Seit dem 19. Januar 2013 haben Führerscheine in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard. Im Laufe der kommenden Jahre müssen rund 40 Millionen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013
ausgestellt wurden, nach und nach ersetzt werden. Dieser Pflichtumtausch betrifft die grauen und rosafarbenen Führerscheine, sowie Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Bei den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, sofern sie noch in Gebrauch sind, sind die Geburtsjahrgänge ausschlaggebend für die Umtauschfrist. Bitte beachten Sie dazu die unten aufgeführten Tabellen. Sollten Sie Ihren alten Führerschein
bereits in einen Kartenführerschein umgetauscht haben, so ist das Ausstellungsjahr dieses Kartenführerscheins für die Umtauschfrist maßgeblich. Die genauen Fristen zum Umtausch finden Sie unter "Fristen zum Pflichtumtausch". Die Gültigkeit des neuen Kartenführerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung auf 15 Jahre betrifft nur den Kartenführerschein, nicht die Fahrerlaubnis. Grund für die Anordnung des Umtausches durch die
Europäische Union ist der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument. Ziel ist, dass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland alle Inhaber*innen einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind. Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der
Nationalpass. Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto". Eine Karteikartenabschrift der
Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Fristen zum PflichtumtauschBis zum 19. Januar 2033 müssen nach einer EU-Richtlinie alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. In Deutschland soll der Umtausch gestaffelt im Zeitraum 19. Januar 2022 bis 19. Januar 2033 erfolgen. Wann Ihr bisheriger Führerschein ungültig wird und zuvor umgetauscht werden muss, können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen. I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:
Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Führerscheindokument wird befristetDie neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Keine generelle Gesundheitsprüfung oder sonstige PrüfungDie Verlängerung beziehungsweise Neuausstellung des Führerscheindokuments erfolgt ohne Gesundheitsprüfung oder eine sonstige Anforderung. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert. Inhaber*innen von Führerscheinen mit der Berechtigung zum Führen von Lastkraftwagen und Bussen müssen allerdings die gesundheitliche Eignung nachweisen, wenn die entsprechende Führerscheinklasse abläuft. Weitere Informationen finden Sie dazu hier: Besondere Regelungen für Lastkraftwagenfahrer*innen Führerschein-Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis Hinweise zum biometrischen PassfotoDas Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert. Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen. Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen. Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch. BearbeitungsdauerDie Bearbeitungsdauer bei einem Führerscheinumtausch beträgt auf Grund der Herstellung und Lieferung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei drei bis vier Wochen. Im ausgewählten Kundenzentrum können Sie ohne Terminvereinbarung nach drei bis vier Wochen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, Ihren Führerschein abholen. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,75 Euro ist eine Eilbestellung per Express möglich. Die Lieferzeit beträgt drei bis vier Werktage. Führerschein-Umtausch online beantragenSie können den Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis online beantragen. Diese neue Anwendung befindet sich noch im Pilotbetrieb beziehungsweise in der Erprobungsphase, kann aber bereits genutzt werden. Sollten sich noch Probleme im Ablauf zeigen, kommen die Sachbearbeiter*innen auf Sie zu und klären das direkt mit Ihnen. Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge zum Online-Führerscheinumtausch können Sie jederzeit gerne über die E-Mail Adresse einsenden. Sie benötigen für den Online-Antrag:
Das digitale Passbild und das Bild Ihrer Unterschrift können nur mit den Bildformaten JPEG und JPG hochgeladen werden. Die Bearbeitungsdauer bei einem Führerscheinumtausch über den Online-Antrag beträgt auf Grund der Herstellung und Lieferung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei drei bis vier Wochen. Eine Eilbestellung per Express ist derzeit nicht möglich. Sie erhalten keine separate Benachrichtigung, dass Ihr neuer Führerschein abgeholt werden kann. Als Abholstelle ist eines der neun Kundenzentren auszuwählen. Im ausgewählten Kundenzentrum können Sie ohne Terminvereinbarung nach drei bis vier Wochen, nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, Ihren Führerschein abholen. Hierfür bringen Sie bitte Ihren aktuellen Führerschein zum Austausch mit. Zur Identitätsprüfung müssen Sie beim Online-Antrag Ihren neuen Führerschein persönlich im Kundenzentrum abholen. Eine Vertretung ist in diesem Fall nicht möglich. Die Gebühr zahlen Sie bei Nutzung des Online-Formulars direkt im Anschluss mit elektronischer Bezahlung per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder Giropay. Nach erfolgreichem Eingang Ihres Antrags erhalten Sie jeweils eine E-Mail über die Bestätigung der Bezahlung und die Empfangsbestätigung für Ihren Umtauschantrag. In der Empfangsbestätigung finden Sie die Übersicht Ihrer Antragsdaten. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag für den Pflichtumtausch: Führerschein-Umtausch online beantragen Häufig gestellte FragenWas wird auf den neuen Führerschein übertragen? Gültigkeit im Ausland? Besondere Regelungen für Lastkraftwagenfahrer*innenFührerscheine der Klasse 2 verlieren mit Vollendung des 50. Lebensjahres ihre Gültigkeit. Wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und weiterhin Lastkraftwagen dieser Klasse führen möchte, muss seinen bisherigen Führerschein ebenfalls umtauschen. Dabei wird geprüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Verlängerung der Klasse 2 (neu: Klasse C, CE) gegeben sind. Daher müssen Sie neben den oben aufgeführten Unterlagen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:
Diese Regelung gilt auch für den Führerschein der Klasse 3, wenn Sie Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in Verbindung mit einem Anhänger führen wollen und diese Kombination mehr als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Wenn Sie neben dem Umtausch des Führerscheins auch noch eine befristete Fahrerlaubnis verlängern möchten, erhalten Sie hier weitere Informationen:Führerschein - Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis VorspracheEine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten. Sie können auch einen Termin, telefonisch über 0221 / 221-0 oder online vereinbaren. Terminvereinbarung online Gebühren
Sie können die Gebühren bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen. Rechtliche VoraussetzungenWar dieser Artikel hilfreich für Sie?
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Bin 1944 geboren Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wie lange ist der alte graue Führerschein noch gültig?Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Welche Führerscheine werden 2022 ungültig?Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:. Wie lange ist der alte Führerschein noch gültig?Alte Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Um die Ämter dabei nicht zu überfordern, geschieht das stufenweise. Die erste Frist endet bereits im Januar 2022.
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