Wer ist beim hauptzollamt koblenz für die kfz-steuerbefreiung zuständig

Hier finden Sie Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer und zu den zuständigen Ansprechpartnern.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf die Teilhabe am Rechts- und Wirtschafts­verkehr erhoben wird, die Ertrags- und Verwaltungshoheit liegt beim Bund. Zuständig für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden beispielsweise für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes, sondern sie dienen wie alle Steuereinnahmen als allgemeine Haushaltseinnahmen der Deckung aller Ausgaben. Die Hauptzollämtersind die Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten.

Entsprechend der Zuständigkeit des Zolls für die Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf dieser Internetseite Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer unter der Rubrik Verkehrsteuern im Themenbereich Zoll auf der Themenseite „Erhebung von Steuern und Zöllen“.

Auf der eigenen Internetseite des Zoll erhalten Sie aktuelle Informationen unter den Rubriken Privatpersonen oder Unternehmen.

Beratung

Die Beratungen der Zollbehörde Düren finden seit 2018 nicht  mehr in der Kreisverwaltung Euskirchen statt. Die Pflicht zur persönlichen Vorlage des Schwerbehindertenaausweises im Original für Schwerbehinderte ist nicht mehr notwendig.

Begünstigte die nach §3 a KraftStG zukünftig einen Antrag auf Steuerbefreiung/-vergünstigung beim Hauptzollamt Münster stellen möchten, richten ihren Antrag bitte ausschließlich auf dem Postweg an das HZA Münster, Dienstort Rheine.

Die Unterlagen sind ab sofort schriftlich beim Hauptzollamt Münster, Dutumer Straße 5, 48431 Rheine einzureichen.

Erforderliche Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis
- Zulassung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- sofern Merkmal G im Schwerbehindertenausweis: Beiblatt zum Scherbehindertenausweis (erhältlich bei Ihrer Schwerbehindertenstelle)
- sofern Sie sich vertreten lassen: eine kurze Vollmacht

Kfz-Steuerrückstände

Die Verwaltung der Kfz-Steuer erfolgt über die Kreise Düren und Euskirchen zentral beim Hauptzollamt Münster (Rheine).

Dieses ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr wie folgt telefonisch zu erreichen:

- Bürger des Kreises Euskirchen: 05971/9910-222
- Bürger des Kreises Düren: 05971/9910-499

Nichtzulassung eines Kfz´s aufgrund von Steuerrückständen

Vor Zulassung eines Kfz´s müssen bestehende Kfz-Steuerrückstände entrichtet werden.

Die Rückstände sind entweder zu überweisen oder beim Zollamt Düren bar oder mit Karte einzuzahlen. Hier erhalten Sie dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassungsstelle.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie nur sofort, wenn Sie bei dem Zollamt Düren einzahlen.

Leistungsbeschreibung

Sie möchten die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?

Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:

  • Personen, deren GdB mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl ) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.
  • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, wird neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich für die Ausstellung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. 
    ​Sobald Sie im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis sind, wenden Sie sich für die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer an das für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Hauptzollamt.

      Welche Gebühren fallen an?

      Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.

        RechtsgrundlageAnträge / Formulare

        Die Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen.
        Informationen und Formulare zum Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de, unter der Rubrik „Kraftfahrzeugsteuer“ und „Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen“).

        • Deutsche Zollverwaltung

        Leistungsbeschreibung

        Sie möchten die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?

        Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:

        • Personen, deren GdB mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl ) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.
        • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, wird neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen.

        An wen muss ich mich wenden?

        Wenden Sie sich für die Ausstellung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. 
        ​Sobald Sie im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis sind, wenden Sie sich für die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer an das für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Hauptzollamt.

          Welche Gebühren fallen an?

          Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.

            Rechtsgrundlage

            Anträge / Formulare

            Die Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen.
            Informationen und Formulare zum Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de, unter der Rubrik „Kraftfahrzeugsteuer“ und „Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen“).

            • Deutsche Zollverwaltung

            Wie kann ich den Zoll kontaktieren?

            Weitere Kontakte.
            Hotline für Verpflichtete: + 49 (0) 351 44834-556..
            Fax: +49 (0) 228 303-98539..
            Anschrift: Financial Intelligence Unit. Postfach 85 05 55. 51030 Köln..

            Für was ist das Hauptzollamt Koblenz zuständig?

            u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.

            Für welche Steuern ist das Hauptzollamt zuständig?

            Die Hauptzollämter sind die Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten.

            Wer ist für die Kfz

            Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und damit auch Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht.