Wer ist bei riester mittelbar und wer unmittelbar zulageberechtigt

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Die richtig Riester-Rente nach Berufs- und Personengruppen

Riester-Rente für Selbständige - So funktioniert's

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz im Jahr 2002 eingeführt worden und wird im Einkommensteuergesetz geregelt. Nicht jeder hat Anspruch auf die Riester-Rente und somit auf die staatliche Förderung. Darunter fallen auch Selbständige. Jedoch gibt es Ausnahmen, sodass auch Selbständige „Riestern“ können.

Riester-Rente für Selbständige – Wer ist förderfähig?

Wer ist bei riester mittelbar und wer unmittelbar zulageberechtigt
Bei der Riester-Förderung werden 2 Personengruppen unterschieden, die die Riester-Rente in Anspruch nehmen können. Dabei können auch Selbständige zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören. Nämlich dann, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel Handwerksmeister mit eigenem Betrieb, selbständige Lehrer und Journalisten.

Der zweite Personenkreis sind die mittelbar zulageberechtigten Personen. Ein kurzes Beispiel: Eine Selbständige zahlt keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie konnte jedoch als mittelbar Förderberechtigte eine Riester-Rente abschließen, weil ihr Ehepartner bereits einen Vertrag hat. Der Ehepartner gehört zum unmittelbar förderberechtigten Kreis, da er als Angestellter Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Zahlt er in seine Vertrag den Riester-Rente Mindesteigenbetrag, so kann auch seine Ehefrau die komplette staatliche Förderung erhalten. Seit dem Jahr 2012 muss jedoch auch vom Selbständigen der Sockelbetrag von 60 Euro geleistet werden. Natürlich können auch mehr Beiträge in die Riester-Rente eingezahlt werden, denn bei 60 Euro Mindesteigenbetrag wird die spätere, private Rente sehr gering ausfallen.

So können auch Selbständige eine Riester-Rente abschließen:

  • versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung: unmittelbar zulageberechtigt
  • Nicht versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung: mittelbar zulageberechtigt über einen förderfähigen Ehepartner/in

Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und keinen Ehepartner haben, der unmittelbar förderberechtigt ist, können nicht „Riestern“.

Riester-Rente: Selbständige und die staatliche Förderung

JahrGrundzulageKinderzulage je Kind
2002
2003
38 EUR 46 EUR
2004
2005
76 EUR 92 EUR
2006
2007
114 EUR 138 EUR
ab 2008 175 EUR 185 EUR

Neben den Riester-Zulagen können auch Steuervorteile geltend gemacht werden. Sind Selbständige nur mittelbar förderberechtigt – also über den Ehepartner – können sie die Beiträge und Zulagen nicht selbst in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Die Zahlungen bzw. einen Teil davon dürfen diese Selbständigen nur beim Finanzamt abrechnen, wenn der Ehepartner den maximal geförderten Höchstbetrag von derzeit 2.100 Euro nicht überschritten hat.

Selbständige, die rentenversicherungspflichtig sind und somit mittelbar förderfähig, können die Riester-Beiträge normal bis zum Förderhöchstsatz absetzen. Jetzt Vergleich anfordern.

Auch Selbständige, mit einem Riester-Vertrag, erhalten die staatlichen Zulagen.

Dazu gehören die:

  • Grundzulage von 175 Euro bis 2018
  • sowie die Kinderzulage von 185 bzw. 300 Euro.

Kritik an der Riester-Rente für Selbständige

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Die Riester-Rente wird in verschiedenen Produktvarianten angeboten. Beliebt ist hier vor allem die klassische Riester-Rentenversicherung. Verbraucherorganisationen und –zentralen kritisieren jedoch immer wieder die hohen Abschlusskosten. Der Riester-Sparer muss diese meist in den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit zahlen. Daher wird der Ausstieg aus dem Vertrag oder die Reduzierung der Beiträge sehr teuer. Wer seine Riester-Rente außerdem innerhalb der Vertragslaufzeit kündigen möchten, muss die volle Förderung – heißt sowohl Zulagen als auch Steuervorteil – zurückzahlen.

Der nächste Nachteil kommt in der Auszahlungsphase: Geringverdiener, die ein Leben lang wenig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, haben von ihren privaten Bemühungen meist nichts. Zumindest dann nichts, wenn sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Denn die Riester-Rente wird auf die Zahlungen der Grundsicherung angerechnet. So verringert sich die Grundsicherung, da die Riester-Rente von ihr abgezogen wird.

Häufige Kritik an der Riester-Rente:

  • Hohe Kosten für Verwaltung und Vertrieb
  • Ggfs. Anrechnung auf die Grundsicherung
  • Bei Kündigung Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile

Fazit: Riestern für Selbständige attraktiv?

Laut Stiftung Warentest kann die Riester-Rente auch für Selbständige attraktiv sein. Voraussetzung hierfür ist immer, dass ein passender und vor allem kostengünstiger Vertrag gefunden wird. Die Riester-Rente wird sowohl als klassische und fondsgebundene Variante, als auch als Riester-Fonds- und Banksparplan angeboten.

Riester-Rente für Beamte - Vorsorge mit staatlicher Unterstützung

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Seit dem Jahr 2002 fördert der Staat die private Zusatzversorgung für das Alter in Form der Riester-Rente. Das Konzept hinter der Riester-Rente ist einfach: Verbraucher, die einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens in die Riester-Rente einzahlen, erhalten dafür staatliche Zulagen. Oftmals sind darüber hinaus die Aufwendungen auch steuerlich absetzbar. Ebenso bietet die Riester-Rente für Beamte verschiedene Produktlösungen. Von klassischen bis fondsgebundenen Rentenversicherungen, über Fonds- und Banksparpläne bietet das „Riestern“ für jeden Kunden etwas Passendes.

Wie funktioniert die Riester-Rente für Beamte?

Beamte und Beamtinnen gehören zum förderfähigen Kreis der Riester-Rente. Auch dienstunfähig geschriebene Beamte können in den Genuss der Riester-Rente kommen.

In der Kurzübersicht zeigen wir Ihnen, wie die Riester-Förderung im Allgemeinen funktioniert:

  • Grundzulage: 154,00 Euro im Jahr bis 2017 (ab 2018: 175,00 Euro)
  • Kinderzulage: 185,00 bzw. 300,00 Euro im Jahr
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200,00 Euro für Beamte unter 25 Jahren

Damit Beamte die volle Förderung in Anspruch nehmen können, muss der so genannte Riester-Mindesteigenbetrag beigesteuert werden. Dabei handelt es sich um 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Bei Beamten wird für die Berechnung der Riester-Rente die Besoldung bzw. die Amtsbezüge zugrunde gelegt.

Aber Achtung: Beamte, die in die Riester-Rente nicht die erforderlichen 4 Prozent einzahlen, erhalten nur die anteilige Förderung.

Auf was müssen Beamte bei der Riester-Rente achten?

Damit Beamte die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können, müssen die Riester-Verträge zertifiziert sein. Folgende Merkmale sind u.a. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen notwendig:

  • Mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und Zulagen) muss zum Auszahlungsbeginn zur Verfügung stehen
  • Leistungen dürfen erst ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr erbracht werden
  • Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf 5 Jahre verteilt sein

Der Weg zur Riester-Rente – das müssen Beamte wissen

Um die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zu erhalten, benötigen Sparer ihre Sozialversicherungsnummer. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorliegt und Sie auch als Beamter nicht rentenversicherungspflichtig sind, muss die so genannte Zulagennummer beantragt werden. Diese Nummer können Beamte, Berufssoldaten und Richter über die Besoldungsstelle bzw. den Arbeitgeber bei der zentralen Zulagestelle für Altersvermögen, kurz ZfA, beantragen.

Riester-Rente: Beamte benötigen Einverständniserklärung zur Weitergabe der Einkommensdaten

Bei Beamten, Soldaten und Richtern werden die Einkommensdaten nicht bei den Rentenversicherungsträgern gespeichert. Das bedeutet für Beamte bei der Riester-Rente: Die Förderung wird nur gewährleistet, wenn dem Arbeitgeber oder der Besoldungsdienststelle eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten an die ZfA vorliegt. Ohne diese Einwilligung ist keine Riester-Förderung möglich.

Wozu brauchen Beamte diese Einverständniserklärung?

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Diese Erklärung erlaubt, dass die Besoldungsstelle der ZfA jährlich die erforderlichen Daten mitteilt, um die Riester-Zulagen und den Mindesteigenbetrag berechnen zu können. Daneben wird die Einwilligung gegeben, dass die zentrale Zulagestelle für Altersvermögen im Rahmen der Riester-Förderung die Daten nutzt und verarbeitet.

Riester-Rente für Beamte – Checkliste Ablauf

Wie Beamte vorgehen müssen, um eine Riester-Rente abzuschließen, haben wir hier noch einmal kurz zusammengefasst:

  1. Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags, am besten durch eine unabhängige Beratung
  2. Sofern die Sozialversicherungsnummer bekannt ist, dem Dienstherrn/ der Besoldungsstelle diese mitteilen; ist sie nicht bekannt: Beantragung der Zulagennummer bei der ZfA
  3. Abgabe der Einwilligung zur Übermittlung der Daten, die für die Riester-Förderung notwendig sind

Ist die Riester-Rente für Beamte sinnvoll?

Die Riester-Rente kann sich für Beamte durchaus als Altersvorsorge lohnen. Gerade Familien profitieren auch von der Kinderzulage, die es pro kindergeldberechtigtes Kind gibt. Daneben darf jedoch auch nicht davon abgesehen werden, dass die Riester-Rente auch Nachteile mit sich bringt. Häufiger Kritikpunkt sind die hohen Kosten für Vertrieb und Verwaltung. Aber auch laut Stiftung Warentest kann die Riester-Rente für Beamte sinnvoll sein, wie der aktuelle Riester-Rente Test zeigt.

Riester-Rente für Berufseinsteiger - Früh für das Alter sparen

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Nach der Ausbildung oder dem Studium denken viele junge Menschen noch nicht daran für das Rentenalter vorzusorgen. Das erste Gehalt fließt lieber in die eigene Wohnung oder das eigene Auto. Nach ein bis zwei Jahren Berufserfahrung sollten sich jedoch auch junge Arbeitnehmer mit dem Thema „private Altersvorsorge“ beschäftigen.

Insbesondere die Riester-Rente kann durch die staatliche Förderung sehr interessant sein. Als fondsgebundene Variante winken hier neben der staatlichen Förderung auch gute Renditen.

Riester-Förderung für Berufseinsteiger

Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen oder Steuervorteile gefördert. Jedoch kann nicht jeder die Riester-Rente abschließen. Denn nur rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige kommen in den Genuss der Förderung. Wer noch von der staatlichen Altersvorsorge profitieren kann, lesen Sie in der Rubrik „Riester-Förderung“.

Neben den Riester-Zulagen können Sparer auch in den Genuss von Steuervorteilen kommen. Die Riester-Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben bis maximal 2.100 Euro geltend gemacht werden. Wenn die steuerliche Entlastung höher als die Zulage ausfällt, können Verbraucher Steuern auf die eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Dieser Vorgang nennt sich Günstigerprüfung und wird vom Finanzamt vorgenommen.

Als Berufseinsteiger „Riestern“ – So berechnet sich der Mindesteigenbetrag

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt werden.

Dazu 2 Beispiele zur Riester-Förderung bei Berufseinsteigern:

Beispiel 1

Andreas hat sein Studium 2013 abgeschlossen und arbeitet seit 2014 in einem Ingenieurbüro. Er möchte nun eine Riester-Rente abschließen und die vollen Zulagen erhalten. Da für den Abschluss sein Vorjahresbrutto-einkommen herangezogen wird, muss er für die volle Förderung nur den Sockelbetrag von 60 Euro im ersten Jahr zahlen. Denn 2013 hatte er durch sein Studium noch kein Gehalt.

Beispiel 2

Birgit arbeitet nach ihrer Ausbildung bereits 2 Jahre im Einzelhandel. Ihr Jahresbruttoeinkommen betrug in 2013 21.600 Euro. Vom Staat erhält sie die Grundzulage von 175 Euro bis 2018 sowie den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, da sie noch unter 25 Jahre alt ist. 4 Prozent von 21.600 Euro sind 864 Euro. Abzüglich der Grundzulage und des Berufseinsteigerbonus muss sie im ersten Jahr monatlich 40,75 Euro bezahlen, um die volle Förderung zu erhalten.

Riester-Fondssparplan als Modell der Altersvorsorge für Berufseinsteiger

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Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen eignet sich der Riester-Fondssparplan besonders für Berufseinsteiger und Personen bis 30 Jahre. Denn diese haben bis zum Rentenalter noch viel Zeit um eventuelle Verluste aussitzen zu können. Der Riester-Fondssparplan ist eine risikoreiche Anlage bietet gleichzeitig aber hohe Renditechancen. Anders als bei der klassischen Riester-Rente steht die Höhe der monatlichen Rente erst zum Renteneintritt fest.

Beim Fondssparplan hängt die Höhe der Rente maßgeblich von der Entwicklung des Investmentfonds ab und nicht vom Garantiezins wie bei der klassischen Rentenversicherung. Einzig die eingezahlten Beiträge samt den Riester-Zulagen müssen zum Vertragsende garantiert sein. Die Kosten für den Abschluss eines Riester-Fondssparplans sind im Gegensatz zur fondsgebundenen Riester-Rente geringer. Beim Fondssparplan fällt für den Kauf von Fondsanteilen ein Ausgabeaufschlag von bis zu 5 Prozent der Einzahlungen an.

Die besten Riester-Fondssparpläne kommen laut Stiftung Warentest von der DWS, Deka und Union. Auch die Verbraucherorganisation bestätigt, dass sich der Fondssparplan gerade für junge Menschen sehr lohnt.

Unterschieden werden bei der Riester-Rente folgende Zulagen:

  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Berufseinsteigerbonus

Die Grundzulage beträgt für alle Sparer 175 Euro bis 2018. Wer kindergeldberechtigte Kinder hat, erhält zudem noch die Kinderzulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 185 Euro. Für Kinder, die nach 2008 geboren sind, beträgt die staatliche Zulage 300 Euro. Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten außerdem den einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Dieser soll den Anreiz schaffen bereits früh für das Rentenalter vorzusorgen.

JahrGrundzulageKinderzulage je Kind
2002
2003
38 EUR 46 EUR
2004
2005
76 EUR 92 EUR
2006
2007
114 EUR 138 EUR
ab 2008 175 EUR 185 EUR

Ist „Riestern“ im jungen Alter sinnvoll?

Ob die Riester-Rente die passende Form der Altersvorsorge darstellt, muss für jeden Berufseinsteiger ermittelt werden. Jedoch zeigt sich auch, dass gerade der Riester-Fondssparplan eine solide und renditestarke Form der Vorsorge für junge Kunden darstellt.

Berufseinsteiger, die keine risikoreiche Altersvorsorge möchten, können auf die klassische oder fondsgebundene Riester-Rente zurückgreifen. Auch eine Rentenversicherung ohne Förderung kommt in Betracht. Hier spart der Kunde jedoch ohne Unterstützung vom Staat. Verschiedene Tests und Ratings können ebenso eine gute Hilfestellung sein. Die beste Altersvorsorge finden junge Erwachsene jedoch durch eine unabhängige und professionelle Beratung.

Riester-Rente für Studenten und Auszubildende

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Seit dem Jahr 2002 fördert der Staat die private Zusatzversorgung für das Alter in Form der Riester-Rente. Das Konzept hinter der Riester-Rente ist einfach: Verbraucher, die einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens in die Riester-Rente einzahlen, erhalten dafür staatliche Zulagen. Oftmals sind darüber hinaus die Aufwendungen auch steuerlich absetzbar. Ebenso bietet die Riester-Rente für Beamte verschiedene Produktlösungen. Von klassischen bis fondsgebundenen Rentenversicherungen, über Fonds- und Banksparpläne bietet das „Riestern“ für jeden Kunden etwas Passendes.

Wie funktioniert die Riester-Rente für Studenten?

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Studenten und Studentinnen gehören nicht zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wer als Student in den Semesterferien jedoch einen rentenversicherungspflichtigen Job annimmt, kann eine Riester-Rente abschließen und die staatliche Förderung beantragen. Denn für die Riester-Förderung spielt es keine Rolle wie lange eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nachgegangen worden ist, sondern nur ob. Dann erhalten Studenten auch bei der Riester-Rente die Grundzulage von 175 Euro bis 2018. Haben sie eigene kindergeldberechtigte Kinder, erhalten sie zudem die Kinderzulage von 185 Euro bzw. 300 Euro. Sofern der Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wurde, haben sie zusätzlich Anspruch auf den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Um die volle Förderung bei der Riester-Rente zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Studenten haben jedoch kein regelmäßiges Einkommen, sodass hier der Mindesteigenbetrag von monatlich 5 Euro greift, um die volle Förderung zu erhalten.

Auszubildende, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, kommen mittelbar in den Genuss der Riester-Rente. Sie erhalten ebenfalls die staatlichen Zulagen und ggfs. auch Steuervorteile und müssen meistens nur den Mindesteigenbetrag zahlen.

Was müssen Studenten und Azubis bei der Riester-Rente beachten

Auf die Kosten der Riester-Rente achten

Vor dem Abschluss eines Riester-Vertrags sollten Studenten und Auszubildende auf die Qualität der Police achten. Hohe Riester-Rente Kosten für Abschluss und Vertrieb sind keine Seltenheit. Hier setzt auch häufig die Kritik der Verbraucherschützer an, denn hohe Kosten schmälern die Garantierente.

Nachgelagerte Besteuerung bei der Riester-Rente

In der Rentenphase unterliegt die Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet für Studenten, dass die Riester-Leistungen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.

Produktauswahl von sicherheits- bis risikoorientiert

Am Versicherungsmarkt gibt es viele verschiedene Varianten der Riester-Rente. Klassische und fondsgebundene Policen, aber auch Fondsspar- und Banksparpläne. Jedes dieser Produkte birgt Vor- und Nachteile. Die klassische Riester-Rente eignet sich zum Beispiel für sicherheitsorientierte Sparer. Jedoch ist sie sehr unflexibel. Beim Fondssparplan sind höhere Renditen möglich, jedoch birgt er höhere Gefahren als die klassische Variante.

Ist die Riester-Rente für Studenten sinnvoll?

Der Abschluss einer Riester-Rente ist für Studenten und Auszubildende aufgrund der staatlichen Förderung sinnvoll. Häufig müssen sie nur den Mindesteigenbetrag von 60 Euro im Jahr zahlen. So können sie sich mithilfe des Staates eine erste Vorsorge für das Alter aufbauen. Studenten sollten sich in jedem Fall zu den verschiedenen Riester-Varianten beraten lassen. Da sie noch lange Zeit bis zum Rentenbeginn haben, können auch risikoreiche Produkte mit einer höheren Rendite gewählt werden. Gerade der Riester-Fondssparplan bietet sich hier an.

Ansonsten erfahren Studenten auch mehr über die Riester-Rente von Stiftung Warentest. Die Verbraucherorganisation veröffentlicht immer wieder aktuelle Testberichte zu den einzelnen Produktvarianten.

Riester-Rente für die Hausfrau - Vorsorge für nur 5 Euro

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Insbesondere Frauen sind häufig von Altersarmut betroffen. Durch Elternzeit, Teilzeitarbeit oder einem geringen Gehalt fällt ihre gesetzliche Rente immer geringer aus. Daher ist es besonders wichtig, dass Frauen und so auch Hausfrauen früh etwas für die private Altersvorsorge tun. Denn schon mit 5 Euro im Monat können sich Hausfrauen eine zusätzliche Vorsorge aufbauen. Neben den privaten Rentenversicherungen eignet sich insbesondere die Riester-Rente. Denn hier unterstützt der Staat zusätzlich mit Zulagen und stockt somit die private Rente auf.

Wie funktioniert die Riester-Rente für Hausfrauen?

In den Genuss der Riester-Rente kommen alle Deutsche, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Da Hausfrauen oder auch Hausmänner meist kein eigenes Einkommen erzielen und somit keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, können sie eine Riester-Rente nicht direkt abschließen. Sie zählen zum mittelbar zulageberechtigten Personenkreis.

Das bedeutet für die Hausfrau:

Das bedeutet für die Hausfrau: Eine Riester-Rente kann von ihr nur abgeschlossen werden, wenn ihr Ehemann zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehört und selbst auch einen Vertrag abgeschlossen hat. Zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören u.a.

Hat also der Ehemann einen eigenen Vertrag so kann die Hausfrau eine Riester-Rente für 5 Euro monatlich abschließen. Denn hier muss nur der Mindesteigenbetrag von 60 Euro jährlich entrichtet werden. Dazu erhält die Hausfrau die Grundzulage von 175 Euro bis 2018 und eine Kinderzulage von 185 Euro (Kinder vor 2008 geboren) bzw. 300 Euro (Kinder nach 2008 geboren). Natürlich können Hausfrauen auch mehr in die Riester-Rente einzahlen. Damit erhöhen sie die monatliche private Rente.

Beispiel zur Riester-Rente für die Hausfrau

Wie oben bereits beschrieben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein damit eine Hausfrau einen förderfähigen Riester-Vertrag abschließen kann:

  • Der Ehemann muss mittelbar förderfähig sein und einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
  • In den Riester-Vertrag der Hausfrau muss der Mindesteigenbetrag von 60 Euro jährlich eingezahlt werden.

Genauso wie mittelbar förderfähige Personen erhält auch die Hausfrau die Grundzulage von 154 Euro bis 2017 (ab 2018: 175 Euro). Wenn Kinder vorhanden sind, erhält sie die jeweiligen Kinderzulagen. Die Riester-Kinderzulage gibt es für alle kindergeldberechtigten Kinder. Damit der Ehemann die volle staatliche Riester-Förderung erhält, muss er 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Er erhält dann die Grundzulage von 154 Euro bis 2017 (ab 2018: 175 Euro). Die Kinderzulagen werden meistens dem Vertrag der Frau gutgeschrieben. Auf Antrag kann aber auch der Ehemann die Kinderzulagen erhalten.

Kritik an der Riester-Rente

Bevor Hausfrauen eine Riester-Rente abschließen, sollten sie sich auch mit den jeweiligen Nachteilen befassen. Häufig steht die Riester-Rente aufgrund der hohen Kosten in der Kritik. Auch Stiftung Warentest prangert dies immer wieder in ihren Riester-Rente Tests an. Daher ist es in jedem Fall nötig verschiedene Tarife und Angebote zu vergleichen. Denn je höher die Kosten sind, desto mehr wird die private Rente geschmälert.

Riester-Rente: Bei Hartz 4 kein Leistungsabzug

Wer ist bei riester mittelbar und wer unmittelbar zulageberechtigt
Die angesparten Altersvorsorgeleistungen der Riester-Rente werden bei der Berechnung des Hartz 4 Satzes nicht berücksichtigt. Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen jedoch auch Hartz 4 Empfänger und Geringverdiener Beiträge einzahlen. Diese können allerdings auf ein Minimum von 60 Euro im Jahr reduziert werden.

Die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente und Hartz 4 Leistungen sind theoretisch gut miteinander zu vereinbaren. Denn Leistungsempfänger haben die Möglichkeit, mit fünf Euro monatlich bzw. 60 Euro im Jahr ihren Riester-Vertrag weiterzuführen, ohne ihn ruhen zu lassen. Auf diese Weise können nach wie vor die staatlichen Zulagen inklusive Kinderzulagen in Anspruch genommen werden. Trotz dieser Vorteile lohnt sich die Riester-Rente jedoch langfristig nicht für jeden.

Vorsorgen mit der Riester-Rente bei Hartz 4

Die Riester-Rente überzeugt vor allem durch die staatlichen Zulagen. Geringverdiener oder Hartz 4 Empfänger müssen lediglich 60 Euro im Jahr in den Vertrag einzahlen, um die Einzelförderung von 175 Euro bis 2018 und die Kinderzulagen zu erhalten. Diese liegen bei 185 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind bzw. 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Doch die Zulagen und die gesparten Beiträge zahlen sich im Alter häufig nur dann aus, wenn nur kurzzeitig der Mindestbeitragssatz gezahlt wurde.

Der Grund ist einfach: Wenn die gesetzliche Rente so gering ist, dass der ehemalige Hartz 4 Empfänger Anspruch auf staatliche Grundsicherung hat, dann wird das angesparte Geld aus der privaten Riester-Rente von den gesetzlichen Leistungen abgezogen. Wer also über einen langen Zeitraum sehr wenig Geld verdient oder Hartz 4 Leistungen bezieht, spart möglicherweise umsonst mit einer Riester-Rente.

Auch mit Hartz 4 von Riester-Rente profitieren

Wer mit der Riester-Rente vorsorgt und in seinem Berufsleben nur kurzzeitig auf Hartz 4 angewiesen war, wird in der Regel von den Vorteilen der privaten Altersvorsorge profitieren. Sobald die gesetzliche Rente über der Grundsicherung im Alter liegt – diese ist in etwa so hoch wie Hartz 4 Leistungen – wird die gesetzliche Rente durch die private Vorsorge aufgestockt.

Riestern trotz Arbeitslosigkeit? – So geht’s

Wer ist bei riester mittelbar und wer unmittelbar zulageberechtigt
Wer eine Riester-Rente abschließt, tut dies meist als Arbeitnehmer mit einem festen Job. Zur Berechnung der Riester-Förderung wird das Vorjahreseinkommen herangezogen. Genau genommen 4 Prozent davon. Hier werden dann noch die Riester-Zulagen abgezogen und man erhält den Beitrag, den man im Jahr zahlen muss, um die komplette staatliche Förderung zu erhalten. Doch was passiert, wenn ein Sparer arbeitslos wird? Erhält er weiterhin die Förderung vom Staat und wie wird der Beitrag dann berechnet?

Was passiert mit der Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit?

Wer ist bei riester mittelbar und wer unmittelbar zulageberechtigt
Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bezieht, ist automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Daher erhält der Sparer auch weiterhin die Riester-Förderung. Wer kein Arbeitslosengeld I erhält, sondern Arbeitslosengeld II ist nicht mehr pflichtversichert, erhält aber aufgrund einer Ausnahmeregelung weiterhin die staatliche Förderung. Auch Arbeitslose, deren Familieneinkommen so hoch ist, dass sie kein Arbeitslosengeld II erhalten, werden weiter gefördert. Jedoch erhält man die Förderung nur, wenn man bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet ist. Das bedeutet also, dass die Riester-Zulagen und Steuervorteilen auch in Anspruch genommen werden können, wenn man den Arbeitsplatz verliert und arbeitslos wird.

Aber wie berechnet sich der Mindesteigenbetrag zur Riester-Rente, wenn der Sparer arbeitslos ist und kein Einkommen erzielt?

Wie oben bereits beschrieben, richtet sich die Höhe des Mindesteigenbetrags um die volle Förderung zu erhalten bei 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Ein Beispiel zeigt, dass dies zum Problem werden kann: Wer 2013 noch angestellt war und gut verdient hat und 2014 arbeitslos wird, muss für die vollen Zulagen sein Jahresbruttogehalt aus 2013 heranziehen.

Beispiel:

Wer im Jahr 2013 36.000 Euro verdient hat, muss 1.440 Euro (4 Prozent vom Vorjahreseinkommen) in den Riester-Vertrag einzahlen. Abgezogen werden noch die Grundzulage von 175 Euro bis 2018 sowie ggfs. die Kinderzulage von 185,00 Euro (Kinder vor 2008 geboren) bzw. 300,00 Euro (Kinder nach 2008 geboren). Angenommen der Riester-Sparer erhält die Grundzulage von 175 Euro bis 2018 und die Kinderzulage von 300,00 Euro bleiben noch 965,00 Euro im Jahr. Diese müssen eingezahlt werden, um die volle Riester-Förderung zu erhalten.

Einfacher berechnet sich der Eigenbetrag im Jahr 2015. Hier werden dann die deutlich geringeren Einkünfte aus dem Jahr 2014 herangezogen. Mindestens müssen jedoch 60,00 Euro pro Jahr in die Riester-Rente fließen (Sockelbetrag).

Was passiert mit der Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit?

Wenn die Prämien für die Riester-Rente tatsächlich nicht mehr bezahlt werden können, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass keine Zahlungen mehr erfolgen und der Sparer gleichzeitig natürlich auch keine Zulagen oder Steuervorteile mehr erhält. Jedoch ist diese Vorgehensweise besser als eine Kündigung. Denn bei einer Kündigung der Riester-Rente spricht man von der so genannten schädlichen Verwendung. Hier müssen die gutgeschriebenen Zulagen und erzielten Steuervorteile zurückgezahlt werden. Außerdem müssen die Erträge und Wertsteigerungen in vollem Umfang versteuert werden.

Der große Vorteil der Riester-Renten gegenüber privaten Rentenversicherungen ist, dass das angesparte Kapital Hartz IV sicher ist und zur Berechnung nicht herangezogen wird.

Ich möchte einen...

Bin ich unmittelbar oder mittelbar begünstigt?

Als mittelbar begünstigt gelten Personen, die mit einem unmittelbar Begünstigten verheiratet sind und andernfalls nicht förderberechtigt wären. Mittelbar begünstigte Riester-Sparer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen unmittelbar und mittelbar?

[1] nicht direkt, nur über andere Personen oder Zwischenstationen vermittelt. Synonyme: [1] indirekt.

Wer ist unmittelbar förderberechtigt bei der Riester Rente?

"Unmittelbar zulageberechtigt" sind Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und daher von der Verminderung des Rentenniveaus betroffen sind. Gleiches gilt für Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung.

Wer ist unmittelbar begünstigt?

Bei unmittelbar begünstigten Personen handelt es sich im Allgemeinen vor allem um Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamte oder Personen, die Lohnersatz beziehen.