, wenn Sie Verdienstausfälle dadurch hatten, dass Sie Ihr Kind rund um die Uhr selbst betreuen mussten.

Gut. Da der Gesetzgeber Ihrem Kind das Recht auf einen Platz in einer Tagesbetreuung einräumt, entsteht Ihnen ein Schaden, wenn das in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Diesen müssen wir zwar nachweisen, mit einer fundierten Rechtsberatung ist das aber meist kein Problem.

Wie Ihre Chancen im Einzelnen aussehen, muss juristisch detailliert geprüft werden. Nutzen Sie am besten direkt unsere kostenlose Erstberatung. Über unser praktisches Online-Formular müssen Sie nur ein paar Rahmendaten angeben und wir melden uns in der Regel bereits innerhalb weniger Stunden bei Ihnen zurück.

Nein. Für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr besteht der Anspruch bis zur Einschulung. Das gilt auch, wenn Sie umziehen am neuen Wohnort.

Je nach Alter des Kindes können die Bezeichnungen für die entsprechenden Betreuungseinrichtungen aber auseinander gehen. Ab drei Jahren ist meist der Kindergartenplatz das Richtige. Es gibt aber auch Kitas mit durchmischter Altersstruktur.

Einerseits spielt der politische und verwaltungstechnische Gestaltungswille eine Rolle. Überbordende Bürokratie bremst den Ausbau der Kapazitäten häufig stark aus. Das viel größere Problem ist aber die Finanzierung und die Suche nach Personal. Die Betreiber der Kitas trifft dabei häufig gar keine Schuld.

Der Gesetzgeber hat richtigerweise zwar allen Kindern das Recht auf einen Kindergartenplatz eingeräumt. Vor Ort fehlt es aber meist nicht nur an Einrichtungen, sondern auch an qualifiziertem Betreuungspersonal. Um die Beschäftigung attraktiver zu machen, wird aber nichts unternommen.

Wo durch die öffentliche Hand immer noch kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt wird, sollten Sie selbst aktiv werden. Immerhin besteht der Rechtsanspruch auf Kita bereits seit 2013. Daher gibt es auch keine Entschuldigung für fehlende Plätze mehr und Sie sollten Ihre Rechte durchsetzen lassen.

Wenn es keine Plätze gibt, können Sie lange klagen. In manchen Fällen lohnt es sich deshalb, wenn Sie sich gar nicht damit aufhalten. Alternativ kann auch direkt die Erstattung von Unkosten durchgesetzt werden, die Sie durch eine private Betreuung zu tragen haben.

Was sich in welchem Fall lohnt, erfahren Sie von einem Anwalt für Kindergartenrecht. Nutzen Sie für einen ersten Überblick unsere kostenfreie Erstberatung.

Das kommt auf unsere Tätigkeit an. Die Erstberatung ist kostenlos, um Ihnen eine Ermessensgrundlage zu verschaffen. Eine detaillierte Rechtsberatung erhalten Sie bei uns relativ günstig. Für konkrete Vertretungen vor Gericht wird ein Honorar fällig. Dieses können wir nicht beeinflussen.

Es richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gerade in Ballungsräumen, in denen Sie keinen Platz bekommen können, rechnet sich die Beauftragung aber teils extrem. Schließlich sind die Kosten für private Betreuungsangebote in vielen Fällen absurd hoch. Diese Beträge sollten sich Angestellte und Selbstständige erstatten lassen.

Insbesondere für Letztere ist das Thema Verdienstausfall wichtig. Ihnen entgehen Umsätze, weil Sie sich wegen eines fehlenden Kindergartenplatzes selbst um Ihr Kind kümmern müssen? Klagen Sie diese ein. Der Verdienstausfall muss zwar nachgewiesen werden, mit einer fundierten Rechtsberatung ist das aber gut möglich.

Wahrscheinlich viel. Häufig deckt diese unser Honorar. Die Gerichtskosten gehen im Erfolgsfall ohnehin zulasten der Kommune. Außerdem kann es sein, dass es gar nicht zum Verfahren kommen muss, weil das Anwaltsschreiben die Behörden häufig schon zum Einlenken bewegt.

Was Ihre Rechtsschutzversicherung konkret bezahlt, prüfen wir gerne für Sie. Sie selbst haben dann so gut wie keine Arbeit mehr mit dem gesamten Prozess.

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Markus Decker

Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt

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Ulf Böse

Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt

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Cornelius Claudius Diekmeyer

Rechtsanwalt

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Katja Feßler

Rechtsanwältin

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Branimir Kristof

Rechtsanwalt

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Agnieszka Kotajny

Juristin, LL.M.

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Raja Yilmaz

Rechtsanwältin

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Malgorzata Roszak

Rechtsanwältin

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Alicia Wandres

Volljuristin

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Elena Michl

Rechtsanwältin

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Christoper Niemeyer

Jurist, LL.M.

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Rieke de Haan-Bitzer

Rechtsanwältin

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Burcu Katar

Rechtsanwältin

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Ramona Entis

Rechtsanwältin

Was tun wenn kein kita platz

Ralf Möbius LL.M.

Rechtsanwalt in Kooperation

Wie kann man machen wenn man kein Kita Platz finden Berlin?

Wenn kein Kitaplatz oder Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter bzw. -vater gefunden werden kann, ist der Gang zum Jugendamt anzuraten. Dort ist die Kitaplatzvermittlungsstelle verantwortlich einen Platznachweis durchzuführen (also freie und geeignete Betreuungsplätze zu suchen).

Wann muss ich mich um einen Krippenplatz kümmern?

Zeitpunkt: Die Kita-Anmeldung in einer kommunalen Einrichtung kannst Du direkt nach der Geburt Deines Babys in die Wege leiten. In den meisten Kindertagestätten endet die Anmeldefrist spätestens zwei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.

Wann werden Kita Plätze vergeben Schleswig Holstein?

Bewerbungen für einen Betreuungsplatz können im KitaPortal Schleswig-Holstein ab der Geburt des Kindes bzw. nach Geburt bis zu 36 Monate vor Betreuungsbeginn im Voraus eingebracht werden.

Wie viel kostet ein Krippenplatz in Bayern?

Basiswert.