Beim Maschinenkauf werden unterschiedliche rechtliche Materien berührt. Im Rahmen einer Artikelserie wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Die Artikel erscheinen im Abstand von 14 Tagen. Traktor - Breiten Maximale Traktorbreite 2,55 m Geschwindigkeit ab 2,55 m Breite max. 25 km/h:
Geschwindigkeit bei Zwillingsbereifung max. 25 km/h Anhänger - Breitenmax. Anhängerbreite: 2,55 m Bei zum Verkehr "zugelassenen“ Anhägern gilt: Die Breite von 2,55 m darf durch eine Niederdruckbereifung (maximal 1,5 bar Betriebsdruck) überschritten werden. Diese muss im Typenschein eingetragen sein. Anhänger bzw. Zugmaschine - LängeLänge jeweils maximal 12 m © Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ Kraftwagenzug mit 1 oder 2 AnhängernLänge insgesamt maximal 18,75 m © Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ Zugmaschine mit AnbaugerätLänge insgesamt maximal 16 m © Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ Starrdeichselanhänger - Gesamtgewichte
Gesamtgewicht = Achslast zuzüglich Stützlast des Traktors Höchstzulässiges Gesamtgewicht bzw. höchstzulässige Achslasten laut Herstellerschild beachten. Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit 25 km/h: max. 18.000 kg Gesamtgewicht! © Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ Anhängewagen - Gesamtgewichte
Höchstzulässiges Gesamtgewicht bzw. höchstzulässige Achslasten laut Herstellerschild beachten. Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit 25 km/h: max. 18.000 kg Gesamtgewicht! © Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ Anbaugeräte - BreitenFahren ab Breite von 3,01 bis 3,30 m:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen - LastenMax Achslast
Höchstzulässiges Gesamtgewicht
Routengenehmigung: Im Falle der Überschreitung von zulässigen Lasten bzw. Abmessungen ist um eine Routengenehmigung beim Amt der Landesregierung anzusuchen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 2,55 m bis 3,0 mAb Breite von 2,55 m max. 25 km/h © Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ Selbstfahrende Arbeitsmaschinen breiter als 3,0 m bis 3,30 mmax. 25 km/h
© Christoph Zaussinger/Landwirtschaftskammer OÖ Links zum Thema
Wie breit darf ein Traktor in Österreich sein?Das zentrale Arbeitsgerät des Bauern ist der Traktor. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen die Breite von 2,55 m nicht überschreiten. Bis zu dieser Breite darf je nach Bauart 40 km/h bzw. 50 km/h schnell gefahren werden.
Wie groß ist ein Trecker?Stattliche 3,60 Meter streckt sich der Traktor in die Höhe, misst 2,95 Meter in der Breite und wiegt 14 Tonnen – das gilt in der Branche als Leichtgewicht.
Wie viel darf ein Traktor ungebremst ziehen?Für Traktoren mit EG-Betriebserlaubnis muss darüber hinaus die Feststellbremse in der Lage sein, den Traktor mit einem unge- bremsten Anhänger von bis zu 3 Tonnen in einer Steigung oder einem Gefälle von 12 % zu halten.
Wie breit ist ein normaler Trecker?Bei Schleppern und Anhängern beträgt die höchstzulässige Breite 2,55 m - einschließlich schräggestellter Seitenwände (ohne Ladung).
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