Ab wann ist ein land risikogebiet

Da sich Omikron in Deutschland ausbreitet gibt es nun keine Virusvariantengebiete mehr, sondern nur noch Hochrisikogebiete. Einfache Risikogebiete gibt es seit August 2021 nicht mehr. Aber wo liegt der Unterschied?

Ab wann ist ein land risikogebiet

Miriam Keilbach

04.01.2022, aktualisiert am 14.01.2022

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Nicht-Risikogebiet, Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet – die Bundesregierung unterteilt Länder schon längst nicht mehr in vier Kategorien ein, sondern nur in zwei. Am 30. Juli 2021 hat die Bundesregierung entschieden, dass es ab dem 1. August nur noch Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet gibt.

Durch die neue Corona-Variante Omikron wurden Ende November 2021 mehrere Staaten in Afrika als Virusvariantengebiete eingestuft, im Dezember auch Großbritannien. Da Omikron aber inzwischen auch in Deutschland verbreitet ist, wurden diese Länder am 4. Januar zu Hochrisikogebieten herabgestuft. Aber ab wann gilt ein Land als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet? Welche Regeln müssen Reisende beachten. Wir haben die Übersicht.

Hochrisikogebiet: Welche Regeln gelten für Reisende?

Hochrisikogebiete sind quasi das Pendant zu den bisherigen Hochinzidenzgebieten. Wer in einem Hochrisikogebiet Urlaub macht, für den gelten bei der Rückkehr nach Deutschland die gleichen Regeln wie zuvor bei Hochinzidenzgebieten.

Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis bei der digitalen Einreiseanmeldung hochladen. Die digitale Einreiseanmeldungist für alle Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten verpflichtend, egal ob geimpft, genesen oder getestet. 

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Alle, die nicht vollständig geimpft (14 Tage nach der Zweitimpfung) oder genesen (zwischen 28 Tagen und sechs Monaten nach der Infektion) sind, müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Trotz dieses negativen Corona-Tests bei der Einreise müssen sie sich danach für zehn Tage in Quarantäne begeben. Ab dem fünften Tag können sich Reisende von der Quarantäne freitesten.

Kinder bis sechs Jahre sind zwar von der Testpflicht befreit, nicht aber von der Quarantänepflicht. Geimpfte Eltern müssen ihre Kinder also in Quarantäne schicken, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet zurückkommen. Aber: Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne bereits nach fünf Tagen.

Länder können ab Inzidenz von 100 als Hochrisikogebiet eingestuft werden 

Bisher waren vor allem Länder als Hochinzidenzgebiet eingestuft, die über einen Zeitraum von mehreren Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 aufwiesen. Die Einstufung erfolgt nun aber nach neuen Regeln: Um als Hochrisikogebiet klassifiziert zu werden, reicht nun schon eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von 100. 

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Die Inzidenz alleine ist aber nicht ausschlaggebend, so wird auch in die Bewertung miteinbezogen, ob der Anteil der positiven Corona-Tests in einem Land besonders hoch ist, die gemeldeten Zahlen vertrauenswürdig sind und wie die Belegung von Krankenhäusern ist. Zudem können alle Länder, deren Inzidenz das Mehrfache der deutschen beträgt, als Hochrisikogebiete eingestuft werden, heißt es in der neuen Einreiseverordnung.

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Virusvariantengebiet: Welche Regeln gelten für Reisende? 

Bei Virusvariantengebieten ändern sich die Regeln für Reisende nicht. Es gelten die gleichen wie bereits zuvor. Nur deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Menschen, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland haben, dürfen aus Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen. Noch vor der Einreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, auch Geimpfte und Genesene müssen einen Test vorlegen. Zudem muss die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.  

Dennoch gilt für Reisende aus Virusvariantengebieten: 14 Tage Quarantäne! Die Quarantänezeit kann nicht verkürzt werden. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin auch für Geimpfte und Genesene – in ersten Beratungen war davon die Rede, für Geimpfte keine Quarantäne mehr bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet anzuordnen, doch das wurde wieder verworfen.

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Trotzdem gelten zwei Ausnahmen von der 14-tägigen Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten: 1. Wer vollständig mit einem Impfstoff geimpft ist, der laut RKI als hinreichend wirksam gegenüber der jeweilige Virusvariante gilt, kann die Quarantäne mit der Vorlage des Impfnachweises beenden. 2. Wird ein Virusvariantengebiet während der Quarantänezeit herabgestuft, gelten in Bezug auf die Quarantäne die jeweiligen Regeln zu Hochrisikogebieten.

Als Virusvariantengebiete werden Länder eingestuft, in denen eine Virusvariante mit „besorgniserregenden Eigenschaften“ auftritt, bei der man davon ausgeht, dass die in der EU zugelassenen Impfstoffe oder eine vorherige Covid-Infektion „keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen“. Auch Virusvarianten, bei denen schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität befürchtet werden, können ausschlaggebend für eine Einstufung als Virusvariantengebiet sein. 

Wichtig: Wenn eine Virusvariante noch nicht erforscht ist, kann ein Land, in dem diese auftritt, ebenfalls als Virusvariantengebiet eingestuft werden, bis geklärt ist, wie der Impfschutz wirkt und ob eine erhöhte Gefahr bezüglich schwerer Krankheitsverläufe von der neuen Variante ausgeht. 

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Mein Reiseziel ist kein Risikogebiet: Muss ich trotzdem etwas beachten?

Ja! Denn mit der neuen Einreiseverordnung ist auch eine allgemeine Testpflicht beschlossen worden. Seit dem 1. August 2021 müssen alle Reisenden bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Das gilt auch für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten, die sehr niedrige Sieben-Tage-Inzidenzen vorweisen. 

Bisher galt diese allgemeine Testpflicht nur für Flugreisende – sie mussten schon vor dem 1. August beim Check-in oder Boarding einen negativen Corona-Test oder Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Nun wird die Testpflicht auf alle Einreisen via Landgrenzen erweitert. Stichprobenartig sollen auf Autobahnen sowie in Zügen, die aus dem Ausland nach Deutschland fahren, Kontrollen stattfinden. Eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ist aber nur bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet nötig. Wer also aus einem Land ohne diesen Status einreist, braucht lediglich einen Corona-Nachweis, muss sich aber nicht vorher anmelden.

Welche Länder sind Hochrisikogebiete? Welche Länder sind Virusvariantengebiete?

Traditionell aktualisiert das Robert Koch-Insititut die Liste der Risikogebiete freitags. Die Aktualisierungen treten dann in der Regel am Sonntag danach in Kraft.