Wasserzähler, manchmal auch fälschlicherweise „Wasseruhren“ genannt, sind Messgeräte, die der Erfassung der durchgeflossenen Wassermenge in einem Rohr dienen. Sie werden in Mietangelegenheiten entweder als Hauptwasserzähler für ein komplettes Gebäude genutzt, zur Feststellung des Warmwasserverbrauchs einer Partei oder eben manchmal auch als Kaltwasserzähler für die einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses. Show Im Prinzip dienen sie immer einer genauen Erfassung des Wasserverbrauchs, was dem Mieter zugutekommen sollte. Dennoch gibt es in diesem Zusammenhang oft Fehlinformationen und Unklarheiten. Daher soll hier ein detaillierter Überblick über das Thema „Wasserzähler“ gegeben werden. Stromzähler eichen lassen - so geht's Bei den Kaltmieten werden Sie mit moderaten Steigerungen konfrontiert. Anders sieht das bei den … Zuständigkeit für den WasserzählerDas Eichgesetz für Verbraucherzähler von Wasser und Wärme dient dem Verbraucherschutz. Denn dadurch sollen ungenaue und manipulierte Messungen verhindert werden.
Bei sämtlichen Kalt- und Warmwasserzählern lässt die Messgenauigkeit mit dem Lauf der Zeit nach. Der Grund dafür sind Kalkablagerungen oder andere Feststoffe, die sich im Messgerät ansammeln. Daher werden die Zähler nach Ablauf der Eichgültigkeit ausgetauscht. folgender Fall: Die Wasseruhr ist defekt und muss ausgetauscht werden. Im Mietvertrag wurde eine Eigenbeteiligung von 100,00 € vereinbart (Kleinreparaturklausel). Wer kommt rein rechtlich für die Kosten des Tauschs auf? Mieter oder Vermieter? ...komplette Frage anzeigen12 AntwortenBenniXYZ Topnutzer im Thema Recht 10.10.2014, 21:31 Die Wasseruhr gehört dem Unternehmen, welches das Trinkwasser liefert. Die Wasseruhr gehört nicht dem Vermieter. Folglich müssen weder der Mieter, noch der Vermieter den regulären Austausch einer Wasseruhr bezahlen. Wenn du allerdings die Wasseruhr kaputt gemacht hast, dann wäre es für dich ein Haftpflichtschaden, den du deiner Versicherung melden kannst. Wenn der Vermieter daran rumgespielt hat, dann muß er es seiner Haftpflichtversicherung melden. 2 Kommentare 2 Gerhart 11.10.2014, 06:29 Im Mietvertrag wurde auf eine Wasseruhr bezug genommen, die zur Mietsache gehört. Die Wasseruhr, von der du hier sprichst, ist nicht Mietgegenstand in der Mietsache. Ein völlig absurder Kommentar. anitari 11.10.2014, 07:28 Die Hauptwasseruhr. Zwischen-/Unterzähler i. d. R. nicht. StupidGirl Topnutzer im Thema Mietrecht 10.10.2014, 21:31 Wenn du nicht mit einem Hammer auf den Wasserzähler gehauen hast, kommt allein der Vermieter dafür auf. Kleinreparaturen zahlst du nur für Dinge, die deinem ständigen Zugriff unterliegen (wie z. B. Wasserhahn) anitari Community-Experte Mietrecht 11.10.2014, 07:25 Lies mal die Klausel genau. Das Wort Eigen- oder Selbstbeteiligung steht da mit Sicherheit nicht drin. Da steht bestimmt kleine Reparaturen bis 100 € oder so ähnlich. Und weiter wird da in etwa stehen an Gegenständen, die dem „häufigen Zugriff“ des Mieters unterliegen. Wasseruhren fallen nicht darunter. Deren Austausch, sofern der Mieter den Schaden nicht verursacht hat, muß der Vermieter in voller Höhe tragen. albatros Community-Experte Recht, Mietrecht 18.10.2014, 18:41 Im Rahmen der sog. Klein-oder Bagatell-Reparaturklausel gibt es keine Eigenbeteiligung. Außerdem fällt der Austausch eines Wasserzählers nicht darunter, ganz gleich aus welchem Grund. Maximilian112 10.10.2014, 20:26 Ein Wasserzähler kann nicht auf den Mieter umgelegt werden soweit ich weiß. 1 Kommentar 1 schelm1 11.10.2014, 10:52 Doch! soweit die Zähleinrichtung gemietet ist, kann diese Zählermiete auf die Mieter umgelegt werden. Ähnliche FragenWer zahlt Wasserzähler Austausch (Mieter oder Vermieter)? Wer zahlt Wasserzähler Austausch? (Kosten Uhr und Kosten Austausch.) Ich bin Mieter einer Doppelhaushälfte. 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Ergänzung: Wir haben auf unserer Betriebskostenabrechnung von 2008 eine Wasserabrechnung, die auf den alten Zählerwerten beruhte (teils Ablesung, teils Hochrechnung/Schätzung)! Diese Zähler wurden angeblich Mitte 2008 ausgetauscht, d.h. im Grunde fußt die Abrechnung für ein 5 Monate im Jahr 2008 auf nicht-existenten Zählern! Erst nach dreimaligem brieflichen Nachhaken ist man dann mit konkreten Zahlen herausgerückt (Zählerstand alt bzw. neuer Zählerstand bei Einbau, der ungefähr bei 0,00 lag ). |