Ich werde von einem Auto verfolgt

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Erstellt: 04.08.2022, 06:21 Uhr

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Ich werde von einem Auto verfolgt

Motorradfahrer wurden aus einem Auto mit einer mutmaßlichen Schusswaffe bedroht und anschließend verfolgt. Die Polizei sucht nach Zeugen. (Symbolbild) © Friso Gentsch/dpa

Zwei junge Menschen auf einem Motorrad wurden in Hannover von einem bislang Unbekannten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe bedroht – und verfolgt.

Hannover – Ein 18-jähriger Motorradfahrer und seine 19 Jahre alte Mitfahrerin wurden in Hannover aus einem Auto heraus mit einer mutmaßlichen Schusswaffe bedroht und anschließend über mehrere Kilometer hinweg verfolgt. Die Polizei sucht nun nach Zeugen des Vorfalls und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

Streit eskaliert: Motorradfahrer werden in Hannover aus Auto mit Waffe bedroht und verfolgt

Zu dem erschreckenden Vorfall kam es am Freitagabend, 29. Juli 2022, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Ersten Erkenntnissen zufolge waren die beiden jungen Zweiradfahrer am späten Abend auf der Bundesstraße (B) 6 in Fahrtrichtung Hannover unterwegs, als der Motorradfahrer an einer roten Ampel an wartenden Autos bis zur Haltelinie vorbeifuhr und seine Fahrt bei Grün fortsetzte. An der nächsten Kreuzung musste der junge Fahrer aufgrund einer roten Ampel erneut zum Stehen kommen – und bemerkte laut Polizeiangaben, wie ein Fahrzeug mit zwei Männern und einer Frau neben dem Motorrad hielt.

Wegen des vorherigen „Vorbeidrängelns“ kam es über das geöffnete Beifahrerfenster daraufhin zu verbalen Streitigkeiten. Plötzlich zückte der bislang unbekannte Beifahrer des Pkw eine mutmaßliche Schusswaffe, woraufhin der 18-jährige Motorradfahrer zu fliehen versuchte.

Auto verfolgt junge Motorradfahrer in Hannover – Polizei sucht nach Zeugen

Anfangs raste das Auto jedoch hinter den beiden jungen Menschen her und ließ erst nach einigen Kilometern von der Verfolgungsjagd ab. Der junge Motorradfahrer erstattete anschließend Anzeige bei der Polizei. Beide Heranwachsenden kamen aber zum Glück mit einem Schrecken davon und wurden nicht verletzt.

Die Fahndung der Polizei verlief bislang ohne Erfolg. Deswegen suchen die Ermittler nun nach Zeugen und bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Garbsen unter der Telefonnummer 0511 109 – 4516 zu melden.

Weitere Blaulicht-Nachrichten aus Niedersachsen und Bremen: Transsexuelle bespuckt und geschlagen

Auch darüber hinaus kam es an diesem Wochenende zu einigen Vorfällen in Niedersachsen und Bremen, bei denen die Polizei eingreifen musste. So wurde in Bremen ein 35-Jähriger russischer Abstammung von Ukrainern attackiert und eine transsexuelle Frau wurde beim Spaziergang mit Reizgas besprüht, bespuckt und geschlagen.

In Elmlohe kam es derweil zu einem kuriosen Polizeieinsatz, bei dem eine betrunkene Ehefrau einem betrunkenen Lkw-Fahrer zur Hilfe eilte.

Auch interessant

29.08.2022, 10:02 Uhr

Goslar. Bereits am Freitagabend, gegen 21:10 Uhr, kam es im Bereich der Spohrstraße zu einer Körperverletzung eines 29-jährigen Goslarers. Dieser sei zunächst durch ein Auto verfolgt und schließlich auf einem Garagenhof von drei maskierten Männern geschlagen und getreten worden. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.


Es konnte lediglich angegeben werden, dass der Wagen kein GS-Kennzeichen führte. Die Meldung an die Polizei sei jedoch mit einem so großen zeitlichen Verzug erfolgt, dass eingeleitete Fahndungsmaßnahmen ergebnislos verlaufen seien.

Zeugen gesucht

Eventuelle Zeugen melden sich bitte bei der Polizei Goslar unter (0 53 21) 339-0.

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  • Mobilitätsmagazin
  • Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr: Wann gilt dieser Tatbestand als erfüllt?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. November 2022

Nötigung im Straßenverkehr: Diese Folgen sind möglich

Tatmögliche Strafen
Drohen mit Gewalt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)
Zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

Was bedeutet Nötigung eigentlich?

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Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat und kann sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Doch wann liegt eine Nötigung vor? Um diese Frage zu beantworten, sind sehr viele Faktoren wichtig. Zudem ist jeder Fall individuell zu betrachten, weshalb beim Strafbestand Nötigung im Straßenverkehr keine pauschalen Aussagen gemacht werden können.

Zuerst ist die Nötigung im Straßenverkehr von dem Delikt der Beleidigung zu unterscheiden. Den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen, ist regelmäßig nicht als Nötigung zu sehen. Hier greift vielmehr der Tatbestand der Beleidigung, welcher jedoch ebenfalls eine Straftat darstellt und als solche zumindest mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr gilt es, einige Punkte abzuwägen, ob es sich tatsächlich um eine solche Tat handelt.

Der Einsatz der Lichthupe ist noch keine Nötigung, da das deutsche Strafrecht davon ausgeht, dass jeder Mensch einen bestimmten Grad an Besonnenheit aufweist und darüber hinwegsehen kann. Aufgrund vieler Urteile über das Strafmaß der Nötigung im Straßenverkehr haben wir hier einige Fälle zusammengestellt, die den Tatbestand erfüllen.

  • Nötigung im Straßenverkehr: Diese Folgen sind möglich
    • Was bedeutet Nötigung eigentlich?
    • FAQ: Nötigung im Straßenverkehr
    • Im Video: Alles Wichtige zur Nötigung im Straßenverkehr
    • Die Definition im Strafgesetzbuch: Nötigung

FAQ: Nötigung im Straßenverkehr

Was ist als Nötigung anzusehen?

Es handelt sich normalerweise um Nötigung, wenn ein Mensch durch Gewalt oder Androhung selbiger zu einer Tat oder dem Unterlassen einer solchen gezwungen wird. In diesem Fall liegt eine Straftat vor.

Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann beispielsweise dann erfüllt sein, wenn ein Fahrer einen anderen absichtlich ausbremst, ihm zu dicht auffährt oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an.

Folgt auf eine Nötigung im Straßenverkehr ein Bußgeld?

Eine Nötigung kann drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Allein mit einem Bußgeld ist es daher meist nicht getan.

Im Video: Alles Wichtige zur Nötigung im Straßenverkehr

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Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.

Spezifische Ratgeber zur Nötigung im Straßenverkehr

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Der eine oder andere Fahrer verwendet die Lichthupe inflationär, was nicht selten auch zu gefährlichen Missverständnissen führt. Allerdings ist der Gebrauch nur in den wenigsten Fällen wirklich gestattet. Wann Sie die Lichthupe verwenden dürfen und welche Sanktionen bei einem Missbrauch drohen, lesen Sie hier! » Weiterlesen...

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Nötigung gibt es auch im Straßenverkehr - doch wie wird verfahren, wenn es zu einer Anzeige kommt und eine Aussage gegen die andere steht? Bedeutet das immer einen Freispruch? » Weiterlesen...

Die Definition im Strafgesetzbuch: Nötigung

Da es keinen eigenen Paragraphen für die Nötigung im Straßenverkehr im Strafgesetzbuch (StGB) gibt, müssen die Gerichte auf § 240 StGB zurückgreifen. Erst wenn dieser Tatbestand erfüllt ist, handelt es sich auch um eine Nötigung im Verkehr.

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 240 Abs. 1 StGB)

Die Absätze 2 und 3 regeln, dass auch der Versuch strafbar ist sowie die Tat dann rechtswidrig ist, “wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“.

Das bedeutet, dass Nötigung im Straßenverkehr als Straftat angesehen werden kann, wenn der vermeintliche Täter vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz liegt immer dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer den Entschluss gefasst hat, den anderen zu nötigen. Er muss also in voller Absicht gehandelt haben. Da dieses Merkmal fast immer bei einer Nötigung vorliegt, ist die Tat oftmals strafbar.

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Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß

Die Nötigung kann also durch

  • Gewalt oder
  • durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel

erfolgen. Diese beiden Optionen sollen in dem nächsten Abschnitt erklärt werden.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Gewalt

Das Strafmaß der Nötigung ist nur dann erfüllt, wenn der Begriff der Gewalt weit oder eng ausgelegt wird. Die weite Auslegung ist dann gegeben, wenn das Opfer der Nötigung im Straßenverkehr in der Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird.

Der vermeintliche Täter wirkt also so auf das Opfer ein, dass es sich subjektiv zu einem bestimmten Verhalten genötigt fühlt. Hierbei handelt es sich nicht um physische, sondern psychische Gewalt. Die enge Auslegung meint genau das Gegenteil. Hier wird von der körperlichen Gewalt gesprochen.

Der vermeintliche Täter versetzt das Opfer in eine Art körperlichen Zwang, sodass der Betroffene tatsächlich körperlich beeinträchtigt wird. Dazu muss der Täter jedoch eine „körperliche Kraftentfaltung“ walten lassen, also das Opfer schlagen etc.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Drohung mit einem empfindlichen Übel

Eine Drohung ist es immer dann, wenn der Täter den Eintritt eines bestimmten Verhaltens beim Opfer erzwingen möchte, weil er denkt, auf dieses Einfluss zu haben und diesen auch schließlich ausübt. Die Drohung ist dahingehend von der Warnung abzugrenzen, da hier ein Hinweis auf ein Ereignis ausgesprochen wird, welches in eine Tat resultiert, auf das der Täter keinen Einfluss hat.

Ein empfindliches Übel wiederum ist ein Wertverlust in einer solchen Größe, dass es das Verhalten des Opfers bestimmt. Ein Übel ist also eine Werteinbuße bzw. ein Nachteil. Merkt der Genötigte also, dass ihm ein großer Nachteil entstehen könnte, ändert er sein Verhalten. Er tut dies nicht aus freien Stücken, weshalb eine Nötigung eine Freiheitseinschränkung darstellt.

Nötigung im Straßenverkehr und ihre Folgen

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Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.

Während das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr zu einer Beleidigung zählt und mit einer Geldstrafe geahndet wird, ist die Nötigung im Straßenverkehr eine Straftat. Sie kann sogar mit einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft werden.

Jedoch kann die Nötigung im Straßenverkehr auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Fahrer nur kurz drängelt. Zudem ist auch der Abstand entscheidend. Die Umstände sollten also individuell geprüft werden. In diesen Fällen kann der vermeintliche Täter ein Bußgeld erwarten.

Eine Strafe ist es beispielsweise dann, wenn der Drängler den Abstand auf unter einen Meter verkürzt. Denn dann bedroht er den Vordermann so sehr, dass dieser sich genötigt fühlt, schneller zu fahren. Das Oberlandesgericht Stuttgart definierte den Eintritt der Nötigung im Straßenverkehr als einen Vorgang, der von einiger Dauer und größerer Intensität ist.

Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:

  • Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung. Ausnahme: Es liegt kein Vorsatz vor. Beispiel für keinen Vorsatz: Kinder am Straßenrand, die ein plötzliches Bremsen rechtfertigen.
  • Auffahren: Wenn der Drängler mit der Fortsetzung des gefährlichen und beängstigenden Verhalten nicht aufhört und sich das Opfer in einer Zwangslage befindet, handelt es sich in der Regel um Nötigung im Straßenverkehr. Wichtige Aspekte im Straßenverkehr: Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Abstände, Streckenlänge und Dauer der Tat
  • Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

Die Nötigung im Straßenverkehr kann auch Punkte zur Folge haben. Drei Punkte in Flensburg werden fällig, wenn das Gericht die Nötigung als Strafbestand urteilt. In diesem Fall kann auch der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Das Gericht spricht oftmals eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren aus, in der der vermeintliche Täter keinen neuen Führerschein beantragen darf. Dies ist jedoch kein Regelfall. Eher kann ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden.

Steht es bei der Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ohne Zeugen durchgeführt, entscheidet der Richter, so wie er überzeugt ist. Dennoch kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu engagieren, da er vergleichbare Gerichtsurteile kennt und dem Beklagten mit einer gezielten Argumentation vor Gericht helfen kann.

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