Wer ist betroffen facebook

Bin ich vom Facebook Datenleck 2021 betroffen und kann Schadensersatz fordern? Das fragen sich viele User, seit der Facebook Datenskandal bekannt wurde. Mit unserem Facebook Datenleck Check können Sie gleich herausfinden, ob Sie betroffen sind. Außerdem erfahren Sie, welche Ansprüche Sie gegen Facebook haben und wie Sie diese durchsetzen können.

Anfang April 2021 gab es einen großen Datendiebstahl bei Facebook, von dem circa 6 Millionen User aus Deutschland betroffen sind. Die gestohlenen Daten tauchten in Hackerforen auf, darunter Nutzernamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und weitere persönliche Angaben. Weltweit sollen allein durch dieses Datenleck 533 Mio. sensible Kontaktdaten von Facebook-Nutzern betroffen sein, darunter auch Daten von ca. 6 Millionen Nutzern aus Deutschland.

Zahlreiche Medien berichten, dass die Daten über eine Sicherheitslücke erbeutet wurden, die Facebook nach eigenen Angaben bereits im August 2019 als geschlossen gemeldet hatte. Offenbar hat das nicht so funktioniert, wie von Facebook gedacht. Schon damals waren u. a. Handynummern von Facebook-Profilen mittels einer "Scraping" genannten Methode unverschlüsselt zugänglich. 

In der Folge wurden die Daten für betrügerische Spam-Nachrichten per SMS oder E-Mail missbraucht. Beispielsweise für gefälschte Paketbenachrichtigungen, die Betroffene über einen Link auf eine Malware-Seite umleiten. Da die Kriminellen konkrete Daten haben, sind die Nachrichten meist sehr glaubwürdig.

Wer vom Facebook Leak betroffen ist, hat also ein hohes Risiko, Opfer von Cyberkriminellen zu werden, die personenbezogene Daten und Passwörter missbrauchen. Dabei kann es sich um Phishing-Attacken, Malware, Betrug, Erpressung oder Bedrohung handeln.

Unternehmen sind gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Bei einer Datenpanne haben sie ebenfalls bestimmte Verpflichtungen, zum Beispiel Melde- und Auskunftspflichten. Durch das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO können Nutzer z. B. von Facebook Auskunft darüber verlangen, ob sie von einem Datenleck betroffen sind. 

Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen, sind die Chancen hoch, dass Ihnen Schadenersatz oder "immaterieller Schadensersatz" gemäß Art. 82 DSGVO zusteht. Immaterieller Schadensersatz bedeutet: Sie können eine Entschädigung dafür erhalten, dass Ihre Daten „geklaut“ wurden und in Umlauf geraten sind, auch wenn Ihnen kein unmittelbarer finanzieller Schaden entstanden ist.

Wenn Ihre Daten im Facebook-Leak auftauchen, haben Sie grundsätzlich einen Schadensersatzanpruch gegen Facebook, da die Datenpanne bei Facebook ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist. Zunächst werden wir Ihre Ansprüche gegenüber Facebook außergerichtlich geltend machen. Ob darüber zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Facebook-Datenleck eine Klage gegen Facebook erforderlich und sinnvoll ist, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Verstöße gegen die DSGVO können fallabhängig einen Schadenersatzanspruch bis zu 5.000,00 € auslösen. Da durch die Datenpanne bei Facebook hochsensible Daten der Facebook-User an die Öffentlichkeit gelangten, ist ein entsprechend hoher Schadenersatzanspruch äußerst wahrscheinlich. In der Vergangenheit gab es jedoch schon einige Fälle, in denen Betroffenen wegen einer Datenschutzpanne Schadensersatz zugesprochen wurde. 

„Meine Daten waren tatsächlich vom Datenskandal betroffen und durch die anwaltliche Unterstützung habe ich 1000€ Schadensersatz erhalten.“

– Lea T.

Wer ist betroffen facebook

Ob Sie vom Facebook Datenleck 2021 betroffen sind, erfahren Sie schnell und einfach über unseren Facebook Datenleck Check. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten in wenigen Sekunden das Ergebnis.

Nach Art. 82 DSGVO kann Betroffenen von Datenpannen ein immaterieller Schadensersatz zustehen. Das bedeutet, Sie können eine Entschädigung dafür verlangen, dass Ihre Daten durch das Datenleck gestohlen wurden und damit für kriminelle Zwecke genutzt werden können.

Darüber hinaus können Sie sich auch materielle Schäden ersetzen zu lassen, zum Beispiel die Kosten für die Einrichtung einer neuen Mail-Adresse.

Wie hoch der Schadensersatz im Einzelfall ausfällt, kann nicht pauschal gesagt werden. Klar ist nur, dass gemäß DSGVO Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen geltend gemacht werden kann.

Die Höhe des Schadensersatzes hängt zum Beispiel davon ab, welche Daten betroffen sind, welches Ausmaß der Datenskandal hat und ob die Daten frei zugänglich sind.

Wenn Sie uns kontaktieren, betrachten wir Ihren konkreten Fall und sagen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie Sie weiter vorgehen können.

Wenn viele Betroffene ihre Rechte geltend machen und Konsequenzen fordern, hat dies auch auf einen Großkonzern wie Facebook Auswirkungen.

Auch Facebook muss sich an die Regeln der DSGVO halten und wird bei entsprechenden Vergehen bestraft. Datenschutzbehörden haben bereits hohe Millionenbußgelder gegen Unternehmen verhängt.

Wir vertreten viele Betroffene und können Ansprüche gebündelt geltend machen. Durch unsere Erfahrung bei Datenschutzverstößen wissen wir, wie wir Ihre Rechte durchsetzen können.

Der Facebook Leak Check, mit dem Sie herausfinden können, ob Sie vom Facebook Datenleck betroffen sind, ist kostenlos. Ebenso unser Erstgespräch, in dem wir mit Ihnen Ihren Fall und das weitere Vorgehen besprechen.

Im Erstgespräch besprechen wir auch die weiteren Kosten, die anfallen, wenn Sie uns damit beauftragen, Ihre Ansprüche gegen Facebook durchzusetzen. Sollten wir Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen, muss Facebook auch die Kosten dafür übernehmen.

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Markus Decker

Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt

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Ulf Böse

Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt

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Cornelius Claudius Diekmeyer

Rechtsanwalt

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Katja Feßler

Rechtsanwältin

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Branimir Kristof

Rechtsanwalt

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Agnieszka Kotajny

Juristin, LL.M.

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Raja Yilmaz

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Malgorzata Roszak

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Alicia Wandres

Volljuristin

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Elena Michl

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Christoper Niemeyer

Jurist, LL.M.

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Rieke de Haan-Bitzer

Rechtsanwältin

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Burcu Katar

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Ramona Entis

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Ralf Möbius LL.M.

Rechtsanwalt in Kooperation

Was ist Facebook Datenleck?

6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus.

Sind Sie betroffen Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz?

Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Facebook keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben.

Was passiert mit den Daten bei Facebook?

Unter "Einstellungen" -> "Deine Facebook-Informationen" können wir einsehen, welche Daten Facebook von anderen Diensten erhält und dann demnach für personalisierte Werbung verwendet. Nutzer können diesen "Verlauf" zumindest entfernen. Doch an dieser Stelle ist klar, was Facebook alles von einem erfahren will.

Was ist nach einem Datenleck zu tun?

Wenn Sie von einem Datenleck betroffen sind, sollten Sie deshalb nicht nur das Passwort beim betroffenen Anbieter ändern, sondern auch bei allen anderen Diensten, wo Sie dasselbe Passwort verwenden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bei jedem Online-Dienst ein anderes Passwort verwenden.