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Um offizielle Aussagen des Arbeitsamts gebetenWir haben darum gebeten, unseren Blogbeitrag durchzulesen und zu prüfen, ob die Aussagen von uns korrekt sind und zusätzlich um die Beantwortung der Fragen gebeten, die die meisten Unklarheiten aufgeworfen haben, damit sie möglichst vielen von euch weiterhelfen! Und tatsächlich: Uns wurde geantwortet! Wir erhielten eine Mail von der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen mit allen Antworten und sogar gut verständlich erklärt, ohne Beamten-Deutsch, das vielleicht nur noch mehr Fragen aufgeworfen hätte! Ein Traum! Daher folgt hier nun der Beitrag, den ich damals verfasst habe mit meinen persönlichen Erfahrungen – ergänzt um die Korrekturen/Hinweise des Arbeitsamts! Diese sind dann fett gedruckt.
Vorweg 2 Hinweise…die direkt am Anfang der Mail standen.
Der Grund, warum wir hier im Beitrag „Arbeitsamt“ schreiben ist der, dass die meisten Menschen noch nach „Arbeitsamt“ googlen und die entsprechenden Antworten suchen. Also halten wir fest: Genau genommen ist diese Bezeichnung falsch, um dies aber an richtiger Stelle klarstellen zu können, leiten wir die Google-Sucher mit dem Begriff „Arbeitsamt“ auf unseren Artikel. Bargeld & Bezahlung Die richtige KreditkarteWelche Kreditkarte wir auf Reisen nutzen, aus welchen Gründen und worauf es bei der Wahl einer Reisekreditkarte ankommt, haben wir hier ausführlich erklärt. Kreditkarten Vergleich01. Muss man sich arbeitslos melden vor einer Weltreise/Langzeitreise?Damals habe ich hier noch geschrieben, dass man sich arbeitslos melden muss. Das war wohl nicht ganz korrekt. Antwort der Agentur für Arbeit: Also: Möchtest du deinen Anspruch geltend machen: solltest du dich arbeitslos melden. Wenn du es nicht geltend machen möchtest, bist du auch nicht verpflichtet dich zu melden. 02. Was ist der Vorteil, wenn ich mich vor der Reise arbeitslos melde?Antwort der Agentur für Arbeit: Daher habe ich mich damals auch arbeitslos gemeldet. Auch wenn man gar nicht vorhat, Arbeitslosengeld nach der Reise zu beziehen, weiß man nun mal nicht, ob die Jobsuche danach länger dauert als gedacht oder ähnliches. So hat man sich wenigstens früh genug darum gekümmert, dass man den Anspruch geltend machen kann. Nach unserer Weltreise habe ich den Anspruch nicht geltend gemacht, da wir direkt in die Selbstständigkeit übergegangen sind und ich nie Arbeitslosengeld beziehen musste. Aber es war gut zu wissen, dass man die Möglichkeit gehabt hätte, wenn was nicht wie geplant gelaufen wäre. 03. Wie ist das mit der Sperrzeit?Jetzt kommen wir zu dem Punkt, bei dem die meisten Unklarheiten herrschten und die Leute unterschiedliche Aussagen erhielten. Das hier habe ich vor der Reise geschrieben: Wenn du gekündigt wirst und dich rechtzeitig beim Arbeitsamt meldest, erhältst du direkt ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld. Wenn du aber selbst kündigst, du erst einmal 90 Tage lang beim Arbeitsamt gesperrt bist und kein Arbeitslosengeld erhältst. Antwort der Agentur für Arbeit: Das Gute: Während du auf Reisen bist, verfällt die Sperrzeit währenddessen schon. Antwort der Agentur für Arbeit:
Und wenn du zurückkommst, kannst du den Anspruch direkt geltend machen – und zwar innerhalb von vier Jahren. Antwort der Agentur für Arbeit: Schutz auf Reisen KrankenversicherungWelche Auslandskrankenversicherung deckt in welchen Fällen in der aktuellen Lage ab? Welcher Versicherungen sind die besten? Welche Versicherung wir nutzen und worauf du bei einer Auslandskrankenversicherung achten solltest: Das hat Daniel in diesem Vergleich fleißig zusammengefasst! 04. In vier Schritten arbeitslos melden1. KündigenDas ist natürlich auch der coolste Schritt von allen innerhalb der Weltreise Planung. Sobald du das erledigt und dich selbst gefeiert hast kannst du überlegen, ob du den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchtest. Falls ja, solltest du dich umgehend beim Arbeitsamt melden.
2. Arbeitssuchend meldenSich arbeitssuchend melden und sich arbeitslos melden sind zwei Paar Schuhe. Wenn man gekündigt hat oder gekündigt wurde, meldet man sich umgehend arbeitssuchend, damit das Arbeitsamt so viel Zeit wie möglich hat, einen weiterzuvermitteln. Im besten Fall wird man auf diese Weise direkt im Anschluss an den alten Job vermittelt, ohne eine Überbrückungszeit, in der man als arbeitslos gilt. Deswegen heißt es ständig, dass man sich melden muss, sobald man weiß, ab wann man keine Arbeit mehr hat. Antwort der Agentur für Arbeit: Doch nicht immer erfahren Sie drei Monate vorher, dass Sie von einem bestimmten Tag an arbeitslos sind. Dann sind Sie verpflichtet, binnen drei Tagen nach dem Datum, an dem Sie vom baldigen Verlust Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, diese Meldung abzugeben. Versäumen Sie dieses Fristen, dann tritt eine Sperrzeit von einer Woche, der ersten Woche Ihrer Arbeitslosigkeit ein. Was bedeutet „Sperrzeit“? Es ist eine Sperrzeit für den Leistungsbezug. Alle andere Leistungen – zum Beispiel Beratung, aber auch Krankenversicherung – erhalten Sie uneingeschränkt. Andererseits verkürzt sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um diese Woche.“
Man meldet sich telefonisch, persönlich oder online arbeitssuchend. Anmerkung der Agentur für Arbeit:
Ich hatte mich damals online arbeitssuchend gemeldet. ▸ Unter diesem Link erfolgt die Registrierung ▸ Anschließend erhältst du per Post eine PIN-Nummer, mit der du dein Konto bestätigst. ▸ Nachdem du dein Konto paar Tage später bestätigt hast, gehst du auf die Startseite und unter „Meine persönliche Daten“ kannst du den Punkt „Arbeitssuchendmeldung“ anwählen. ▸ Und ab hier heißt es Hosen runterlassen. Gnadenlos wird alles abgefragt: Schulausbildung, Berufsausbildung, Berufserfahrung, wie lange man wo was gemacht und getan hat, was die Kenntnisse und Fähigkeiten sind, eine Selbsteinschätzung der Kenntnisse – sogar, welche Note man in Deutsch und Englisch hatte. Liebes Arbeitsamt, damit habt ihr mich echt verwirrt, ob ihr das ernst meint. 😀 Aber gut. Eingetragen. Dann gibt es noch ein Textfeld mit „Themen, die man im Beratungsgespräch besprechen möchte“. Habe da reingeschrieben, dass ich gekündigt habe wegen einer Langzeitreise.
3. Arbeitslos meldenDann, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (bei mir der 1.1.2016) muss ich noch einmal persönlich zum Arbeitsamt – ohne Termin, wurde mir gesagt. Einfach reinspazieren und sagen: „So, ich hatte mich vor XY Monaten arbeitssuchend gemeldet, habe ‚immer noch‘ keinen Job und das ist jetzt mein erster offizieller Tag ohne Arbeit. Ich bin also hochoffiziell arbeitslos.“ Antwort der Agentur für Arbeit:
Beim Termin wird die Dauer sowie die Höhe der Arbeitslosengeld-Zahlung werden errechnet. Und die Sperrfrist beginnt. Antwort der Agentur für Arbeit:
4. Von der Arbeitslosigkeit abmeldenBevor wir die Weltreise antreten, also spätestens am 30.1., muss ich dann noch einmal zum Arbeitsamt (korrekt: Bundesagentur für Arbeit) und mich aus der Arbeitslosigkeit abmelden, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. „So, bin weg, sucht nicht für mich, ich suche selbst auch nicht, bin nämlich nicht da!“ Ich erhalte dann kein Arbeitslosengeld in der Zeit, habe aber sichergestellt, dass wenn ich zurückkomme und mich wieder anmelde („So, bin wieder da!“), ich innerhalb von 4 Jahren meinen Anspruch geltend machen kann. Antwort der Agentur für Arbeit: Vorlagen & Mini-Online-Kurs Sparen, Kalkulieren, PlanenDu weißt nicht, wie du für deine Reise oder Weltreise sparen sollst? Wie du die Kosten der Reise kalkulierst und festhältst? Mit unserem Reisekosten Kit als Planungshilfe begleiten wir dich dabei! Schritt für Schritt! Hier anschauen!05. Nach der WeltreiseMuss ich mich nach der Weltreise melden?Nach der Rückkehr einer Langzeitreise muss man sich nur dann wieder beim Arbeitsamt melden, wenn man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchte. Hat man direkt im Anschluss bereits einen Job und möchte deshalb auch kein Arbeitslosengeld beziehen, muss man sich nicht melden. Daher habe ich mich nicht gemeldet, nachdem wir wiedergekommen sind. Antwort der Agentur für Arbeit: Da wir beide aber nun versuchen Möglichkeiten zu finden, weiterzureisen und dies mit unserem Blog, Youtube und eigenen Projektideen versuchen möchten, habe ich mich nicht gemeldet. Weil ich dem Arbeitsmarkt ja ehr nicht zur Verfügung stehe. 🙂 Wie wir vorhaben das alles weiterzumachen, hat uns eine Leserin gefragt.
Was ist, wenn ich mich nicht gemeldet habe, nun von der Weltreise zurückkomme und Arbeitslosengeld beziehen möchte?Die Frage ist berechtigt, denn vielleicht dachte man, man hätte einen neuen Job sicher in der Tasche, hat sich deswegen nie beim Arbeitsamt gemeldet und merkt während der Reise: Verdammt, das mit dem Vertrag wird nichts! Und ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet! Hat man trotzdem noch eine Chance Arbeitslosengeld zu erhalten? Antwort der Agentur für Arbeit: 1. Für Personen, die nach dem 31.12.2019 nicht in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben, gilt die bisherige Regelung: Wer innerhalb der – vom Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung an gerechnet – zurückliegenden 24 Monaten („Rahmenfrist“) zwölf Monate („Anwartschaftszeit“) in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet hat, kann Arbeitslosengeld beantragen. Mit einem Beispiel erklärt: Wer anderthalb Jahre (18 Monate) auf Weltreise geht, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da diese Personen in den zurückliegenden 24 Monaten ja nur sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein kann. Sollte also jemand schon komplett in 2020 auf Reisen gewesen sein, gilt diese alte Regelung. 2. Bei allen anderen gilt die neue Maßgabe, dass mind. 12 Monate mit Versicherungspflichtzeiten in der Rahmenfrist von 30 Monaten vorliegen müssen, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen. Mit dem zweiten Beispiel erklärt: Wenn du 3 Jahre gearbeitet hast, dann „nur“ 6 Monate unterwegs bist und zurückkommst, besteht noch die Möglichkeit dich nach der Reise arbeitslos zu melden. Weil du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Sollte also jemand schon komplett in 2020 auf Reisen gewesen sein, gilt die alte Regelung. Ansonsten gilt die Neuregelung mit der Verlängerung der Rahmenfrist von 2 Jahren auf 30 Monate.“
Was ist, wenn ich diese Anwartschaftszeit nicht erfülle und ich länger unterwegs war?Antwort der Agentur für Arbeit: Sollten Sie keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld haben – und wenn Sie (bzw. die von der Reise zurückkehrende Person) Ihre(n) Lebensunterhalt nicht aus vorhandenen Geldmitteln bestreiten können -, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Jobcenter in Verbindung.“ Es ist da! Unser Reisejournal!Ein Journal, das deine persönliche Reise während all deiner Abenteuer festhalten soll! Weil Reisen so viel mehr ist, wenn wir genauer hinsehen. zum Shop06. Häufig gestellte Fragen von euchFragen von ArbeitnehmernWerden mir während meiner vorübergehenden Arbeitslosigkeit Jobangebote zugeschickt, zu denen ich verpflichtet bin hinzugehen, obwohl feststeht, dass ich auf Langzeitreise gehe? Antwort: Ja. Ich bin gesetzlich verpflichtet, mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Sonst erfülle ich eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht.
Übernimmt das Arbeitsamt die Krankenversicherungsbeiträge in der Zeit zwischen Kündigung und Start der Reise, wenn ich gekündigt habe? Bei Bezug von Arbeitslosengeld werden Sie von der Arbeitsagentur grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Unter bestimmten Umständen übernimmt bzw. erstattet die Arbeitsagentur Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge. Für Zeiträume, für die Sie keine Leistungen beziehen, sind Sie durch die Agentur für Arbeit nicht versichert, also auch dann nicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Eine Ausnahme besteht beim Ruhen des Anspruchs wegen Sperrzeit (und Urlaubsabgeltung). Trotz des Ruhens erfolgt in diesem Fall die Versicherung durch die Arbeitsagentur. Seit dem 01.08.2017 gilt das schon ab dem ersten Monat des Ruhenszeitraums – zuvor erst ab dem 2. Ruhensmonat
Wie mache ich den Anspruch nach meiner Rückkehr von der Reise bei der Arbeitsagentur geltend, wenn ich vorher alles so befolgt habe, wie beschrieben? Einfach persönlich hingehen? Antwort: Ja. Wir empfehlen, dass Sie sich vor Ihrer Reise von Ihrer Agentur für Arbeit beraten lassen.
Ich habe für meine Reise gekündigt, allerdings fliege ich am 28.04., bin aber erst zum 30.04. arbeitslos. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich mich nicht arbeitssuchend melden könne und dass ich nach meiner Weltreise wiederkommen solle. Ist das korrekt? JA, das ist korrekt. Denn sie stehen ja noch in einem Arbeitsverhältnis. Hier ist übrigens eingetreten, wovor wir gewarnt haben: Die fragenstellende Person kann sich erst nach ihrer Reise arbeitslos melden und verliert dadurch womöglich ihren Anspruch, da die Anwartschaftszeit womöglich nicht mehr ausreicht.
Wenn ich gekündigt habe für eine Langzeitreise, aber bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche habe, der direkt der Rückkehr startet, muss ich mich dennoch vor der Reise arbeitslos melden? NEIN. Niemand muss sich arbeitslos melden, wenn sie oder er nicht einen Anspruch geltend machen möchte. Wir nennen das Freiheit. In Diktaturen mag es Meldepflichten geben. (Anmerkung von uns: Bester Satz der gesamten Mail! :D)
Fragen von StudentenBin ich verpflichtet, mich nach meinem Studium arbeitslos zu melden, wenn ich auf Langzeitreise gehe? Wer nicht verfügbar ist, kann sich nicht arbeitslos melden. Eine Meldepflicht gibt es nicht. Ein Anspruch muss erst erworben sein – siehe nächste Frage:
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich nach meinem Studium reise und dann zurück komme? Nur, wenn ich die Anwartschaftszeit in den vergangenen 24 Monaten erfülle, also 12 Monate innerhalb dieser 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn man in der Ausbildung war bzw. ein duales Studium gemacht hat? Ja, weil man in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand und dadurch die Anwartschaft erfüllt ist.
Bei einem Vollzeitstudium hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Aber auf jeden Fall hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, korrekt? Ja, auf Grundsicherung kann man immer einen Anspruch erheben.
Erst während der Reise wird mein Studentenstatus ablaufen, muss ich mich von unterwegs arbeitslos melden? Oder muss ich mich nicht arbeitslos melden? Man muss sich nicht arbeitslos melden. Es gibt keine Meldepflicht. Außerdem sollten diese Studenten zwischen Agenturen für Arbeit und Jobcentern unterscheiden. Wer keinen Anspruch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erworben hat, kann in der Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld beantragen, aber im Jobcenter das Arbeitslosengeld 2, also die Grundsicherung. So Leute, wir hoffen, dass wir mit dem Beitrag gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eure Fragen klären konnten! Ein großes Danke an die Agentur für Arbeit, dass sie uns so ausführlich und vor allem leicht verständlich geantwortet und aufgeklärt hat! Schritt für Schritt Weltreise PlanenKündigen / SabbaticalDie Entscheidung ist gefallen und wir machen ernst! Nur… wie lang soll die Weltreise gehen? Job kündigen? Oder ein Sabbatical andenken? Und im Studium oder nach dem Studium die Welt bereisen? KrankenversicherungVergleich der besten Auslandskrankenversicherung für Weltreisen und Langzeitreisen! Welche ist die beste Wahl? Brauche ich eine Auslandkrankenversicherung für meine Reise? Alle Infos hier! Weitere Schritte
Patreon Wir konnten dir helfen?Das freut uns tierisch! Am liebsten hätten wir mehr Zeit für noch bessere Recherchen, mehr Inhalte & mehr Fokus auf all das. Damit wir die Zeit dafür freischaufeln können, hast du die Möglichkeit, uns auf Patreon zu unterstützen! jetzt unterstützenKommentare (147)
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Was passiert wenn man sich nicht arbeitslos melden?• Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, weil der Anspruch ruht.
Ist es strafbar wenn man sich nicht arbeitslos meldet?Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsverhältnis müssen sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrags arbeitslos melden. Andernfalls kann die Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld eine einwöchige Sperrzeit festsetzen, bekräftigte das Bundessozialgericht.
Was passiert wenn ich kündige und mich nicht arbeitslos melde?Wenn Du Dich zu spät arbeitssuchend meldest, riskierst Du eine Sperrzeit durch die Arbeitsagentur. Das bedeutet, dass Du in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld bekommst. Diese beträgt bei einem Meldeversäumnis eine Woche, bei einer Eigenkündigung oder einer selbstverschuldeten Kündigung 12 Wochen.
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