Wann darf ich mofa fahren wenn vor 1965 geboren

Das Alter um ein Mofa bzw. einen Roller fahren zu dürfen liegt in den meisten Bundesländern bei 16 Jahren, in einigen wurde es (testweise) auf 15 Jahre gesenkt. Aber auch mit dem 16. Lebensjahr darf man nicht jeden Roller fahren. Er richtet sich nach der Größe und der Leistung des Fahrzeugs.

Welchen Roller kann man ab 16 bzw. 15 Jahren fahren?

Sobald bei Jugendlichen das Mindestalter von 16 Jahren (bzw. 15 in einigen Bundesländern) erreicht ist, dürfen mit Erhalt des Moped Führerscheins die folgenden Fahrzeuge gefahren werden:
Jedes Kleinkraftrad bis zu einem Hubraum von 50 ccm bei Verbrennungsmotoren, oder mit einer Leistung von maximal 4 kW bei anderen Motoren. In jedem Fall darf die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 45 km/h nicht überschreiten. Für diejenigen, die nach dem 31.12.1964 geboren sind, ist der Besitz eines Führerscheins der Klasse AM obligatorisch.

Welcher Roller kann ab 16 Jahren außerdem gefahren werden?

Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen folgende Fahrzeuge gefahren werden: Alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von weniger als 125 cm³ und einer Höchstleistung von 11 kW sowie alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von höchstens 15 kW. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist Voraussetzung für die Fahrt mit dem Fahrzeug.

Welcher Roller kann ab dem 18. Lebensjahr gefahren werden?

Ab dem Alter von 18 Jahren dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse A2 alle Roller mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg fahren.

Welcher Roller darf mit 20 Jahren gefahren werden?

Inhaber eines Führerscheins A2 können ab dem zwanzigsten Lebensjahr eine praktische und theoretische Ausbildung absolvieren, um die Führerschein Klasse A zu erwerben. Die einzige Bedingung ist, dass sie die Fahrerlaubnis vor mindestens zwei Jahren erhalten haben. Die Führerschein Klasse A berechtigt zum Führen aller motorisierten Zwei- oder Dreiräder ohne Einschränkung im Bezug auf die Leistung oder den Hubraum.

Darf man einen Roller ohne Führerschein fahren?

Das Geburtsdatum des Rollerfahrers bestimmt, ob ein Führerschein erforderlich ist oder nicht. So schreibt die Verkehrssicherheit in Deutschland vor, dass das Fahren eines Rollers ohne Führerschein nur Personen gestattet ist, die vor dem 1.1.1965 geboren sind. Diese Bestimmungen müssen unbedingt eingehalten werden, da Sie sonst im Falle eines Unfalls von den Versicherungsgesellschaften nicht gedeckt sind.

FAQ Übersicht

Prüfbescheinigung für Mofas, Außenseite

Die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h[1] ist ein deutscher Nachweis über die Befähigung zum Führen solcher Kraftfahrzeuge. Dieses dunkelgraue, 140 mm × 105 mm große Dokument mit Lichtbild benötigt, wer im Straßenverkehr fahrerlaubnisfreie

  • geschwindigkeitsreduzierte Kraftfahrzeuge der Klassen L1e-B (gedrosselte Kleinkrafträder bis 25 km/h), L2e-P und L2e-U (dreirädriges Kleinkraftrad für Personen- bzw. Güterbeförderung bis 25 km/h)[2] oder
  • Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (klassische Mofas, auch Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum und 20 km/h[3])) führt.

Die Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Kontrolle ausgehändigt werden[4]. Sie dient dem Nachweis, wichtige Verkehrsregeln zu kennen und mit den Gefahren des Straßenverkehrs umgehen zu können. Keine Prüfung muss daher ablegen, wer eine gültige Fahrerlaubnis hat[5]. Personen, die vor dem 1. April 1965[6] geboren wurden, benötigen hingegen keine Prüfbescheinigung. Bei einer Verkehrskontrolle müssen sie nur ihr Alter belegen.

Vergleich zur Führerscheinklasse AM[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ursprünglich konnte die nächsthöhere Führerscheinklasse (AM) erst mit dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden. Seit dem 28. Juli 2021 kann diese jedoch bereits mit Vollendung des 15. Lebensjahres erworben werden.

Prüfbescheinigung im Ausland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht. Sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Sie wurde ursprünglich unter dem Namen Mofaprüfbescheinigung zum 1. April 1980 eingeführt. 2013 wurde sie im Zuge der Einführung von EU-Fahrzeugklassen auf dreirädrige Fahrzeuge ausgeweitet. Zugleich entfiel die Beschränkung auf einsitzige Fahrzeuge. Zwischen 2009 und 2019 war sie auch für sogenannte elektronische Mobilitätshilfen (wie Segway) erforderlich[7].

Erwerb[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bewerber für eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.[8] Träger der Mofa-Ausbildung ist in der Regel eine Fahrschule, kann aber auch eine sonstige Bildungseinrichtung mit der behördlich genehmigten Ausbildungsbefähigung sein.

Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr und bestandener Theorieprüfung, die frühestens drei Monate vor dem Mindestalter absolviert werden kann.

Ausnahmeregelungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Absch. III, Ziffer 2, Maßgabe 21 gelten Fahrräder mit Hilfsmotor nach DDR-Recht mit erstmaliger Inbetriebnahme bis einschließlich 28. Februar 1992 weiterhin als solche und dürfen mit einer bbH von 30 km/h mit einer Prüfbescheinigung gefahren werden.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Form nach Anlage 2 b) zu § 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); auch Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin: FeV Anlage 2: Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas. Abgerufen am 21. November 2018.
  2. hierfür und für Mofas: § 5 Absatz 1 FeV
  3. Anlage zur Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften: Merkmale der Leichtmofas
  4. § 5 Abs. 4 FeV; ansonsten auch bei Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Ziff 4 FeV in Verbindung mit § 24 StVG
  5. § 5 Abs. 1 Satz 2 FeV
  6. § 76 Nr. 3 FeV
  7. § 3 Mobilitätshilfenverordnung
  8. Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 FeV

Was darf ich fahren wenn ich vor 1965 geboren bin?

Das Geburtsdatum des Rollerfahrers bestimmt, ob ein Führerschein erforderlich ist oder nicht. So schreibt die Verkehrssicherheit in Deutschland vor, dass das Fahren eines Rollers ohne Führerschein nur Personen gestattet ist, die vor dem 1.1.1965 geboren sind.

Wie alt muss man sein um Mofa ohne Führerschein zu fahren?

Grundsätzlich dürfen Sie ein Mofa ohne Führerschein fahren, denn stattdessen schreibt der Gesetzgeber eine sogenannte Prüfbescheinigung vor. Wer vor 1980 bereits sein 15. Lebensjahr erreicht hat, durfte und darf ein Mofa weiterhin ohne jegliche Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung fahren.

Was braucht man um Mofa fahren zu dürfen?

Die Infos!.
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Wer Mofa fahren möchte, benötigt dafür streng genommen keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. ... .
Mofa fahren darf man ab 15 Jahren. ... .
Wie beim Pkw-Führerschein gibt es theoretischen und praktischen Unterricht..

Was muss ein Mofa alles haben?

Folgende Papiere müssen Mofafahrer dabeihaben: die Mofaprüfbescheinigung. die Betriebserlaubnis des Mofas/Mofarollers: Sie beinhaltet technische Daten zum Fahrzeug, die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie Name und Anschrift des Besitzers.