Wie hoch darf ein Traktor sein

Beim Maschinenkauf werden unterschiedliche rechtliche Materien berührt. Im Rahmen einer Artikelserie wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Die Artikel erscheinen im Abstand von 14 Tagen.

Generelle Regelungen - Höhe, Gewicht, Bereifung

  • größte Höhe: 4,00 m
  • Gesamtgewicht (Zugfahrzeug + Anhänger): max. 40 t
  • Bereifung muss im Typenschein eingetragen sein

Traktor - Breiten

Maximale Traktorbreite 2,55 m
Ausnahme bis max. 3,0 m möglich

Geschwindigkeit ab 2,55 m Breite max. 25 km/h:

  • im Ortsgebiet,
  • bei Dunkelheit und schlechter Sicht,
  • bei engen, kurvenreichen Strecken.

Geschwindigkeit bei Zwillingsbereifung max. 25 km/h

Anhänger - Breiten

max. Anhängerbreite: 2,55 m

Bei zum Verkehr "zugelassenen“ Anhägern gilt: Die Breite von 2,55 m darf durch eine Niederdruckbereifung (maximal 1,5 bar Betriebsdruck) überschritten werden. Diese muss im Typenschein eingetragen sein.

Anhänger bzw. Zugmaschine - Länge

Länge jeweils maximal 12 m

Wie hoch darf ein Traktor sein
© Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ

Kraftwagenzug mit 1 oder 2 Anhängern

Länge insgesamt maximal 18,75 m

Wie hoch darf ein Traktor sein
© Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ

Zugmaschine mit Anbaugerät

Länge insgesamt maximal 16 m

Wie hoch darf ein Traktor sein
© Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ

Starrdeichselanhänger - Gesamtgewichte

  • Einachsanhänger bis zu 10.000 kg
  • Tandem bis zu 18.000 kg
  • Tridem bis zu 24.000 kg

Gesamtgewicht = Achslast zuzüglich Stützlast des Traktors

Höchstzulässiges Gesamtgewicht bzw. höchstzulässige Achslasten laut Herstellerschild beachten.

Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit 25 km/h: max. 18.000 kg Gesamtgewicht!

Wie hoch darf ein Traktor sein
© Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ

Anhängewagen - Gesamtgewichte

  • 2 Achsen bis zu 18.000 kg
  • 3 Achsen bis zu 24.000 kg
  • 4 Achsen bis zu 32.000 kg

Höchstzulässiges Gesamtgewicht bzw. höchstzulässige Achslasten laut Herstellerschild beachten.

Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit 25 km/h: max. 18.000 kg Gesamtgewicht!

Wie hoch darf ein Traktor sein
© Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ

Anbaugeräte - Breiten

Fahren ab Breite von 3,01 bis 3,30 m:

  • Geschwindigkeit max. 25 km/h,
  • nur bei Tageslicht und ausreichender Sicht,
  • Begleitfahrzeug auf engen, kurvenreichen Straßen.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen - Lasten

Max Achslast

  • 1 Achse 10.000 kg
  • Starre Antriebsachse 11.500 kg

Höchstzulässiges Gesamtgewicht

  • 2 Achsen: 18.000 kg
  • 3 Achsen: 25.000 kg

Routengenehmigung: Im Falle der Überschreitung von zulässigen Lasten bzw. Abmessungen ist um eine Routengenehmigung beim Amt der Landesregierung anzusuchen.
 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 2,55 m bis 3,0 m

Ab Breite von 2,55 m max. 25 km/h

Wie hoch darf ein Traktor sein
© Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen breiter als 3,0 m bis 3,30 m

max. 25 km/h
zusätzlich:

  • Fahrten nur bei Tageslicht und guter Sicht,
  • Begleitfahrzeug bei engen und kurvenreichen Strecken.

Wie hoch darf ein Traktor sein
© Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ

  • Tipp: Broschüre des ÖKL - Der Traktor im Straßenverkehr

Wie breit darf ein Traktor in Österreich sein?

Das zentrale Arbeitsgerät des Bauern ist der Traktor. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen die Breite von 2,55 m nicht überschreiten. Bis zu dieser Breite darf je nach Bauart 40 km/h bzw. 50 km/h schnell gefahren werden.

Wie groß ist ein Trecker?

Stattliche 3,60 Meter streckt sich der Traktor in die Höhe, misst 2,95 Meter in der Breite und wiegt 14 Tonnen – das gilt in der Branche als Leichtgewicht.

Wie viel darf ein Traktor ungebremst ziehen?

Für Traktoren mit EG-Betriebserlaubnis muss darüber hinaus die Feststellbremse in der Lage sein, den Traktor mit einem unge- bremsten Anhänger von bis zu 3 Tonnen in einer Steigung oder einem Gefälle von 12 % zu halten.

Wie breit ist ein normaler Trecker?

Bei Schleppern und Anhängern beträgt die höchstzulässige Breite 2,55 m - einschließlich schräggestellter Seitenwände (ohne Ladung).