Impfung mit johnson wie lange gültig

Selbst die Auffrischung bringt bei diesem Vakzin nur wenig. Betroffenen wurde nun die Gültigkeit des grünen Passes verkürzt

Impfung mit johnson wie lange gültig

Foto: Reuters / Shannon Stapleton

Wien – Die Neuregelung bei der Gültigkeit der Corona-Impfungen in Österreich sorgt für Verwirrung. Wer bis 1. Februar nur zwei Stiche (oder einen Stich nach Genesung) im grünen Pass eingetragen hatte, dem wurde die Gültigkeit seines Impfnachweises von neun Monaten auf sechs Monate verkürzt. So weit, so klar. Von dieser Neuregelung betroffen sind aber auch all jene, die sich mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) haben impfen lassen. Dieser Impfstoff galt einst als Vollimmunisierung mit nur einem Stich. So wurde er vom Hersteller entwickelt, von der EU-Gesundheitsbehörde EMA geprüft, zugelassen und in Österreich verimpft.

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Wir beantworten Ihre Fragen zur Corona-Impfung. Hier: Wann ist nach einer Impfung mit Johnson & Johnson der Booster nötig?

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Wer bei der ersten Impfung den Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) erhalten hat, der gilt seit Mitte Januar offiziell erst nach der zweiten Spritze (mit Biontech oder Moderna) als vollständig geimpft. Das gibt das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Bundesbehörde vor. Der Grund: Es hat sich gezeigt, dass der Impfschutz durch die eine Spritze mit Johnson & Johnson nicht besonders gut ist.

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Die zweite Impfung empfiehlt die Stiko bereits ab vier Wochen nach der ersten Spritze. Für Unter-30-Jährige sollte demnach allerdings nur Biontech verwendet werden, für Über-30-Jährige wird auch Moderna empfohlen.

Nach drei Monaten sollte man sich übrigens eine dritte Spritze (den Booster) geben lassen, so die Stiko. Auch dann empfiehlt sie Unter-30-Jährigen nur den Impfstoff von Biontech - bei Älteren betrachtet sie Moderna als "gleichwertig".

Übrigens: Auch im Sinne der Corona-Schutzverordnung für NRW gelten Johnson-&-Johnson-Geimpfte erst ab der dritten Impfung als geboostert. Dann sind sie von der Test-Pflicht der 2G-plus-Regel befreit. Außerdem muss man als Kontaktperson eines Corona-Infizierten somit nicht in Quarantäne. Beides hatte die Landesregierung zum 16. Januar geändert.

Mit Geboosterten gleichgestellt ist man aber auch schon vorübergehend nach der zweiten Impfung. Voraussetzung: Die zweite Impfung liegt mehr als 14 Tage und weniger als 90 Tage zurück.

Quellen

  • Paul-Ehrlich-Institut: Übersicht zu Impfstoffen und vollständigem Impfschutz | mehr
  • Stiko: Epidemiologisches Bulletin 1/2022 | mehr
  • Corona-Schutzverordnung für NRW - gültig ab 30. Oktober 2022 (PDF) | mags.nrw

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Über dieses Thema berichteten am 04.12.2021 auch das "Morgenecho" bei WDR 5 und die "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen.

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Weitere Informationen

Aktuelle STIKO-Empfehlung
PEI: Aktuell geltende Kriterien für Impfnachweise

Für den vollständigen Impfschutz reicht eine Johnson&Johnson-Impfung nicht mehr aus, der Genesenenstatus endet nach drei Monaten und alle Personen ab 12 Jahren können eine Auffrischimpfung erhalten.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Anforderungen für den vollständigen Impfschutz von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen geimpft wurden, geändert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat den Genesenenstatus angepasst und die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine neue Empfehlung zur Auffrischimpfung veröffentlicht. Die Änderungen im Überblick:

Johnson & Johnson: Zwei Impfstoffdosen für vollständigen Impfschutz

Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten erst dann als vollständig geimpft, wenn sie eine zweite Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten haben. Das PEI hat dieses Kriterium im Sinne der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angepasst.

Laut STIKO sollte die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) in einem Abstand von mindestens vier Wochen erfolgen. Nach erfolgter Grundimmunisierung wird die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach mindestens drei Monaten empfohlen. Bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch ist es laut STIKO nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, bei Erwachsenen – unabhängig vom Alter –für die zweite oder dritte Impfstoffdosis den Janssen-Impfstoff zu verwenden.

Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung

Bei der täglichen Dokumentation wird die Impfung folgendermaßen erfasst:

  • erste Impfung mit dem Janssen-Impfstoff: Erstimpfung (bis zur Anpassung des Impfdokuportals bitte weiterhin als „Abschlussimpfung“ dokumentieren)
  • Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff: Abschlussimpfung
  • Drittimpfung mit einem mRNA-Impfstoff: Auffrischimpfung

Die Pseudo-GOP zur Abrechnung von Impfungen mit Janssen werden angepasst und stehen spätestens Anfang Februar mit dem nächsten Software-Update zur Verfügung.

Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt

Wegen des erhöhten Infektionsrisikos infolge der sich ausbreitenden Virusvariante Omikron hat das RKI den Genesenenstatus angepasst. Als genesen gelten Personen nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer Infektion.

Personen können ein Genesenenzertifikat erhalten, wenn das Datum der Abnahme des positiven Tests (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Nach Ablauf der 90 Tage gilt die Person nicht mehr als „genesen“. Um als genesene Person vollständig geimpft zu sein reicht eine Impfung aus. Das gilt auch, wenn die Erkrankung länger als 90 Tage her ist. 

Auffrischimpfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren empfohlen

Die STIKO empfiehlt jetzt auch für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren eine Auffrischimpfung. Die 17. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung wurde am 20. Januar veröffentlicht.

Demnach soll die dritte Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer drei bis sechs Monate nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung erfolgen. Durch den eher längeren Abstand von bis zu einem halben Jahr könne aus immunologischen Gründen ein besserer Langzeitschutz erzielt werden.

Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung, finden Sie hier.