Autoverkauf vollmacht wer ist verkäufer

Manchmal fehlt einfach die Zeit oder es mangelt an der Kompetenz, an der Sprache oder an der fehlenden Geschäftsfähigkeit. Gründe, sein Auto nicht selbst zu verkaufen, gibt es viele. Da ist es hilfreich, jemanden zu kennen, der sich dem Thema annimmt. Dieser Artikel erklärt, wie man das Auto von jemanden verkaufen kann.

Worauf muss man achten, wenn man im Auftrag einer anderen Person einen Verkauf tätigt?
Wer ein Auto für einen Freund oder jemand anderen verkauft, muss auf einiges achten. Der Verkauf eines Fahrzeuges ist aufgrund der hohen Summen besonders geregelt. Daher muss man genau darauf achten, sämtliche formelle Anforderungen zu erfüllen. Wer ein Auto von und für jemand anderes verkauft, tritt nicht als Eigentümer auf.

Welche Form muss die Vollmacht haben?
Auch wenn die Form einer Vollmacht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht festgelegt ist und zum Beispiel auch mündlich möglich wäre, muss für eine Händlergültigkeit auf einiges geachtet werden. Der Autohändler hat keinerlei Interesse, ein gestohlenes Auto anzukaufen und möchte sich davor schützen. Deshalb ist es gängige Praxis, eine Vollmacht schriftlich und persönlich unterschrieben vorzubereiten. Viele Autohändler verlangen zusätzlich die Kopie des Personalausweises für die Akten.

Was beinhaltet eine Vollmacht?
Eine gültige und beim Händler akzeptierte Vollmacht enthält die vollständigen Daten von Eigentümer und Bevollmächtigtem: Name, Anschrift, Personalausweisnummer, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Beide Parteien sollten ihn mit Ort, Datum, Uhrzeit unterschreiben und eine Personalausweiskopie des Eigentümers anhefteten. Zusätzlich sind die Daten des betreffenden Autos von Bedeutung. Hersteller, Baureihe und eine Bezeichnung inklusive der Fahrzeugidentifikationsnummer und der Nummer des Kennzeichens.

Gibt es ein Muster für die Verkaufsvollmacht für den KFZ-Verkauf?
Ja. Der ADAC hat hierfür eine Vollmacht entwickelt, die rechtlich sicher und vollständig ist. Sie können sich die Vollmacht für den Autoverkauf hier herunterladen.

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Foto byGeorgeRudy via envato.

Frage vom 3. Juni 2019 | 12:38

 Von 

Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)

Kaufvertrag mit Vollmacht gültig

Hallo,
ich habe vor zwei Wochen ein Fahrzeug gekauft und ich bin mir nun nicht mehr sicher ob der Kaufvertrag rechtsgültig ist. Folgender Ablauf des Verkaufes:

1. Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer (Halter des Fahrzeug lt. Fahrzeugbrief)
2. Treffen zur Besichtigung und evtl. Kauf vereinbart
3. Verkäufer schickt seinen Sohn mit Fahrzeug, Papieren und Vollmacht
4. ich fülle mit dem Sohn den Kaufvertrag aus (Sohn steht im Kaufvertrag) da er eine korrekte Vollmacht für den Verkauf des Fahrzeuges dabei hat
5. der Sohn übergibt mir das Fahrzeug und alle Papiere, ich bezahle in bar

Ist der Kaufvertrag mit dem Sohn und dessen Vollmacht gültig oder muss in dem Kaufvertrag der Name des Halter lt. Fahrzeugbrief stehen?

In der Vollmacht steht das sein Sohn (Name, u.s.w.) sein Fahrzeug (VIN und Modell) in seinem Auftrag verkaufen darf. (Unterschrift und Datum)

Danke, Thomas




#1

Antwort vom 3. Juni 2019 | 12:47

 Von 

Status: Wissender (15052 Beiträge, 5587x hilfreich)

Du hast einen Kaufvertrag mit dem Sohn. Eine Vollmacht ist überflüssig. Wozu sollte diese denn auch gut sein? Der Sohn hat dir ein Fahrzeug verkauft. Fertig.

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#2

Antwort vom 3. Juni 2019 | 14:10

 Von 

Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)

Du hast einen Kaufvertrag mit dem Sohn. Eine Vollmacht ist überflüssig. Wozu sollte diese denn auch gut sein? Der Sohn hat dir ein Fahrzeug verkauft. Fertig.

Das stimmt, aber man soll sich doch immer absichern das er das auch darf und ein Indiz ist z.b. die Haltereintragung im Fahrzeugbrief. Wenn die nicht mit dem Verkäufer übereinstimmt ist das etwa
kein Problem?


#3

Antwort vom 3. Juni 2019 | 14:34

 Von 

Status: Wissender (15052 Beiträge, 5587x hilfreich)

Warum sollte das ein Problem sein? Hast du jemals bei einem Händler eine Vollmacht des Vorbesitzers verlangt?

Signatur:

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#4

Antwort vom 3. Juni 2019 | 17:57

 Von 

Status: Schüler (307 Beiträge, 122x hilfreich)

Der Verkäufer (Person im Kaufvertrag) sollte immer auch der Besitzer des Fahrzeugs sein oder im Auftrag des Besitzers agieren und dies mit einer Vollmacht bestätigen können (die man behält).
Grundsätzlich spielt es kaum eine Rolle wer der Halter ist, wer das Fahrzeug angemeldet hat oder wer die Versicherung bezahlt...

Beispiel: Junior fährt ein Auto das Papa für ihn gekauft hat welches aber auf Oma zugelassen wird weil sie die beste Schadenfreiheitsklasse bei der Versicherung hat und diese auch bezahlt. Besitzer ist nachwievor Papa weil er das Fahrzeug gekauft hat und nur er kann seinen Besitz auch verkaufen.

Worst case: Der Besitzer war mit dem Verkauf nicht einverstanden. In diesem Fall könnte man Dir das Fahrzeug wieder abnehmen und du dürftest deinem Geld hinterherrennen bzw. bei der Person im Kaufvertrag die scheinbar nicht der Besitzer war dein Geld wieder eintreiben.


#5

Antwort vom 3. Juni 2019 | 20:11

 Von 

Status: Unbeschreiblich (106555 Beiträge, 37926x hilfreich)

Wenn die nicht mit dem Verkäufer übereinstimmt ist das etwa kein Problem?

Nö.
aber man soll sich doch immer absichern das er das auch darf

Stimmt. Deshalb Vertrag und Vollmacht gut aufheben.
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB


#6

Antwort vom 3. Juni 2019 | 21:45

 Von 

Status: Lehrling (1988 Beiträge, 743x hilfreich)

Der Verkäufer (Person im Kaufvertrag) sollte immer auch der Besitzer des Fahrzeugs sein oder im Auftrag des Besitzers agieren und dies mit einer Vollmacht bestätigen können (die man behält).
Grundsätzlich spielt es kaum eine Rolle wer der Halter ist, wer das Fahrzeug angemeldet hat oder wer die Versicherung bezahlt...

Beispiel: Junior fährt ein Auto das Papa für ihn gekauft hat welches aber auf Oma zugelassen wird weil sie die beste Schadenfreiheitsklasse bei der Versicherung hat und diese auch bezahlt. Besitzer ist nachwievor Papa weil er das Fahrzeug gekauft hat und nur er kann seinen Besitz auch verkaufen.

Worst case: Der Besitzer war mit dem Verkauf nicht einverstanden. In diesem Fall könnte man Dir das Fahrzeug wieder abnehmen und du dürftest deinem Geld hinterherrennen bzw. bei der Person im Kaufvertrag die scheinbar nicht der Besitzer war dein Geld wieder eintreiben.

Das stimmt ja nun vorne und hinten nicht was du da zusammen schreibst.
Stichworte für dich zum googeln:

- "Eigentümer" vs. "Besitzer"
- "gutgläubiger Erwerb eines Kfz"


#7

Antwort vom 4. Juni 2019 | 09:20

 Von 

Status: Wissender (15052 Beiträge, 5587x hilfreich)

Der Verkäufer (Person im Kaufvertrag) sollte immer auch der Besitzer des Fahrzeugs sein oder im Auftrag des Besitzers agieren und dies mit einer Vollmacht bestätigen können (die man behält).

Du kennst gar nicht den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer! Wie bereits geschrieben wurde ist eigentlich deine ganze Ausführung falsch.
Grundsätzlich spielt es kaum eine Rolle wer der Halter ist, wer das Fahrzeug angemeldet hat oder wer die Versicherung bezahlt...
Das ist das einzig Korrekte in deiner Ausführung.
Signatur:

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#8

Antwort vom 4. Juni 2019 | 16:52

 Von 

Status: Schüler (307 Beiträge, 122x hilfreich)

Ihr habt vollkommen Recht. Da waren die Finger schneller als der Kopf.
Bitte "Besitzer" durch "Eigentümer" ersetzen und "Besitz" durch "Eigentum".

Der Punkt "man könnte Dir das Fahrzeug wieder wegnehmen war doch eindeutig
als "worst case" und mit einem "könnte" gekennzeichnet.


#9

Antwort vom 4. Juni 2019 | 16:55

 Von 

Status: Wissender (15052 Beiträge, 5587x hilfreich)

Der Punkt "man könnte Dir das Fahrzeug wieder wegnehmen war doch eindeutig
als "worst case" und mit einem "könnte" gekennzeichnet.
Aus welchem Grund sollte das irgendwer können? Außer durch Diebstahl???
Signatur:

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Wer ist Verkäufer bei Vollmacht?

Als Verkäufer wird der Eigentümer/Auftraggeber/Vollmachtgeber eingetragen. Der Bevollmächtigte unterschreibt mit eigenem Namen. Einen Zusatz bedarf es nicht, weil das aus der Vollmacht hervorgeht.

Wer unterschreibt Kaufvertrag Bei Vollmacht?

Die Vollmacht kann entweder als Unterschriftsbeglaubigung oder als Beurkundung erfolgen. Der Vertreter gibt aufgrund dieser Vollmacht dann Erklärungen im notariellen Beurkundungstermin im Namen des Verkäufers ab, der Kaufvertrag wird sofort wirksam.

Wer kann Auto verkaufen Halter oder Eigentümer?

Der Eigentümer des Autos ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Nur sie darf das Auto verkaufen. Der Eigentümer ist häufig identisch mit dem Fahrzeughalter, das muss aber nicht sein. Beim Leasing ist es zum Beispiel anders (dazu unten mehr).

Wie schreibt man eine Vollmacht zum Autoverkauf?

Damit eine andere Person in Deinem Auftrag Dein Auto verkaufen kann, musst Du sie also bevollmächtigen. In eine gültige Vollmacht gehören Dein Name, Dein Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort sowie der Name des zu Bevollmächtigenden, ebenfalls mit gültiger Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort.