Im Straßenverkehrsrecht ist es ein weitverbreiteter Mythos, dass der Hintermann, also derjenige, der den Auffahrunfall verursacht, stets die Schuld an dem Unfall hat. Doch zeigen viele Urteile, dass dieser Mythos durchbrochen werden kann und beim Vordermann zumindest eine Mitschuld an dem Auffahrunfall angenommen werden kann. In welchen Situationen eine Mitschuld oder gar Alleinschuld des Vorausfahrenden angenommen wird, erfahren Sie im folgenden Ratgeber: Show Grundsatz: „Wer auffährt, hat Schuld.“ Der Mythos „Wer auffährt, hat Schuld.“ entspringt aus dem, im Verkehrsrecht geltenden, gleichlautenden Grundsatz. Es gilt insoweit der sog. Anscheinsbeweis. Es wird also in der Regel davon ausgegangen, dass bei einem Auffahrunfall das Verschulden beim auffahrenden Hintermann liegt, da dieser entweder den Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann nicht eingehalten hat, zu schnell unterwegs war oder anderweitig nicht aufgepasst hat (vgl. Sie dazu nur Kammergericht Berlin mit Hinweisbeschluss vom 20.11.2013, Az.: 22 U 72/13 und Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 31.01.1972, Az.: 13 U 140/71). Ausnahmen des Grundsatzes „Wer auffährt, hat Schuld.“ Wie bereits dargelegt, gibt es mehrere Urteile, die eine Ausnahme von dem Grundsatz „Wer auffährt, hat Schuld.“ machen und damit sich gegen den Anscheinsbeweis richten. Es hat nämlich immer derjenige Schuld, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch einen Unfall verursacht hat. So liegt das Verschulden an einem Auffahrunfall dann nicht bei dem Auffahrenden, wenn der Vordermann beispielsweise völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht, wodurch schließlich der Unfall verursacht wird. Die Sache ist allerdings dann wieder anders zu bewerten, wenn es sich bei dem vorausfahrenden Fahrzeug um einen Fahrschüler im Fahrschulwagen handelt. Lesen Sie dazu den Abschnitt „Verlust der Ansprüche bei eigenem vorwerfbarem Verhalten“ aus unserem Ratgeber „Unfall mit Fahrschule: hafte ich als Fahranfänger?“. Eine Mitschuld für den Vorausfahrenden wird auch dann begründet, wenn er eine Vollbremsung riskiert, weil (kleine) Tiere über die Straße laufen. Handelt es sich demgegenüber um große Tiere, wie beispielsweise einem Reh oder einem Wildschwein, so wird die Schuldfrage wiederum anders beantwortet. In solchen Fällen kann eine Kollision mit dem Tier nämlich gefährliche Folgen für den Autofahrer, aber auch für Unbeteiligte, haben. Wer hier eine Vollbremsung riskiert, sollte nicht zusätzlich bestraft werden, indem er (wenngleich auch nur einen Teil) den Schaden selbst zu tragen hätte. Gleiches gilt, wenn der Auffahrende mit überhöhter Geschwindigkeit und Lichthupe auf der Autobahn angerauscht kommt. Durch diese Nötigung wird in der Regel ebenso zumindest eine Mitschuld begründet. Bitte beachten Sie deshalb: Die Schuldfrage ist stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Übersicht: gerichtliche Urteile, die eine (Allein-)Schuld des Hintermanns ausgeschlossen haben
Beachten Sie bitte, dass es durchaus Betrüger gibt, die sich diesen „Beweis des ersten Anscheins“ zu Nutze machen und so bewusst Auffahrunfälle provozieren. Lesen Sie daher bitte unseren Ratgeber „Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall“, damit Sie in einem solchen Falle die nötigen Maßnahmen tätigen, um in einem etwaigen Rechtsstreit Ihr Recht durchsetzen zu können. Denken Sie daran, dass selbst wenn Sie einen Auffahrunfall fahrlässig verschuldet haben, regelmäßig die Versicherung den Schaden bezahlen wird. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Sie einen Unfall vorsätzlich provozieren oder begehen. Schlagwörter: Straßenverkehrsrecht, Verkehrsrecht, Auffahrunfall, Mythos, „Wer auffährt, hat Schuld“, Anscheinsbeweis, Schuld, Mitschuld, Haftung, Mithaftung, Straßenverkehr, Vordermann, Hintermann, Auffahrende, Vorausfahrende Wer ist schuld wenn man rückwärts fährt?Dabei ist allerdings ausschlaggebend, dass beide Fahrzeuge in Bewegung waren – wenn ein Fahrzeug steht, ist nur der Fahrer schuld, dessen Fahrzeug in Bewegung war. Wer rückwärts in ein stehendes Auto gefahren ist, trägt die alleinige Schuld.
Was passiert bei einem Auffahrunfall?Grundsätzlich gilt: Wenn der Auffahrunfall mit einem Personenschaden endete, dann sollten Sie in jedem Fall die Polizei dazu rufen. Ist jedoch nur das Auto bei dem Auffahrunfall beschädigt worden – es kam also zu einem Blech- bzw. Sachschaden –, dann muss die Polizei nicht zwingend informiert werden.
Was tun wenn mir jemand drauf fährt?Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig?. Unfallstelle absichern: Warnblinker an, eventuell Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. ... . Erste Hilfe: Leisten Sie etwaigen Verletzten unbedingt Erste Hilfe! ... . Polizei verständigen: Rufen Sie bei schwereren Unfällen die Polizei, damit diese den Unfall aufnehmen kann.. Wer klärt bei einem Unfall die Schuldfrage?Ein polizeilicher Unfallbericht kann die Schuldfrage klären. Notfalls muss auch ein Gutachter hinzugezogen werden.
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