Lea fragt Jan, wie viel die Winterjacke kostet. Jan antwortet "100 € - möchtest du sie gerne kaufen?". Show Bei Leas Frage handelt es sich lediglich um eine Anfrage. Anfragen sind kein Antrag. In diesem Fall liegt das daran, dass Lea der Kaufpreis nicht bekannt war und somit kein gerichteter Antrag vorlag. Jan stellt in diesem Fall mit seiner Antwort den Antrag. Diese Cookies sind erforderlich, um alle von Repetico bereitgestellten Funktionen auszuführen. Dies schließt einige Cookies von Google ein, da wir Google Sign In für unsere Anwendung anbieten und diese Google-Cookies erforderlich sind, damit dies ordnungsgemäß ausgeführt wird. (Zeige mehr Details)
Statistiken (Details anzeigen) Dies sind einige Cookies von uns selbst, mit denen wir anonyme Kauf- und Anmeldestatistiken verfolgen. Es gibt auch einige Cookies von Google, die für Google Analytics verwendet werden. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, deaktivieren Sie Google Analytics für diese Website. dass eine anfrage rechtlich unverbunden ist und dadurch sie keine willenserklärung beinhaltet, denn die angefragten güter müssen nicht gekauft werden! und auf einem blatt (lehrer hat es gegeben) : ein antrag (bestellung/ wobei ich denke, dass eine anfrage auch eine bestellung ist) braucht zwei übereinstimmende willenserklärungen um als auftragsbestätigung zu enden. dies bräuchte ja auch eine anfrage oder nicht ???? ...komplette Frage anzeigen3 AntwortenVom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Knuddeln 12.02.2013, 21:08 also anfrage und antrag ist nicht das gleiche anfrage leichter erklärt: du rufst z.B bei einem Unternehmen an und willst dich erkundigen über die neuen Sonderangebote sagen wir mal. Da besteht keine übereinstimmende Willenserklärung und das ist auch ein KV weil du ja nichts bestellen willst, oder aufgibst oder so.. du erkundigst dich einfach nur Anfrage ist keine Bestellung sondern nur nachfrage nach ietwas so hab ich das verstanden im unterricht Antrag ist eine Bestätigung mit übereinstimmender Willenserklärung, dass ist wenn du dort anrufst und sagst, ja ich möchte das und das bestellen oder (als Unternehmer) in meinem Sortiment aufnehmen, Lieferung: auf Abruf Zahlung: innerhalb 30 Tage nach Lieferung da wo das alles schon ausgemacht wird also Anfrage: du willst dich nur erkundigen nach etwas Antrag: du bestellst es schon, oder machst etwas aus also mit KV und so hoffe ich konnte helfen LG Knuddeln 2 Kommentare 2 dasguteundich Fragesteller 12.02.2013, 21:11jaaaaaaaaaaaaaaaap konntest du dankeeeee =) bin jetzt glücklich .............. 1 Knuddeln 13.02.2013, 11:11 @dasguteundich haha bitteeee :) Welling 13.02.2013, 20:40 Ein Antrag bei einem Kaufvertrag kann einmal die Bestellung sein. Die Annahme heißt dann Bestellungsannahme oder gleich Lieferung. Der Antrag kann aber auch ein Angebot sein. Die Annahme heißt dann Bestellung. Eine Anfrage hat keinerlei rechtliche Wirkung, sie zielt auf Information. Captron 12.02.2013, 20:59 nein, eine anfrage braucht keine zei übereinstimmenden willenserklärungen... 1 Kommentar 1 dasguteundich Fragesteller 12.02.2013, 21:01kannst du es mir genauer erklären?? ich verstehe den unterschied nämlich zwischen den beiden nicht...=) Ähnliche FragenAntrag und Annahme Kaufvertrag Hallo, ein Kaufvertrag kommt ja immer durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande (antrag+annahme). Aber wie verhält sich das bei einem Abruf aus einem Rahmenvertrag (Bestellung über eine große Menge und spontaner Abruf von benötigten kleinen Mengen)? Ist dann der der Abruf der Antrag und die Auftragsbestätigung des Lieferanten die Annahme? 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