Was ist die Aufgabe des Jobcenters?

Die Eingangszone ist das Herz eines jeden Standortes. Die Mitarbeiter:innen in der Eingangszone sind die erste Anlaufstelle für unsere Kund:innen. Das Aufgabenspektrum der Fachassistenz ist vielfältig und abwechslungsreich: von der Antragsannahme und Datenerfassung über die Klärung von leistungsrechtlichen Fragen bis hin zur internen Weiterleitung und Terminierung im Haus. Darüber hinaus gehört die Posterfassung, -nachbereitung und -weiterleitung im Back-Office zu den Aufgaben der Fachassistenz in der Eingangszone. Um die Anliegen der Kund:innen umfassend bearbeiten zu können, arbeitet die Eingangszone eng mit den Integrationsfachkräften und der Leistungsabteilung zusammen.

… die Fachassistenz und die Sachbearbeitung in der Leistungsgewährung?

Die Kolleg:innen kümmern sich um die Bewilligung und Zahlung von Arbeitslosengeld II (Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch). Da die Anträge umfangreich und die gesetzlichen Grundlagen komplex sind, erfordert diese Tätigkeit ein hohes Maß an Konzentration sowie Kenntnisse der entsprechenden Gesetze. Im persönlichen Gespräch beraten die Kolleg:innen in der Leistungsgewährung unsere Kund:innen kompetent und zugewandt. In Zusammenarbeit mit den Integrationsfachkräften im Haus und unseren Netzwerkpartner:innen entwickeln sie Lösungen für die individuellen oft schwierigen Lebenssituationen der Kund:innen.

… die Integrationsfachkraft?

Die Mitarbeiter:innen in der Beratung und Vermittlung unterstützen unsere Kund:innen dabei die passende Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden und die Arbeit auch langfristig zu behalten. Sie informieren über Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten und eröffnen durch Angebote wie Weiterbildung, Coaching oder Umschulung, neue Perspektiven. Sie beraten individuell und fachgerecht und arbeiten dabei eng mit externen Partner:innen wie zum Beispiel Bildungsträger:innen oder sozialen Beratungsstellen zusammen. Im Haus stehen die Integrationsfachkräfte im engen Austausch mit der Leistungsabteilung oder dem Arbeitgeber-Service.

In der Jugendberufsagentur beraten unsere Mitarbeiter:innen unter 25-jährige Kund:innen beim Einstieg in das Berufsleben. Dazu arbeiten sie eng mit den Berufsberater:innen und der Jugendhilfe zusammen.

… das Fallmanagement?

Unsere Fallmanager:innen unterstützen die Kund:innen in besonderen Problemlagen wie zum Beispiel Abhängigkeiten, psychische Erkrankungen und Schulden. Gemeinsam werden diese so genannten Handlungsbedarfe aufgearbeitet und passende Hilfen angeboten – immer in Abstimmung mit der betroffenen Person und auf freiwilliger Basis. Da jedes Problem individuell ist, gibt es keinen pauschalen Plan. Externe Partner:innen helfen dabei, die Ziele der betroffenen Person zu finden und zu erreichen.

… die Fachkraft für Beratung und Vermittlung im gemeinsame Arbeitgeber-Service (gAG-S)?

Durch eine individuelle, branchenspezifische Beratung unterstützen die Mitarbeiter:innen des gemeinsame Arbeitgeber-Service (gAG-S) Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften. Sie erstellen Stellenangebote, suchen passende Vermittlungsvorschläge und bieten den Arbeitgeber:innen darüber hinaus auch finanzielle Förderinstrumente des SGB II und III an.

Sie akquirieren neue Stellenangebote zur Veröffentlichung in der Bewerberbörse und arbeiten mit den Arbeitgeber:innen partnerschaftlich zusammen für eine langfristige Personalplanung. Die Kolleg:innen stehen in einem engen Austausch mit den Integrationsfachkräften und deren Kund:innen, den Kammern wie zum Beispiel der Handwerkskammer oder Träger:innen beruflicher Weiterbildung.

… die Fachassistenz und Sachbearbeitung im IntegrationsleistungsCenter (ILC)?

Das IntegrationsleistungsCenter (ILC) ist ein interner Dienstleister insbesondere für die Beratung und Vermittlung von Jobcenter team.arbeit.hamburg. Die Mitarbeiter:innen des ILC sind auch Ansprechpartner:innen für Arbeitgeber:innen und Bildungsträger:innen und bearbeiten darüber hinaus Anliegen unserer Kund:innen.

Das Aufgabenspektrum ist abwechslungs- und facettenreich: die Kolleg:innen bearbeiten die Abrechnung und Zahlung von Förderleistungen. Sie unterstützen die Planung von Maßnahmen durch das Bereitstellen von Daten, Dokumentationen und Auswertungen und sind an der Evaluierung von Fördermaßnahmen beteiligt. Sie arbeiten mit der Arbeitsvermittlung und unseren Kund:innen aller Altersgruppen sowie Arbeitgeber:innen zusammen und stehen in engem Austausch mit Beschäftigungs- und Bildungsträger:innen.

… die Sachbearbeitung in der Rechtsstelle?

Die Sachbearbeitung in der Rechtsstelle setzt sich intensiv mit rechtlichen Fragestellungen, im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II, auseinander. Die Mitarbeiter:innen bearbeiten Widersprüche sowie sozialgerichtliche Eil- und Klageverfahren der Antragsteller:innen und Kund:innen und vertreten Jobcenter team.arbeit.hamburg vor den Sozialgerichten.

Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der Sachbearbeiter:innen in der Rechtsstelle die Einnahmen und Ausgaben die in diesem Bereich anfallen, wie zum Beispiel Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, abzuwickeln. Die Mitarbeiter:innen der Rechtsstelle stehen dabei im Austausch mit der Kolleg:innen in der Leistungsgewährung und der Beratung und Vermittlung sowie den Sozialgerichten.

Welche Werte und Ziele vertritt das Jobcenter?

Ziele und Strategien.
Verringerung der sogenannten "Hilfebedürftigkeit".
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit..
Sicherung des Lebensunterhaltes unserer Kunden..
Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit..

Was ist der Unterschied Arbeitsamt und Jobcenter?

Die Agentur für Arbeit kümmert sich vor allem um Personen, die erst seit kurzem arbeitslos sind und zahlt das Arbeitslosengeld I aus. Das Jobcenter wird zuständig, wenn der Arbeitslose bereits längerfristig arbeitslos ist. In diesem Fall wird nämlich Arbeitslosengeld II ausgezahlt.

Welche Bereiche gibt es im Jobcenter?

Grundsätzlich lassen sich die Aufgabengebiete eines Jobcenters in zwei große Bereiche aufteilen: die Leistungsgewährung und die Arbeitsvermittlung. Bei der Leistungsgewährung geht es um alle finanziellen und materiellen Leistungen, die einem Hartz-4-Empfänger zustehen.

Was weiß das Jobcenter über mich?

Das Jobcenter kann eine Kontrolle anordnen, um zu überprüfen, ob der Leistungsempfänger den Hartz-4-Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt hat. Was wird kontrolliert? Beispielsweise kann das Jobcenter kontrollieren lassen, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wenn diese im Antrag nicht als solche angegeben wurde.