P konto freibetrag erhöhen was benötige ich

Bei drohender oder laufender Kontopfändung sollten Sie das meiste für sich herausholen und das schützen, was Ihnen zusteht. Sie können Ihren Pfändungs­frei­betrag wegen der in § 850 k Abs. 2 ZPO aufgeführten Beträge erhöhen lassen. So behalten Sie mehr von Ihrem Einkommen im Monat als nur den Grundfreibetrag.

Der Freibetrag kann erhöht werden,

  • wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen Unterhalt zahlt (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn der Schuldner Leistungen nach sozial­rechtlichen Vorschriften für Personen entgegen nnimmt, denen gegenüber er nicht zum Unterhalt verpflichtet ist (Bedarfs­gemeinschaft) (§850 k Abs. 2 Nr. 1 b ZPO)
  • wenn der Schuldner einmalige Sozial­leistungen erhält (z.B. Kosten für eine Klassen­fahrt oder Geld­leistungen zum Ausgleich eines durch Gesundheits­schadens bedingten Mehr­aufwands (Bedarfs­deckung in besonderen Lebens­lagen)
  • wenn der Schuldner Kinder­geld entgegennimmt

Um die Pfändungsfreigrenze Ihres Pfändungs­schutz­kontos (P-Konto) zu erhöhen, benötigen Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Bank oder Sparkasse vorlegen, damit diese Ihren Freibetrag erhöht. Die Bescheinigung kann der Arbeit­geber, die Familien­kasse, der Sozial­leistungsträger oder eine geeignete Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ausstellen.

Sie können jedoch auch direkt beim zuständigen Vollstreckungs­gericht einen Pfändungs­schutz­antrag nach § 850 k Abs. 5 ZPO stellen, um Ihren Pfändungs­freibetrag über einen Antrag auf individuelle Freigabe­entscheidung zu erhöhen.

So funktioniert die Erhöhung des Pfändungs­freibetrags beim Vollstreckungs­gericht

P konto freibetrag erhöhen was benötige ich

Um die individuelle Freigabeentscheidung durch das Vollstreckungsgericht zu erreichen, müssen Sie bei diesem einen Antrag stellen und begründen (Muster weiter unten). Folgende Unterlagen benötigen Sie für einen solchen Antrag:

  • Geben Sie die IBAN des Kontos an, das in ein P-Konto umgewandelt wurde
  • Legen Sie die Kontoauszüge der letzten drei Monate (bis zum Datum des Antrags) bei
  • Das Aktenzeichen der Pfändung des Gerichts oder der Pfändungs- und Überweisungs­beschluss müssen genannt werden
  • Einkommens­nachweise der letzten 3 Monate (Gehalts­abrechnungen oder Sozial­leistungen)
  • Bei Ehepartnern müssen Sie die Ehe nachweisen (Heiratsurkunde) für Unterhaltspflicht
  • Bei Kindern müssen Sie Geburts­urkunde oder Melde­bescheinigung (wenn diese bei Ihnen leben) oder Vaterschafts­anerkennungs­urkunde (wenn es sich nicht um Ihre leiblichen Kinder handelt) mitsenden
  • Bei Unterhalts­zahlungen weisen Sie per Kontoauszug der letzten 3 Monate nach, das regelmäßig Unterhalt gezahlt wurde

Stellen Sie den Antrag zur Freigrenzen­erhöhung bei Gericht, schicken Sie Kopien der erforderlichen Unterlagen an das Vollstreckungs­gericht, nicht die Originale.

Zuständiges Vollstreckungsgericht finden

Zuständig ist das Vollstreckungsgericht, das den Pfändungs- und Überweisungs­beschluss erlassen hat, mit dem der Gläubiger Ihr Konto pfändet.

Da für den Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (PfÜB) das Amts­gericht des Wohnorts des Schuldners zuständig ist, können Sie über das Orts-/und Gerichts­verzeichnis des Justiz­portals des Bundes und der Länder das für Ihren Ort zuständige Voll­streckungs­gericht herausfinden.

Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein (wir haben das im Beispiel unten für unsere Postl­eitzahl in Hamburg gemacht) und schauen Sie, welches Ergebnis in der Beschreibung den Hinweis auf das Voll­streckungs­gericht enthält. In unserem Beispiel ist es das Amtsgericht Hamburg-Barmbek.

P konto freibetrag erhöhen was benötige ich

Handelt es sich um einen öffentlichen Gläubiger (zum Beispiel das Finanzamt), müssen Sie sich an die zuständige Vollstreckungs­stelle wenden.

Antrag abgeschickt, dann warten bis der Beschluss ergeht

Haben Sie Ihren Antrag gestellt heißt es warten. Da das Gericht den betreffenden Gläubiger meist zunächst anhört, kann es bis zu einigen Wochen dauern, bis der Beschluss zu Ihrem Antrag ergeht.

Haben Sie den Beschluss vom Gericht erhalten und fällt dieser zugunsten Ihres Antrags aus, legen Sie den Gerichts­beschluss, wie eine Bescheinigung Ihres Arbeit­gebers, der Familien­kasse oder einer anderen geeigneten Stelle auch, der Bank oder Sparkasse vor, bei der Sie Ihr P-Konto haben. Diese erhöht dann Ihren Freibetrag entsprechend.

Achtung rechtliche Stolperfalle

Nach der Vorstellung des Gesetz­gebers sollen die Kredit­institute aufgrund der vorgelegten Bescheinigung entscheiden, ob der Freibetrag erhöht werden kann. Die Bank trägt daher auch das Risiko aufgrund einer fehler­haften Bescheinigung zu viel Geld an den Schuldner auszuzahlen. Daher kommt es in der Praxis sehr oft dazu, dass der Antrag auf Erhöhung des Freibetrags über das Gericht gestellt werden muss, weil die Bank die Bescheinigung nicht anerkennt.

Die Rechts­lage ist hier nicht eindeutig. Deswegen kann es vorkommen, dass das Gericht von Ihnen Nachweise verlangt, dass Sie zunächst auf anderen Wegen versucht haben, die Bescheinigung zur Erhöhung Ihrer Frei­grenze zu erhalten oder Ihrer Bank die Leistungs­bescheide über die Sozial­leistung(en) erfolglos vorgelegt haben. Ein Nachweis erfolgloser Bemühungen sollte ausreichen. Verlangt das Gericht alle Nachweise über das Scheitern Ihrer Versuche, lassen Sie sich dies schriftlich geben. Nur dann können Sie mit Hilfe eines Rechts­anwalts oder der Verbraucher­zentrale Ihres Orts hiergegen vorgehen.

Weiterer Antrag beim Vollstreckungsgericht bei Pfändung beim Arbeitgeber

Neben dem Antrag auf Erhöhung der Pfändungs­freigrenze gibt es noch eine weitere Möglichkeit, beim Gericht zu beantragen, mehr Geld trotz laufender Konto­pfändung zu erhalten.

Haben Sie eine laufende Pfändung beim Arbeitgeber (Lohnpfändung) und wird nun zusätzlich die Kontopfändung durchgeführt, können Sie beim zuständigen Vollstreckungs­gericht beantragen, dass Sie trotz Konto­pfändung den gesamten Ihnen nach der Lohnpfändung noch bleibenden Teil Ihres Einkommens behalten dürfen.

Die Begründung dafür ist, dass bereits eine Pfändung beim Arbeitgeber vorliegt und daher nur der unpfändbare Betrag auf Ihrem Konto eingeht. Es wird bereits an der Quelle gepfändet.

Bei diesem Antrag mit zusätzlicher Lohnpfändung beim Arbeitgeber schicken Sie

  • Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über die bestehende Pfändung,
  • Die offene Summe des zu pfändenden Betrags,
  • Das Aktenzeichen des Gerichts oder den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Pfändung beim Arbeitgeber mit

Wann für die Erhöhung zum Gericht gehen?

In vielen Fällen reicht es aus, wenn Sie Ihrer Bank oder Sparkasse die entsprechenden Bescheide vorlegen, damit diese den Freibetrag erhöht. Sollten dies nicht der Fall sein oder Sonderfälle (wie zum Beispiel gleich­zeitige Lohn- und Konto­pfändung oder Nachzahlungen des Job-Centers) vorliegen, müssen Sie den Pfändungs­frei­betrag des P-Kontos beim Vollstreckungs­gericht erhöhen lassen. Im Fall einer gleichzeitigen Lohn- und Konto­pfändung kann nur das Voll­streckungs­gericht über die Freigabe entscheiden.

Da dies mit Aufwand verbunden ist und in der Regel ein paar Wochen dauert, sollten Sie, wenn es sich um Standard-Erhöhungen wie bei Kinder­geld und unterhalts­pflichtigen Personen handelt, zunächst die Nachweise durch Leistungs­bezug oder Zahlungseingang des Kinder­geldes auf das entsprechende Konto versuchen.

Haben Sie bereits eine Schuldnerberatung beauftragt, kann diese Ihnen auch sagen, auf welche Höhe Sie Ihren Freibetrag auf dem Pfändungs­schutz­konto anheben lassen können und an wen Sie sich in Ihrem Einzelfall am besten wenden, um schnell die gesamte Ihnen zustehende Summe Ihres Einkommens zur Verfügung zu haben.



P konto freibetrag erhöhen was benötige ich

AUTOR

Frau Bening   

KATEGORIE    

Pfändung

VERÖFFENTLICHT SEIT

11. Juli 2017

P konto freibetrag erhöhen was benötige ich



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    Wo kann ich die Erhöhung für den Freibetrag beim P

    Suchen Sie eine anerkannte, gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle auf. Sind Sie dort bereits Klient im Rahmen einer Schuldnerberatung, wird das Ausstellen einer Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrags auf dem P-Konto in den allermeisten Fällen kein Problem sein.

    Wie kann ich mein P

    Wie können Sie die Pfändungsgrenze erhöhen lassen? Als Belege dienen unter anderem Sozialleistungsbescheide. Zudem können geeignete Stellen eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung ausstellen, welche Sie dann bei der Bank vorlegen. Die dritte Möglichkeit besteht darin, einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

    Wie lange dauert es bis die pfändungsgrenze erhöht wird?

    Wie lange dauert es ein P-Konto einzurichten? Banken und Geldinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Umstellung auf ein P-Konto innerhalb von 4 Tagen bereitzustellen, wenn dies vom Kontoinhaber beantragt wird. Für diese Umstellung dürfen keinerlei Zusatzgebühren verlangt werden.

    Was brauche ich für eine P

    Welche Unterlagen benötige ich für eine P-Konto-Bescheinigung?.
    Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument..
    Leistungsbescheide der Sozialleistungsträger; Kindergeldbescheid..
    Geburtsurkunde des unterhaltsberechtigten Kindes, ggf. ... .
    ggf. ... .
    ggf. ... .
    Kontoauszüge der vergangenen Monate..