In § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten. Show
Allerdings darf man auf dem Gehweg parken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wann ist das Parken verbotswidrig auf dem Gehweg, welche Verkehrszeichen räumen eine Ausnahme ein und wie hoch fällt das Bußgeld bei einem Verstoß gegen das Gehwegparkverbot aus? Hier erfahren Sie es. Inhaltsverzeichnis
FAQ: Auf dem Gehweg parkenIst das Parken auf dem Gehweg erlaubt? Die StVO schreibt in erster Linie das Parken auf der Fahrbahn vor. Auf dem Gehweg darf nur geparkt werden, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild dies erlaubt. Was kostet es, ordnungswidrig auf dem Gehweg zu parken? Dafür können laut Bußgeldkatalog bis zu 100 Euro und ein Punkt drohen. Genauer können Sie die Sanktionen in dieser Tabelle nachlesen. Wer darf auf dem Gehweg parken? Es gibt eine Reihe von Fahrzeuge, die auf dem Gehweg parken dürfen. Eine Übersicht finden Sie hier. Video: Mehr zum Halten und ParkenErfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.Parken auf dem Gehweg nach der StraßenverkehrsordnungGrundsätzlich ist nach StVO das Parken auf dem Gehweg untersagt. Allerdings unterscheidet die Straßenverkehrsordnung zwischen Halten und Parken. Ein Fahrzeug hält, wenn es freiwillig für weniger als drei Minuten seine Fahrt unterbricht. Für das Parken auf dem Gehweg macht das wenig Unterschied, denn aus § 12 Abs. 4 lässt sich folgern, dass sowohl das Halten als auch das Parken auf dem Bürgersteig verboten sind. Beides gilt als Ordnungswidrigkeit. Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg wird in der Regel mit einem Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog geahndet.
Bußgeld für Parken auf dem GehwegParken auf dem Gehweg kann Geld kosten. Dabei kommt es bei der Höhe des Bußgeldes für das Parken auf Gehwegen auch darauf an, ob es sich um ein „Parken auf dem Gehweg mit Behinderung“ handelt. Ohne Behinderung kostet das Parken auf dem Bürgersteig ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Die Dauer spielt dabei auch eine Rolle. Wer länger als eine Stunde auf dem Bürgersteig parkt, muss mit 70 Euro und einem Punkt rechnen. Die Bußgelder sind im Bußgeldkatalog für Parken auf dem Gehweg festgelegt. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt. ParkverstoßBußgeldPunkteSie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg55 €... mit Behinderung70 €1... mit Gefährdung80 €1... mit Sachbeschädigung100 €1... länger als eine Stunde70 €1... länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1Im Übrigen gilt das Verbot für das Parken auf dem Gehweg nicht nur für den Fußweg, sondern auch für den Radweg. Auf allen Flächen, die nach § 2 Abs. 1 StVO nicht zur Fahrbahn gehören, ist das Parken auf dem Gehweg verboten. Halten auf dem Gehweg: Wann liegt eine Behinderung vor?Das höhere Bußgeld bei Behinderung geht auf einen in der StVO festgelegten Grundsatz zurück. In § 1 Abs. 2 StVO heißt es: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Aber wann wird von Behinderung gesprochen? Von einer Behinderung wird ausgegangen, wenn der Fußverkehr durch das Fahrzeug den Gehweg nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann. Trotzdem geben sich manche Gemeinden hier tolerant, sofern zu allen Seiten des Fahrzeugs ausreichend Platz für den Fußverkehr ist. Der Platz ist dann ausreichend, wenn Fußgänger noch großzügig aneinander vorbeigehen können. Großzügig deshalb, weil davon ausgegangen wird, dass Fußgänger noch Gegenstände, wie eine Tasche oder einen Regenschirm, bei sich haben können. Auch Rollstühle und Kinderwägen sollten Platz haben. Der Richtwert für eine ausreichende Restgehwegbreite liegt bei 1,2 Metern. Diese Fahrzeuge dürfen auf dem Bürgersteig parkenDas Fahrzeug muss nicht immer vollständig auf dem Bürgersteig parken. Der Bordstein ist eine wichtige Schnittstelle. Wenn Fahrzeuge beim Parken halb auf den Gehweg ragen, oder über den Bordstein hinaus parken, wird von Überparken gesprochen. Das geschieht besonders dann, wenn das Fahrzeug größer ist als die gekennzeichnete Parkfläche. Dies gilt auch für das Überhängen von Fahrzeugnasen auf den Fußgängerweg. Ragt die Schnauze Ihres Fahrzeugs auf den Gehweg, auch wenn die Reifen den Bordstein nicht überfahren haben, ist das in der Regel unzulässig. Entsteht beim Überfahren des Bordsteins ein Schaden am Auto, etwa durch einen hohen Bordstein oder einen Baum, so kann die Gemeinde nicht dafür belangt werden. Handwerker, Versorgungsdienste und Zusteller mit SondergenehmigungManche Kommunen gestatten Handwerkern, Versorgungsdiensten und Zustellern das Parken auf dem Bürgersteig. Ihnen ist das Parken auf dem Bürgersteig normalerweise erlaubt, weil sie dann der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO unterliegen. Die Kriterien für die Erteilung einer solchen Sondergenehmigung sind nicht einheitlich festgehalten und werden von den Kommunen selbst bestimmt. In der Regel liegt in den Fahrzeugen die Genehmigung aber gut sichtbar aus, beispielsweise auf dem Armaturenbrett. Die Fahrzeugführer müssen in der Lage sein, die Genehmigung vorzuzeigen, wenn sie von Ordnungshütern dazu aufgefordert werden. Motorrad parken auf dem GehwegOft nehmen Motorradfahrer fälschlicherweise an, dass ihr motorisiertes Zweirad von dem Verbot für das Parken auf dem Gehweg ausgenommen ist. Motorräder sind aber keine Ausnahme. Ein Motorrad darf genauso wenig auf dem Gehweg parken wie andere Fahrzeuge. Allerdings sehen Polizei und Ordnungsamt häufiger davon ab, für das Parken auf dem Gehweg von Motorrädern ein Bußgeld zu verhängen. Das kann daran liegen, dass Motorräder nicht so viel Platz einnehmen wie Pkws und damit nicht unbedingt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen. Nach § 25 StVO gilt „Halterhaftung“, das heißt, auch wenn der Halter, also der Besitzer des Fahrzeugs, es selbst nicht auf dem Gehweg geparkt hat, trägt er die Konsequenzen dafür. Damit muss auch der Halter, nicht der Fahrer des Fahrzeugs, für eventuelle Abschleppkosten aufkommen. Parken auf dem Gehweg: Dieses Schild erlaubt esParken auf dem Fußweg ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Parken auf dem Bürgersteig ist beispielsweise erlaubt, wenn ein Verkehrszeichen oder eine Ausnahmeregelung zur Anwendung kommt. Diese Ausnahme wird in der Regel vom Verkehrszeichen Nummer 315 angezeigt. Dabei handelt es sich um ein blaues Schild, auf dem in Weiß, ein halb auf dem Gehweg parkendes Fahrzeug abgebildet ist. Zusatzzeichen, wie beispielsweise Pfeile, können den Bereich, in dem das Parken dann erlaubt ist, näher definieren. Das Verkehrszeichen erlaubt das Parken auf dem Gehweg aber nur bestimmten Fahrzeugen. Ist das Zeichen 315 sichtbar, darf nur auf dem Gehweg parken, wer das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreitet. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zwar wird in der Regel nur dann der Führerschein entzogen, wenn eine bestimmte Anzahl von Punkten in Flensburg erreicht wird, allerdings kann dies auch bei besonders häufigem Falschparken passieren. Parken auf dem Gehweg: Nur bestimmten Fahrzeugen ist das gestattet 3.89 5 57Das könnte Sie auch interessieren:
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