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Worin besteht der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke bzw. einer Bildmarke? Welche Zeichen sind bei einer Wortmarke zulässig?Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen und die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift (vgl. § 7 MarkenV) darstellen lassen. Die vom DPMA verwendete Druckschrift "Arial" umfasst neben allen Buchstaben (groß oder klein geschrieben) und Zahlen auch übliche Zeichen wie ., ;, :, +, -, &, !, ?, @, ? (siehe Schriftzeichen für Wortmarken). Sie sind nicht grafisch ausgestaltet und nicht farbig.Der Schutzgegenstand einer Wortmarke umfasst lediglich die gewählte Zeichenfolge, beinhaltet deren Darstellung in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben. Enthält eine Marke andere Elemente als die bei der Wortmarke zulässigen Zeichen, ist sie eine Wort-/Bildmarke bzw. Bildmarke. Beantragt der Anmelder die Eintragung seiner Zeichenfolge in einer besonderen Schriftgestaltung, Farbe, Schriftanordnung, oder kombiniert mit grafischen Elementen, kommt es ihm also auf einen bestimmten optischen Eindruck an, handelt es sich um eine Wort-/Bildmarke. Darunter fallen insbesondere
folgende Varianten:
Bildmarken sind zweidimensionalen Gestaltungen, wie Bilder und grafische Elemente ohne Wortmarkenbestandteile, wie z.B. Buchstaben. Auch nicht-lateinische Schriftzeichen, wie z. B. chinesische Schriftzeichen, begründen Bildmarkencharakter. Bildmarken können farbig oder schwarz angemeldet werden. Die Eintragung einer Wort-/Bildmarke sagt nichts darüber aus, ob die enthaltene Zeichenfolge als Wortmarke schutzfähig wäre. Eine schutzunfähige Zeichenfolge kann durch eine besondere grafische Gestaltung schutzfähig werden. Dafür reichen aber einfache oder gebräuchliche grafische Gestaltungen oder Verzierungen regelmäßig nicht. Je produktbeschreibender das Wort ist, desto höhere Anforderungen sind an die Grafik zu stellen. Aus schutzunfähigen Wortelementen einer Wort-/Bildmarke entstehen aber keine Verbietungsrechte gegen die Verwendung des Wortes.
Wie ähnlich dürfen sich Markennamen sein? Welche Relevanz haben Ähnlichkeiten bei bisheriger NichtreDer neueste Beitrag zum Thema "Wie ähnlich dürfen sich Markennamen sein? Welche Relevanz haben Ähnlichkeiten bei bisheriger Nichtre" im Forum "Aktuelle juristische Diskussionen und Themen" wurde erstellt am 22. April 2014.
Ähnliche Themen zu "Wie ähnlich dürfen sich Markennamen sein? Welche Relevanz haben Ähnlichkeiten bei bisheriger Nichtre":Wie darf man Markennamen verwenden?Erlaubt sind: Die Nutzung einer fremden Marke für die Kennzeichnung und Bewerbung von Waren, die vom Markeninhaber unter der entsprechenden Marke in den Verkehr gebracht wurde (sog. „Erschöpfung“). Vertreibt ein Händler fremde Markenprodukte, darf er die Waren selbstverständlich unter der jeweiligen Marke anbieten.
Wie kann ich prüfen ob ein Name geschützt ist?Sie können den zentralen Kundenservice des DPMA kontaktieren (Telefon: 089 2195-1000). Die Datenbankhotline Rechercheunterstützung (Telefon: 089 2195-3435) beantwortet gerne Ihre Fragen zur Suche. In den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin unterstützen Sie sachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wie prüft man Markennamen?Die Prüfung muss immer auf zwei Ebenen stattfinden: Prüfung der Schutzfähigkeit: Der Markenname erfüllt alle Anforderungen für den gesetzlichen Markenschutz. Prüfung möglicher Kollisionen mit bereits eingetragenen, geschützten Markennamen: Durch eine Markenrecherche werden identische und ähnliche Marken gefunden bzw.
Welcher Markenname ist geschützt?Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.
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