Umstellung Heizung von Öl auf Gas Förderung 2022

Keine Förderung für Ölheizungen!

Die Heizungsförderung als Einzelmaßnahme ist mit dem Jahresbeginn 2021 in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übergegangen. Über diese gibt es eine Förderung der Ölheizung nicht mehr. Weder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die Ölheizung förderfähig. Das gilt nicht nur als Sanierungsmaßnahme im Bestand, sondern greift auch im Neubau. Darüber hinaus gilt: Der Effizienzhaus-Standard ist mit dem Einbau einer Öl-Brennwertheizung nicht mehr zu erreichen. 

Alte Ölheizung raus und von der Austauschprämie profitieren

Möchten Sie Ihre alte Ölheizung ersetzen, bleibt für die Förderung der Anlage nur der Umstieg auf einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. Das schließt Biomasseheizungen, Wärmepumpen, EE-Hybridheizungen, innovative Heizanlagen auf EE-Basis und ein Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ein. Auf die förderfähigen Kosten der genannten Systeme erhalten Sie durch den Austausch der alten Ölheizung zusätzlich zehn Prozent.

Im Beitrag "Alternativen zur Ölheizung" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welches System sich für Ihr Zuhause eignet. 

Eine bestehende Ölheizung durch eine Umweltheizung ergänzen

Neben dem kompletten Umstieg auf ein System mit erneuerbaren Energien können Sie Ihre Ölheizung auch durch eine Umweltheizung wie eine Wärmepumpe oder EE-Hybridheizung sowie um eine Solarthermie ergänzen. Dies kann durchaus eine gute Übergangslösung darstellen. Hier ist zu beachten, dass Sie nur für den neuen Wärmeerzeuger eine Förderung beantragen können. Je nach System sind dabei spezifische technische Voraussetzungen zu erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass die überwiegende Wärme von der neuen Anlage kommen muss. Die Ölheizung dient lediglich als Spitzenlastkessel. 

Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

Für die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" und die Sanierungsoffensive 2021/2022 stehen für Private und Betriebe insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 400 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion "raus aus Öl" reserviert. Für die Jahre 2023 bis 2025 wurde bereits ein Zusagerahmen für die Förderung in der Höhe von 1.140 Millionen Euro gesetzlich verankert.

"raus aus Öl und Gas" für Private

Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser richtet sich an (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte und an Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.

Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" für den mehrgeschoßigen Wohnbau richtet sich an Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten. Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Hinweis

Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen müssen stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahme einhalten (z.B. schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters).

Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich. Es können nur Leistungen gefördert werden, die ab 1. Jänner 2021 erbracht wurden.

Höhe der Förderung:

  • Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizungssystems gegen ein nachhaltiges Heizungssystem mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt.
  • Wird im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet, kann ab 4. April 2022 zusätzlich der Solarbonus beantragt werden. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
  • Die Zentralisierungspauschale im Bereich "raus aus Öl und Gas" wird für Förderungsanträge ab 12. September 2022 im mehrgeschoßigen Wohnbau von 2.300 Euro auf 3.000 Euro pro Wohneinheit angehoben.
  • Wird ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht, wird vorübergehend für Förderungsanträge ab 12. September 2022 zusätzlich ein "raus aus Gas"-Bonus vergeben. Die Staffelung des Zuschlags sieht folgendermaßen aus:

Staffelung des "raus aus Gas"-BonusEin- und Zweifamilienhaus, ReihenhausMehrgeschoßiger Wohnbau2.000 EuroAnlagen < 50 kW2.000 EuroAnlagen 50 kW bis 100 kW3.200 EuroAnlagen > 100 kW4.000 EuroZentralisierung600 Euro
pro Wohneinheit

Die Einreichung für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Seit 9. Februar 2021 können Registrierungen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bis längstens 31. Dezember 2022 bei der KPC online durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten online gestellt werden.

Eine Antragstellung für den mehrgeschoßigen Wohnbau ist ebenfalls seit 9. Februar 2021 möglich. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31. Dezember 2022. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online direkt bei der KPC.

Umfangreiche Informationen zu Registrierung, Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf den Seiten der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC):

"raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen

Mit dem "raus aus Öl und Gas"-Bonus wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie (Holzheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme) mit überwiegend betrieblicher Nutzung gefördert. Wird eine der genannten klimafreundlichen Technologien im Rahmen eines Neubaus bzw. als Ersatz für eine nicht fossile Altanlage verwendet, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden. Es gelten unterschiedliche Förderungssätze. Die thermische Leistung der neu errichteten Anlage muss in jedem Fall unter 100 kW liegen.

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Die Antragstellung muss nach der Umsetzung des Projekts zum umweltfreundlichen Heizen online bei der KPC erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der Rechnung (bzw. Schlussrechnung) der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten (z.B. Kesselanlage, Übergabestation, Verrohrung, Pumpengruppe, Wärmespeicher).

Ausführliche Informationen zu Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf den Seiten der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC):

Entscheidungshilfen, weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 23. September 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Was für eine Heizung soll man jetzt einbauen?

Wärmepumpen sind eine gute Alternative beim Umstieg und lohnen such auch im Bestandsgebäude, vor allem wenn dieses gut saniert ist und große Heizflächen hat (z.B. eine Fußbodenheizung). Hier werden niedrige Heizwassertemperaturen benötigt – die Wärmepumpe muss weniger arbeiten und ist dadurch effizienter.

Welche Heizung wird in Österreich gefördert?

Mit dem "raus aus Öl und Gas"-Bonus wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie (Holzheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme) mit überwiegend betrieblicher Nutzung gefördert.