Welche Vor und Nachteile hat eine GmbH?

Die GmbH ist im Vergleich zum Einzelunternehmen die deutlich bessere Rechtsform, weil einerseits das Privatvermögen des Unternehmers geschützt ist und andererseits die steuerliche Belastung regelmäßig niedriger ist. Schon allein auf Basis dieser beiden Vorteile kann man einem angehenden erfolgreichen Unternehmer nur die GmbH empfehlen. Leider weiß man nicht immer, ob eine Geschäftsidee erfolgreich ist. In diesen Zweifelsfällen kommt das Einzelunternehmen übergangsweise in Betracht, um gegebenenfalls später in eine GmbH umzuwandeln. Natürlich gibt es daneben eine große Zahl von Unternehmern, bei denen sich die Vorteile der Haftungsbeschränkung und Steuerersparnis nicht in dem Maße auszahlen, dass sich die administrativen Mehrkosten der GmbH lohnen. Für diese Gruppe von Unternehmern und selbständige Freiberufler mag das Einzelunternehmen eine echte Alternative zur GmbH sein.

Inhalt:

  1. Die Haftungsbeschränkung der GmbH
  2. Steuern sparen mit der GmbH
  3. Vergleich der Steuern bei Einzelunternehmen und GmbH
  4. Weitere Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen
  5. Nachteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen
  6. Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH

1. Die Haftungsbeschränkung der GmbH

Die beiden entscheidenden Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen stehen schon in der Einleitung. Einer dieser Vorteile gegenüber dem Einzelunternehmen ist die Haftungsbeschränkung der GmbH, die das Privatvermögen des Unternehmers im schlimmsten Fall vor dem Zugriff der Gläubiger schützt. Dies ist ein besonderes Merkmal, das alle Kapitalgesellschaften innehaben, zu denen neben der GmbH auch die Aktiengesellschaft und die UG (haftungsbeschränkt) gehören. Während die Aktiengesellschaft aufgrund ihrer Komplexität nicht für alle unternehmerische Zwecke geeignet ist, bleibt die UG (haftungsbeschränkt) regelmäßig mit dem Makel der geringen Kapitalausstattung behaftet.

Eine unternehmerische Tätigkeit ist immer mit Haftungsrisiken verbunden, vor denen man sich durch entsprechende Versicherungen und eben eine gesetzliche Haftungsbeschränkung schützen muss. In beiden Varianten verfolgen Unternehmer das Ziel, in allen denkbaren Szenarien den Verlust ihres gesamten Vermögens auszuschließen. Im Falle der vertraglichen Haftung wäre dies auch mittels einem vereinbarten Haftungsausschluß oder einer Haftungsbeschränkung denkbar, was in der Praxis jedoch so löchrig ist wie ein Schweizer Käse. Ergibt sich die Haftung aus einem gesetzlichen Haftungstatbestand, scheidet eine vertragliche Haftungsbeschränkung von vornherein aus. Hier helfen nur entsprechende Versicherungen oder eben die Haftungsbeschränkung auf ein Sondervermögen. Anderenfalls arbeitet man als Unternehmer jeden Tag ohne Netz und doppelten Boden.

Einzelunternehmer haften mit dem gesamten Vermögen

Der Einzelunternehmer handelt immer auf eigene Rechnung und unter seinem Namen, wobei es hier keine Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen gibt. Verursacht der Einzelunternehmer einen Schaden geht er eine Verbindlichkeit ein, haftet er immer mit seinem gesamten Vermögen für den Ersatz eines Schadens oder die Erfüllung eines Vertrages, sofern keine entsprechende Versicherung hierfür eintritt. Bei der GmbH gilt das Trennungsprinzip, was wie eine Brandschutztüre wirkt. Wenn es brennt, bleibt zumindest das Privatvermögen des Unternehmers vor dem Zugriff potentieller Gläubiger verschont.

Es mag Geschäftsmodelle oder unternehmerische Aktivitäten geben, bei denen die Haftungsrisiken überschaubar oder durch entsprechende Versicherungen abgedeckt sind. In diesen Fällen mag die Haftungsbeschränkung der GmbH als Vorteil gegenüber dem Einzelunternehmen in den Hintergrund treten. Jeder Unternehmer muss sich jedoch ehrlich fragen, ob er tatsächlich jedes Risiko im Blick und entsprechend versichert hat. Und selbst dann kann die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen einen weiteren Trumpf ausspielen, der sich aus dem Steuerrecht ergibt.

2. Steuern sparen mit der GmbH

Einzelunternehmer, selbständige Freiberufler und Gesellschafter einer Personengesellschaft haben grundsätzlich wenig Möglichkeiten, um im betrieblichen Bereich Steuern zu sparen. Der Gewinn bzw. Einnahmenüberschuss des Einzelunternehmers unterliegt unmittelbar und vollständig der Einkommensteuerpflicht, wo ein progressiver Steuertarif Anwendung findet. Hier besitzt die GmbH einen weiteren eklatanten Vorteil gegenüber dem Einzelunternehmen.

Schon bei einem Gewinn von 30.000 Euro aufwärts liegt der persönliche Steuersatz eines Unternehmers im Rahmen der Einkommensteuer jenseits von 30%. Ist der Gewinn höher, steigt auch der Steuersatz auf jeden zusätzlich verdienten Euro progressiv bis auf 42% an. Übersteigt das Einkommen die in § 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG definierte Schwelle (Stand 31.12.2022: 277.826 Euro), greift sogar die sog. Reichensteuer mit einem tariflichen Einkommensteuersatz von 45%.

Körperschafts- und Gewerbesteuer der GmbH

Bei der GmbH ist das anders. Befindet sich die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland, unterliegt diese der Körperschaftssteuer (§ 1 KStG). Bemessungsgrundlage ist hier das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft, das im wesentlichen dem Gewinn entspricht, der durch Bestandsvergleich gem. § 5 EStG zu ermitteln ist. Der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne der GmbH wurde mit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 von 25% auf 15% gesenkt (§ 23 Abs. 1 KStG).

Daneben unterliegt der Gewinn der GmbH regelmäßig auch der Gewerbesteuerpflicht. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von allen Gewerbebetrieben erhoben wird. Die konkrete Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in dem die GmbH ihren Betrieb oder eine Betriebsstätte hat. Überschlägig kann man mit einer steuerlichen Belastung in Höhe von 15% kalkulieren, wobei von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde deutliche Unterschiede bestehen. Während die Gemeinde Grünwald im Süden von München einen Gewerbesteuerhebesatz von 240% und somit eine Gewerbesteuer in Höhe von 8,4% auf den Gewinn einer GmbH erhebt, liegt dieser in München-Stadt aktuell bei 490% und die Gewerbesteuer somit bei 17,15%.

3. Vergleich der Steuern bei Einzelunternehmen und GmbH

Die Unterschiede zwischen der GmbH und dem Einzelunternehmen aus steuerlichen Sicht lassen sich am besten mit der folgenden Gegenüberstellung zeigen. Zu diesem Zweck vergleichen wir die Steuern des Einzelunternehmers Anton Huber mit denen einer Anton Huber Unternehmensberatung GmbH, wobei Anton Huber deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist. In beiden Fällen unterstellen wir einen Gewinn in Höhe von EUR 100.000. Anton Huber wohnt in Grünwald bei München, ist ledig, ohne Kinder und benötigt für seinen privaten Lebensunterhalb die runde Summe von 50.000 Euro. Davon entfallen 7.200 auf eine private Kranken- und Pflegeversicherung.

Es ergibt sich folgendes Schema zur Berechnung der Steuern, wobei in Grünwald ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 240% gilt (Stand 31.12.2022):

2021 2021
Einzelunternehmen GmbH
Gewinn 100.000 100.000
./. Geschäftsführergehalt ./. 50.000
Gewinn vor Steuern 100.000 50.000
Gewerbesteuer (Gewerbesteuerhebesatz 240%) 6.340 4.200
Körperschaftssteuer 15% ./. 7.500
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftssteuer 5,5% ./. 412
Summe der betrieblichen Steuern 6.340 12.112
Gewinn nach Steuern 93.660 37.888
Betriebliche Steuern in % vom Gewinn 24,22%
Berechnung der Einkommensteuer
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 100.000 ./.
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit ./. 50.000
./. Werbungskostenpauschale ./. 1.000
= Gesamtbetrag der Einkünfte 100.000 49.000
./. Sonderausgaben 36 36
./. Geleistete Vorsorgeaufwendungen 7.200 7.200
= Zu versteuerndes Einkommen 92.764 41.764
./. Einkommensteuer lt. Grundtabelle 29.824 9.072
./. Anrechenbare Gewerbesteuer gem. § 35 EStG 6.340 ./.
= Zu zahlende Einkommensteuer 23.484 9.072
= Einkommen nach Steuern 70.176 32.692
Durchschnitts-Steuersatz 32,15% 21,72%
Spitzensteuersatz 42,00% 36,00%
Gewinn vor Steuern 100.000 100.000
./. Betriebliche Steuern 6.340 12.112
./. Private Einkommensteuer 23.484 9.072
= Gewinn nach Steuern 70.176 78.816
Steuervorteil der GmbH gegenüber Einzelunternehmen 8.640
Vergleichsberechnung: Steuern des Einzelunternehmens und der GmbH

Fazit aus Vergleichsberechnung

Der Vergleich zwischen den Steuern des Einzelunternehmens Anton Huber und der Anton Huber Unternehmensberatung GmbH zeigt, dass die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen einen nicht unerheblichen Vorteil hat. Da Anton Huber mit steigendem Gewinn im Einzelunternehmen jeden zusätzlichen Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42% versteuern muss, nimmt der Steuervorteil der GmbH mit höheren Gewinnen sogar noch zu. Allerdings ist der Gewinn der GmbH nach Steuern weiterhin im Betriebsvermögen gebunden, steht Anton Huber also nicht zum privaten Vermögensaufbau zur Verfügung.

Die Lösung dieses Problems besteht darin, die Anteile an der Anton Huber Unternehmensberatung GmbH in eine Holding GmbH einzubringen, falls er diese Gestaltung nicht schon bei Gründung der GmbH gewählt hat. Anschließend folgt der Vermögensaufbau in einer vermögensverwaltenden GmbH, um so erneut markante Steuervorteile der GmbH zu nutzen.

4. Weitere Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen

Neben der Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der GmbH und der steuerlichen Vorteile besitzt die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen und Personengesellschaften weitere Vorteile, die sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen lassen:

a) Die GmbH ist kraft Rechtsform immer Kaufmann mit eigener Rechtspersönlichkeit und -fähigkeit. Angesichts der hohen Zahl der GmbHs in Deutschland besteht eine hohe Rechtssicherheit in der Praxis. Bei Banken, Lieferanten und Kunden ist die GmbH als sichere Rechtsform anerkannt.

b) Die GmbH genießt dank eines niedrigen Körperschaftssteuersatzes deutliche Steuervorteile gegenüber dem Einzelunternehmen und anderen Personengesellschaften.

c) Das Geschäftsführergehalt, die Tantieme und sonstige Gehaltsbestandteile der Geschäftsführer gehören zu den abziehbaren Betriebsausgaben der GmbH, die deren Gewinn mindern (vgl. den Abschnitt über die Steuern bei Einzelunternehmen und GmbH). Darüber hinaus bestehen vielfältige Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer, die man ebenfalls gewinnmindernd gestalten kann.

d) Mit der Rechtsform der GmbH können Unternehmer schnell und einfach neue Gesellschafter bzw. Investoren (Venture Capital) aufnehmen, ohne ass diese eine Haftung für bestehende oder neue Verbindlichkeiten eingehen müssen. Ferner lässt sich mit der GmbH die fachliche Expertise fachkundiger Dritter in Geschäftsführung, Beirat oder Aufsichtsrat einbinden.

e) Die GmbH als solche bleibt von einem Gesellschaftsbestand bzw. einem Gesellschafterwechsel unberührt.

f) Mit der GmbH lässt sich auch der Wechsel zurück in die gesetzliche Sozialversicherung realisieren.

Die vorgenannten Vorteile der GmbH gegenüber anderen Rechtsformen bilden die Basis für ihre große praktische Bedeutung und Beliebtheit. Nach der Beseitigung entsprechender Zugangsbeschränkungen hat die GmbH auch bei Freiberuflern eine höhere Bedeutung erlangt.

5. Nachteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen

Die wesentlichen Nachteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen ergeben sich einmalig zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bei der Gründung, da hier zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten sind. Die GmbH kann ihre Vorteile gegenüber dem Einzelunternehmen vor allem bei erfolgreichen Unternehmern ausspielen. Demgegenüber ist sie eine Kostenfalle, falls die Geschäftsidee nicht funktioniert oder die unternehmerische Tätigkeit aus anderen Gründen scheitert.

Die Nachteile der GmbH im Einzelnen

a) Anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist für die Gründung einer GmbH mindestens ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro auf das Konto der GmbH einzuzahlen. Erfolgt eine Sachgründung der GmbH, sind ggf. kostenintensive Gutachten erforderlich, um dem Registergericht den Wert der Sacheinlagen zu belegen. In beiden Fällen steht das Stammkapital potentiellen Gläubigern der Gesellschaft als Haftungsmasse zur Verfügung.

b) Darüberhinaus fallen bei der GmbH-Gründung deutlich höhere Gründungskosten als beim Einzelunternehmen an, die allerdings bei entsprechener Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag vom Stammkapital der GmbH bezahlt werden können. Deren Höhe ist in erster Linie von der Zahl der Gründungsgesellschafter und von der Höhe des Stammkapitals abhängig.

Hat die Gesellschaft nur einen Gesellschafter, liegen die gesetzlichen Gründungskosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die notwendigen Handelsregister-Anmeldungen bei rund 820,00 Euro netto. Allerdings erbringt der Notar keine individuelle Beratung im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung, die somit bei Bedarf gesondert zu zahlen ist.

Diesbezüglich verweise ich auf meine Gründungspakete zur Gründung einer GmbH, in denen neben einer Erstberatung die wichtigsten Bausteine für eine schnelle und rechtssichere Errichtung der Gesellschaft enthalten sind.

c) Als Kaufmann kraft Rechtsform ist die GmbH von Anfang an zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Hieraus ergeben sich durchaus gewisse Mehrkosten gegenüber dem Einzelunternehmen, die aus meiner Sicht jedoch angesichts der steuerlichen Vorteile der GmbH nicht ins Gewicht fallen.

d) Ein eklatanter Nachteil der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen kommt zum Tragen, wenn die Geschäftsidee nicht den erhofften Erfolg bringt oder die GmbH aus anderen Gründen aufgelöst werden muss. Anders als beim Einzelunternehmen ist die Auflösung und Liquidation der GmbH zeitaufwändig und regelmäßig mit weiteren Kosten verbunden.

6. Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH

Wollen auch Sie die Haftungsbeschränkung und die anderen Vorteile der GmbH in Anspruch nehmen, lässt sich dies durch eine Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH steuerneutral und mit überschaubaren Kosten realisieren. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie mich gerne kontaktieren, falls Sie eine GmbH gründen oder ein bestehendes Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln wollen.

Welche Vor und Nachteile hat eine GmbH?

Welche Nachteile hat die GmbH?

Hohe Gründungskosten und die laufenden Kosten sind die größten Nachteile einer GmbH. Das Stammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro, davon muss mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt werden. Die Haftung der Gesellschafter bezieht sich jedoch auf das gesamte Mindestkapital, also mindestens 25.000 Euro.

Was für Vorteile hat die GmbH?

Als wesentliche Vorteile der GmbH im Vergleich zu anderen Rechtsformen sind in erster Linie das auf ihre jeweilige Stammeinlage beschränkte wirtschaftliche Risiko der Gesellschafterinnen/Gesellschafter und die grundsätzlich einfache Übertragbarkeit von Beteiligungen zu nennen.

Für wen lohnt sich eine GmbH?

Ab wann lohnt sich dann die GmbH? Sie lohnt sich, sobald der Steuervorteil die zusätzlichen Kosten übersteigt. Bei einem Steuervorteil von 12 Prozentpunkten und Kosten zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro braucht es demnach einen freien Gewinnanteil zwischen 8.000 Euro und 16.000 Euro.

Wann sollte ich eine GmbH gründen?

Die GmbH als Form des Unternehmens macht vor allem dann Sinn, wenn die Haftungsbeschränkung für den Unternehmer von großer Bedeutung ist. Auch die Gründung eines wohltätigen Unternehmens ist durch die eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) möglich.