Wie hoch ist die kombileistung bei pflegegrad 3?

Je nach Pflegegrad steht Ihnen ein bestimmter monatlicher Betrag an Pflegesachleistungen zu. Wenn Sie diesen Betrag nicht komplett für Pflegesachleistungen ausschöpfen, zahlen wir Ihnen den verbleibenden Betrag als anteiliges Pflegegeld aus. Je mehr Ausgaben also für Pflegedienstleistungen des Pflegedienstes entstehen, desto geringer ist das Pflegegeld.

Beispielrechnung:

Bei Pflegegrad 3 besteht ein voller Anspruch auf Pflegesachleistung in Höhe von 1.363 Euro. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 545 Euro.

Der Pflegedienst rechnet im Monat 954,10 Euro für seine erbrachten Pflegeleistungen ab. Das entspricht 70 % der Pflegesachleistung.

Somit stehen dem Pflegebedürftigen noch 30 % seines Pflegegeldanspruchs zur Verfügung: 30 % von 545 Euro = 163,50 Euro.

Pflegegeld wird bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu 50 % der zuvor bezogenen Pflegegeldzahlung gewährt.

Wie hoch ist die kombileistung bei pflegegrad 3?

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Weitere Infos zur Kombinationsleistung

Bei der Kombinationsleistung bestimmen Sie die Verhältnisse der Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehenden finanziellen Leistungen aus Sachleistung und Pflegegeld.

Ist der pflegerische Aufwand aufgrund einer starken Fortentwicklung des Pflegebedarfs sehr hoch (oft spätestens ab Pflegegrad 3 beginnend), sollte zur Entlastung der pflegenden Angehörigen verstärkt die Unterstützung eines Ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.

Die Berechnung der Verteilung scheint auf den ersten Blick kompliziert. Wenn man die grundsätzliche Mechanik verstanden hat, ist sie aber schnell nachvollziehbar.

  • 1. Bestimmen Sie, wie viel Sachleistung benötigt wird (z. B. 60 % bei Pflegegrad 4 = 967 €)
  • 2. Zu 100 % fehlen nun 40 %. Mit diesem Prozentsatz berechnen Sie das Pflegegeld (100 % = 728 €, 40 % = 291 €
  • 3. Der Ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse seine Kosten ab. Ergibt sich ein geringerer oder höherer Bedarf an Sachleistungsbudget, wird von der Pflegekasse die Differenz ermittelt und ein neuer Prozentsatz berechnet (z. B. 64 % oder 53 %).
    Sofern Sie sich nicht auf eine bestimmte Verteilung im Voraus festgelegt haben (s.u.), wird Ihr Pflegegeld mit diesem tatsächlichen Wert gewichtet (also 100-64 = 36 %, oder 100-53 = 47 %) und entweder reduziert oder aufgestockt an Sie überwiesen.

Mit Ihrem Pflegebudget-Optimierer können sie die Auswirkungen der verschiedenen Verteilunsgmöglichkeiten ganz einfach „durchspielen“ bevor Sie Ihren Aufteilungswunsch der Pflegekasse melden. Sie können hierfür ganz bequem Ihren Antrags-Generator nutzen.

Hier das einmal aufgezeigt, wenn Sie beispielsweise 300 Euro im Januar für den Ambulanten Pflegedienst benötigen. Das sind dann ca. 46 % vom Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 2 und es verbleiben ca. 54 % vom Pflegegeld. Dies sind von 316 Euro dann noch 178 Euro. Für eine Vergrößerung bitte auf das Bild klicken.

Wie hoch ist die kombileistung bei pflegegrad 3?

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Wie hoch ist die kombileistung bei pflegegrad 3?

An die Aufteilung der Kombinationsleistung sind Sie laut Gesetz für sechs Monate gebunden. In der Regel bieten die Pflegekassen heute aber die flexible Lösung mit einer individuellen Abrechnung des Pflegegelds anhand der Ausgaben der Sachleistung an.

In den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbands vom 19.12.2019 für die Pflegekassen sind folgende Optionen zur Entscheidungsbindung formuliert (siehe dort Seite 169):

  • Der Pflegebedürftige hat sich zu entscheiden, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will. An diese Entscheidung ist er für die Dauer von sechs Monaten gebunden.
  • Eine vorzeitige Änderung seiner Entscheidung ist dem Pflegebedürftigen aber zuzugestehen, sofern eine wesentliche Änderung (z. B. Veränderung der Pflegesituation) in den zum Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegenen Verhältnissen eingetreten ist (vgl. § 48 SGB X).
  • Bei Pflegebedürftigen, die das Ausmaß der Pflegesachleistung nicht im Voraus bestimmen können, kann im Nachhinein das anteilige Pflegegeld monatlich ermittelt und gezahlt werden, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde.(Anmerkung: In diesem Fall bitte das entsprechende Feld im Antragsformular in Ihrem Antrags-Generator ankreuzen)
  • Die 6-Monats-Frist ist nicht zu beachten, wenn der Pflegebedürftige nur noch die Pflegesachleistung oder nur noch das Pflegegeld in Anspruch nehmen will.

Tipp: Gerade zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem Ambulanten Pflegedienst ist trotz vorherigem Kostenvoranschlag die tatsächliche Höhe des notwendigen Sachleistungsbudgets nicht immer exakt zu bestimmen. Sie sind dann auf der sicheren Seite, wenn die Verteilung der Anteile von Ihnen erst mit einiger Erfahrung später definiert wird.

§ 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)

Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37.

Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat.

An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Anteiliges Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Höhe fortgewährt.

Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a) haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.

Wie berechnet man die Kombinationspflege?

Basis der Berechnung für die Kombinationspflege ist die in Anspruch genommene Pflegesachleistung. Es wird errechnet, wie hoch der prozentuale in Anspruch genommene Pflegesachleistungsbetrag ist. Angenommen, Sie haben 60 % Sachleistung in Anspruch genommen, erhalten Sie noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 40 %.

Wie berechnet sich das Pflegegeld bei Kombinationsleistung?

Haben wir zum Beispiel für die Pflegesachleistung 434,40 Euro bezahlt, wird bei Kombination der beiden Leistungen das Pflegegeld so berechnet: 434,40 Euro von 724 Euro = 60 Prozent. Also reduziert sich Herrn Winters Anspruch auf das anteilige Pflegegeld auf 40 Prozent (100 Prozent - 60 Prozent) der möglichen 316 Euro.

Was bedeutet Kombinationsleistung bei Pflegegrad?

Kombinationsleistung bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person zum Teil von einer nicht professionellen Pflegeperson (z.B. Angehörige) und zum Teil von einer professionellen Pflegekraft (z.B. ambulanter Pflegedienst) gepflegt wird.

Wann Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung können Sie ab Pflegegrad 2 dann beantragen, wenn sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch Angehörige an der Pflege beteiligt sind.