Wann darf ich die Schreckschusswaffe benutzen?

Röhm RG 56 Revolver im Kaliber 6mm Flobert mit aufgeschraubtem Abschussbecher samt pyrotechnischer Munition

Schreckschusswaffen, auch als Gas- oder Signal-Waffen bezeichnet, sind Pistolen und Revolver, die im Gegensatz zu scharfen Schusswaffen keine Projektile verschießen, sondern zum Abfeuern verschiedener Arten von Platz- und Reizgaspatronen konzipiert sind. Die Läufe dieser Waffen sind mit Sperren oder gleichwertigen Vorrichtungen versehen, um das Verschießen von Projektilen zu verhindern.

Schreckschusswaffen können auch pyrotechnische Munition verschießen. Hierunter fallen z. B. Leuchtsignalsterne, Pfeifpatronen sowie in Deutschland erwerbsscheinpflichtige Vogelschreck-Pyroknallpatronen.

Schreckschusspistolen Walther P99 (l.) und Röhm Mod. 3S (r.), Patronen (blau = CN, gelb = CS, rot = Pfeffer und sonstige Reizstoffe, grün = Platz) und Signalmunition

Schreckschussmunition (Kartuschenmunition) erzeugt einen sehr lauten Knall. Beim Abfeuern von Reizgasmunition schießt in Verbindung mit einem Knall Gas aus dem Lauf, das den Angreifer ähnlich wie ein Pfefferspray stoppen soll. Dabei unterscheidet man zwischen CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid), ein synthetisches Gegenstück zum im Pfefferspray verwendeten natürlichen Wirkstoff Capsaicin. Die Reichweite und Wirkungsweise hängt vom Kaliber und der Patronenfüllung ab.

Bis auf wenige Gaspistolen wie z. B. die Röhm RG 300 im Kaliber 6mm Flobert haben alle Schreckschusswaffen eine sogenannte Laufsperre, die bei Selbstladern den nötigen Rückstau für die Bewegung des Verschlusses erzeugen soll. Diese Sperre soll ebenfalls verhindern, dass zum einen Geschosse „vorgeladen“ werden können, und zum anderen, dass scharfe Patronen aus diesen Waffen abgefeuert werden können. Schreckschusswaffen bestehen in der Regel größtenteils aus Zinkdruckguss und besitzen oft Sollbruchstellen, die ein illegales Umbauen dieser Waffen auf scharfe Munition nahezu unmöglich machen. Die Sollbruchstellen sind i. d. R. als Schwächungen an Patronenlager und Lauf umgesetzt. Weiterhin hat etwa das Kaliber 9 mm P.A Knall andere Abmessungen als sein scharfes Pendant im Kaliber 9 × 19, was das Laden scharfer 9 mm Patronen in Schreckschusswaffen dieses Kalibers unmöglich macht.

Wird eine Schreckschusswaffe aufgesetzt oder in einem Abstand von wenigen Zentimetern Entfernung abgefeuert, kann mit schwersten bis hin zu tödlichen Verletzungen gerechnet werden[1], wobei der Gasstrahl nicht nur Weichteilgewebe, sondern auch Knochen (z. B. auch Schädelknochen) durchdringen könne[2]. So beträgt beispielsweise der maximal zulässige Gasdruck einer Kartusche („Platzpatrone“) 9 mm P.A. Knall max. 400 Bar[3].

Beim Verschießen von pyrotechnischer Munition wird der Abschussbecher auf die Mündung der Schreckschusswaffe aufgeschraubt; Abschussbecher und Mündung sind hierzu mit einem Gewinde versehen. In den Abschussbecher können Signaleffekte eingeführt und verschossen werden. Der Abschussbecher ist mit Entlastungsbohrungen versehen. Damit wird die Geschossenergie (Bewegungsenergie der pyrotechnischen Munition) auf die vom deutschen Gesetzgeber maximal erlaubten 7,5 Joule[4] für erwerbsscheinfreie Waffen begrenzt.

Es sind auch Abschussbecher mit einem Fassungsvermögen von 4 oder 5 Pyropatronen erhältlich.

Bekannte Hersteller von Schreckschusswaffen sind Umarex, Röhm, Weihrauch und Zoraki.

Folgende Kaliber sind oder waren bei Schreckschusspistolen und -revolvern üblich:

  • .22 lang Knall (Es werden keine Waffen mehr in diesem Kaliber produziert, bis auf die Röhm RG 600.)
  • .315 Knall
  • .320 kurz Knall
  • .35 Knall (Es werden keine Waffen mehr in diesem Kaliber produziert.)
  • .45 kurz Knall (Es werden keine Waffen mehr in diesem Kaliber produziert.)
  • 2 mm Berloque
  • 6 mm Flobert Knall (zur Selbstverteidigung ungeeignet, obwohl auch als Reizstoffpatrone erhältlich)
  • 8 mm Knall (Waffen mit diesem Kaliber erhalten in Deutschland keine Zulassung mehr.)
  • 9 mm P.A.Knall (Farbkodierung: Grün=Knall, Gelb=CS-Gas, Rot/Braun=Pfeffer, Blau=CN-Gas[5])[6]
  • 9 mm R Knall (.380 R)

Werbung für „Scheintod-Waffen und -Munition“ in Stukenbroks Illustriertem Hauptkatalog von 1912 – diese frühen Schreckschusswaffen wurden schon zu einer Zeit verkauft, als der Erwerb scharfer Schusswaffen in Deutschland noch weitgehend unreguliert war

a) Notwehr, Notstand

b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben

d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s. o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-zugriffsbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.

Der Umgang mit Schreckschuss- und Reizstoffwaffen wird durch das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG, Stand: 1. Dezember 2010) geregelt.

Sie gelten als Waffen,

  • Sofern sie gemäß Art. 4 lit. b WG dazu bestimmt sind, durch Versprühen und Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen. Gemäß Art. 8 WG sind sie Waffenerwerbsscheinpflichtig
  • Sofern sie gemäß Art. 4 lit. g WG aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Gemäß Art. 10 WG können sie ohne Waffenerwerbsschein erworben werden.

Sofern sie über eine Abschussvorrichtung für pyrotechnische Gegenstände verfügen, gelten Schreckschusswaffen immer als Waffen im Sinne des Waffengesetzes.[7]

Was passiert wenn man mit einer Schreckschusswaffe schießt?

Das Schießen bzw. Abfeuern eines Schreckschusses ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG (Waffen-Gesetz) dar und zieht in der Regel ein Bußgeld nach sich.

Wird man beim Kauf einer Schreckschusswaffe registriert?

Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigt man grundsätzlich eine Waffenbesitzkarte. Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte SRS-Waffen) mit dem Kennzeichen PTB im Kreis ist der Erwerb und Besitz für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei.

Kann man sich mit einer Schreckschusspistole verletzen?

Wird eine Schreckschusswaffe aufgesetzt oder in einem Abstand von wenigen Zentimetern Entfernung abgefeuert, kann mit schwersten bis hin zu tödlichen Verletzungen gerechnet werden, wobei der Gasstrahl nicht nur Weichteilgewebe, sondern auch Knochen (z. B. auch Schädelknochen) durchdringen könne.

Kann man aus einer Schreckschusspistole eine echte machen?

Üblicherweise haben die Waffen sogenannte Sollbruchstellen, die einen Umbau zu einer echten Schusswaffe fast unmöglich machen. Jedoch kann auch die Schreckschussmunition, wenn sie aus nächster Nähe abgefeuert wird, zu erheblichen Verletzungen oder sogar auch zum Tod führen, da die Druckwirkung sehr groß ist.