Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen Verhalten wenden durchgestrichen?

Nein, entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung oder Straßeneinmündung nicht automatisch aufgehoben.

Welcher Umstand hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung dann auf?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt u. a. dann als aufgehoben, wenn die Gefahrensituation, auf die sich diese bezieht, eindeutig vorüber ist (z. B. eine scharfe Kurve).

Welches Tempolimit gilt nach einer Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ?

Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, gilt die generelle Höchstgeschwindigkeit, die von der StVO für die betreffende Straße festgelegt wird (z. B. 50 km/h innerorts).

Das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung regelt die StVO

Inhalt dieses Ratgebers

  • Das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung regelt die StVO
  • Ist nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben?
    • Wann gilt denn nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben?
    • Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Wie schnell dürfen Sie jetzt fahren?
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Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen Verhalten wenden durchgestrichen?
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen Verhalten wenden durchgestrichen?
Wann gilt eine durch ein Verkehrsschild (Zeichen 274) angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben?

Das runde Verkehrsschild mit rotem Rand und schwarzer Zahl in der Mitte ist ein bekanntes Bild im deutschen Straßenverkehr. Es informiert Fahrer von Kraftfahrzeugen, dass sie auf einem bestimmten Fahrbahnabschnitt eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten dürfen. Andernfalls riskieren sie ein Bußgeld oder auch weitere Sanktionen. Ab wann jedoch eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben gilt, ist nicht immer eindeutig. Mitunter landen Streitfälle diesbezüglich vor Gericht.

Dabei finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Geschwindigkeitsbegrenzung und ihrer Aufhebung recht deutliche Regelungen. Nur sind diese nicht jedem Autofahrer bekannt. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, welches Schild Sie beachten müssen und wie schnell Sie nach der Aufhebung fahren dürfen.

Ist nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben?

Immer noch glauben viele Autofahrer, dass eine durch ein Verkehrsschild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sobald sie die nächste Kreuzung oder Einmündung erreicht haben und kein weiteres Schild vorhanden ist, das auf das Tempolimit hinweist. Dies erscheint logisch, denn ein Verkehrsteilnehmer, der erst an dieser Stelle in die Straße mit der Geschwindigkeitsbegrenzung einbiegt, kann von dieser ja sonst nichts wissen. Demnach muss sie also aufgehoben sein, richtig?

Tatsächlich ist die Annahme, dass Kreuzungen, Einmündungen oder auch Autobahnauffahrten eine Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufheben, falsch. Das Tempolimit gilt über die entsprechende Stelle hinaus und es wird erwartet, dass sich auch Autofahrer daran halten, die erst hier auf die Straße einbiegen – selbst wenn sie nicht durch ein weiteres Schild auf das Tempolimit aufmerksam gemacht werden und von diesem also eigentlich nichts wissen können.

Werden sie dann wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit belangt, muss oft ein Verkehrsgericht entscheiden, ob die Bestrafung zulässig ist. Gerade von ortsansässigen Fahrern wird in solchen Fällen meist erwartet, dass sie auch ohne Schild über das bestehende Tempolimit informiert sind.

Wann gilt denn nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben?

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen Verhalten wenden durchgestrichen?
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen Verhalten wenden durchgestrichen?
Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann z. B. durch das Zeichen 278 angezeigt werden.

Wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich zu Ende ist, können Sie auf verschiedene Weise erkennen:

  • durch das Verkehrszeichen „Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung“ (Zeichen 278): Hierbei handelt es sich um ein rundes weißes Schild, in dessen Mitte die vorher angezeigte Höchstgeschwindigkeit in grau dargestellt ist. Ein schwarzer diagonal verlaufender Streifen streicht diese Zahl durch.
  • durch das Schild „Ende aller Streckenverbote“ (Zeichen 282): Dieses Schild ähnelt dem Zeichen 278, allerdings fehlt hier die graue Zahl in der Mitte. Hierdurch wird auf der entsprechenden Straße nicht nur die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, sondern sämtliche Verbote (z. B. ein Überholverbot).
  • durch ein anderes Schild, das eine neue Höchstgeschwindigkeit vorgibt (Zeichen 274): Dieses hebt die alte Geschwindigkeitsbegrenzung auf und legt gleichzeitig eine neue fest.
  • beim Verlassen der Strecke mit der Geschwindigkeitsbegrenzung
  • durch ein Ortseingangs- bzw. -ausgangsschild
  • wenn sich das Tempolimit eindeutig auf eine Gefahrensituation (z. B. eine scharfe Kurve) bezieht und dies durch ein Zusatzschild unter dem Zeichen 274 angezeigt ist: In diesem Fall ist die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben, sobald die Gefahrenstelle passiert ist.
  • wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung für eine bestimmte Strecke (z. B. 3 km) gilt und dies durch ein Zusatzschild unter dem Zeichen 274 angezeigt ist: In diesem Fall ist die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben, sobald Sie die entsprechende Distanz zurückgelegt haben.

Demnach erfolgt z. B. bei der Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle eine automatische Aufhebung, sobald Sie diese passiert haben – vorausgesetzt, das Zeichen für die Höchstgeschwindigkeit war mit dem entsprechenden Zusatzschild versehen. In der Praxis findet sich jedoch häufig trotzdem noch das Zeichen 278, um unmissverständlich klar zu machen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist.

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Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Wie schnell dürfen Sie jetzt fahren?

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen Verhalten wenden durchgestrichen?
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen Verhalten wenden durchgestrichen?
Wird auf der Autobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, dürfen Pkw-Fahrer so schnell fahren, wie sie wollen.

Nur weil eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie jetzt so schnell fahren können, wie Sie wollen. Denn aufgehoben ist hier lediglich die Höchstgeschwindigkeit, die zuvor durch das Zeichen 274 angezeigt wurde. Die generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die von der StVO festgelegt sind, gelten trotzdem.

Für Pkw-Fahrer heißt das beispielsweise, dass Sie innerorts nur mit 50 km/h und auf der Landstraße nur mit 100 km/h unterwegs sein dürfen. Lediglich auf der Autobahn können Sie nach der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung Ihr Tempo frei wählen, da hier keine generelle Höchstgeschwindigkeit für Pkws gilt.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h stellt lediglich eine Empfehlung für die Autofahrer dar, ist aber nicht verbindlich.