Wie nennt man es wenn jemand den gleichen Namen hat?

Namensrechte sind im Familienrecht relevant, sobald eine Hochzeit ansteht oder ein Name für das Kind ausgesucht werden muss. Doch was genau sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Namensrecht? Dürfen Kinder beliebig benannt werden? Welches Recht haben Eltern hier? Diese und andere Fragen soll unser Ratgeber beantworten. Dabei schauen wir speziell auf das Namensrecht für die Ehe und die Benennung eines Kindes. Für alle Ausführungen gilt also, dass das Standesamt fürs Namensrecht der richtige Ansprechpartner ist.

Inhalt

  • FAQ: Namensrecht
  • Ehenamen: Namensrecht nach der Heirat
    • Ein Beispiel zum Ehe-Namensrecht
  • Deutsches Namensrecht für Kinder
    • Namensrecht fürs Kind: Familienname
    • Namensrecht fürs Kind: Vorname
    • Weiterführende Suchanfragen

FAQ: Namensrecht

Muss ein Ehepaar den gleichen Namen haben?

Nein. Eheleute können auch beide den Geburtsnamen behalten, wenn sie sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden.

Welchen Namen bekommt das Kind?

Sind die Eltern verheiratet, so erhält das Kind deren Nachnamen. Liegt keine Ehe vor, so können die Eltern gemeinsam über den Nachnamen des Sprösslings entscheiden.

Welche Regelungen trifft das Namensgesetz zu Vornamen?

Grundsätzlich dürfen männliche Personen nur den männliche und weibliche Personen nur weibliche Vornamen erhalten. Hier lesen Sie, welche Ausnahme es dabei gibt.

Spezielle Ratgeber rund ums Namensrecht in Deutschland

Ehename Familiennamen Geburtsname Künstlername Namensänderung nach Hochzeit Namensänderung nach Scheidung

Ehenamen: Namensrecht nach der Heirat

In Deutschland regelt das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Namensrecht bei Heirat. Der Paragraph 1355 ist mit „Ehename“ überschrieben und liest sich wie folgt:

§ 1355 BGB Ehename:

(1) Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen […] Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten […] den Geburtsnamen oder den […] Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
(3) Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.
(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann […] seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung […] geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann […] widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung […] nicht zulässig. Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung […] abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.
(5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann […] seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. […]

Wenn zwei Liebende heiraten, lässt das deutsche Namensrecht also verschiedene Möglichkeiten zu.

  • Die Eheleute sind dazu angehalten, per Namenserklärung einen gemeinsamen Namen anzunehmen. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht.
  • Sollten sie einen Ehenamen bestimmen, kann der Ehepartner den neuen Namen entweder übernehmen oder seinem bisherigen Namen anhängen beziehungsweise voranstellen.
  • Im Falle einer Scheidung behält jede Partei regelmäßig den angeheirateten Namen, weshalb dieser bei einer neuen Eheschließung auch vom neuen Partner übernommen werden kann.

Das Namensrecht, das in Deutschland die Heirat und damit verbundenen Namens-Fragen regelt, beinhaltet also auch das Namensrecht bei Scheidung.

Zum Scheidungsrecht erfahren sie mehr in unserem Scheidungsratgeber.

Ein Beispiel zum Ehe-Namensrecht

Margot Muster und Berthold Beispiel verlieben sich und heiraten. Nun können beide ihre Nachnamen behalten oder sich für einen von beiden als Ehenamen entscheiden. Sollte „Muster“ als solcher festgelegt werden, kann Herr Beispiel entweder seinen alten Namen ablegen oder von nun an

  • Berthold Muster-Beispiel

beziehungsweise

  • Berthold Beispiel-Muster

heißen.

Ein gemeinsames Kind, würde den Namen „Muster“ tragen, da dies der durch eine Namenserklärung festgelegte Ehename ist. Den Doppelnamen hätte also einzig Berthold. Geht die Ehe in die Brüche, so behält Berthold den neuen (Dopple)Namen, wenn er nicht mit einer Erklärung an das Standesamt herantritt und seinen früheren Namen wieder annimmt.

Sollte er nun auf die schöne Erika Exempel treffen und wieder in den Bund der Ehe eintreten, könnte auf Erika die Entscheidung zukommen entweder ihren Namen zu behalten oder aus dem Doppelnamen ihres frischen Ehemannes einen herauszusuchen, den sie ihrem eigenen hinzufügt. So könnte sie theoretisch auch den Namen von Frau Muster übernehmen. Margot oder ihre Familie hätte keine gesetzliche Handhabe dagegen.

Das Namensrecht bei der Eheschließung ist also einigermaßen liberal und gewährt den Partnern große Freiheiten. Ein Doppelname als Ehename ist jedoch ausgeschlossen, da dies in nur wenigen Generationen zu langen „Bandwurmnamen“ führen kann.

Dass das Namensrecht bei Scheidung vorsieht, den Namen des Ex-Partners in eine neue Ehe „mitnehmen“ zu können, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen. Doch wie sieht das Namensrecht bei Kindern nach der Heirat aus?

Wie nennt man es wenn jemand den gleichen Namen hat?
Der Name für das Kind sowie sein Familienname, muss von den Sorgeberechtigten einvernehmlich gefunden werden.

Deutsches Namensrecht für Kinder

Bei der Namensgebung für ein Kind können sich zweierlei Fragen stellen.

  1. Welchen Familiennamen soll das gemeinsame Kind erhalten?
  2. Welchen Vornamen darf ich meinem Kind geben?

Namensrecht fürs Kind: Familienname

Die Paragraphen 1616 ff. BGB behandeln die Frage, welchen Geburtsnamen Kinder erhalten sollen. Die zwei entscheidenden Festlegungen seien nachfolgend genannt:

§ 1616 BGB Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen

Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.

§ 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie […] den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. […] Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.

(2) Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Bestimmung, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. […] Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist setzen. Ist nach Ablauf der Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt worden, so erhält das Kind den Namen des Elternteils, dem das Bestimmungsrecht übertragen ist.

Bei einem gemeinsamen Ehenamen trüge das Kind also automatisch denselben. Sollten die Eheleute keinen solchen gewählt haben, haben Sie einen Namen zu bestimmen. Doppelnamen sind nicht zulässig.

Wie nennt man es wenn jemand den gleichen Namen hat?
Wie nennt man es wenn jemand den gleichen Namen hat?
Bei der Namensgebung fürs Kind haben Eltern laut Namensrecht einen Monat Bedenkzeit.

Die Entscheidung über einen Familiennamen für das Kind muss innerhalb eines Monats getroffen werden. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Entscheidungsberechtigten, der wiederum innerhalb einer Frist dem Neugeborenen einen Nachnamen zuzuweisen hat. Verstreicht auch diese Frist, so bekommt das Baby den Familiennamen des Elternteils, das vom Gericht das als Entscheidungsberechtigter ernannt wurde.

Namensrecht fürs Kind: Vorname

Viel ist zu lesen von ungewöhnlichen Vornamen, die von Standesämtern entweder zugelassen oder im Sinne des Kindeswohls abgelehnt wurden. Im Bürgerlichen Gesetzesbuch sucht man allerdings vergebens nach Richtlinien und Vorschriften zur Vergabe eines Vornamens. Die Eltern sind in Deutschland also grundsätzlich frei, was das Namensrecht bei Vornamen angeht.

Doch letztlich entscheiden die Standesämter darüber, ob ein Name auf die Geburtsurkunde kommt oder nicht. Dabei handeln die Beamten natürlich nicht willkürlich, sondern richten sich nach einer Vorschrift, die das Recht der Namensänderung behandelt. Es ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndVwV).

Die NamÄndVwV soll eigentlich nur die Gesetzeslage für die Namensänderung einer Person regeln. In Ermangelung entsprechender Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, greifen die Instanzen auf die hier festgeschriebenen Regelungen auch bei der Namensgebung eines neugeborenen Kindes zurück.

Im dritten Abschnitt („Wahl der neuen Vornamen“) heißt es unter Punkt 66:

Als neue Vornamen dürfen anstößige oder solche Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden. Als Vornamen dürfen auch Familiennamen nicht gewählt werden, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbständiger Vorname zulässig.

Hier ist vor allem zu beachten, dass ein Vorname von seiner Wortbedeutung her auch als solcher gebräuchlich sein muss. Aus diesem Grund werden Namen wie „Sonne“ oder „Herbstwind“ regelmäßig abgelehnt. Auch ist es entscheidend, dass Vornamen nicht anstößig sein dürfen. Abschätzige Namen wie „Verleihnix“ sind deshalb unzulässig.

Punkt 67 fügt eine weiteren wichtigen Orientierungsgröße hinzu. Hier heißt es:

Für Personen männlichen Geschlechts sind nur männliche, für Personen weiblichen Geschlechts nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf Personen männlichen Geschlechts neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden.

Hierbei ist zu bemerken, dass Gerichte schon gegenteilig entschieden haben. So sind Namen wie „Simone“ oder „Andrea“ durchaus schon als Vornamen für männliche Babys zugelassen worden, da sie in anderen Regionen der Erde als typische Jungennamen gelten. Hier wurde aber oft die Bedingung gestellt, dass mindestens ein weiterer, eindeutig männlicher Vorname vergeben wird. Dasselbe gilt für weibliche Vornamen wie beispielsweise „Mike“.

Wie nennt man es wenn jemand den gleichen Namen hat?
Wie nennt man es wenn jemand den gleichen Namen hat?
Bei Scheidung sieht das Namensrecht keine Änderung der Nachnamen vor.

Die Kehrtwende kam wohl 1997 als das OLG in Frankfurt am Main entschied, dass ein im Bezug auf das Geschlecht uneindeutiger Vorname dann zugelassen werden muss, wenn diesem ein „eindeutig kennzeichnender Vorname hinzugefügt“ wird. Im Streitfall ging es um den Namen „Raven“. (OLG Frankfurt am Main 20 W 8/95)

Sollten sich Eltern und Standesämter nicht einigen können, werden Namens-Streitigkeiten vor Gericht verhandelt. So kann es durchaus kommen, dass Vornamen, die das Standesamt laut Namensrecht nicht zulassen wollte, vom Gericht gebilligt wurden. So sind in Deutschland Babys schon „November“ oder „London“ benannt wurden. Im Jahr 2003 ist „Emilie-Extra“ als Vorname für ein Mädchen zugelassen wurden. Der entscheidende Punkt ist immer, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird. Was das allerdings bedeutet, liegt letztlich im Ermessen der entscheidenden Instanzen.

Wie nennt man den zweitnamen?

Ein Zwischenname, auch Mittelname (von englisch middle name), ist ein weiterer Name, der zwischen dem Vornamen und dem Familiennamen geführt wird. Von einem Zwischennamen wird hingegen nicht gesprochen, wenn eine Person mehr als einen Vornamen bzw. Nachnamen hat.

Was ist der Namensvorsatz?

3.1.2 Namensvorsatz vorangesetzter Namensbestandteil, der durch Leerzeichen oder andere Zeichen, Bindestrich oder Apostroph von anderen Namensbestandteilen abgesetzt oder mit diesen verbunden ist. ANMERKUNG: Beispiele für Namensvorsätze sind: von, Mc, Mac, de, d', Le, La, Ben.

Warum haben viele Menschen den gleichen Nachnamen?

Denn in den kleinen Dörfern kannte jeder jeden. Im Mittelalter entwickelten sich dann immer größere Städte und auf einmal hatten viele Leute die gleichen Namen. Deshalb gab man ihnen Beinamen, zum Beispiel "langer Klaus", wenn sie sehr groß waren oder "Klaus der Schuster", passend zu ihrem Beruf.

Was heißt gen im Namen?

Genanntnamen in Westfalen Während in anderen Regionen der Genanntname beim Versteinerungsdatum festgeschrieben wurde, durfte er in Westfalen vom direkten Erben als Familienname mit dem Zusatz genannt (abgekürzt: gt., gnt. oder gen.) weiter geführt werden. Beispiel: Schmoll genannt Eisenwerth.