Von einem innergemeinschaftlichen Erwerb spricht man, wenn ein Unternehmen Ware von einem anderen Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erwirbt. Unter bestimmten in weiterer Folge in diesem Servicedokument behandelten Umstände ist diese Lieferung steuerfrei und vom Erwerber zu besteuern. Show
Sonderregelung für SchwellenerwerberBei nachstehenden Unternehmern liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, wenn die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro nicht überschritten wird:
Wurde einem der vorgenannten Schwellenerwerber wegen meldepflichtiger sonstiger Leistungen eine UID erteilt, hat er trotz UID keine innergemeinschaftlichen Erwerbe zu versteuern, solange seine Erwerbe die Erwerbsschwelle nicht überschritten haben oder er auf die Erwerbsschwelle nicht verzichtet hat. Verwendet ein Schwellenerwerber seine UID, bei seinem Lieferer in einem anderen Mitgliedstaat, um steuerfrei Waren einkaufen zu können, so ist dies der Verzicht auf die Erwerbsschwelle. Ausländische Lieferer, die unter die Regelung für innergemeinschaftlichen Versandhandel fallen, müssen sich in Österreich steuerlich erfassen lassen. Alternativ können die Umsätze ab 1.7.2021 – bei Vorliegen der Voraussetzungen – über den EU-OSS abgerechnet werden. Handelt es sich beim Lieferer um einen ausländischen Unternehmer der innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze an die genannten Schwellenerwerber tätigt, so haben sie die auf die Lieferung entfallende Umsatzsteuer einzubehalten und an das für den Lieferer zuständige Finanzamt (Dienststelle Graz-Stadt) in dessen Namen abzuführen. Alle weiteren Regelungen für Kleinunternehmer entnehmen Sie der Infoseite Versandhandel. Der innergemeinschaftliche Erwerb – B2BWarenlieferungen innerhalb der EU erfolgen ohne Grenzformalitäten. An die Stelle der Einfuhrumsatzsteuer, wie bei Lieferungen aus Staaten außerhalb der EU, tritt die Besteuerung des innergemeinschaftlichen (ig) Erwerbes. Diese Umsatzsteuer auf den Erwerb (kurz Erwerbsteuer) ist im Unternehmen zu berechnen und kann, wenn der Wareneinkauf für das Unternehmen erfolgt, als Vorsteuer abgezogen werden. Aus steuerlicher Sicht sind bei der Abwicklung von Handelsgeschäften innerhalb der EU neben den Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auch die für verbrauchsteuerpflichtige Produkte (zum Beispiel: Alkohol, Bier, Wein, Schaumwein, Tabak, Mineralöl) die Verbrauchsteuerregelungen zu beachten. Bedenken Sie bitte, dass mit Ende der Übergangsphase seit dem 1.1.2021 das Vereinigte Königreich wie ein Drittland zu behandeln ist. Voraussetzungen für den innergemeinschaftlichen ErwerbEin ig Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durch die Verschärfung der Nachweisführung der innergemeinschaftlichen Lieferung kann es auch für den Erwerber zu einem erhöhten Aufwand kommen, um den Lieferer in die Lage zu versetzen, den Liefernachweis vollständig zu führen. Der Umfang ist von der Umsetzung der VO im jeweiligen Lieferland abhängig. Ort des innergemeinschaftlichen ErwerbesWenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Unternehmer in dem Gebiet des Mitgliedstaates, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, einen ig Erwerb zu besteuern. Ausnahme: Entstehen der Steuerschuld beim innergemeinschaftlichen ErwerbDie Steuerschuld entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des auf den ig Erwerb folgenden Monats. Steuerschuldner ist der Erwerber im Bestimmungsland. Als Steuersätze kommen bei einem ig Erwerb in Österreich dieselben Prozentsätze zur Anwendung wie bei der Umsatzsteuer im Inland, nämlich 20 %, 13 % oder 10 %. Dies als Ausgleich für die im Inland bestehende Besteuerung. Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen ErwerbDer Erwerber kann die Erwerbsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn er den Gegenstand für sein Unternehmen bezogen hat und die übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind. Achtung: Das Recht zum Vorsteuerabzug ist in demselben Zeitpunkt gegeben, in dem die Erwerbsteuerschuld entsteht. Der Unternehmer kann somit den Vorsteuerabzug in derselben Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung geltend machen, in der er den ig Erwerb besteuert. Hinweis: Beispiel eines innergemeinschaftlichen ErwerbesBeispiel 1: Lösung: Würde der österreichische Unternehmer den Auftrag an den ungarischen Maschinenhändler unter der UID-Nummer seiner italienischen Betriebsstätte erteilen, würde trotzdem in Österreich die Erwerbsteuer anfallen, weil hier die Lieferung endet. Wegen der Verwendung der italienischen UID-Nummer gilt der Erwerb auch in Italien als bewirkt, und zwar so lange, als der österreichische Unternehmer gegenüber der italienischen Steuerbehörde nachweist, dass der Erwerb in Österreich besteuert wurde. Das innergemeinschaftliche VerbringenDie Vorrausetzungen für ein innergemeinschaftliches Verbringen sind: Der Unternehmer
Das ig Verbringen ist in dem Mitgliedstaat, aus dem die Waren kommen, eine ig Lieferung und im Bestimmungsland ein ig Erwerb. Beispiel 2: Lösung: Der Unternehmer hat im Bestimmungsland Erwerbsteuer zu berechnen und gleichzeitig den Vorsteuerabzug. Ausländische Unternehmer haben sich für diesen Zweck in Österreich umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und benötigen eine inländische UID-Nummer. Hinweis: Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)In der UVA ist der ig Erwerb (und das ig Verbringen im Bestimmungsland) unter der Kennziffer 070 und je nach Steuersatz unter den Kennziffern 072, 073, 088 oder 008 zu erfassen. Sofern der Vorsteuerabzug gegeben ist, ist die Vorsteuer unter der Kennziffer 065 gleichzeitig als Vorsteuer aus dem ig Erwerb abzuziehen. 072ig Erwerb – 20 %073ig Erwerb – 10 %008ig Erwerb – 13 %088ig Erwerb in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg 19 %Die Abgabe der UVA hat grundsätzlich elektronisch mittels FinanzOnline zu erfolgen. Eine schriftliche Einreichung der UVA ist nur zulässig, wenn Sie keinen Internetanschluss haben oder der Vorjahresumsatz nicht höher als 35.000 Euro war. Dann können Sie den amtlichen Vordruck (Formular U30) oder eine inhaltsgleiche selbsterstellte Formularversion verwenden. Details zur UVA finden Sie auf der Infoseite zu Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und den dazugehörigen FAQ. Wie buche ich steuerfreie innergemeinschaftliche Leistung?So kontieren Sie richtig!
Der Empfänger muss seine Unternehmereigenschaft durch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen. Sind ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt, bucht er den Verkauf auf das Konto "Innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG" 8125 (SKR 03) bzw. 4125 (SKR 04).
Was sind steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe?Steuerfrei gemäß § 4b UStG ist der innergemeinschaftliche Erwerb u. a.: von Gegenständen die der Steuerfreiheit der Einfuhren entsprechen, der erworbene Gegenstand später steuerfrei in ein anderes EU-Land geliefert oder in ein Drittland ausgeführt wird.
Wie buche ich Wareneingang aus EU?EU-Ausland - Wareneinkauf buchen
Ist die Ware in Deutschland steuerpflichtig erfassen Sie den Nettowert der Ware im Feld 89 der Umsatzsteuer-Voranmeldung und daneben die deutsche Umsatzsteuer. Die Vorsteuer ist im Feld 61 zu erfassen, wenn sie abziehbar ist.
Was wird auf Konto 3425 gebucht?Buchung mit Steuerautomatik (SKR03)
Hinweis: Beim Konto 3425 handelt es sich um ein Automatikkonto, welches z.B. in DATEV und in BuchhaltungsButler die Verbuchung der Steuer für den Vorgang "Innergemeinschaftlicher Erwarb 19% UmSt./VoSt." automatisch im Hintergrund vornimmt.
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