Wie viel darf ich dazuverdienen Wenn ich Unterhalt bekomme?

"Im übrigen klingt Dein Beitrag auch in meinen Ohren als Anfrage nach Abzocke: erst mal Unterhaltsansprüche sichern und dann dazu verdienen.Versetz dich doch mal in die Lage eines Unterhaltspflichtigen: würdest Du das fair finden?"

kann ich nur sagen, es ist verdammt schwierig, wenn das Geld einfach hinten und vorne nirgends reicht, die alleinerziehende Frau dann zusätzlich auch noch arbeiten gehen muß, nur damit ihr nachher unter Umständen Geld welches sie sich dazuverdient vom Unterhalt abgezogen wird ist das dann keine Abzocke? Schließlich sollte die Frau für die Kinder da sein, muß den Haushalt schmeißen und zusätzlich arbeiten gehen. Das ist mehr als mancher Mann muß und vor allem, leiden nur die Kinder noch mehr darunter, 1.weil der Papa weg ist und 2. die Mama auch fast keine Zeit mehr für sie hat, weil sie alles alleine machen muß und arbeiten gehen muß damit das Geld reicht.......und ich kann die Frage der Frau ehrlich gesagt gut verstehen. Denn wenn sie trotz arbeiten gehen am Ende nicht mehr Geld hat, soll sie lieber daheim bleiben und die Zeit, die sie außer Haus wäre, ihren Kindern widmen, die haben es nämlich so schon schwer genug........

Ich finde Männer, die (kleinere, bis z.B. 14 J.) Kinder haben sollten es sich nicht so einfach machen dürfen und ihre Familien im Stich lassen und daher ist es nur Rechtens und das Mindeste, wenn sie dafür gerade stehen und zahlen müssen. Gilt im übrigen auch für Frauen, die meinen, ihre Familien im Stich lassen zu müssen..........das ist einfach nur Feige und Verantwortungslos........

So das mußte ich jetzt mal loswerden......einen schönen Tag allerseits :-)

Hat das Kind ein eigenes und regelmäßiges Einkommen oder ein eigenes Vermögen, dann ist dies auf den Unterhaltsanspruch entsprechend anzurechnen und führt zu einer Minderung der Unterhaltsleistungen durch die Eltern.

Lehrlingsentschädigungen zählen grundsätzlich als Eigeneinkommen des Kindes.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass einem Kind während der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes (Bundesheer) kein Unterhalt zusteht. Während dieser Zeit wird es als selbsterhaltungsfähig angesehen, wenn es in durchschnittlich zu wertenden Lebensverhältnissen lebt. Eventuell besteht bei weit überdurchschnittlichen materiellen Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen der Anspruch auf Unterhalt auch in dieser Zeit weiter, dies wird im Einzelfall entschieden.

Folgende Einkünfte zählen nach der Rechtsprechung nicht zum Eigeneinkommen eines Kindes:

  • Schülerbeihilfe
  • Studienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Familienbeihilfe
  • geringe Einkünfte aus einer kurzfristigen Ferialtätigkeit ("Taschengeld")

Hinweis

Es besteht für das Kind keine Verpflichtung, neben einer Ausbildung (z.B. Studium) eigene Arbeitseinkünfte zu erzielen.

Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

Hallo zusammen! Ich bin 16 Jahre alt, Schülerin und meine Eltern leben getrennt, heißt, mein Vater zahlt Unterhalt an meine Mutter. Ich will arbeiten (eine Art Minijob oder so), allerdings nur so viel verdienen, dass der Unterhalt nicht gekürzt wird. Im Internet hab ich gelesen, das sind "geringfügige Einnahmen, die nur das Taschengeld erhöhen". Das ist mir aber zu ungenau. Könnte mir jemand konkrete Zahlen schreiben? Danke!

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5 Antworten

Wie viel darf ich dazuverdienen Wenn ich Unterhalt bekomme?

Johnbobs

29.05.2018, 23:29

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wieviel du verdienst, wieviel dein Vater verdient und wieviel er an Unterhalt bezahlt.

Wenn du eine Schülerarbeit (geringfügige Einnahmen) nachgehst um dein Taschengeld aufzubessern, dann bleiben die Einnahmen unberücksichtigt.

Geht dein Einkommen jedoch darüber hinaus, bleibt dir minimum 50 Euro für berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird nach Billigkeit angerechnet und oft kann man 50% des zusätzlichen Betrages anrechnen.

Grenzwerte gibt es nicht. Jeder Fall ist individuell und genaue Berechnungen sollten von einem Anwalt berechnet werden. Denn bei Unterhaltsberechnungen ist das "bereinigte Einkommen" des Unterhaltspflichtigen wichtig für weitere Berechnungen.

Wie viel darf ich dazuverdienen Wenn ich Unterhalt bekomme?

isomatte

30.05.2018, 08:01

Ich würde da als Taschengeld max. 100 € pro Monat ansetzen, dass sollte dann keinen Einfluss auf den Barunterhalt vom Vater haben !

Würdest du angenommen im Monat 300 € verdienen, dann müssten min.um die 50 € - 60 € als berufsbedingte Aufwendungen ohne Anrechnung bleiben.

Es blieben dann also max.um die 250 €, die dann theoretisch gekürzt werden könnten, dass könnte dein Vater aber nicht selber entscheiden, er müsste da übers Gericht gehen und die würden dann entscheiden ob und wenn ja was auf den Unterhalt angerechnet werden dürfte.

Sollte es dazu kommen, dann entscheiden die meisten Gerichte das vom übersteigenden Betrag ( angenommen 250 € ) nur 50 % mindernd auf den Unterhalt angerechnet werden dürften, in diesem Beispiel als dann ca.125 €.

Da du aber noch minderjährig bist und bei deiner Mutter wohnst, muss dieser Betrag zu je 50 % auf den Barunterhalt vom Vater und den Naturalunterhalt der Mutter ( Unterbringung, Verpflegung, Versorgung usw. ) angerechnet werden.

Der Vater dürfte dann also max.ca.62,50 € vom Barunterhalt kürzen und ob sich dieser Aufwand dann für deinen lohnt müsste er selber entscheiden.

2 Kommentare 2

Wie viel darf ich dazuverdienen Wenn ich Unterhalt bekomme?

Menuett 30.05.2018, 11:00

Das gilt nur für Azubigehälter, nicht für Nebenjobs. Da darf er gar nichts kürzen.

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Wie viel darf ich dazuverdienen Wenn ich Unterhalt bekomme?

isomatte 30.05.2018, 12:37

@Menuett

Da sagte mir ein Beitrag eines Rechtsanwalts aus dem Internet etwas anderes, ich denke mir die Sachen ja nicht aus !

Es muss nicht zu einer Anrechnung kommen, kann es aber, wenn es eben nicht mehr als Aufbesserung des Taschengeldes gewertet werden kann bzw.es sich nicht um einen Ferienjob handelt und ggf.auch noch andere Kinder unterhaltsberechtigt sind.

Wird ein 450 Euro Job beim Unterhalt angerechnet?

Welches Einkommen des Kindes ist anzurechnen? Eigene Einkünfte des Kindes mindern in der Regel seinen Unterhaltsanspruch. Dies gilt für alle Einkünfte, also sowohl für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, als auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Werden die 300 Euro auf den Unterhalt angerechnet?

Diese 300,- Euro kann er bei der Unterhaltsberechnung nicht vom Einkommen abziehen (sondern nur die Fahrtkosten zur Arbeit und zurück). Wenn er nun noch einen Nebenjob annimmt, bei welchem er nebeneinkünfte von 450,- Euro monatlich erzielt, so werden davon für die Unterhaltsberechnung nur 150,- Euro angerechnet.

Was wird nicht auf Unterhalt angerechnet?

Freiwillige Leistungen Dritter (Zahlungen oder Naturalleistungen von Eltern/Großeltern) gehören nicht zum Einkommen, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf solche Beträge.

Wann reduziert sich der Kindesunterhalt?

Liegt Ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt, können Sie die Unterhaltszahlung kürzen oder sogar ganz entfallen lassen. Aber Achtung! Liegt dem Unterhalt ein vollstreckbarer Titel zugrunde, muss dieser auch gerichtlich geändert werden. Gleiches gilt für titulierte Unterhaltszahlungen in Jugendamtsurkunden.