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Sexualität 22. Juli 2021 · 10 Minuten Lesezeit Artikelinfo: Unter Sexting versteht man das Schreiben über Sex, aber auch das Verschicken und Tauschen von Nacktbildern und Nacktvideos. Was man dabei beachten sollte und wie man sein Kind vor möglichen unangenehmen Folgen schützen kann, lesen Sie hier. Was Sexting bedeutetDas Wort Sexting stammt von den Begriffen Sex und Texting, meinte also ursprünglich Sexchat: das Schreiben über Sexualität, Erotik und intime Wünsche. Bald wurde es aber auch auf das Verschicken und Tauschen von Nacktbildern und Nacktvideos ausgeweitet. Was beim Sexting beachtet werden sollte:Auch wenn es für Sie vielleicht unerwartet ist oder sogar befremdlich wirkt: Für viele Jugendliche ist das Verschicken von intimen Bildern oder Videos ganz normal und oft ein Vertrauensbeweis, zum Beispiel in der ersten Phase einer Beziehung oder auch in Freundschaften. Nacktbilder sind nichts Neues. Man kann sie ansehen und teilen, das hat viel mit Erotik und Vertrauen zu tun, aber auch mit Zusammengehörigkeit und Intimität. Jugendliche haben ein Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität. Auch wenn das Verunsicherung und Ängste bei den Eltern auslösen kann, ist es wichtig, dies zu respektieren und nicht zu verbieten. Gleichzeitig ist es notwendig, die Jugendlichen gut zu begleiten. Jugendliche sollen dabei unterstützt werden, gut auf ihre Bedürfnisse und Grenzen zu achten. Dass sie ihre Rechte kennen und sich möglichst gut schützen können. Denn: Beziehungen können zu Bruch gehen und manchmal kann die Folge sein, dass Personen die Bilder an andere, wie Klassenkolleg*innen oder Freund*innen, weiterschicken oder ins Netz stellen. Wichtig zu Wissen: Das ist strafbar und die Verantwortung der Person, die Fotos oder Videos unerlaubter Weise weiterschickt! Reflexionsfrage: Können Sie sich vorstellen, erotische Aufnahmen von sich zu machen? Bzw haben Sie schon einmal welche gemacht? Reflexionsfrage: Wann würden Sie diese jemandem zeigen oder schicken? Bzw haben Sie das schon einmal gemacht? Die Rechtslage bei SextingZum Tragen kommt hier der § 207a StGB, der den Umgang mit pornographischen Darstellungen Minderjähriger regelt. Darunter fallen alle wirklichkeitsnahen Abbildungen der Genitalien von Minderjährigen, wenn klar ist, dass sie zur sexuellen Erregung des Betrachters dienen. Darunter fallen außerdem alle Arten von geschlechtlichen Handlung, also auch an sich selbst – z.B. wenn Geschlechtsverkehr angedeutet oder gezeigt wird oder wenn sich eine Person selbst befriedigt.
Ein Nacktbild ist somit nicht gleich ein pornographisches Bild, beispielsweise bei einem oben–ohne Foto. Reflexionsfrage: Was würden Sie tun, wenn Ihnen jemand eine intime Aufnahme von einer/einem Bekannten zeigt oder weiterschickt, ohne das die Person davon weiß? Wie schütze ich mein Kind vor den Gefahren von Sexting?Wollen Sie konkret das Thema Sexting ansprechen, gibt es je nach Alter unterschiedliche Aspekte zu beachten. Wenn Sie mit jüngeren Kindern sprechen, können Sie die Inhalte eher noch direkt ansprechen. Achten Sie hier darauf, dass Sie die Inhalte so vermitteln, dass Ihr Kind sie gut versteht, etwas damit anfangen kann und keine Angst bekommt. Ist Ihr Kind bereits in der Pubertät, ist es oft leichter, indirekt über Sexualität zu sprechen und auch Bücher oder Webseiten anzubieten. Manchmal hilft es auch, wenn nicht die Eltern, sondern die „coole“ Tante mit dem/der Jugendlichen spricht. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Darüber sprechen schützt!
TIPP:Bevor Ihr Kind anfängt, sich im digitalen Raum selbstständig zu bewegen, sollten Sie mit ihm darüber sprechen, was für Möglichkeiten, aber auch was für Gefahren sich im Internet verbergen. Versuchen Sie hier keine Angst zu machen, sondern das Selbstwertgefühl ihres Kindes zu stärken, indem Sie es z.B. ermutigen, Detektiv zu spielen. TIPP:Zeigen Sie ehrliches Interesse und lassen Sie sich immer wieder zeigen, was ihr Kind im Internet so macht. Achten Sie darauf, dabei nicht wertend oder verurteilend zu sein. Je mehr Sie als interessierte*r Gesprächspartner*in wahrgenommen werden, desto eher werden sich Ihre Kinder Ihnen auch anvertrauen, wenn etwas schiefläuft. TIPP:Bestärken Sie ihr Kind von Anfang an darin, wahrzunehmen was es schön findet und mag, aber auch, was es nicht mag. An den richtigen Stellen „Nein“ zu sagen und den Grundsatz: „Mein Körper gehört mir“ können Sie gar nicht früh genug ansprechen. Das beginnt damit zu akzeptieren, wenn Ihr Kind nicht von Verwandten geküsst und getätschelt werden will und beinhaltet selbstverständlich auch das Recht auf die eigene Sexualität. TIPP:Üben Sie mit Ihren Kindern, auf sein Bauchgefühl zu hören: Was mag ich wirklich? Wo habe ich eigentlich ein komisches Gefühl und versuche es anderen recht zu machen? Hier ist wichtig klarzustellen: Die persönlichen Grenzen müssen immer und von allen respektiert werden! Bestärken Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter darin, niemals jemand anderem etwas zu liebe zu tun, was für ihn oder sie peinlich, beschämend oder in anderer Weise körperlich unangenehm ist! Hier gibt es keinen Unterschied zwischen sexuellen Übergriffen online oder im realen Leben! Reflexionsfrage: Können Sie sich noch erinnern, wie Ihre eigenen Eltern Sie als Kind vor „bösen“ Menschen gewarnt haben? Reflexionsfrage: Wie ist diese Warnung damals bei Ihnen angekommen? Reflexionsfrage: Welche Art, das Thema Sexualität und Internet anzusprechen, wäre Ihrem Kind am liebsten? Unsere SExting-Sicherheitstipps:
Was tun, wenn Nacktfotos ihres KIndes veröffentlicht wurden?Natürlich wünscht sich kein Elternteil, dass sein/ ihr Kind in diese Situation gerät. Kommt Ihr Kind jedoch damit zu Ihnen, ist dies ein enormer Vertrauensbeweis. Wichtig ist, jetzt nicht zu schimpfen, Vorwürfe zu machen oder ihr Kind zu bestrafen, sondern zu versuchen, es bestmöglich zu unterstützen. VersuchenSie,ruhig und sachlichzu bleiben.
Reflexionsfrage: Glauben Sie, könnten Sie in so einer Situation ruhig bleiben und unterstützend reagieren? Reflexionsfrage: Was könnte Ihnen dabei helfen, ruhig zu bleiben? Konkrete Schritte um den Schaden in Grenzen zu halten:Kontaktieren Sie alle Personen, die das Bild vermutlich erhalten haben und bitten Sie darum, es zu löschen. Je nachdem wie das Bild verbreitet worden ist, bedeutet das mehr oder weniger Aufwand. Über Messengerdienste wie Whatsapp oder Signal handelt es sich meistens noch um eine überschaubarere Gruppe von Personen, die das Bild erhalten haben – vor allem kurz nachdem es verschickt wurde. Wenn es bei Facebook, Youtube oder anderen Onlineplattformen geteilt wurde, kann es schneller mehr Personen erreichen. Melden Sie das jeweilige Bild oder Video, damit es auf der entsprechenden Plattform gelöscht wird. Machen Sie unbedingt zuerst Screenshots von der jeweiligen Seite, den Profilen, den Unterhaltungen etc., bevor Sie etwas melden und löschen. Sollte es notwendig werden, eine Anzeige bei der Polizei zu machen, brauchen Sie die Screenshots als Beweismittel! Bei Safer Internet finden Sie dazu weiterführende Infos und eine Anleitung, wie man Fotos oder Beiträge melden kann. Ist der/die Täter*in bekannt, kann ihm/ihr deutlich gemacht werden, dass er/sie sich mit seinem/ihrem Verhalten strafbar macht. Wie oben beschrieben gelten Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren als kinderpornografische Aufnahmen, deren Weitergabe und Besitz gegen den Willen der/des Betroffenen gesetzlich verboten sind. Darüber hinaus gibt es das Recht auf das eigene Bild, das auch eingeklagt werden kann. Kommt noch eine Erpressung dazu, kann diese ebenfalls angezeigt werden. Auch hier ist wichtig: Fragen Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter, wie Sie vorgehen sollen. Was sollen Sie übernehmen? Was traut sich Ihr Kind selbst zu? In welcher Reihenfolge wollen Sie vorgehen? Respektieren Sie auch, wenn Ihr Kind manche Dinge (z.B. Anzeige) keinesfalls möchte. Versuchen Sie zu informieren, aufzuklären, zuzuhören und zu bestärken. Bestenfalls sollte die endgültige Entscheidung jedoch Ihr Kind treffen, da es auch am meisten von der Situation betroffen ist.
Reflexionsfrage: Wie wichtig ist Ihnen Ihre eigene Selbstbestimmung? Reflexionsfrage: Wie fühlen Sie sich, wenn Sie jemand nicht nach Ihren Wünschen fragt oder für Sie entscheiden will? Danke!
Wir danken folgender Expertin für ihren fachlichen Input. Christine Piriwe, Dipl.-Soz.päd., Rat auf Draht Notrufnummer HAben Sie noch fragen?Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Expert*innen sind für Sie da und nehmen sich Zeit für Ihre individuelle Situation. Vereinbaren Sie jetzt gleich einen Gesprächstermin über unseren Online-Kalender. War dieser Artikel hilfreich?Jeder Artikel auf der Elternseite ist das Ergebnis von sorgfältiger Recherche und Aufbereitung. Die Qualität aller Inhalte steht für uns im Fokus, verursacht aber natürlich auch hohen Aufwand und Kosten. Rat auf Draht ist großteils spendenfinanziert – wir freuen uns daher, wenn Sie unsere Arbeit mit einem Beitrag unterstützen möchten. Vielen Dank! Geschrieben von: Alles klar?! Ein digitales Aufklärungsprojekt "Alles klar?!" ist ein digitales Aufklärungsprojekt, das die Elternseite in Kooperation mit Hil-Foundation initiiert hat. Die Beiträge entstanden mit fachlicher Unterstützung der im jeweiligen Artikel genannten Expert*innen. |