Muss man seinen ausweis immer dabei haben

Jeder sollte einen Ausweis haben ...

In Deutsch­land herrscht Ausweis­pflicht. Wer über 16 Jahre alt ist, muss entweder einen Reisepass oder einen Personal­ausweis haben. Keinen Identitäts­nach­weis zu besitzen, ist eine Ordnungs­widrigkeit. Strafen von bis zu 5 000 Euro sind möglich – zumindest theoretisch. Die Kommunen bestimmen die Höhe der Geld­strafe. Meist verhängen die Behörden bei abge­laufenen Personal­ausweisen nur Verwarn- oder Bußgelder zwischen 20 und 50 Euro.

... und im Zweifel lieber mit sich führen

Personal­ausweis und Reisepass dürfen zu Hause aufbewahrt werden. Eine Pflicht, sich jeder­zeit ausweisen zu können, gilt zum Beispiel nur für Menschen, die eine Waffe mit sich führen, sowie Mitarbeiter bestimmter Branchen wie Bau und Gastronomie, in denen Schwarz­arbeit häufig vorkommt. Es kann aber ratsam sein, zu Groß­ver­anstaltungen, wie einer Demons­tration, den Ausweis oder eine Kopie mitzunehmen. Will ein Polizist die Identität fest­stellen, nimmt er den Bürger ansonsten mit aufs Revier. Bei Reisen ins Ausland muss Pass oder Personal­ausweis immer dabei sein – auch wenn bei der Einreise keine Pass­kontrolle statt­findet.

Verlorene Ausweisdokumente sperren

Wenn Ihnen Personal­ausweis oder Pass abhanden kommt, müssen Sie das umge­hend melden. Am einfachsten geht das über den Sperr-Notruf 116 116. Über diese Hotline lassen sich nicht nur Bank- und Mobil­funk­karten sperren, sondern auch Ausweise.

Führer­schein immer mitnehmen

Auto­fahrer müssen ihre Fahr­erlaubnis mitnehmen, wenn sie sich ans Steuer setzen. So schreibt es das Gesetz vor. Wer den Schein bei einer Verkehrs­kontrolle nicht dabeihat, riskiert 10 Euro Verwarnungs­geld und muss ihn auf dem Revier vorzeigen. Besteht der Verdacht auf Drogen­konsum, darf die Polizei den Führer­schein einziehen. Der Auto­fahrer hat Fahr­verbot, bis seine Unschuld durch einen Bluttest bewiesen ist. Das kann Monate dauern.

Tipp: Kopieren Sie Ausweis, Pass und Führer­schein. Dass es eine Kopie ist, muss aber zu erkennen sein. Wenn das Dokument wegkommt, können Sie die Kopie vorlegen.

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Beim Einkaufen, Autofahren und bei Reisen ins Ausland: Zahlreiche Deutsche führen ihre Ausweisdokumente in Form von Personalausweis oder Reisepass stets mit sich. „So will es das Gesetz“, denken viele Bundesbürger. Doch stimmt das überhaupt? Muss ein Personalausweis immer dabei sein oder reicht es, diesen zu besitzen? Welche Regelungen gelten bei Auslandsreisen und was ist zu tun, wenn Personalausweis oder Reisepass verloren gehen? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zur Ausweispflicht in Deutschland zusammen.

Ausweispflicht in Deutschland: Die aktuelle Gesetzeslage

Gemäß § 1 Personalausweisgesetz (kurz: PAuswG) ist jeder Deutsche über 16 Jahre verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Darin heißt es:

„Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.“

Wer entgegen dieser Regelung keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Ausweispflicht: Sind Ausnahmen möglich?

Ja. Pflegebedürftige Personen oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, können eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragen. Der entsprechende Antrag ist formlos bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • ein Nachweis des Pflegedienstes, Pflegeheims, Krankenhauses oder Hausarztes
  • das bisherige Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Hinweis: Wird der Antrag durch einen Dritten – beispielsweise einen Angehörigen – gestellt, muss dieser sein eigenes Ausweisdokument sowie eine Vollmacht vorlegen, welche ihn zur Antragstellung berechtigt.

Personalausweis mitführen: Ist das Pflicht?

Nein. Die Pflicht, ein Ausweisdokument zu besitzen, ist nicht zu verwechseln mit der Pflicht zum Mitführen des Dokumentes. Das bedeutet: Jeder Deutsche ist dazu berechtigt, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, ohne ein Identifikationspapier mit sich führen zu müssen.

Doch dies ist sinnvoll, denn das Gesetz fordert, dass jeder Deutsche den Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzulegen hat. Wer beispielsweise an einer Demonstration teilnimmt oder mit dem Auto unterwegs ist und von der Polizei kontrolliert wird, riskiert, zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache genommen zu werden, sofern der Ausweis nicht zur Hand ist (vgl. VGW Baden-Württemberg, Az.: 1 S 338/10).

Verschärfte Ausweispflicht beachten!

In bestimmten Fällen besteht eine sogenannte verschärfte Ausweispflicht. Sie gilt beispielsweise für Personen, welche in einer Branche arbeiten, in der es häufig zu einer illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) kommt. Gem. § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz besteht für diese Personen eine Ausweispflicht während der Arbeitszeit. Zu den im Gesetz definierten Branchen zählen unter anderem das:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe

Ebenfalls zum Mitführen eines Ausweisdokumentes sind Waffenträger verpflichtet (§ 38 Waffengesetz).

Auch, wer als Zuschauer einer Gerichtsverhandlung bewohnen möchte, sollte seinen Ausweis mit sich führen. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof am 06.10.1976 gefällt (Az.: 3 StR 291/76).

Ausweis mitführen: Was gilt bei Auslandsreisen?

Wer ins Ausland reist, sollte stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Hier ist auf die jeweiligen Einreisebestimmungen zu achten, da einige Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises oder gar eine Reisepasspflicht voraussetzen. In einigen Ländern gilt eine Ausweispflicht, welche vorschreibt, dass der Ausweis zu jeder Zeit mitzuführen ist. Dies ist beispielsweise in Italien, den Niederlanden und Portugal der Fall.

Hinweis: Kinder, welche ins Ausland reisen, müssen zwingend ein eigenes Ausweisdokument besitzen – unabhängig von ihrem Alter. Zulässige Ausweisdokumente sind ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein elektronischer Reisepass.

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Personalausweis oder Reisepass verloren: Was nun?

Bei Verlust des Personalausweises oder Reisepasses sollte das Dokument umgehend gesperrt werden. Dies ist wahlweise über die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises oder mithilfe des Sperr-Notrufes unter der Rufnummer 116 116 möglich. Wurde das Ausweisdokument gestohlen, ist dies zwingend bei der Polizei anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes ist im zuständigen Bürgeramt möglich. Folgende Dokumente werden benötigt:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • ein Identitätsdokument (alter Personalausweis/Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren: Antrag des Erziehungsberechtigten

In besonders eiligen Fällen stellt die Behörde einen vorläufigen Personalausweis/Reisepass aus. Dieser ist bis zu drei Monate (Personalausweis) bzw. einem Jahr (Reisepass) gültig.

Die Kosten für einen Personalausweis betragen 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahre und 28,80 Euro für Personen über 24 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro.

Die Kosten für einen Reisepass liegen – je nach Alter, Seitenzahl im Pass und Bearbeitungsdauer – zwischen 37,50 und 114 Euro.

Ist man in Deutschland verpflichtet einen Ausweis mitführen?

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.

Was muss man immer mit sich führen?

Das bedeutet: Jeder Deutsche ist dazu berechtigt, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, ohne ein Identifikationspapier mit sich führen zu müssen. Doch dies ist sinnvoll, denn das Gesetz fordert, dass jeder Deutsche den Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzulegen hat.

Was besagt die Ausweispflicht?

Die Pflicht, einen Personalausweis besitzen zu müssen, ist nicht zu verwechseln mit der Pflicht zum Mitführen eines solchen Ausweises. Diese besagt, dass Personen generell dazu verpflichtet sind, einen Lichtbildausweise mit sich zu führen, um diesen auf Verlangen der Obrigkeit vorzuzeigen.

Ist eine Kopie vom Ausweis gültig?

Nach Paragraf 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes dürfen nur Ausweisinhaber*innen eine Ausweiskopie anfertigen und weitergeben, also die Person, die auf dem Ausweis steht. Andere Personen oder Unternehmen brauchen dafür eine Einwilligungserklärung der Inhaber*innen.