Namensrechte sind im Familienrecht relevant, sobald eine Hochzeit ansteht oder ein Name für das Kind ausgesucht werden muss. Doch was genau sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Namensrecht? Dürfen Kinder beliebig benannt werden? Welches Recht haben Eltern hier? Diese und andere Fragen soll unser Ratgeber beantworten. Dabei schauen wir speziell auf das Namensrecht für die Ehe und die Benennung eines Kindes. Für alle Ausführungen gilt also, dass das Standesamt fürs Namensrecht der richtige Ansprechpartner ist. Show
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FAQ: NamensrechtMuss ein Ehepaar den gleichen Namen haben? Nein. Eheleute können auch beide den Geburtsnamen behalten, wenn sie sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Welchen Namen bekommt das Kind? Sind die Eltern verheiratet, so erhält das Kind deren Nachnamen. Liegt keine Ehe vor, so können die Eltern gemeinsam über den Nachnamen des Sprösslings entscheiden. Welche Regelungen trifft das Namensgesetz zu Vornamen? Grundsätzlich dürfen männliche Personen nur den männliche und weibliche Personen nur weibliche Vornamen erhalten. Hier lesen Sie, welche Ausnahme es dabei gibt. Spezielle Ratgeber rund ums Namensrecht in DeutschlandEhename Familiennamen Geburtsname Künstlername Namensänderung nach Hochzeit Namensänderung nach Scheidung Ehenamen: Namensrecht nach der HeiratIn Deutschland regelt das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Namensrecht bei Heirat. Der Paragraph 1355 ist mit „Ehename“ überschrieben und liest sich wie folgt: § 1355 BGB Ehename:
Wenn zwei Liebende heiraten, lässt das deutsche Namensrecht also verschiedene Möglichkeiten zu.
Das Namensrecht, das in Deutschland die Heirat und damit verbundenen Namens-Fragen regelt, beinhaltet also auch das Namensrecht bei Scheidung. Zum Scheidungsrecht erfahren sie mehr in unserem Scheidungsratgeber. Ein Beispiel zum Ehe-NamensrechtMargot Muster und Berthold Beispiel verlieben sich und heiraten. Nun können beide ihre Nachnamen behalten oder sich für einen von beiden als Ehenamen entscheiden. Sollte „Muster“ als solcher festgelegt werden, kann Herr Beispiel entweder seinen alten Namen ablegen oder von nun an
beziehungsweise
heißen. Ein gemeinsames Kind, würde den Namen „Muster“ tragen, da dies der durch eine Namenserklärung festgelegte Ehename ist. Den Doppelnamen hätte also einzig Berthold. Geht die Ehe in die Brüche, so behält Berthold den neuen (Dopple)Namen, wenn er nicht mit einer Erklärung an das Standesamt herantritt und seinen früheren Namen wieder annimmt. Sollte er nun auf die schöne Erika Exempel treffen und wieder in den Bund der Ehe eintreten, könnte auf Erika die Entscheidung zukommen entweder ihren Namen zu behalten oder aus dem Doppelnamen ihres frischen Ehemannes einen herauszusuchen, den sie ihrem eigenen hinzufügt. So könnte sie theoretisch auch den Namen von Frau Muster übernehmen. Margot oder ihre Familie hätte keine gesetzliche Handhabe dagegen. Das Namensrecht bei der Eheschließung ist also einigermaßen liberal und gewährt den Partnern große Freiheiten. Ein Doppelname als Ehename ist jedoch ausgeschlossen, da dies in nur wenigen Generationen zu langen „Bandwurmnamen“ führen kann. Dass das Namensrecht bei Scheidung vorsieht, den Namen des Ex-Partners in eine neue Ehe „mitnehmen“ zu können, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen. Doch wie sieht das Namensrecht bei Kindern nach der Heirat aus? Der Name für das Kind sowie sein Familienname, muss von den Sorgeberechtigten einvernehmlich gefunden werden.Deutsches Namensrecht für KinderBei der Namensgebung für ein Kind können sich zweierlei Fragen stellen.
Namensrecht fürs Kind: FamiliennameDie Paragraphen 1616 ff. BGB behandeln die Frage, welchen Geburtsnamen Kinder erhalten sollen. Die zwei entscheidenden Festlegungen seien nachfolgend genannt: § 1616 BGB Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
§ 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
Bei einem gemeinsamen Ehenamen trüge das Kind also automatisch denselben. Sollten die Eheleute keinen solchen gewählt haben, haben Sie einen Namen zu bestimmen. Doppelnamen sind nicht zulässig. Bei der Namensgebung fürs Kind haben Eltern laut Namensrecht einen Monat Bedenkzeit.Die Entscheidung über einen Familiennamen für das Kind muss innerhalb eines Monats getroffen werden. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Entscheidungsberechtigten, der wiederum innerhalb einer Frist dem Neugeborenen einen Nachnamen zuzuweisen hat. Verstreicht auch diese Frist, so bekommt das Baby den Familiennamen des Elternteils, das vom Gericht das als Entscheidungsberechtigter ernannt wurde. Namensrecht fürs Kind: VornameViel ist zu lesen von ungewöhnlichen Vornamen, die von Standesämtern entweder zugelassen oder im Sinne des Kindeswohls abgelehnt wurden. Im Bürgerlichen Gesetzesbuch sucht man allerdings vergebens nach Richtlinien und Vorschriften zur Vergabe eines Vornamens. Die Eltern sind in Deutschland also grundsätzlich frei, was das Namensrecht bei Vornamen angeht. Doch letztlich entscheiden die Standesämter darüber, ob ein Name auf die Geburtsurkunde kommt oder nicht. Dabei handeln die Beamten natürlich nicht willkürlich, sondern richten sich nach einer Vorschrift, die das Recht der Namensänderung behandelt. Es ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndVwV). Die NamÄndVwV soll eigentlich nur die Gesetzeslage für die Namensänderung einer Person regeln. In Ermangelung entsprechender Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, greifen die Instanzen auf die hier festgeschriebenen Regelungen auch bei der Namensgebung eines neugeborenen Kindes zurück. Im dritten Abschnitt („Wahl der neuen Vornamen“) heißt es unter Punkt 66:
Hier ist vor allem zu beachten, dass ein Vorname von seiner Wortbedeutung her auch als solcher gebräuchlich sein muss. Aus diesem Grund werden Namen wie „Sonne“ oder „Herbstwind“ regelmäßig abgelehnt. Auch ist es entscheidend, dass Vornamen nicht anstößig sein dürfen. Abschätzige Namen wie „Verleihnix“ sind deshalb unzulässig. Punkt 67 fügt eine weiteren wichtigen Orientierungsgröße hinzu. Hier heißt es:
Hierbei ist zu bemerken, dass Gerichte schon gegenteilig entschieden haben. So sind Namen wie „Simone“ oder „Andrea“ durchaus schon als Vornamen für männliche Babys zugelassen worden, da sie in anderen Regionen der Erde als typische Jungennamen gelten. Hier wurde aber oft die Bedingung gestellt, dass mindestens ein weiterer, eindeutig männlicher Vorname vergeben wird. Dasselbe gilt für weibliche Vornamen wie beispielsweise „Mike“. Bei Scheidung sieht das Namensrecht keine Änderung der Nachnamen vor.Die Kehrtwende kam wohl 1997 als das OLG in Frankfurt am Main entschied, dass ein im Bezug auf das Geschlecht uneindeutiger Vorname dann zugelassen werden muss, wenn diesem ein „eindeutig kennzeichnender Vorname hinzugefügt“ wird. Im Streitfall ging es um den Namen „Raven“. (OLG Frankfurt am Main 20 W 8/95) Sollten sich Eltern und Standesämter nicht einigen können, werden Namens-Streitigkeiten vor Gericht verhandelt. So kann es durchaus kommen, dass Vornamen, die das Standesamt laut Namensrecht nicht zulassen wollte, vom Gericht gebilligt wurden. So sind in Deutschland Babys schon „November“ oder „London“ benannt wurden. Im Jahr 2003 ist „Emilie-Extra“ als Vorname für ein Mädchen zugelassen wurden. Der entscheidende Punkt ist immer, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird. Was das allerdings bedeutet, liegt letztlich im Ermessen der entscheidenden Instanzen. Wie nennt man den zweitnamen?Ein Zwischenname, auch Mittelname (von englisch middle name), ist ein weiterer Name, der zwischen dem Vornamen und dem Familiennamen geführt wird. Von einem Zwischennamen wird hingegen nicht gesprochen, wenn eine Person mehr als einen Vornamen bzw. Nachnamen hat.
Was ist der Namensvorsatz?3.1.2 Namensvorsatz vorangesetzter Namensbestandteil, der durch Leerzeichen oder andere Zeichen, Bindestrich oder Apostroph von anderen Namensbestandteilen abgesetzt oder mit diesen verbunden ist. ANMERKUNG: Beispiele für Namensvorsätze sind: von, Mc, Mac, de, d', Le, La, Ben.
Warum haben viele Menschen den gleichen Nachnamen?Denn in den kleinen Dörfern kannte jeder jeden. Im Mittelalter entwickelten sich dann immer größere Städte und auf einmal hatten viele Leute die gleichen Namen. Deshalb gab man ihnen Beinamen, zum Beispiel "langer Klaus", wenn sie sehr groß waren oder "Klaus der Schuster", passend zu ihrem Beruf.
Was heißt gen im Namen?Genanntnamen in Westfalen
Während in anderen Regionen der Genanntname beim Versteinerungsdatum festgeschrieben wurde, durfte er in Westfalen vom direkten Erben als Familienname mit dem Zusatz genannt (abgekürzt: gt., gnt. oder gen.) weiter geführt werden. Beispiel: Schmoll genannt Eisenwerth.
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