Mehrheit ist nicht gleich Mehrheit. Die einfache Mehrheit ist mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen erreicht, eine absolute Mehrheit hingegen benötigt mehr als die Hälfte aller möglichen Stimmen. Unterschied bemerkt? Bei der absoluten Mehrheit müssen mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages für etwas stimmen, egal wie viele Abgeordnete sich an der Abstimmung beteiligen. Show Die absolute Mehrheit spielt im Deutschen Bundestag eine große Rolle – etwa bei der Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter, des Bundeskanzlers, bei einer Vertrauensfrage des Kanzlers und beim konstruktiven Misstrauensvotum. Aktuell ist diese wichtige Mehrheit übrigens mit 355 Stimmen erreicht (Stand: 2019). Eine einfache Mehrheit ist eine bestimmte Form der Mehrheit, die bei einer Abstimmung für die Annahme eines Vorschlags notwendig ist. Bei Wahlen besteht dann eine einfache Mehrheit, wenn mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf einen Vorschlag fallen. Hierbei zählen nur die abgegebenen gültigen Stimmen, Enthaltungen finden keine Berücksichtigung. Bei einer solchen Mehrheitsform kann das Problem entstehen, dass sich Vorschläge durchsetzen, die nicht die tatsächliche Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen haben. Eine einfache Mehrheit ist laut Art. 42 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bei Abstimmungen im Bundestag für die Annahme eines Vorschlags erforderlich. Neben der einfachen Mehrheit gibt es drei weitere Mehrheitsformen: die relative, qualifizierte und absolute Mehrheit. Für die relative Mehrheit eines Vorschlags genügt im Gegensatz zur einfachen lediglich die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Es sind also nicht mehr als die Hälfte der Stimmen notwendig, damit ein Vorschlag die relative Mehrheit erhält, sondern die meisten. Die qualifizierte Mehrheit setzt einen bestimmten Stimmanteil voraus, der in Form eines sogenannten Quorums festgelegt wird. Der Vorschlag, der den Stimmanteil entsprechend des Quorums erhält, gewinnt demnach die Abstimmung. Für die Änderung des Grundgesetzes ist zum Beispiel laut Art. 79 Abs. 2 GG ein Quorum von zwei Dritteln notwendig. Eine absolute Mehrheit ist erreicht, wenn ein Vorschlag mehr Stimmen als alle anderen in ihrer Gesamtheit auf sich vereinen kann. Im Gegensatz zur einfachen Mehrheit schließt dies auch die Enthaltungen mit ein. MehrheitsprinzipBei demokratischen Entscheidungen gilt jenes Ergebnis, das von einer Mehrheit der Wählenden bevorzugt wird – das nennt man Mehrheitsprinzip. Es gibt aber unterschiedliche Arten von notwendigen Mehrheiten. Mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten haben für die Partei B gestimmt. Die Partei B hat die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten. Relative Mehrheit bedeutet: Man hat die meisten Stimmen, aber nicht mehr als die Hälfte der Stimmen. Man hat also keine absolute Mehrheit. (© bpb) Ein Beispiel: Keine Partei hat mehr als 50 Stimmen. Es gibt keine absolute Mehrheit. Die Partei C hat die meisten Stimmen. Man kann auch sagen: Die Partei C hat die relative Mehrheit der Stimmen erhalten. Qualifizierte Mehrheit bedeutet: (© bpb) Ein Beispiel: Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 // Was ist die absolute Mehrheit einfach erklärt?Absolute Mehrheit steht für: eine Mehrheit von über 50 Prozent, siehe Mehrheit #Absolute Mehrheit.
Was ist eine einfache Mehrheit weg?Von einem einfachen Mehrheitsbeschluss wird gesprochen, wenn mehr Eigentümer mit Ja als mit Nein stimmen. Die Abstimmung erfolgt aufgrund der abgegebenen Ja-Stimmen und Nein-Stimmen, Stimmenthaltungen bleiben in der Regel außen vor.
Was ist die absolute 2 3 Mehrheit?Unter einer Zweidrittelmehrheit versteht man eine qualifizierte Mehrheit mit einem Quorum von zwei Dritteln bei Abstimmungen.
Was versteht man unter qualifizierte Mehrheit?Für eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat gelten folgende drei Anforderungen: 1. Mindestens 255 der 345 der Stimmen, das sind 73,91 %, sind erforderlich. 2. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten muss zustimmen.
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