Beratungseinsatz nach § 37 abs. 3 sgb xi formulierungen

Pflegeberatungsbesuch nach � 37 SGB XI

Definition
  • Pflegebed�rftige, die ausschlie�lich Pflegegeld beziehen, m�ssen laut � 37 Abs. 3 SGB XI einen Pflegeeinsatz in der eigenen H�uslichkeit durch eine Pflegeeinrichtung abrufen. Zu beachten ist dabei, dass diese Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse zugelassen sein muss.
  • Pflegebed�rftige, die in die Pflegestufen I oder II eingruppiert sind, m�ssen den Pflegeeinsatz halbj�hrlich abrufen; Patienten, die der Pflegestufe III zugeordnet sind, viertelj�hrlich.
  • Pflegebed�rftige, die diesen Pflegeeinsatz nicht abrufen und sich damit verweigern, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen k�rzen und im Wiederholungsfall entziehen.
  • Nach � 72 Abs. 4 SGB XI ist der zugelassene Pflegedienst bei Anfragen von Pflegebed�rftigen dazu verpflichtet, diesen Pflegeeinsatz durchzuf�hren.
Grunds�tze:
  • Im Mittelpunkt der Beratung steht der Patient mit seinen gesundheitlichen Einschr�nkungen aber auch mit den verbliebenen Ressourcen.
  • Die Situation des Patienten muss stets ganzheitlich wahrgenommen werden. So ist uns bewusst, dass die Wohnumgebung einen gro�en Einfluss auf das k�rperliche Wohlergehen des Patienten hat.
  • Die Beratung von Patienten und deren Angeh�rigen z�hlt zu den Kernkompetenzen jeder Pflegekraft. Es ist ein integraler Bestandteil pflegerischen Handelns.
Ziele:
  • Die Qualit�t der h�uslichen Pflege und Betreuung wird gesichert.
  • Die pflegenden Angeh�rigen werden praxisnah unterst�tzt. Sie erhalten alle Informationen und praktischen Anleitungen, die sie ben�tigen.
  • Eine �berforderung der pflegenden Angeh�rigen wird rechtzeitig erkannt und abgewendet.
Vorbereitung: Organisation
  • Wir vereinbaren mit dem Patienten oder seinen Angeh�rigen einen Termin.
  • Wir pr�fen, ob der Patient privat versichert ist. (Hier gibt es ggf. abweichende Vorgehensweisen, etwa eigene Berichtsb�gen oder keine direkte Erstattung der Beratungskosten.)
  • Bekannte Daten werden bereits jetzt in den Berichtsbogen eingetragen, etwa Name, Anschrift usw.
Material Wir legen verschiedene Materialien bereit:
  • einheitlicher Berichtsbogen der Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch
  • einrichtungsinterne Dokumentation �ber vorangegangene Beratungsbesuche
  • Informationsmaterial zu den Leistungen unseres Pflegedienstes
  • Informationsmaterial von dritten Dienstleistern (Essen auf R�dern usw.)
Durchf�hrung: Beginn
  • Die durchf�hrende Pflegefachkraft stellt sich und den ambulanten Pflegedienst vor.
  • Als Gespr�chseinstieg (um anf�ngliche Unsicherheiten auf beiden Seiten aufzufangen) bieten sich Themen mit aktuellem Bezug an, wie etwa das Wetter oder das Haustier, das einen gerade "begr��t" hat. Schon in dieser Phase kann das Umfeld beobachtet werden.
  • Die Pflegekraft erl�utert den Grund des Besuches.

(Lassen Sie diese Gespr�che m�glichst von Mitarbeitern durchf�hren, die ein Seminar zur Gespr�chsf�hrung besucht haben. Aus dieser Situation kann relativ schnell eine gespannte Atmosph�re entstehen, je nachdem, wie aufgeschlossen sich die Beteiligten zeigen. L�uft das Gespr�ch gut ab, so haben Sie eventuell einen neuen Kunden.)

Beobachtungen Wir achten auf relevante Kriterien, die auf die Qualit�t der Pflege schlie�en lassen:
  • Wir pr�fen die Sauberkeit der Wohnung. Dazu z�hlen insbesondere die hygienischen Verh�ltnisse im Badezimmer und in der K�che. Dieses auch wenn der Patient bettl�gerig ist.
  • Wir inspizieren die getragene Kleidung und achten auf Sauberkeit und Abnutzung. Dieses ist wichtig im Hinblick auf ggf. vorhandene Verwahrlosungstendenzen.
  • Wir nehmen den Zustand der Haut in Augenschein. Besonders intensiv werden die K�rperbereiche kontrolliert, die geh�uft von Druckgeschw�ren betroffen sind.
  • Wir pr�fen, ob der Patient ausreichend mit Verbrauchsmitteln versorgt ist, also etwa Hautpflegecremes, Inkontinenzmaterial usw.
  • Wir pr�fen, ob die Wohnumgebung und die technische Ausstattung (z.B. das Bett) eine angemessene Pflege erm�glichen.
  • Wir achten auf das emotionale Verh�ltnis zwischen dem pflegenden Angeh�rigen und dem Patienten. Relevant sind etwa verbale Aggressionen, Schuldgef�hle usw.
Fragen an den Patienten und den pflegenden Angeh�rigen
  • Um uns einen �berblick �ber die Pflege und Betreuung zu schaffen, stellen wir dem Patienten und dem pflegenden Angeh�rigen einige Fragen:
    • Wir lassen uns den typischen Ablauf eines Tages beschreiben.
    • Wir fragen, welche Pflegema�nahmen durchgef�hrt werden. Ggf. lassen wir uns die praktische Umsetzung demonstrieren.
    • Wir lassen uns die Aufgabenverteilung erl�utern, falls mehrere Angeh�rige die Pflege �bernehmen.
    • Falls der pflegende Angeh�rige nicht im gleichen Haushalt wohnt, erfragen wir, wie oft er den Patienten besucht. Wichtig ist auch, wie schnell er beim Patienten ist, wenn dieser unerwartet Hilfe ben�tigt.
    • Wir stellen sicher, dass der pflegende Angeh�rige nicht �berlastet ist. Wir erfragen also etwa, ob dieser noch Zeit f�r Hobbys hat.
    • Aus diesem Gespr�ch heraus ergibt sich die Beurteilung der pflegerischen Qualit�t, des pflegerischen Bedarfs und eventuell konkrete Probleme und / oder Ver�nderungsw�nsche der Pflegeperson.
  • Nach der Identifizierung der m�glichen Probleme (pflegetechnisch, sozial oder emotional) k�nnen Ziele festgelegt werden, die dann die Beratungsinhalte f�llen.
Beratung Wir bieten dem Patienten und den pflegenden Angeh�rigen Beratung zu verschiedenen Themen an:
  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (Krankenpflegebetten, Rollst�hle, Toilettenst�hle, Gehilfen, Vorlagen usw.)
  • Essen auf R�dern
  • Fahrdienste
  • Angeh�rigenschulungen, etwa von den Krankenkassen
  • Selbsthilfegruppen f�r Angeh�rige
  • leicht verst�ndliche Fachliteratur zu Pflegema�nahmen
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Urlaubsangebote speziell f�r Pflegebed�rftige und deren Angeh�rige
  • ehrenamtliche Besuchsdienste
  • Wohnraumanpassungen
  • Anpassung der Pflegestufe
  • Betreuung von Haustieren
  • Hausnotrufsysteme
Empfehlungen:
  • Anschlie�end sollte Raum f�r Fragen seitens des Pflegebed�rftigen und des Patienten gegeben werden.
  • Sofern gew�nscht wird ein neuer Termin vereinbart.
  • Wenn der Patient zugestimmt hat, werden die inhaltlichen Erkenntnisse aus der Beratung an die Pflegekassen weitergeleitet.
  • Das Original des unterschriebenen Berichts geht an die Pflegekasse. Je ein Durchschlag verbleibt bei unserem Pflegedienst und dem Patienten.
  • Wenn sich der Patient in einem bedrohlichen Gesundheitszustand befindet, wird der Hausarzt oder ggf. der Notarzt informiert.
  • Wenn es hinreichende Anzeichen von k�rperlichen Misshandlungen durch Angeh�rige gibt, wird die Polizei informiert.
Dokumentation:
  • Berichtsbogen der Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch
Qualifikation:
  • alle Pflegekr�fte

Wann kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige beziehungsweise den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Was ist das verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist meist die erste Wahl, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder eine Auszeit brauchen. Die pflegebedürftige Person kann dann weiterhin zuhause versorgt werden - nur durch eine oder mehrere andere Personen.