Wie wickelt man einen Autokauf ab?

Der  Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion für eine schnelle und einfache Identifizierung. Damit lassen sich Konten eröffnen, SIM-Karten freischalten oder Behördengänge erledigen.

Im gesamten Jahr 2016 wurden rund 3,4 Millionen Pkw neu zugelassen. Besonders beliebt waren Fahrzeuge der Kompaktklasse sowie Kleinwagen. Im gleichen Zeitraum wechselten rund 7,4 Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer. Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt ist dementsprechend riesig.

Doch der Weg zum neuen Auto kann lang und steinig sein. Nicht zuletzt lauern einige Fallstricke auf dem Weg zum gewünschten Kfz. Gerade Personen, die zum ersten Mal ein Fahrzeug erwerben möchten, sind unsicher, was beim Autokauf in puncto Ablauf zu beachten ist.

Viele wissen nicht, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu durchlaufen sind, wenn ein Autokauf ansteht. Welches Vorgehen ist am besten und welche Formalitäten sind zu beachten? Wie unterscheiden sich Neu- und Gebrauchtwagenkauf voneinander? Diese und weitere Fragen beantworten wird im Folgenden, damit Sie den Autokauf beruhigt angehen können.

FAQ: Ablauf beim Autokauf

Wie läuft ein Autokauf konkret ab?

Sowohl der Kauf eines Neuwagens als auch eines Gebrauchtwagen teilt sich gewöhnlich in folgende Schritte: Besichtigung, Probefahrt, Preisverhandlung, Vertragsabschluss, Übergabe des Autos.

Muss ich mich selbst um die Kfz-Zulassung kümmern?

Wenn Sie bei einem Händler kaufen, übernimmt dieser meist alle für die Zulassung erforderlichen Maßnahmen.

Unterscheidet sich der Ablauf, wenn ich von einem Privathändler kaufe?

Nein, im Grunde läuft der Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson genauso ab wie der Kauf beim gewerblichen Händler. Allerdings müssen Sie noch um die Anmeldung, Kfz-Zulassung und neue Kennzeichen kümmern.

Autokauf beim Händler – Ablauf des Neu- und Gebrauchtwagenerwerbs

Sind Sie auf der Suche nach einem Neuwagen, verlassen sich viele Käufer auf einen Händler aus der Nähe. Der Autokauf im Internet ist zwar meist günstiger, dafür entfällt oft die Möglichkeit der Besichtigung und Probefahrt. Vom Händler können Sie sich Ihren Traumwagen Ihren Vorstellungen gemäß zusammenstellen lassen.

Erwerben Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler, stehen Sie im Gegensatz zum Privatverkauf auf der sicheren Seite. Sie profitieren von der Gewährleistungspflicht, außerdem wurden die meisten Fahrzeuge vor dem Verkauf durchgecheckt.

Wie wickelt man einen Autokauf ab?

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Der Tachostand sollte zum optischen Zustand passen. Sind z.B. Gurte ungewöhnlich stark verschlissen? Finger weg!

Schäden am Auto erkennen Sie nur durch eine gründliche Inspektion. Nehmen Sie sich Zeit dafür, bringen Sie am besten einen Bekannten mit und - ganz wichtig - schauen Sie den Wagen bei Tageslicht an. Steht der Wagen eingeparkt zwischen anderen Fahrzeugen oder in einer Garage, bitten Sie den Verkäufer, ihn vorzufahren. Weigert er sich, sollten Sie ohnehin gleich Abstand nehmen. Außerdem sollten Sie darauf bestehen, das Fahrzeug gewaschen begutachten zu können. Nur so können Sie viele Kratzer, Rost und andere Schäden überhaupt erkennen.

Vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie Spuren von Lackspray am Wagen finden - dann will der Verkäufer wahrscheinlich die ein oder andere Roststelle überdecken. Überhaupt sollte der Lack gleichmäßig und nicht wellig sein und keine Farbunterschiede aufweisen. Das deutet häufig auf einen reparierten Schaden hin. Einen genauen Blick sollten Sie auch auf die Spaltmaße werfen, sind sie ungleichmäßig, war das Auto mit hoher Wahrscheinlichkeit in einen Unfall verwickelt. Lichter, Reifen und so weit möglich auch die Bremsscheiben sollten sie ebenfalls einer Sichtprüfung unterziehen und natürlich einen Blick in den Motorraum werfen. Ist der unüblich sauber, könnte der Verkäufer auch hier etwas verbergen wollen. Überprüfen Sie die Flüssigkeitsstände und achten Sie auf eingerissene Gummimanschetten. Und: Klingt der Motor beim Anlassen auffällig?

Ideal wäre es, wenn Sie einen Blick unters Auto werfen können, um Rost- oder Leckstellen zu erkennen, das ist ohne Hebebühne aber kaum möglich. Kein Problem dagegen ist die Prüfung des Innenraums und des Kofferraums: Finden Sie hier Feutchtigkeit oder riecht es muffig? Dann heißt es Finger weg! Auch sollten sie auf typische Abnutzungsspuren achten, wie durchgesessene Sitze oder einen abgegriffenen Schalthebel – das sollte zur Laufleistung passen. Ebenfalls zu überprüfen: Die Sicherheitsgurte.

Am besten ist es, wenn Sie sich zur Begutachtung ein Protokoll mitnehmen; diese bekommen Sie problemlos im Internet (unter anderem hier beim ADAC). So gehen Sie sicher, dass Sie nichts wichtiges vergessen. Außerdem sollten Sie sich vorab über die Schwachstellen des jeweiligen Modells informieren.

Was muss man bei der Probefahrt beachten?

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Wer die Möglichkeit hat, kann die Probefahrt nutzen, um den Wagen bei TÜV oder Dekra vorzuführen.

Kein Autokauf sollte ohne Probefahrt erfolgen – vor allem nicht, wenn es sich um einen Gebrauchten handelt. Achten Sie dabei vor allem auf auffällige Geräusche von Motor und Fahrwerk und darauf, ob sich Gasannahme, Bremse und Lenkung "normal" anfühlen. Ausprobieren sollten Sie unter anderem auch Scheibenwischer, Licht, Klimaanlage, Sitzheizung und bei moderneren Fahrzeugen auch das Infotainmentsystem und die Assistenzsysteme. Einen Überblick, was Sie bei der Probefahrt beachten sollten, lesen Sie hier: Ratgeber Probefahrt

Benötige ich einen Kaufvertrag?

Klare Antwort: ja! Vor allem sollten Sie auf einen schriftlichen Vertrag bestehen, der Kaufvertrag selbst kommt schließlich auch mündlich zustande. Achten Sie darauf, dass alle Einzelheiten im Vertrag festgehalten werden: Wann wird das Auto übergeben, wieviele Schlüssel sind dabei, wie hoch ist der Kaufpreis. Auch sollten etwaige Vorschäden und natürlich der Kilometerstand festgehalten werden. Weigert sich der Verkäufer, Zusatzvereinbarungen über mitverkauftes Zubehör wie Radio oder einen zweiten Reifensatz und Zusicherungen wie "unfallfrei" oder "wird noch repariert" schriftlich zu fixieren, sollten Sie skeptisch werden. Einen detaillierten Ratgeber zum Thema finden Sie hier: Kfz-Kaufvertrag. Musterverträge bekommen Sie im Internet (zum Beispiel beim AvD oder TÜV).  Wichtig: Im Vertrag kann der Privat-Verkäufer auch die Haftung für Sachmängel ausschließen. Das ist sein gutes Recht!

Muss man immer in bar zahlen?

Bargeld ist im Gebrauchtwagenhandel das Zahlungsmittel Nummer eins – allerdings gibt es keine Verpflichtung zur Barzahlung. Sie sollten aber genau nachfragen, warum der Käufer beispielsweise lieber eine Überweisung des Betrags hätte. Nicht selten sind nach der Überweisung Verkäufer und Fahrzeug über alle Berge und Sie sehen im schlimmsten Fall Ihr Geld nie wieder. Bei der Barzahlung haben Sie die Möglichkeit, Geld gegen Fahrzeug direkt zu tauschen. Dazu sollten Sie sich mit dem Verkäufer nicht in dunklen Ecken treffen, sondern am besten tagsüber, idealerweise direkt bei der Bank. Findet der Handel zuhause beim Verkäufer statt, nehmen Sie zur Sicherheit einen Freund mit. So haben Sie auch gleich noch einen Zeugen dabei.

Abstand nehmen sollten Sie auf jeden Fall von Aufforderungen, Geld per Western Union, MoneyGram oder ähnlichen Finanzdienstleistern zu bezahlen – häufig stecken hier unseriöse Verkäufer dahinter. Auch mit einer Anzahlung sollten Sie vorsichtig sein: Sollten Sie den Wagen nicht gleich mitnehmen können, schließen Sie besser gleich den Kaufvertrag ab und bezahlen Sie den Wagen ganz – dann können Sie alle Schlüssel und Papiere mitnehmen. Ist eine Anzahlung nicht umgänglich, lassen Sie sich die Anzahlung auf jeden Fall schriftlich quittieren und machen Sie sich eine Kopie vom Ausweis des Verkäufers.

Welche Dokumente müssen ausgehändigt werden?

Auf jeden Fall müssen Sie sich – neben ihrer Kopie des Kaufvertrags – beim Autokauf die Fahrzeugpapiere aushändigen lassen, also Zulassungsbescheinigung I und II oder, bei älteren Fahrzeugen, Fahrzeugschein- und -brief. Letzterer, die heutige Zulassungsbescheinigung II gilt als Besitzurkunde und weist den Verkäufer als bisherigen und Sie als neuen Eigentümer aus. Fehlt eines der beiden Dokumente, sollten Sie vorsichtig sein und den Verkäufer bitten, die Papiere erst neu ausstellen zu lassen, bevor Sie den Wagen kaufen. Wichtig sind auch die Protokolle der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung. Diese müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Weitere Hinweise zur Zulassung haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Sind am Fahrzeug nachträglich Spoiler, besondere Felgen oder andere Anbauteile montiert worden, sollten Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) dafür geben lassen. Bedienungsanleitung und Scheckheft sind nicht zwingend nötig, trotzdem sollten Sie aber darauf achten, dass Ihnen der Verkäufer diese aushändigt. Während die Anleitung für den Wagen noch relativ leicht über den Vertragshändler ersetzt werden kann, ist es bei nachträglich installierten Navigationsgeräten oder Radios schon schwieriger. Reparaturen und Wartungen dagegen lassen sich ohne Scheckheft kaum nachvollziehen. Wichtig: Ältere Radios haben meistens eine Sicherheitskarte oder einen Pin-Code zum Entsperren – achten Sie darauf, dass Sie diese mitbekommen.

Was, wenn es nach dem Kauf zu Problemen kommt?

Verkäufer sind von Gesetzes wegen grundsätzlich zur Sach- und Rechtsmängelhaftung verpflichtet. Hat der Wagen also Mängel, kann der Käufer prinzipiell Nacherfüllung, also eine Reparatur, oder sogar den Umtausch beziehungsweise die Rücknahme verlangen. Allerdings können private Verkäufer die Haftung für Mängel ausschließen – das ist im Autohandel üblich. So muss der Verkäufer nicht für die Reparatur etwaiger Mängel aufkommen, es sei denn, diese waren ihm schon beim Verkauf bekannt und er hat sie arglistig verschwiegen. Schließlich ist er verpflichtet, den Käufer auch ungefragt auf ihm bekannte, wesentliche Mängel hinzuweisen. Dass er einen Mangel allerdings kannte und arglistig verschwiegen hatte, müssen Sie als Käufer dem Verkäufer nachweisen, was in der Praxis häufig unmöglich ist.

Wie läuft eine Autobestellung ab?

Autohändler verwenden bei der Neuwagenbestellung fast immer eine sog. verbindliche Bestellung. Nach den Neuwagenverkaufsbedingungen handelt es sich dabei um ein Vertragsangebot des Käufers. Nach der Unterschrift ist der Kunde für drei Wochen an die Bestellung gebunden.

Wie bezahle ich ein Auto beim Händler?

Bei großen Autohändlern wird oft die Zahlung per Überweisung bevorzugt. Doch auch das Bezahlen per Scheck oder eine Barzahlung sind im gewissen Rahmen möglich. Hast Du Dich beim Autohändler für einen Neu- oder Gebrauchtwagen entschieden, werden die Konditionen und somit auch die Bezahlung individuell abgeklärt.

Wie bekommt man ein gekauftes Auto nach Hause?

Du lässt dir den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) im Original aushändigen. Damit begibst du dich vor der Heimfahrt zu deiner Zulassungsbehörde, meldest den Wagen neu auf dich an und besorgst Kennzeichen. Damit bist du schon beim Abholen offiziell Halter und Eigentümer. Das ist die beste Option.

Wann Geld an Autohaus überweisen?

Überweisungen sind beim Autokauf unüblich Grundsätzlich sollten Sie die Zahlung nie vorab ohne Besichtigung des Fahrzeugs tätigen. Erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und Übergabe aller Dokumente und Schlüssel sollte die Zahlung getätigt werden, so die "Initiative Sicherer Autokauf im Internet".