Kann man ein Auto direkt kaufen?

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Auto von privat kaufen: Vorsicht!

So vermeiden Sie böse Überraschungen

Kann man ein Auto direkt kaufen?

10.07.2019 —

Wer seinen Gebrauchten beim Händler kauft, ist in der Regel auf der sicheren Seite. Bei privaten Verkäufern aber gibt es oft böse Überraschungen, wenn sich der Wunschwagen als Reinfall rausstellt. Tipps für den Autokauf von privat!

Für Händler gelten ziemlich strenge Regeln und der Gesetzgeber schützt die Rechte der Käufer bei etwaigen Mängeln ziemlich gut. Bei Geschäften unter Privatpersonen ist das allerdings nicht immer der Fall, die Haftung für Mängel kann hier ausgeschlossen werden. Deshalb sollten Sie beim Kauf von privat einiges beachten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Wie erkennt man einen seriösen Verkäufer?

Ob ein Verkäufer wirklich seriös oder am Ende doch ein Schlitzohr ist, lässt sich kaum mit hundertprozentiger Sicherheit herausfinden. Es gibt allerdings ein paar Anhaltspunkte, die Sie skeptisch werden lassen sollten.

Punkte, bei denen Sie skeptisch werden sollten, sind…

... wenn der Verkäufer beim ersten Gespräch fragt, für welches Auto Sie sich interessieren oder Ihnen eine Probefahrt mit roten Nummernschildern anbietet. Dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Wahrheit um einen Händler, der nur vermeintlich als Privatmann auftritt, um etwaigen Haftungsansprüchen aus dem Weg zu gehen.

... wenn Sie der Verkäufer unter Druck setzt und zu einer schnellen Entscheidung drängen will. Auch wenn er während der ersten Begutachtung ununterbrochen auf Sie einredet und sie bei der Prüfung des Wagens ablenkt, ist das ein Indiz, dass er etwas verbergen will.

... der Hinweis auf viele Reparaturen in der letzten Zeit: Das ist zwar grundsätzlich gut, kann aber auch bedeuten, dass der Wagen sehr reparaturanfällig ist.

... unpräzise Antworten und banale Floskeln: Viele Vorschäden und Mängel sollen auf diese Weise verharmlost werden. Ein seriöser Verkäufer steht ihnen bereitwillig Rede und Antwort und belegt Reparaturen und Schäden mit Werkstattrechnungen.

... eine andere im Brief als Eigentümer eingetragene Person: Auch das könnte ein Hinweis auf einen Händler sein.

Sollte der Verkäufer den Wagen wirklich nur für einen Freund oder Bekannten an den Mann bringen wollen, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen oder, noch besser, bestehen Sie auf ein Treffen mit dem eingetragenen Eigentümer. Überhaupt sollten Sie einen gründlichen Blick in die Papiere werfen: Hat der Verkäufer den Wagen selbst noch nicht lange, könnte es sich um ein sogenanntes Montagsauto handeln, das er schnell wieder los werden will. Ein seriöser Verkäufer kann Ihnen außerdem ein nahezu lückenloses Scheckheft und TÜV-Protokolle vorlegen; hat er nichts zu verbergen wird er den Wagen zudem vor dem Verkauf noch selbst zur Hauptuntersuchung bringen. Wie so oft zählt aber auch beim Autokauf vor allem eins: Ihr Bauchgefühl. Auch wenn alles für einen seriösen Verkäufer spricht, sollten sie auf Ihren Bauch hören, wenn dieser nein sagt!

Wie erkenne ich Schäden am Auto?

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Der Tachostand sollte zum optischen Zustand passen. Sind z.B. Gurte ungewöhnlich stark verschlissen? Finger weg!

Schäden am Auto erkennen Sie nur durch eine gründliche Inspektion. Nehmen Sie sich Zeit dafür, bringen Sie am besten einen Bekannten mit und - ganz wichtig - schauen Sie den Wagen bei Tageslicht an. Steht der Wagen eingeparkt zwischen anderen Fahrzeugen oder in einer Garage, bitten Sie den Verkäufer, ihn vorzufahren. Weigert er sich, sollten Sie ohnehin gleich Abstand nehmen. Außerdem sollten Sie darauf bestehen, das Fahrzeug gewaschen begutachten zu können. Nur so können Sie viele Kratzer, Rost und andere Schäden überhaupt erkennen.

Vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie Spuren von Lackspray am Wagen finden - dann will der Verkäufer wahrscheinlich die ein oder andere Roststelle überdecken. Überhaupt sollte der Lack gleichmäßig und nicht wellig sein und keine Farbunterschiede aufweisen. Das deutet häufig auf einen reparierten Schaden hin. Einen genauen Blick sollten Sie auch auf die Spaltmaße werfen, sind sie ungleichmäßig, war das Auto mit hoher Wahrscheinlichkeit in einen Unfall verwickelt. Lichter, Reifen und so weit möglich auch die Bremsscheiben sollten sie ebenfalls einer Sichtprüfung unterziehen und natürlich einen Blick in den Motorraum werfen. Ist der unüblich sauber, könnte der Verkäufer auch hier etwas verbergen wollen. Überprüfen Sie die Flüssigkeitsstände und achten Sie auf eingerissene Gummimanschetten. Und: Klingt der Motor beim Anlassen auffällig?

Ideal wäre es, wenn Sie einen Blick unters Auto werfen können, um Rost- oder Leckstellen zu erkennen, das ist ohne Hebebühne aber kaum möglich. Kein Problem dagegen ist die Prüfung des Innenraums und des Kofferraums: Finden Sie hier Feutchtigkeit oder riecht es muffig? Dann heißt es Finger weg! Auch sollten sie auf typische Abnutzungsspuren achten, wie durchgesessene Sitze oder einen abgegriffenen Schalthebel – das sollte zur Laufleistung passen. Ebenfalls zu überprüfen: Die Sicherheitsgurte.

Am besten ist es, wenn Sie sich zur Begutachtung ein Protokoll mitnehmen; diese bekommen Sie problemlos im Internet (unter anderem hier beim ADAC). So gehen Sie sicher, dass Sie nichts wichtiges vergessen. Außerdem sollten Sie sich vorab über die Schwachstellen des jeweiligen Modells informieren.

Was muss man bei der Probefahrt beachten?

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Wer die Möglichkeit hat, kann die Probefahrt nutzen, um den Wagen bei TÜV oder Dekra vorzuführen.

Kein Autokauf sollte ohne Probefahrt erfolgen – vor allem nicht, wenn es sich um einen Gebrauchten handelt. Achten Sie dabei vor allem auf auffällige Geräusche von Motor und Fahrwerk und darauf, ob sich Gasannahme, Bremse und Lenkung "normal" anfühlen. Ausprobieren sollten Sie unter anderem auch Scheibenwischer, Licht, Klimaanlage, Sitzheizung und bei moderneren Fahrzeugen auch das Infotainmentsystem und die Assistenzsysteme. Einen Überblick, was Sie bei der Probefahrt beachten sollten, lesen Sie hier: Ratgeber Probefahrt

Benötige ich einen Kaufvertrag?

Klare Antwort: ja! Vor allem sollten Sie auf einen schriftlichen Vertrag bestehen, der Kaufvertrag selbst kommt schließlich auch mündlich zustande. Achten Sie darauf, dass alle Einzelheiten im Vertrag festgehalten werden: Wann wird das Auto übergeben, wieviele Schlüssel sind dabei, wie hoch ist der Kaufpreis. Auch sollten etwaige Vorschäden und natürlich der Kilometerstand festgehalten werden. Weigert sich der Verkäufer, Zusatzvereinbarungen über mitverkauftes Zubehör wie Radio oder einen zweiten Reifensatz und Zusicherungen wie "unfallfrei" oder "wird noch repariert" schriftlich zu fixieren, sollten Sie skeptisch werden. Einen detaillierten Ratgeber zum Thema finden Sie hier: Kfz-Kaufvertrag. Musterverträge bekommen Sie im Internet (zum Beispiel beim AvD oder TÜV).  Wichtig: Im Vertrag kann der Privat-Verkäufer auch die Haftung für Sachmängel ausschließen. Das ist sein gutes Recht!

Muss man immer in bar zahlen?

Bargeld ist im Gebrauchtwagenhandel das Zahlungsmittel Nummer eins – allerdings gibt es keine Verpflichtung zur Barzahlung. Sie sollten aber genau nachfragen, warum der Käufer beispielsweise lieber eine Überweisung des Betrags hätte. Nicht selten sind nach der Überweisung Verkäufer und Fahrzeug über alle Berge und Sie sehen im schlimmsten Fall Ihr Geld nie wieder. Bei der Barzahlung haben Sie die Möglichkeit, Geld gegen Fahrzeug direkt zu tauschen. Dazu sollten Sie sich mit dem Verkäufer nicht in dunklen Ecken treffen, sondern am besten tagsüber, idealerweise direkt bei der Bank. Findet der Handel zuhause beim Verkäufer statt, nehmen Sie zur Sicherheit einen Freund mit. So haben Sie auch gleich noch einen Zeugen dabei.

Abstand nehmen sollten Sie auf jeden Fall von Aufforderungen, Geld per Western Union, MoneyGram oder ähnlichen Finanzdienstleistern zu bezahlen – häufig stecken hier unseriöse Verkäufer dahinter. Auch mit einer Anzahlung sollten Sie vorsichtig sein: Sollten Sie den Wagen nicht gleich mitnehmen können, schließen Sie besser gleich den Kaufvertrag ab und bezahlen Sie den Wagen ganz – dann können Sie alle Schlüssel und Papiere mitnehmen. Ist eine Anzahlung nicht umgänglich, lassen Sie sich die Anzahlung auf jeden Fall schriftlich quittieren und machen Sie sich eine Kopie vom Ausweis des Verkäufers.

Welche Dokumente müssen ausgehändigt werden?

Auf jeden Fall müssen Sie sich – neben ihrer Kopie des Kaufvertrags – beim Autokauf die Fahrzeugpapiere aushändigen lassen, also Zulassungsbescheinigung I und II oder, bei älteren Fahrzeugen, Fahrzeugschein- und -brief. Letzterer, die heutige Zulassungsbescheinigung II gilt als Besitzurkunde und weist den Verkäufer als bisherigen und Sie als neuen Eigentümer aus. Fehlt eines der beiden Dokumente, sollten Sie vorsichtig sein und den Verkäufer bitten, die Papiere erst neu ausstellen zu lassen, bevor Sie den Wagen kaufen. Wichtig sind auch die Protokolle der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung. Diese müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Weitere Hinweise zur Zulassung haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Sind am Fahrzeug nachträglich Spoiler, besondere Felgen oder andere Anbauteile montiert worden, sollten Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) dafür geben lassen. Bedienungsanleitung und Scheckheft sind nicht zwingend nötig, trotzdem sollten Sie aber darauf achten, dass Ihnen der Verkäufer diese aushändigt. Während die Anleitung für den Wagen noch relativ leicht über den Vertragshändler ersetzt werden kann, ist es bei nachträglich installierten Navigationsgeräten oder Radios schon schwieriger. Reparaturen und Wartungen dagegen lassen sich ohne Scheckheft kaum nachvollziehen. Wichtig: Ältere Radios haben meistens eine Sicherheitskarte oder einen Pin-Code zum Entsperren – achten Sie darauf, dass Sie diese mitbekommen.

Was, wenn es nach dem Kauf zu Problemen kommt?

Verkäufer sind von Gesetzes wegen grundsätzlich zur Sach- und Rechtsmängelhaftung verpflichtet. Hat der Wagen also Mängel, kann der Käufer prinzipiell Nacherfüllung, also eine Reparatur, oder sogar den Umtausch beziehungsweise die Rücknahme verlangen. Allerdings können private Verkäufer die Haftung für Mängel ausschließen – das ist im Autohandel üblich. So muss der Verkäufer nicht für die Reparatur etwaiger Mängel aufkommen, es sei denn, diese waren ihm schon beim Verkauf bekannt und er hat sie arglistig verschwiegen. Schließlich ist er verpflichtet, den Käufer auch ungefragt auf ihm bekannte, wesentliche Mängel hinzuweisen. Dass er einen Mangel allerdings kannte und arglistig verschwiegen hatte, müssen Sie als Käufer dem Verkäufer nachweisen, was in der Praxis häufig unmöglich ist.

Außerdem spricht dieser Ausschluss den Verkäufer nicht von etwaigen Garantiezusagen frei! Die Frage, ob Angaben wie "Wagen absolut in Ordnung" im Vertrag oder in der Annonce schon als Garantiezusage gelten, beschäftigt allerdings häufig die Gerichte und muss meistens im Einzelfall geklärt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Wagen vor dem Kauf also auf jeden Fall gründlich inspizieren und am besten bei einer Unabhängigen Prüfgesellschaft wie TÜV, Dekra oder ADAC vorfahren, die Ihnen mit ihrem fundierten Urteil oft weiterhelfen können. Den Privatverkäufer im Nachhinein für Mängel haftbar zu machen ist ziemlich schwierig.

Wie läuft der Kauf eines Autos ab?

Phase 1: Vorbereitung (Anforderungen festlegen, Recherche, Preisvergleiche etc.) Phase 2: Besichtigung und Probefahrt. Phase 3: Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung, Übergabe. Phase 4: Zulassung, Versicherung, mögliche Reparaturen.

Was braucht man um ein Auto zu kaufen?

Diese fünf Fahrzeugpapiere dürfen bei keinem Gebrauchtwagenkauf fehlen.
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein. ... .
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief. ... .
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung. ... .
Inspektionsscheckheft. ... .
Kaufvertrag..

Wie bezahle ich ein Auto beim Händler?

Bei großen Autohändlern wird oft die Zahlung per Überweisung bevorzugt. Doch auch das Bezahlen per Scheck oder eine Barzahlung sind im gewissen Rahmen möglich. Hast Du Dich beim Autohändler für einen Neu- oder Gebrauchtwagen entschieden, werden die Konditionen und somit auch die Bezahlung individuell abgeklärt.

Kann man ein Auto in bar bezahlen?

Eine beliebte Möglichkeit für die Bezahlung beim Autokauf ist die Barzahlung. Das ist grundsätzlich auch die sicherste Zahlungsmöglichkeit beim Autokauf. Zu den meisten privaten Autokäufen kommt es deshalb auch in Form einer Bargeldzahlung. Dabei bringt der Käufer dem Verkäufer beim Autokauf das Geld in bar mit.