Ab wann gelten die neuen corona regeln nrw von heute

Zum 30. November 2022 ändern sich die Coronaregeln für das Land NRW und damit auch für den Kreis Soest. Es geht unter anderem um die Quarantänepflicht.

Ab wann gelten die neuen corona regeln nrw von heute

© Symbolbild/ Hellweg Radio

Laut neuer Corona-Verordnung des Landes NRW müssen Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, fünf Tage in Isolierung. Anders als bisher gibt es keine Pflicht zur Freitestung mehr. Das bedeutet, nach fünf Tagen kann die Quarantäne einfach verlassen werden. Trotzdem empfiehlt das RKI, sich auch nach fünf Tagen selber bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses zu testen.

Verschiedene Gruppen streiten über diese Entscheidung. Dr. Volker Verch vom Unternehmensverband Westfalen Mitte betont, dass im Vordergrund immer die Gesundheit der Menschen steht. Er sieht aber vor allem Vorteile in der neuen Regelung. In der Vergangenheit habe es das Problem gegeben, dass Menschen nicht arbeiten konnten, obwohl sie wollten und obwohl hinreichende Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.

"Es ist sicher eine Regelung, die der betrieblichen Notwendigkeit gerecht wird und insofern begrüßen wir sie." (Dr. Volker Verch, Geschäftsführer Unternehmensverband Westfalen Mitte)

Ausnahme in Medizinischen Berufen

Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäuser oder Arztpraxen, gelten die neuen Regeln allerdings nicht. Hier gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Für die Mitarbeiter des Klinikums Stadt Soest ändert sich dadurch nicht viel, sagt Frank Beilenhoff, der Sprecher des Klinikums. Die Mitarbeiter würden sowieso dreimal in der Woche getestet. So solle ein maximaler Schutz für Mitarbeiter und Patienten gesichert werden.

"Negative Folgen sehen wir da für uns nicht. Viel wichtiger ist, diese Sicherheit zu haben. Es ist also durchaus sinnvoll, dass hier weiter getestet wird." (Frank Beilenhoff, Sprecher Klinikum Stadt Soest)

Regierung setzt auf freiwillige Isolation

Das Landesgesundheitsministerium hofft darauf, dass sich Infizierte, trotz der neuen Regeln, testen, bevor sie ihre Quarantäne verlassen. Die Regierung setzt also auf Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme. Bei positivem Test sollten die Menschen dann freiwillig Zuhause bleiben.

NRW hatte im April die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes angepasst. Damit wurden die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Nun hat das Land die Schutzmaßnahmen nochmals verlängert.

• 1.4.2022, 16:03 • Aktualisiert: 22.7.2022, 14:43 Freitag, 22.07.2022, 14:43 Uhr

Datum, Zeit

Ab wann gelten die neuen corona regeln nrw von heute

Ein Schild weist auf die Einhaltung der Maskenpflicht hin. Foto: Peter Kneffel

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen gab am Freitag (22. Juli) bekannt, dass die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen sowie die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 25. August 2022 verlängert werden. 

Die neuen Verordnungen traten erstmals am 3. April in Kraft und sahen weitreichende Lockerungen vor: Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen seitdem. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.

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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt bereits im April: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“

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Hinweise zur Maskenpflicht und Testnachweisen

Bestehen bleiben weiterhin Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus.

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Das RKI registriert 61.889 Corona-Neuinfektionen in Deutschland. Innerhalb eines Tages sind 136 Menschen infolge einer Erkrankung an dem Virus verstorben.

Hygienekonzepte sollen überprüft werden

Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Die Verlängerung der Verordnung tritt am Donnerstag (28. Juli 2022 - um 0.00 Uhr) in Kraft, sodass die bisherigen Regelungen ohne Unterbrechung fortbestehen. Die Verlängerung gilt bis zum 25. August 2022.

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Die meisten der in der Coronaschutzverordnung geregelten Einschränkungen fallen ab Sonntag (3. April) weg, so auch die Maskenpflicht in Innenräumen. Der Handel begrüßt dies grundsätzlich, bittet aber um Rücksicht.

Wann gelten die neuen Corona Regeln in NRW?

Aktuelle Verordnungen.
Coronaschutzverordnung - gültig ab 23. Dezember 2022 (PDF).
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - gültig ab 23. Dezember 2022 (PDF).
Coronateststrukturverordnung - gültig ab 23. Dezember 2022 (PDF).

Welche Regeln gelten ab Oktober 2022 NRW?

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.

Welche Corona Regeln Gastronomie NRW?

GASTRONOMIE.
Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen, in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben..
Im Einzelfall können die Gastronom:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben..

Wann fällt die Maskenpflicht in NRW 2022?

Die Regelungen gelten vorbehaltlich eines weiterhin beherrschbaren Infektionsgeschehen zunächst bis zum 30. November 2022. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Es gilt unverändert: Dass wir derzeit auf eine Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt.