Wer gilt in nrw als geboostert

Coronaschutzverordnung in der ab dem 1. Oktober 2022 gültigen Fassung

Coronaschutzverordnung gültig ab 01.10.2022

  • Anlage 1 zur Schutzverordnung: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen
  • Anlage 2 zur Schutzverordnung: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen

Mit der Neufassung der CoronaSchVO gibt es für den Sport keine Änderungen.
Es sollte weiterhin oberstes Ziel sein, trotz der politischen Entscheidungen gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
    Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Corona und Sport finden Sie weiterhin in unserem Vereinsportal VIBSS Online:

FAQ in VIBSS Online


Foto: Andrea Bowinkelmann

  1. wa.de
  2. NRW

Erstellt: 25.01.2022, 21:01 Uhr

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Änderung der 2G-plus-Regel in NRW: Deutlich mehr Menschen gelten jetzt als geboostert und sind von der Corona-Testpflicht ausgenommen. Ein Überblick.

Hamm - Die Corona-Variante Omikron breitet sich in Deutschland schnell aus. Das Landeszentrum Gesundheit meldet für Nordrhein-Westfalen seit Tagen neue Höchstwerte - die 7-Tage-Inzidenz liegt über der 500er-Marke. Um dem Trend entgegenzuwirken, haben sich Bund und Länder bei einem Corona-Gipfel auf neue Maßnahmen geeinigt. Vor allem die 2G-plus-Regelung wurde ausgeweitet. Zunächst galt nur als geboostert - und war damit von der Testpflicht ausgenommen -, wer dreimal geimpft worden ist. Das hat sich ab sofort geändert.

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)
Haupstadt Düsseldorf

Neue 2G-plus-Regeln in NRW: Wer jetzt als geboostert gilt und wie lange

Die 2G-plus-Regelung ist allgegenwärtig in NRW. So gilt beispielsweise 2G-plus bei Sport in Innenräumen. Somit fallen unter diese Regel Fitnessstudios. Auch beim Besuch von Cafés, Bars oder Restaurants sind derzeit tagesaktuelle Tests als „Eintrittskarte“ notwendig. Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder: Aufgrund der späten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), auch Kinder gegen Corona impfen zu können, sind viele Kinder und Jugendliche (noch) nicht geimpft.

Seit dem 16. Januar gelten nun weit mehr Personen in NRW als geboostert - das hat die Landesregierung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verfügt. Nicht mehr nur der Nachweis einer Auffrischungsimpfung ist einem tagesaktuellen Test gleichgestellt.

Neue 2G-plus-Regeln in NRW: Die große Übersicht

2G-plus in NRW: Wer ist von der Testpflicht befreit? Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Drei Impfungen: Wer mit den Vakzinen von Biontech, Moderna oder Astrazeneca (für die Grundimmunisierung) dreimal geimpft worden ist, der ist seit dem Tag der dritten Impfung von der Testpflicht bei 2G-plus befreit.
  • Drei Impfungen in Kombination mit Johnson & Johnson: Bei der Einfach-Impfung mit Johnson & Johnson gibt es eine Änderung. Bislang brauchten Personen lediglich zwei Impfungen, um als geboostert zu gelten. Nach den überarbeiteten Regeln (seit dem 16. Januar) brauchen Johnson-&-Johnson-Geimpfte eine dritte Impfung, um als geboostert zu gelten.
  • Zwei Impfungen: Personen, die erst kürzliche eine zweite Impfung erhalten haben, gelten ab sofort für eine bestimmte Zeit als geboostert. Von der Testpflicht befreit sind sie, wenn die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
  • Genesen: Auch Personen, die eine Covid-19-Infektion überstanden haben, brauchen eine Zeit lang keinen Testnachweis mehr bei 2G-plus. Hier gilt: Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn der positive PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
  • Eine Impfung und genesen: Wer sich nach seiner ersten Impfung mit dem Coronavirus infiziert hat, benötigt künftig keinen Test mehr - ein PCR-Nachweis über die Infektion ist aber notwendig.
  • Genesen und eine Impfung: Das gilt auch andersherum: Wer sich mit dem Virus angesteckt hat und anschließend geimpft wurde, der gilt ab sofort als geboostert und benötigt beispielsweise beim Restaurantbesuch keinen Test mehr.
  • Zweimal geimpft und genesen: Natürlich sind auch doppelt geimpfte Personen von der Testpflicht ausgenommen, die sich anschließend mit dem Coronavirus infiziert haben.
  • Genesen und zweimal geimpft: Wer sich zunächst mit Corona infiziert hatte und dann zweimal impfen ließ, gilt als geboostert und ist von der Testpflicht befreit.
  • Geimpft - genesen - geimpft: Ebenso ist von der Testpflicht ausgenommen, wer sich nach seiner ersten Impfung infiziert hat und mittlerweile ein weiteres Mal geimpft worden ist.

Neue 2G-plus-Regeln in NRW: Wer jetzt geboostert gilt und wie lange

Trotz der Testpflicht bleibe das Testen dennoch wichtig, um einen Überblick über das Pandemie-Geschehen zu haben und seine Kontakte vor einer Infektion zu schützen, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst jüngst beim TV-Sender Welt.

Wer gilt in nrw als geboostert

Wer bei 2G-plus künftig von der Testpflicht ausgenommen ist, lässt sich nicht in wenigen Worten im Schaufenster erklären. Die Regeln sind wieder deutlich komplizierter. © Arne Dedert/dpa

Aber welcher Test schlägt auch zuverlässig bei der Omikron-Variante an? Nicht alle. Die gute Nachricht aber vorweg: Laut dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erkennt ein Großteil der in Deutschland angebotenen Antigentests eine Omikron-Infektion. Diese Schnelltests von Discountern oder Drogerien konnten unter anderem laut der offiziellen Liste mit Zuverlässigkeit überzeugen. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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