Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter [email protected]. Show
Einkommensgrenze, unterhalb der für Arbeitnehmer in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherungspflicht gilt. Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht (Versicherungsfreiheit). MerkmaleDie Jahresarbeitsentgeltgrenze ist ein Betrag in Euro pro Jahr. Sie wird seit 1970 jährlich so angepasst, wie sich Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr verändert haben. Mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 2002) hat der Gesetzgeber die einmalig diskretionär deutlich stärker angepasst als die Löhne und Gehälter gewachsen sind. Da die sich daraus ergebende Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2003 Basis für die Folgejahre war und ist, wirkt der Eingriff bis heute nach. BedeutungArbeitnehmer müssen sich grundsätzlich bei einer Krankenkasse in der GKV versichern, sind also pflichtversichert. Dies gilt nicht, wenn ihr Jahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Dann können sie entweder als freiwillig Versicherte bei ihrer Krankenkasse bleiben oder Kunden in der privaten Krankenversicherung (PKV) werden. WerteDie Jahresarbeitsentgeltgrenzen im Überblick:
2003 20011 2012 2013 2014 2015 Jährlich 45.900 EUR 49.500 EUR 50.850 EUR 52.200 EUR 53.550 54.900 Monatlich 3.825,00 EUR 4.125,00 EUR 4.237,50 EUR 4.350,00 EUR 4.462,50 4.575,00 Abb.: Jahresarbeitsentgeltgrenzen im Überblick, in Anlehnung an § 6 VI SGB V. Für das Jahr 2015 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 54.900 Euro bzw. bei 4.575,00 Euro pro Monat. Für Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese beträgt für das Jahr 2015 49.500 Euro (4.125 Euro monatlich). Ursächlich für die Trennung ist das zum 1.1.2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz, durch das die Jahresarbeitsentgeltgrenze formal von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgekoppelt wurde. Beide Grenzen gelten bundeseinheitlich und werden jährlich entsprechend der Grundlohnentwicklung angepasst. Ausscheiden aus der VersicherungspflichtWird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt (§ 6 IV SGB V). Von 2007 bis 2010 war vorgesehen, dass die Versicherungspflicht von 2007 an nur dann endete, wenn das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hatte. AbgrenzungenDie Beitragsbemessungsgrenze regelt, bis zu welcher Höhe Einkommen als beitragspflichtige Einnahmen für die Bemessung der Beitragszahlung in die GKV heranzuziehen ist. Bis 2002 waren die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze identisch; durch die diskretionäre Erhöhung nur der Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2003 liegt die Beitragsbemessungsgrenze seitdem allerdings unterhalb des Niveaus der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
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zuletzt besuchte Definitionen...Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen Okay - Professional Okay - kein Professional (z.B. Student) Mindmap "Jahresarbeitsentgeltgrenze"Hilfe zu diesem FeatureMindmap JahresarbeitsentgeltgrenzeQuelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/jahresarbeitsentgeltgrenze-53445node53445Jahresarbeitsentgeltgrenzenode49612Versicherungspflichtnode53445->node49612node42819Rentenversicherungnode53445->node42819node52155Krankenkassenode53445->node52155node28911Beitragsbemessungsgrenzenode53445->node28911node40033Krankenversicherungnode40033->node53445 Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung?Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.
Was passiert bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) von 66.600 Euro (2023) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Was beinhaltet die Jahresarbeitsentgeltgrenze?Auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind alle Bezüge anzurechnen, die Arbeitsentgelt sind und regelmäßig gewährt werden. Zum Arbeitsentgelt zählen sowohl laufendes Arbeitsentgelt und einmalige Einnahmen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gewährt werden.
Bei welchem Jahresgehalt ist man nicht mehr gesetzlich krankenversichert?Arbeitnehmer, die im Jahr weniger als 66.600 Euro brutto verdienen (Stand: 2023), müssen in eine gesetzliche Krankenkasse. Diese Gehaltsgrenze steigt jedes Jahr.
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