Hier finden Sie Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer und zu den zuständigen Ansprechpartnern. Show Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf die Teilhabe am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben wird, die Ertrags- und Verwaltungshoheit liegt beim Bund. Zuständig für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden beispielsweise für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes, sondern sie dienen wie alle Steuereinnahmen als allgemeine Haushaltseinnahmen der Deckung aller Ausgaben. Die Hauptzollämtersind die Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten. Entsprechend der Zuständigkeit des Zolls für die Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf dieser Internetseite Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer unter der Rubrik Verkehrsteuern im Themenbereich Zoll auf der Themenseite „Erhebung von Steuern und Zöllen“. Auf der eigenen Internetseite des Zoll erhalten Sie aktuelle Informationen unter den Rubriken Privatpersonen oder Unternehmen. Die Beratungen der Zollbehörde Düren finden seit 2018 nicht mehr in der Kreisverwaltung Euskirchen statt. Die Pflicht zur persönlichen Vorlage des Schwerbehindertenaausweises im Original für Schwerbehinderte ist nicht mehr notwendig. Begünstigte die nach §3 a KraftStG zukünftig einen Antrag auf Steuerbefreiung/-vergünstigung beim Hauptzollamt Münster stellen möchten, richten ihren Antrag bitte
ausschließlich auf dem Postweg an das HZA Münster, Dienstort Rheine. Die Unterlagen sind ab sofort schriftlich beim Hauptzollamt Münster, Dutumer Straße 5, 48431 Rheine einzureichen. Erforderliche Unterlagen: Kfz-SteuerrückständeDie Verwaltung der Kfz-Steuer erfolgt über die Kreise Düren und Euskirchen zentral beim Hauptzollamt Münster (Rheine). Dieses ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr wie folgt telefonisch zu erreichen: - Bürger des Kreises Euskirchen: 05971/9910-222 Nichtzulassung eines Kfz´s aufgrund von SteuerrückständenVor Zulassung eines Kfz´s müssen bestehende Kfz-Steuerrückstände entrichtet werden. Die Rückstände sind entweder zu überweisen oder beim Zollamt Düren bar oder mit Karte einzuzahlen. Hier erhalten Sie dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassungsstelle. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie nur sofort, wenn Sie bei dem Zollamt Düren einzahlen.
Leistungsbeschreibung Sie möchten die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
Wenden Sie sich für die Ausstellung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis an den für Ihre
Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos. Die Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen.
LeistungsbeschreibungSie möchten die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
An wen muss ich mich wenden?Wenden Sie sich für die Ausstellung des
Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Welche Gebühren fallen an?Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos. RechtsgrundlageAnträge / FormulareDie Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen.
Wie kann ich den Zoll kontaktieren?Weitere Kontakte. Hotline für Verpflichtete: + 49 (0) 351 44834-556.. Fax: +49 (0) 228 303-98539.. E-Mail: [email protected].. Anschrift: Financial Intelligence Unit. Postfach 85 05 55. 51030 Köln.. Für was ist das Hauptzollamt Koblenz zuständig?u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
Für welche Steuern ist das Hauptzollamt zuständig?Die Hauptzollämter sind die Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten.
Wer ist für die KfzBundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und damit auch Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht.
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