Kann man von der Erwerbsminderungsrente in die Schwerbehindertenrente wechseln?

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt. Dann gilt Folgendes:

  • Für die Altersrente wird der Rentenfreibetrag neu festgesetzt. Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung, die für Renten gilt, die nach dem 31.12.2004 aus derselben Versicherung einander nachfolgen, z. B. Altersrente anstelle der zuvor gezahlten Erwerbsminderungsrente. In diesen Fällen richtet sich der Prozentsatz zur Ermittlung des Besteuerungsanteils der nachfolgenden Rente nach dem Jahr, das sich rechnerisch ergibt, wenn die Laufzeit der vorgehenden Rente von dem "Jahr" des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; mindestens ist jedoch der Prozentsatz des Jahres 2005 von 50 % anzusetzen. Die Finanzverwaltung zieht zur Ermittlung des prozentualen Besteuerungsanteils vom tatsächlichen Rentenbeginn der Folgerente die Laufzeit der vorhergehenden Renten ab.[1]
  • Der Rentenfreibetrag für die Erwerbsminderungsrente wird im Jahr der Umwandlung in dem Verhältnis angepasst, in dem der Gesamtbetrag der Erwerbsminderungsrente in diesem Jahr zum Jahresrentenbetrag bei Ermittlung des ursprünglichen Rentenfreibetrags steht.[2] Regelmäßige Anpassungen bleiben bei der Neuberechnung außer Betracht.[3]
 

Praxis-Beispiel

Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente

A erhält seit dem 1.9.2005 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die verlängert wurde. Im Jahr 2006 betrug die Rente 12 x 600 EUR = 7.200 EUR (Rentenfreibetrag somit: 50 % von 7.200 EUR = 3.600 EUR). Ab 1.10.2022 wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Regelaltersrente umgewandelt. Die Regelaltersrente beträgt in den Jahren 2022 und 2023 monatlich 1.000 EUR (im Jahr 2022 somit 3.000 EUR und im Jahr 2023 12.000 EUR). Im Jahr 2022 betrug die Erwerbsminderungsrente 5.400 EUR (= 9 × 600 EUR).

Obwohl die Altersrente des A 2022 begann, beträgt der Besteuerungsanteil nur 50 %.[4] A muss versteuern:

 

im Jahr 2022:

Erwerbsminderungsrente 5.400 EUR

angepasster Rentenfreibetrag:

9/12 (5.400/7.200) von 3.600 EUR =./.2.700 EURAltersrente 3.000 EURRentenfreibetrag 2022 für Altersrente:  50 % von 3.000 EUR./.1.500 EURWerbungskosten-Pauschbetrag./.102 EUR  4.098 EURim Jahr 2023:  Altersrente 12.000 EUR

Rentenfreibetrag für 2023 und Folge­jahre:

50 % von 12.000 EUR./.6.000 EURWerbungskosten-Pauschbetrag./.102 EURSonstige Einkünfte 5.898 EUR

Wird die Altersrente nicht direkt im Anschluss an die Erwerbsminderungsrente gezahlt, ermittelt das Finanzamt einen fiktiven Rentenbeginn, indem es vom tatsächlichen Rentenbeginn der Folgerente die Laufzeit der vorhergehenden Rente abzieht.[5] Dieser fiktive Rentenbeginn ist dann für die Ermittlung des Besteuerungsanteils der Altersrente maßgebend. Der Besteuerungsanteil beträgt aber immer mindestens 50 %. Renten, die vor dem 1.1.2005 geendet haben, werden nicht als vorhergehende Renten behandelt.[6]

[1] BMF, Schreiben v. 19.8.2013, IV C 3 – S 2221/12/10010 :004 / IV C 5 – S 2345/08/0001, BStBl 2013 I S. 1087, Rz. 225.

[2] § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 6 EStG.

[3] § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG.

[4] § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG.

[5] BMF, Schreiben v. 19.8.2013, IV C 3 – S 2221/12/10010 :004 / IV C 5 – S 2345/08/0001, BStBl 2013 I S. 1087, Rz. 225 f.

[6] BMF, Schreiben v. 19.8.2013, IV C 3 – S 2221/12/10010 :004 / IV C 5 – S 2345/08/0001, BStBl 2013 I S. 1087, Rz. 227.

Schwerbehinderte Menschen sind nicht unbedingt auch erwerbsgemindert. Der nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellte Grad der Behinderung (GdB) lässt keine Rückschlüsse auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu. Anders gesagt: Ein GdB von zum Beispiel 50 führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. So ist auch hier in der Regel für eine Entscheidung über einen Rentenantrag eine körperliche Untersuchung durch Sozialmediziner*innen der Deutsche Rentenversicherung notwendig. Erst damit kann das berufliche Restleistungsvermögen unter Berücksichtigung der für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden Maßstäbe festgestellt werden.

Da neben Erkrankungen auch eine Behinderung Ursache für eine verminderte Erwerbsfähigkeit sein kann, ist es hilfreich, vorliegende Unterlagen über eine Behinderung bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit einzureichen.

Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung mehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung haben Menschen Anspruch, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.

Anders verhält es sich mit einer Schwerbehinderung bei Altersrenten: Wenn Sie einen GdB von 50 und mehr haben, können Sie bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren auf Antrag bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Hier genügt der Deutschen Rentenversicherung ein Blick auf Ihren Schwerbehindertenausweis

Details und viele weitere Informationen haben wir auf unseren Altersrente für schwerbehinderte Menschen zusammengestellt. 

Was ist besser Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente?

Berlin Wer ab 2019 eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM) erhält, wird deutlich besser gestellt. Für ältere Menschen mit Handicaps fällt die Erwerbsminderungsrente höher aus als etwa die vorzeitige Schwerbehindertenrente. Das liegt an der Verlängerung der Zurechnungszeit bei der EM-Rente.

Kann man Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenrente gleichzeitig beantragen?

Es ist durchaus erlaubt und möglich, beide Renten in einem Antrag zu stellen. Und es ist durchaus erlaubt, dass Sie selbst rechnen, ob es evtl. günstiger wäre, zunächst noch das ALGI zu beziehen, anstatt zum 01.11.2022 die SB-Rente zu beantragen, bis über einen Antrag auf EM -Rente von der DRV entschieden wurde.

Wie lange Erwerbsminderungsrente bei Schwerbehinderung?

Bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen Etwa 1,5 Millionen von ihnen sind erwerbstätig und haben Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte: Sie können ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente; mit Abschlägen bis zu fünf Jahren früher.

Kann eine volle Erwerbsminderungsrente in eine Teilerwerbsminderungsrente umgewandelt werden?

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt werden. Ebenso ist unter Umständen auf Antrag eine Umwandlung der Rente wegen teilweiser oder wegen voller Erwerbsminderung in Altersrente möglich.