Wie kann ich die booster impfung digitalisieren

Impfhotline:

Die kostenfreie Impfhotline unter 0800 9988665 ist Montags bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.


1. Allgemeine Fragen zur Impfung und zu den Booster-Impfungen (Auffrischung)

Ja, auf jeden Fall. Alle verfügbaren Impfstoffe wirken und schützen Sie sehr gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung. Wichtig ist - lassen Sie sich vollständig impfen. Das bedeutet nach der Grundimmunisierung (zwei Impfungen) lassen Sie sich bitte ein drittes Mal und - soweit für Sie empfohlen - ein viertes Mal impfen. Nur mit Auffrischungsimpfung/en, auch Booster-Impfung/en genannt, sind Sie am besten vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt.

Für ein dauerhaftes Ende der Pandemie ist die Covid-19-Schutzimpfung der wirksamste Weg.
Nur wenn ausreichend Menschen geimpft sind, lassen sich die schweren Erkrankungen und Todesfälle reduzieren.

Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind ausreichend erforscht, getestet und sicher.

Für die Erstimpfung wie auch für die wichtigen Auffrischungsimpfungen bestehen nachfolgende Möglichkeiten:

1. Impfangebote der Kommunen
Die Städte und Landkreise sowie die Region Hannover impfen mit mobilen Teams oder festen Impfstationen. Informationen hierzu gibt es bei Ihrer Kommune. Die interaktive Karte auf der Seite impfen-schuetzen-testen.de leitet Sie auf die Homepage Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (in deutscher Sprache).

  Die kostenlose Impfhotline des Landes beantwortet unter 0800 99 88 665 Ihre Fragen. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar.

  Haben Sie weitere Fragen zum Impfen? Nutzen Sie das Kontaktformular auf
www.impfportal-niedersachsen.de.

  2. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Auch bei den meisten Ärztinnen und Ärzten können Sie sich impfen lassen. Vereinbaren Sie hierfür am besten einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder einer Arztpraxis in Ihrem Umfeld.

  3. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, sich von einer Betriebsärztin oder Betriebsarzt impfen zu lassen. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Unternehmen dieses Angebot zur Verfügung stellt.

  4. Apotheken
Sie können sich auch in vielen Apotheken in Niedersachsen impfen lassen. Auf der Website www.mein-apothekenmanager.de können Sie Ihre Postleitzahl angeben und eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe wird angezeigt.

  Denken Sie bitte immer daran, Ihren Impfpass mitzubringen. Sollten Sie keinen haben, bekommen Sie diesen in Apotheken, Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt.

Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.

Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.

Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.

» Corona-Warn-App

» CovPass-App

Wichtig:

Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.

Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09. mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10. mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.

Ja auf jeden Fall.

Generell ist festzustellen, dass eine überstandene Coronaerkrankung nur vorübergehend vor einer Neuerkrankung schützt. Daher empfehlen wir auch genesenen Menschen, sich für eine Schutzimpfung zu entscheiden. Die sogenannte „Booster-Impfung“ trägt dazu bei, das Risiko eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.

Ein guter Schutz kann durch drei Impfstoffdosen oder durch eine Kombination von Infektion und Impfung (so genannte hybride Immunität) erreicht werden.

Zum Erreichen einer „hybriden Immunität“ empfiehlt die STIKO derzeit bei Personen mit einer oder mehreren durchgemachten Infektionen, dass mindestens eine COVID-19-Impfstoffdosis verabreicht werden sollte.

Zwischen den jeweiligen Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen, damit diese als zwei getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. Folgende Grundregeln sollten dabei beachtet werden:

  1. Der Mindestabstand zwischen der 1. und der 2. Impfung beträgt 3 (BionTech oder Novavax) bzw. 4 Wochen (andere Impfstoffe).
  2. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden SARS-CoV-2-Infektionen muss ein Abstand von mindestens 3 Monaten liegen.
  3. Die STIKO empfiehlt zwischen einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und einer nachfolgenden COVID-19-Impfung einen Abstand von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Im Falle einer Unterschreitung dieses Abstands sind Infektion und Impfung nur dann als getrennte immunologische Ereignisse zu werten, wenn mindestens ein Abstand von 4 Wochen bestand. Die gleiche Regel gilt für das Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion nach COVID-19-Impfung.
  4. Der Mindestabstand zwischen zweitem und drittem Ereignis beträgt drei Monate.
  5. Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.
  6. Zum Erreichen einer bestmöglichen Immunität (hybriden Immunität) wird auch ungeimpften Personen, die drei oder mehr SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, eine Auffrischimpfung empfohlen.

Bei Personen ab 60 Jahren, Personen ab 5 Jahren die aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wird eine 4-fache Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 (das heißt 4 immunologische Ereignisse und davon mindestens 1 Impfstoffdosis) als optimal für einen Schutz gegen schwere Erkrankungen angesehen. Bei Personen unter 60 Jahren ohne Grunderkrankungen werden 3 immunologische Ereignisse (davon mindestens 1 Impfstoffdosis) derzeit als ausreichend schützend erachtet.

Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax ist ein so genannter proteinbasierter Impfstoff, der virusähnliche Partikel in den Körper schleust, damit dieser gezielt Antikörper gegen das Virus SARS-CoV-2 bilden kann. Es handelt sich damit also nicht um einen mRNA-Impfstoff, sondern um einen Impfstoff, der so funktioniert wie die bekannten so genannten Totimpfstoffe.

Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben.

Auch Ungeimpfte, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, können zur Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis Nuvaxovid erhalten; ebenso kann eine begonnene Impfserie mit dem Impfstoff von Novavax vervollständigt werden. Bislang ist der Protein-Impfstoff nicht als Auffrischungsimpfung zugelassen, kann laut STIKO jedoch z. B. bei einer medizinischen, produktspezifischen Kontraindikation nach ärztlicher Aufklärung und Einwilligung der zu impfenden Person zum Boostern verwendet werden.

Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19  auch den Impfstoff COVID-19 Valneva für Personen von 18 bis 50 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen. Es handelt sich hierbei um einen so genannten Todimpfstoff. Die Anwendung von COVID-19 Valneva während der Schwangerschaft und Stillzeit wird nicht empfohlen, aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs zum jetzigen Zeitpunkt.

Ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion können eine Impfstoffdosis COVID-19 Valneva zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten.

Wenn Sie bisher einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie eine zweite und eine dritte Impfung.

Eine Impfung mit Johnson &Johnson schützt zwar vor schweren Krankheitsverläufen, aber dennoch kommt es im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger zu Impfdurchbrüchen – also zu Covid-Ansteckungen trotz Impfung.
Die zweite Impfung erfolgt ab vier Wochen nach Erhalt der ersten Impfung.

Eine dritte Impfung als Booster sollte ab drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Diese Auffrischung erhöht den Impfschutz noch einmal deutlich.

Es sind auch Zweit- und Drittimpfungen mit Johnson&Johnson möglich, die STIKO empfiehlt aber mRNA-Impfstoffe, weil damit eine bessere Immunantwort erzielt wird und Sie nur so die schützende Grundimmunisierung erhalten.
Als sinnvoll wird die mehrmalige Verwendung von Johnson & Johnson dann angesehen, wenn eine Allergie gegen PEG (Polyethylenglykol) vorliegt, es ist in den beiden mRNA-Impfstoffen enthalten, nicht aber in Johnson & Johnson.

Ja, unbedingt, so zumindest die Empfehlung der Ständigen Impfkommission und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes! Impfen ist und bleibt der bestmögliche Schutz gegen das Coronavirus, vor allem in Hinblick auf die hochansteckende Omikron-Variante. Der Nutzen der Impfung überwiegt die Risiken. Interessierte Eltern können sich hinsichtlich der Impfung an die niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte wenden.

Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren:

Für Impfungen in dieser Altersgruppe wird ein etwas niedriger dosierter Impfstoff von BioNTech verwendet.

Gesunde Kinder zwischen 5 und 11 Jahren:

  • Kindern ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO nur eine COVID-19-Impfung.
  • Bei individuellem Wunsch des Kindes, der Eltern bzw.  Erziehungsberechtigen kann die vollständige COVID-19-Grundimmunisierung (2 Impfungen) auch bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen nach einer ärztlicher Aufklärung erfolgen.
  • Gesunden Kinder, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, empfiehlt die STIKO nur eine Impfstoffdosis. Die Impfung sollte frühestens im Abstand von drei Monaten nach der Infektion verabreicht werden.
  • Gesunde Kinder, die bereits zwei Impfungen erhalten haben, sollen derzeit kein drittes Mal geimpft werden.

5- bis 11-Jährige mit Vorerkrankungen oder Immundefizienz:

  • Es wird Grundimmunisierung mit zwei Impfungen empfohlen.
  • Darüber hinaus empfiehlt die STIKO für Kinder mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung oder einer Immundefizienz zwei Auffrischungsimpfungen
  • Kinder mit Vorerkrankungen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nach einer Infektion zwei Impfstoffdosen erhalten: eine Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung und eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischimpfung.

Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können, sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen erhalten.

Kinder/Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren:

  • Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs von BionTech im Abstand von 3 bis 6 Wochen.
  • Die STIKO empfiehlt Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung, wenn sie zwei immunologische Ereignisse (Impfung bzw. Infektion)  hatten. Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff und einem Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion erfolgten. Im Einzelfall ist eine Verkürzung des Abstandes nach ärztlicher Empfehlung möglich.

Kinder können ebenso unterschiedliche Impfreaktionen bekommen wie Erwachsene. Schmerzen um die Einstichstelle, Schwellungen und Rötungen des Arms, Fieber, Schüttelfrost, allgemeine Abgeschlagenheit und Müdigkeit.

Um Sie und das ungeborene Baby zu schützen, empfiehlt die STIKO Ihnen die Corona-Schutzimpfung. Eine Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs von Biontech kann ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Auch für nicht oder unvollständig geimpfte Stillende wird eine solche Impfung gegen COVID-19 empfohlen. Sprechen Sie Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt hierauf an und lassen Sie sich beraten.

Die STIKO empfiehlt Schwangeren 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel eine Auffrischungsimpfung. Das gleiche gilt für Stillende.

Ebenso empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder nicht vollständig geimpften Frauen, die Kinder bekommen möchten, die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfung nach 6 Monaten.

Das RKI betont, die Erfahrungen mit vielen Impfstoffen über viele Jahre haben gezeigt, dass die meisten Nebenwirkungen kurze Zeit nach der Impfung auftreten. Langzeitfolgen, also ein Auftreten von Nebenwirkungen viele Monate oder Jahre nach der Impfung, sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu befürchten. Kommt es zu Impfreaktionen, wie z.B. Schüttelfrost oder Schmerzen an der Einstichstelle, treten sie kurz nach der Impfung auf. Sehr seltene Nebenwirkungen machen sich innerhalb weniger Wochen nach der Impfung bemerkbar. Dann ist die Immunreaktion abgeschlossen.

Die Impfstoffe werden nach der Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut weiter aktiv überwacht, sodass hier immer mehr Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gewonnen werden.
Dies geschieht u.a. auch, um die Dauer der Wirksamkeit der Impfung beurteilen zu können. Die Langzeitdaten zur Impfstoffsicherheit werden in weitergehenden klinischen Studien erhoben. Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in seinen Sicherheitsberichten:

Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können auch gemeldet werden über www.nebenwirkungen.bund.de

Wer sich aus Sorge vor Impfkomplikationen nicht impfen lässt, muss berücksichtigen, dass die Gefahr von Langzeitwirkungen einer Infektion mit SARS-CoV-2 um ein vielfaches höher ist. Tatsache ist: Es gibt keine wirksame Impfung gegen eine Infektionskrankheit, die frei von unerwünschten Wirkungen ist. Es ist wie bei jeder anderen Behandlung auch: Der Nutzen muss das Risiko deutlich übersteigen. Genau das ist bei der Covid-Impfung der Fall. Dies für Impfungen zu prüfen ist Aufgabe der STIKO, die ihre Aufgabe sehr ernst nimmt.

  • Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.
  • Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.

Wie kann ich die booster impfung digitalisieren
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Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)

Auffrischungsimpfungen sind für alle vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren sehr wichtig!

Auffrischungsimpfungen halten den mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufrecht und schützen Sie sehr gut vor schweren Verläufen von COVID-19.

Eine dritte Impfung schützt Sie noch effektiver gegen eine schwere Erkrankung.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischungsimpfungen für Personen ab 12 Jahren. Das gilt auch für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.

Die STIKO empfiehlt die Impfung grundsätzlich im Abstand von 6 Monaten nach der 2. Impfung oder einer durchgemachten Infektion. Ein Verkürzung auf 4 Monat ist nach Einordnung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes individuell möglich, zum Beispiel bei Vorerkrankungen.

Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe aufgrund einer Vorerkrankung eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie zwei Auffrischimpfungen. Eltern sollten sich mit Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt beraten, ob eine Auffrischungsimpfung für ihr Kind ratsam ist.

Eine Besonderheit gilt für Menschen mit schwerer Immunschwäche. Sie sollten die erforderlichen Impfungen individuell mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt besprechen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält unter www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/covid-19-impfung-bei-immunschwaeche/ eine Reihe an Informationen für diesen Personenkreis bereit.


Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine COVID­-19­-Auffrischimpfung, wenn sie zwei immunologische Ereignisse hatten. Ein immunologisches Ereignis ist entweder eine Corona-Infektion oder eine Impfung gegen COVID-19. Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff und einem Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Vorerkrankungen, kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.

Auch 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen sollen eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, vorzugsweise mit Comirnaty (10 Mikrogramm), wenn sie zuvor zwei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen oder eine Impfstoffdosis und eine SARS-CoV-2-Infektion).

Personen ab 12 Jahren, die bereits mit nachgewiesenem PCR-Test an Corona erkrankt waren, sollten eine Impfung frühestens drei Monate nach der durchgemachten Corona-Infektion erhalten. Eine Impfung ist bereits nach vier Wochen möglich, wenn das Risiko für eine Ansteckung mit einer neu aufgetretenen Virusvariante, wie der Omikron-Variante, gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter Corona-Infektion. So empfiehlt es die STIKO.

Das gilt auch für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Infektion erhalten.

Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.

Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/

Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung

  • Personen mit Immundefizienz ab dem Al­ter von 5 Jahren
  • Bewohnerinnen/Bewohnern in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrich­tungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohner­kontakt
  • Personen im Alter ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

An diese Empfehlungen halten sich viele Ärztinnen und Ärzte, sowohl in den Impfteams der Kommunen als auch in den Praxen.

Die zweite Auffrischimpfung soll frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

Die Auffrischungsimpfung sollte nach Empfehlung der STIKO mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen.

Eine Ausnahme gilt für Kinder im Alter von 5 bis einschließlich 11 Jahren mit Immunschwäche: Für diese Altersgruppe empfiehlt die STIKO diesen neuen Impfstoff nicht. Nach wie vor wird hier der MrNA-Impfstoff für Kinder ab 5 Jahren verwendet. Die Omikron-Impfstoffe sind erst für Personen ab zwölf Jahren zugelassen und empfohlen.

Die mobilen Impfteams der Kommunen bieten, ebenso wie viele Arztpraxen und Apotheken Auffrischungsimpfungen an. 

Das Land bittet immungeschwächte Personen aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Situation darum, mit ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelndem Arzt zu sprechen und sich dort impfen zu lassen.

Sollte die STIKO die 4. Impfung weiteren Personen empfehlen, ist die Landesregierung in diesem Herbst hierauf gut vorbereitet. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.

Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen zählen, Sie hochbetagt – also älter als 80 Jahre – sind oder unter einer Immundefizienz leiden, kann eine 3.  Boosterimpfung nach Einschätzung der STIKO für Sie sinnvoll sein. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin hierauf an und lassen Sie sich beraten. Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Arzt wird entsprechend Ihres Gesundheitszustands und Ihres individuellen Erkrankungsrisikos mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Auffrischungsimpfung notwendig ist.

Die zweite Auffrischimpfung soll frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.

Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/

Die Landesregierung bereitet sich darauf vor, im Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden. Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.

Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine 2. Auffrischungsimpfung

  • Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
  • Personen im Alter ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

Wenn Sie bisher einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie eine zweite und eine dritte Impfung.

Eine Impfung mit Johnson &Johnson schützt zwar vor schweren Krankheitsverläufen, aber dennoch kommt es im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger zu Impfdurchbrüchen – also zu Covid-Ansteckungen trotz Impfung.
Die zweite Impfung erfolgt ab vier Wochen nach Erhalt der ersten Impfung.

Eine dritte Impfung als Booster sollte ab drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Diese Auffrischung erhöht den Impfschutz noch einmal deutlich.

Es sind auch Zweit- und Drittimpfungen mit Johnson&Johnson möglich, die STIKO empfiehlt aber mRNA-Impfstoffe, weil damit eine bessere Immunantwort erzielt wird und Sie nur so die schützende Grundimmunisierung erhalten.
Als sinnvoll wird die mehrmalige Verwendung von Johnson & Johnson dann angesehen, wenn eine Allergie gegen PEG (Polyethylenglykol) vorliegt, es ist in den beiden mRNA-Impfstoffen enthalten, nicht aber in Johnson & Johnson.

Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.

Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.

Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.

» Corona-Warn-App

» CovPass-App

Wichtig:

Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.

Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09. mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10. mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.

Sie haben die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf unter der kostenlosen Rufnummer


0800 9988665

zu klären. Die Hotline steht Ihnen für allgemeine Fragen zum Impfen von

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18:00 Uhr

zur Verfügung.

In unserem Impf-FAQ beantworten wir darüber hinaus viele weitere Fragen zum Impfen.

Auf unser Webseite "Impfen.Schützen.Testen" finden Sie zusätzlich Informationen zu Impfangeboten in Ihrer Region, sowie Inhalte in Leichter Sprache, in Gebärdensprache und in vielen Fremdsprachen.

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2. Fragen zum Impfstoff

Impfschutz besteht nur dann, wenn zwei Impfungen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum stattgefunden haben. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht der bestmögliche Impfschutz ab 14 Tagen nach der zweiten Impfung.

Hier ist der Impfstoff von Johnson & Johnson keine Ausnahme mehr. Auch bei diesem Impfstoff gilt man als vollständig geimpft, wenn frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt ist.

Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass eine Impfung mit diesem Impfstoff zwar sehr zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen schützt, aber dennoch im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger Impfdurchbrüche – also Covid-Ansteckungen trotz Impfung – gemeldet wurden.

Ab den 1. Oktober 2022 liegt der vollständige Impfschutz im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 22a IfSG)

  • nur noch mit drei Einzelimpfungen
  • oder bei Kombinationen aus zwei Impfungen & Genesen

vor.

Aktuelle Studien zeigen, dass die Wirkung der Impfstoffe nach einigen Monaten nachlässt. Wie und wann hängt unter anderem vom Alter, Geschlecht, Impfstoff sowie von Vorerkrankungen ab.

Impfschutz besteht erst dann, wenn zwei Impfungen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum stattgefunden haben. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht der bestmögliche Impfschutz ab 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Eine bzw. zwei Auffrischungsimpfung/en ist nach 6 Monaten ist/sind für den vollständigen und gut wirksamen Impfschutz erforderlich. Nur so haben Sie den aktuell bestmöglichen Schutz vor einer schweren Erkrankung.

Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax ist ein so genannter proteinbasierter Impfstoff, der virusähnliche Partikel in den Körper schleust, damit dieser gezielt Antikörper gegen das Virus SARS-CoV-2 bilden kann. Es handelt sich damit also nicht um einen mRNA-Impfstoff, sondern um einen Impfstoff, der so funktioniert wie die bekannten so genannten Totimpfstoffe.

Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben.

Auch Ungeimpfte, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, können zur Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis Nuvaxovid erhalten; ebenso kann eine begonnene Impfserie mit dem Impfstoff von Novavax vervollständigt werden. Bislang ist der Protein-Impfstoff nicht als Auffrischungsimpfung zugelassen, kann laut STIKO jedoch z. B. bei einer medizinischen, produktspezifischen Kontraindikation nach ärztlicher Aufklärung und Einwilligung der zu impfenden Person zum Boostern verwendet werden.

Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 auch den Impfstoff COVID-19 Valneva für Personen von 18 bis 50 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen.

Es handelt sich hierbei um einen so genannten Todimpfstoff. 

Die Anwendung von COVID-19 Valneva während der Schwangerschaft und Stillzeit wird nicht empfohlen, aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs zum jetzigen Zeitpunkt.

Ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion können eine Impfstoffdosis COVID-19 Valneva zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten.

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Nach der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen (Biontech/Pfizer und Moderna) kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kommen. Diese Reaktionen treten meist innerhalb von Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger als drei Tage an. Die häufigste lokale Reaktion waren Schmerzen an der Einstichstelle. Unter den weiteren Reaktionen waren Abgeschlagenheit sowie Kopfschmerzen die häufigsten Ereignisse. Fieber trat nach der ersten Impfdosis seltener als nach der zweiten Impfdosis auf.

Auch bei dem Impfstoff von Novavax können nach der Impfung sogenannte Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- sowie Muskel- und Gelenkschmerzen oder Müdigkeit auftreten. Diese Impfreaktionen klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder ab und stellen in der Regel keinen Anlass zur Sorge dar.

Detailliertere Informationen zu Impfreaktionen werden regelmäßig hier aktuallisiert:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen

Wenn Sie bereits geimpft wurden, können Sie in folgender App Ihre Verträglichkeit erfassen:

https://www.pei.de/

3. Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 gilt bundesweit, also auch in Niedersachsen, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das haben Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen.

Für wen diese Impflicht genau gilt und was zu beachten ist, finden Sie hier: Einrichtungsbezogene Impfpflicht.

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4. Fragen zum digitalen Impfpass bzw. Impfnachweis

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.
Dieser Nachweis wird im Rahmen Ihrer Impfung in der Arztpraxis, in einem Impfzentrum oder bei der Impfung durch ein mobiles Impfteam generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert insofern Ihre Impfbescheinigung lokal auf Ihrem Smartphone.

Das Bundesministerium für Gesundheit beantwortet hier weitere Fragen zum digitalen Impfnachweis.

Sie können sich mit Ihrem Impfpass jederzeit an die Arztpraxis wenden, die Ihre Impfung durchgeführt hat. Dort erhalten Sie ein entsprechendes Impfzertifikat, dass Sie benötigen, um Ihren digitalen Nachweis zu erstellen. Laden Sie dazu die CovPass-App oder die Corona-Warn-App herunter. Wenn Sie in einem Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam geimpft worden sind, erhalten Sie das digitale Zertifikat online unter www.impfportal-niedersachsen.de.

Ergänzend bieten dazu teilnehmende Apotheken die Erstellung eines Zertifikats an. Geimpfte Personen können unter www.mein-apothekenmanager.de eine entsprechende Apotheke in ihrer Nähe finden.

Für alle, die bereits in einem niedersächsischen Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtesgeimpft sind, besteht im Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de und über die Hotline des Landes unter 0800 9988665 die Möglichkeit, den benötigten QR-Code digital oder postalisch zu erhalten.

Wenn Sie den digitalen Impfpass ganz dringend benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe. Der Impfpass in Papierform behält zudem nach wie vor seine Gültigkeit und kann weiter genutzt werden.

Ja. Dabei gehen Sie genauso vor, wie Sie es bereits bei der Erst- und Zweitimpfung gemacht haben:

Das digitale Impfzertifikat kann in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App gespeichert werden. Um die Auffrischungsimpfung in einer der Apps zu speichern, braucht man einen QR-Code. Meistens bekommt man diesen nach der Impfung. Scannt man diesen Code mit dem QR-Code-Scanner in einer der Apps ein, wird die Auffrischungsimpfung dort automatisch vermerkt. Man kann aber auch in eine Apotheke gehen und sich den QR-Code für den anschließenden Scan dort generieren lassen.

Falls Sie im Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam eines Gesundheitsamtes geimpft wurden:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Service-Center unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 99 88 66 5 auf. Hier werden einige Daten abgefragt, um zu verifizieren, dass Sie als Person auch tatsächlich im Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam geimpft wurden.
Im Anschluss können Ihnen Impfzertifikate (für die Erst- Zweit-und/ oder Booster-Impfung) in Papierform postalisch oder per E-Mail zugesandt werden. Mit diesen Zertifikaten können Sie Ihren Corona-Impfschutz nachweisen.

Falls Sie in einer Arztpraxis geimpft wurden:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Praxis auf, in der Sie geimpft wurden. Die Impfungen sind dort dokumentiert und können in einen neuen Impfausweis nachgetragen werden.

Ein neuer gelber Impfausweis kann Ihnen in einer Arztpraxis oder beim Gesundheitsamt kostenlos ausgehändigt werden. Nachtragungen in einen (neuen) Impfausweis können gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) jede/r Ärztin/Arzt, Apotheker/in oder das zuständige Gesundheitsamt vornehmen, wenn der/dem Ärztin/Arzt, der/dem Apotheker/in oder dem Gesundheitsamt eine frühere Impfdokumentation über die nachzutragende Schutzimpfung vorgelegt wird und sich die jeweilige Stelle dazu bereiterklärt, die Nachtragung vorzunehmen. Die Impfdokumentation Ihrer früheren Impfungen erfragen Sie bitte in Ihrer Arztpraxis.

Mit dem CovPass setzt Deutschland das europäische Zertifikat in Deutschland um, damit können die Zertifikate grenzüberschreitend in Europa genutzt werden.

Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot.

Den Corona-Impfschutz können Sie auch mit dem ausgedruckten EU Digitalen COVID Impfzertifikat nachweisen.

Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über den gelbem Impfausweis weiterhin möglich und gültig.

Hinweis: Die CovPass-App kann bei Bedarf auch die Zertifikate von Angehörigen gemeinsam auf einem Smartphone speichern und verwalten.

Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Gültigkeit ein Jahr ab dem Zeitpunkt der zweiten Impfung (+14 Tage).

Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.

Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.

Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.

» Corona-Warn-App

» CovPass-App

Wichtig:

Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.
Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09. mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10. mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.