Ab Oktober 2022 wird die Bezeichnung 450-Euro-Job, die der Minijob lange innehatte, hinfällig. Ein Minijob war lange Zeit eine Beschäftigung mit einem Verdienst von höchstens 450 Euro im Monat. Mit der Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde erhöhen sich auch die Verdienstgrenzen im Minijob und Midijob. Der 450-Euro-Job wird quasi zum 520-Euro-Job. Weiterhin gilt: Steuer und Sozialversicherungsabgaben können pauschal vom Arbeitgeber getragen werden. Beschäftigte erhalten so ihren Verdienst „Brutto für Netto“ ausgezahlt. Welche Kosten damit auf eine:n Arbeitgeber:in für einen Minijob zukommen, klären wir in diesem Artikel. Show
Voraussetzungen: Wann ist es ein Minijob?Ob eine Beschäftigung ein Minijob ist, hängt allein vom monatlichen Verdienst ab: Beträgt das Entgelt nicht mehr als 520 Euro pro Monat (450 Euro bis September 2022), handelt es sich um einen Minijob (auch bezeichnet als „geringfügig entlohnte Beschäftigung“). Wird der Minijob neben einer anderen Beschäftigung ausgeübt, so gilt: ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist zulässig. Mehr als ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ist nicht möglich – alle Beschäftigungen außer dem ersten Minijob müssen dann als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen abgerechnet werden. Wenn Sie eine:n Minijobber:in einstellen möchten, fragen Sie vorab nach weiteren Beschäftigungen. Minijob: Kosten für Arbeitgeber:innen (Steuern und Sozialabgaben)Für einen Beschäftigten im Minijob muss der:die Arbeitgeber:in pauschale Abgaben zur Sozialversicherung abführen:
Insgesamt sind das etwa 30 % Arbeitgeberanteile. Das Beschäftigungsverhältnis Minijob ist bei den Kosten für Arbeitgeber damit teurer als ein „normales“ sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit etwa 20 % Abgaben durch den Arbeitgeber. Der:die Minijobber:in selbst zahlt 3,6 % des Entgelts als Rentenversicherungsbeitrag. Der:die Minijobber:in kann auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Dann fallen für den:die Beschäftigte:n keine Abgaben an. Der Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht beim Minijob muss schriftlich erklärt werden. Die Erklärung muss vom Mitarbeiter unterschrieben werden und mit einem Datum versehen sein. Das Dokument müssen Sie zu den Lohnunterlagen nehmen und bei einer Betriebsprüfung vorlegen können. Der Verzicht gilt ab dem Monat, in dem Ihnen die Erklärung vorliegt. Am besten fragen Sie gleich bei der Einstellung eines Minijobbers bzw. einer Minijobberin, ob der:die Beschäftigte eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte, z. B. mittels eines Personalfragebogens. Zahlt ein:e Minijobber:in eigene Beiträge zur Rentenversicherung, dann wird der Minijob voll in der Rentenberechnung berücksichtigt. Da das Entgelt auf 520 Euro begrenzt ist, entsteht auch nur ein entsprechend geringer Rentenanspruch. Aber die Beschäftigung wird voll auf die Beitragszeiten angerechnet. Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann daher sinnvoll sein, um fehlende Beitragszeiten aufzufüllen. Die Lohnsteuer kann beim Minijob mit 2 % pauschaliert werden. In den 2 Prozent sind neben der Lohnsteuer auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag enthalten („einheitliche Pauschsteuer“). Die pauschale Lohnsteuer kann der:die Arbeitgeber:in übernehmen. Alternativ kann die Lohnsteuer beim Minijob auch mit Lohnsteuerklasse abgerechnet werden. Ist der Minijob die einzige Beschäftigung, dann gilt Steuerklasse 1-5, je nach Gegebenheiten des:der Mitarbeiters:in. Mit Steuerklasse 1 – 4 fällt bis 520 Euro keine Lohnsteuer an. Zuständige Krankenkasse für einen Minijob ist die Knappschaft-Bahn-See. Unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse ein Minijobber tatsächlich krankenversichert ist, ist er bei der Knappschaft-Bahn-See anzumelden. Auch die Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber sind an die Knappschaft-Bahn-See abzuführen. Im Beitragsnachweis für den Minijob ist zudem die 2 % Pauschsteuer enthalten – diese Lohnsteuer wird nicht über die Lohnsteueranmeldung abgeführt. Meldung der Steuer-ID an die BundesknappschaftSeit 2022 müssen Arbeitgeber:innen die Steuer-ID ihrer Minijobber:innen an die Bundesknappschaft in den elektronischen Meldeverfahren übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob eine pauschale oder eine individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse vorgenommen wird. Arbeitgeber:innen müssen ebenfalls die Art der Versteuerung übermitteln. Tipp: Kümmern Sie sich frühzeitig um die Steuer-ID Ihrer Arbeitnehmer:innen, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten. Die Steuer-ID finden Ihre Beschäftigten folgendermaßen:
Sind diese Dokumente nicht auffindbar oder ist noch keine Steuer-ID vorhanden, können Sie Ihre Beschäftigten darauf hinweisen, dass sich diese auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern beantragen lässt. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für den MinijobEin:e Beschäftigte:r im Minijob ist in rechtlicher Hinsicht ein:e Arbeitnehmer:in in Teilzeit. Deshalb hat er:sie die gleichen Ansprüche wie jede:r andere Arbeitnehmer:in auch. Ein:e Minijobber:in hat Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen. Außerdem muss der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werden. Empfehlung: In unserem Blog widmet sich Autorin Carola Heine mit spitzer Feder dem Minijob als Arbeitsverhältnis voller Missverständnisse >> Phantomlohn oder Fiktivlohn in der BetriebsprüfungIn der Sozialversicherung gelten als Arbeitsentgelt alle Entgeltbestandteile, auf die der:die Mitarbeiter:in rechtlich Anspruch hat – etwa durch Arbeits-/Tarifvertrag, gesetzliche Vorgaben oder betriebliche Übung. Die Sozialversicherungspflicht des Arbeitsentgelts besteht unabhängig davon, ob die Entgeltbestandteile tatsächlich ausgezahlt worden sind. In Betriebsprüfungen wird dies verstärkt geprüft. Widerrechtlich nicht ausgezahlte Entgeltbestandteile werden von der:dem Prüfer:in als Arbeitsentgelt angesetzt und die darauf entfallenden Beiträge nacherhoben. Bei einem Minijob kann solcher „Fiktivlohn“ unter Umständen zudem dazu führen, dass die 520- Euro-Grenze überschritten wird und die Beschäftigung nicht mehr als Minijob gilt. Typische Fälle für Phantomlohn sind:
Überschreiten der 520-Euro-EntgeltgrenzeAb Oktober 2022 ändern sich die Regeln in Bezug auf das Überschreiten der Verdienstgrenze von 520 Euro. In bestimmten Fällen kann das Entgelt im Minijob 520 Euro dennoch übersteigen und die Beschäftigung trotzdem ein Minijob bleiben. Schwankende EntgelteWenn der Verdienst nur gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird, dann kann der Job weiterhin als Minijob gelten. Zu berücksichtigen sind dabei nur die Überschreitungen, bei denen die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro (in dem von dem:der Arbeitgeber:in gewählten Prognosezeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen monatl. Arbeitsentgelts) nicht überschritten wird. Gesetzlich gilt ab Oktober 2022: Verdient der:die Arbeitnehmer:in innerhalb eines Zeitjahres in zwei Kalendermonaten mehr als 520 Euro, so gilt dieses Überschreiten der Verdienstgrenze als gelegentlich. Geht das Überschreiten der Verdienstgrenze über diese zwei Monate hinaus, gilt die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig. Für diese Kalendermonate muss der:die Arbeitnehmer:in bei der Krankenkasse und nicht bei der Minijob-Zentrale gemeldet sein. Hinweis: Ab Oktober 2022 gilt eine maximale Verdienstgrenze beim unvorhersehbaren Überschreiten des monatlichen Verdienstes von 520 Euro. Die Grenze liegt bei 1.040 Euro im Kalendermonat. Im Ausnahmefall kann der:die Minijobberin in einem Kalenderjahr somit 7.280 Euro verdienen. Beispiel 1 Im Oktober 2022 nimmt Frau Jahn einen Minijob an. In den Monaten Dezember und Januar erhöht sich ihr Verdienst aufgrund von Krankheitsvertretungen auf monatlich 1.040 Euro. Es liegt weiterhin ein Minijob vor, da es sich um ein gelegentliches und unvorhergesehenes Überschreiten der Verdienstgrenze innerhalb des Zwölf-Monate-Zeitraums (1.2.2022 bis 31.1.2023) handelt und der Verdienst monatlich nicht die Grenze von 1.040 überschritten hat. Beispiel 2 Frau Jahn, die im Oktober 2022 ihren Minijob angetreten hat und in den Monaten Dezember und Januar aufgrund von Krankheitsvertretungen in diesen Monaten jeweils 1.040 Euro verdient hat, verdient aufgrund einer weiteren Vertretung im Mai 2023 noch einmal 1.040 Euro. Im maßgebenden Zeitraum (1.6.2022 bis 31.5.2023) hat Frau Jahn nun dreimal die Verdienstgrenzen von 520 Euro überschritten. Frau Jahn muss somit für den Zeitraum 1.5. bis 31.5.2023 als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin bei der Krankenkasse gemeldet werden. Was gilt bei Überschreiten der Verdienstgrenze bis zum 30. September 2022?Ein unvorhersehbares Überschreiten der 520-Euro-Grenze innerhalb eines Zeitjahres für max. drei Kalendermonate ist für Beschäftigungszeiträume bis 30. September 2022 möglich. Die Höhe des Verdienstes in diesen drei Monaten spielt keine Rolle. Was gilt bei Überschreiten der Verdienstgrenze im Oktober 2022?Wurde die Verdienstgrenze vor Oktober 2022 bereits schon einmal überschritten und im Oktober 2022 nochmals, ist die geltende Rechtslage entscheidend, die im Monat des unvorhergesehenen Überschreitens gilt. Folgende Fälle könnten möglich sein:
FAQ: Fragen und Antworten rund um den MinijobMinijob: Wie viele Stunden kann ich mit einem Minijob arbeiten?Die Verdienstgrenze für den Minijob ist seit dem 01. Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Minijob: Was ist das?Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer maximalen Verdienstgrenze von aktuell 520 Euro. Bis zum 30.09.2022 waren es noch 450 Euro; deshalb kennt man den Minijob auch noch als450-Euro-Job. Minijob: Was zahlt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin? Was kostet ein Minijob Arbeitgeber?Das Unternehmen führt die Abgaben zur Sozialversicherung an die Knappschaft ab. Das sind 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, die Umlage U1/U2 (Höhe abhängig von der Krankenversicherung) sowie die Insolvenzgeldumlage (0,09%). Das sind in der Summe ca. 30% Arbeitgeberanteil. Daneben kann der:die Arbeitgeber:in die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2% übernehmen. Minijob: Was ist zu beachten?Beim Minijob sind einige Punkte zu beachten:
Minijob: Was ändert sich 2022?
Minijob: Wer zahlt Krankenversicherung / Krankenkasse?Den Beitrag zur Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber:innen mit ihren Abgaben zur Sozialversicherung. Minijob: Was darf ich verdienen?Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit Oktober 2022 bei 520 Euro pro Monat (vorher 450 Euro). In bestimmten Fällen, wenn der Verdienst nur gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird, kann das Entgelt im Minijob 520 Euro übersteigen und die Beschäftigung trotzdem ein Minijob bleiben. Minijob: Was ist zu beachten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen?Was Sie als Arbeitnehmer:in beachten müssen, wenn Sie einen Minijob antreten wollen:
Minijob: Was verdient man?Für den Minijob gilt eine Verdienstgrenze von 520 Euro seit Oktober 2022. Individuell in der Ausgestaltung sind aber die Arbeitszeit und der entsprechende Stundenlohn, solange der Mindestlohn (aktuell 12€ pro Stunde) berücksichtigt wird. Warum Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen sollten?Werden eigene Beiträge zur RV gezahlt, dann wird der Minijob voll in der Rentenberechnung berücksichtigt. Der sich daraus ergebende Rentenanspruch ist aber aufgrund der Entgeltgrenze von 520 € nicht sehr hoch. Aber: Die Beschäftigung wird voll auf die Beitragszeiten angerechnet. Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann also sinnvoll sein, um fehlende Beitragszeiten aufzufüllen. Wie und wo soll man den Minijob anmelden?Zuständig für die Anmeldung eines Minijobs ist die Knappschaft. Die Anmeldung kann automatisch über ihr Lohnprogramm erfolgen oder manuell über sv.net Minijob: Was braucht der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeber:in?Persönliche Angaben, Steuer-ID, SV Nummer, Bankverbindung, Krankenkasse, Antrag auf Befreiung von der RV Pflicht und ggf. Qualifikationsnachweise. Idealerweise verwendet man hierfür einen Personalfragebogen. Minijob: Wer zahlt bei Krankheit?Arbeitsrechtlich ist ein Minijob ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Welche Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung gelten und wie lange Gelder in welcher Höhe von wem fließen, lesen Sie im Artikel zur Lohnfortzahlung. Minijob: Wer zahlt Rentenversicherung?Den Beitrag zur Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber:innen mit ihren Abgaben zur Sozialversicherung. Minijobber:innen zahlen ebenso einen, wenn auch geringeren, Beitrag, insofern Sie nicht auf die RV-Pflicht verzichten. Minijob: Wer zahlt was?Arbeitgeber:innen zahlen Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, Umlagen) und i.d.R. die pauschale Lohnsteuer. Arbeitnehmer:innen zahlen den RV Beitrag, wenn Sie nicht auf die RV-Pflicht verzichten. Wie viel zahlt Arbeitgeber bei 450 € Job?Im Minijob liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber insgesamt bei höchstens 31,28 Prozent. Die Arbeitgeber melden die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis und bezahlen diese.
Was kostet eine 450 € Kraft den Arbeitgeber 2022?Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim Minijob?. Wie viel kostet mich ein Minijobber?"In der Regel fallen bei Minijobs im Privathaushalt pauschale Abgaben in Höhe von insgesamt 14,99 Prozent des monatlichen Entgelts des Minijobbers an", erklärt Klocke. Verdient ein Minijobber beispielsweise 300 Euro brutto im Monat, zahlt der Arbeitgeber hierauf 44,97 Euro an Abgaben.
Was muss ich beachten wenn ich jemand auf 450 € Basis beschäftige?In meinem Fall gab es bei der Einstellung eines Minijobbers die folgenden 4 Schritte:. Betriebsnummer beantragen.. Arbeitsvertrag unterzeichnen.. Personalfragebogen ausfüllen lassen.. Gesetzliche Meldungen und Lohnabrechnung durchführen.. Zuständigen Träger der Unfallversicherung informieren.. |