Darf ich meine Schreckschusswaffe geladen mitführen

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F�hren von Schusswaffen in der �ffentlichkeit/  Waffenschein / kleiner Waffenschein f�r Gas- und Schreckschusswaffen

Darf ich meine Schreckschusswaffe geladen mitführen

Allgemeines:Wichtig !
Der Waffenschein ist eine Berechtigung F�hren von Schusswaffen in der �ffentlichkeit in geladenem und zugriffsbereiten Zustand au�erhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums zum Zweck von Selbstschutz. 
Dabei spielt es keine Rolle ob die Waffe selbst genehmigungspflichtig ist oder frei ab 18 Jahren erworben werden kann !
Mit dem Erwerb von Waffen hat der Waffenschein nichts zu tun! Zum Transport von Waffen in entladenem und verpacktem Zustand wird kein Waffenschein gebraucht.
Beim Transport m�ssen die Waffen entladen und verpackt sein. Neuerdings sollen Waffen verschlossen transportiert werden. Dazu herrscht nicht unbedingt Klarheit dar�ber, ob der verschlossene Transport f�r alle Arten von Schussaffen gilt oder nur f�r Feuerwaffen oder nur so genannte Anscheinswaffen ( sehen aus wie Kriegswaffen) gilt.


Zum F�hren von Gas- und Schreckschusswaffen mit "PTB - Zeichen" ben�tigt man seit 01.04.03 den so genannten Kleinen Waffenschein. 

D en kleinen Waffenschein k�nnen Sie direkt bei Ihrem zust�ndigen Amt beantragen. Dazu m�ssen Sie ein polizeiliches F�hrungszeugnis vorlegen. Der Kleine Waffenschein erfordert keinen Lehrgang.

Zum Beispiel Luftdruck- Federdruck- oder CO 2 - Waffen d�rfen in der �ffentlichkeit (auch von Leuten mit Kleinem Waffenschein)  nicht geladen und zugriffsbereit mitgef�hrt werden.

F�hren:Man F�hrt eine Schusswaffen, wenn man diese geladen und/oder  Zugriffsbereit bei sich tr�gt. Der Transport einer Schusswaffe hingegen erfolgt ungeladen z.B. in einen Koffer.Voraussetzungen: Zuverl�ssigkeit, Sachkunde und Bed�rfnis.

Die Zuverl�ssigkeit wird durch die Dienststelle �berpr�ft. Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Pr�fung vor einer staatl. anerkannten Sachkundekommission erforderlich. Ein Bed�rfnis k�nnte dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweist, wesentlich mehr als die Allgemeinheit an Leib und Leben gef�hrdet zu sein. 

Zust�ndigkeit:Die Zust�ndigkeit f�r die Erteilung von Waffenscheinen f�r Personen richtet sich nach dem Hauptwohnsitz und ist in den einzelnen Bundesl�ndern unterschiedlich geregelt. In den meisten L�ndern ist das Landratsamt zust�ndig.Bemerkung: Bei �ffentlichen Veranstaltungen ist das F�hren von Waffen jeder Art generell verboten bzw. bedarf einer besonderen Erlaubnis.formloses Antragsformular
kleiner WaffenscheinLaden Sie das Antragsformular auf den kleinen Waffenschein hier herunter 

Waffengesetz
� 35.

Waffenschein.

(1) Wer Schusswaffen f�hren will, bedarf der Erlaubnis derzust�ndigen Beh�rde. Die Erlaubnis wird durch einen Waffenschein erteilt. Siewird f�r bestimmte Waffen auf h�chstens drei Jahre erteilt. Die Geltungsdauerkann zweimal um h�chstens je drei Jahre verl�ngert werden.

(2) Die Geltungsdauer des Waffenscheins ist k�rzer zubemessen, wenn nur ein vor�bergehendes Bed�rfnis nachgewiesen wird. DerGeltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anl�sse oder Gebiete zubeschr�nken, wenn ein dar�ber hinausgehendes Bed�rfnis nicht nachgewiesenwird. Der Waffenschein kann zur Abwehr von Gefahren f�r Leben, Gesundheit oderSachg�ter sowie f�r die �ffentliche Sicherheit mit Auflagen, insbesondere �berdas F�hren der Schusswaffe, verbunden werden; nachtr�gliche Auflagen sind zul�ssig.

(3) Der Waffenschein kann mit dem Zusatz ausgestellt werden,dass er auch f�r andere zuverl�ssige, sachkundige und k�rperlich geeignetePersonen gilt, die auf Grund eines Arbeitsverh�ltnisses die Schusswaffe nachden Weisungen des Erlaubnisinhabers zu f�hren haben. Solche Waffenscheine sindmit der Auflage zu erteilen, dass der Erlaubnisinhaber die Personen, die dieSchusswaffe f�hren sollen, der zust�ndigen Beh�rde vorher benennt.

(4) Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer

1. Schusswaffen, deren Bauart nach � 22 Abs. 1 zugelassen ist und die das vorgeschriebene Zulassungszeichen tragen,oder Schussapparate f�hrt,

2. sonstige Schusswaffen

a) zur befugten Jagdaus�bung, zum Jagdschutz oderForstschutz oder im Zusammenhang damit f�hrt

b) mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Gesch�ftsr�umenoder befriedetem Besitztum oder in dessen Schie�st�tte f�hrt,

c) nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit lediglich voneinem Ort an einen anderen verbringt, sofern er an beiden Orten nicht derErlaubnis nach Absatz 1 bedarf,

d) mit Erm�chtigung nach � 2 Abs. 3 des Gesetzes �ber Versammlungen und Aufz�gen (Versammlungsgesetz) vom24.Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 684), zuletzt ge�ndert durch Artikel 181 desEinf�hrungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. M�rz 1974 (Bundesgesetzbl. I S.469), oder mit Erlaubnis nach � 39 diesesGesetzes f�hrt, soweit diese Erm�chtigung oder Erlaubnis reicht.

(5) Wer eine Schusswaffe f�hrt, muss

1. seinen Personalausweis, Pass, Dienstausweis oderJagdschein und

2. die Waffenbesitzkarte oder, wenn er einer Erlaubnis nachAbsatz 1 bedarf, den Waffenschein mit sich f�hren und Polizeibeamten oder sonstzur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Pr�fung aush�ndigen. AnStelle der Waffenbesitzkarte gen�gt ein schriftlicher Nachweis dar�ber, dassdie Frist in den F�llen des � 28 Abs. 5 Satz1 noch nicht verstrichen ist, ein Antrag nach dieser Vorschrift gestellt wordenist oder dass ein Fall des � 27 Abs. 2 oder 3vorliegt. Satz 1 gilt nicht in den F�llen des Absatzes 4 Nr. 2 Buchstabe b,Satz 1 Nr. 2 gilt nicht f�r das F�hren der in Absatz 4 Nr. 1 bezeichneten Schusswaffen.

A bzugsgewicht, Abzugswiderstand     A bschuss von Pyrotechnik mit GaswaffenA llgemeine SicherheitsregelnA nleitung Zielfernrohr einstellenEinstellen der offenen Visierung mit Kimme und KornF �hren von Schusswaffen in der �ffentlichkeit /  Waffenschein / WaffentransportK leiner Waffenschein zum F�hren von Gas- und SchreckschusswaffenR eichweite von Luftgewehren und CO 2 -GewehrenR evolver oder Pistole ?    S portsch�tzen und der Erwerb scharfer WaffenS chie�en mit Luftdruckwaffen und CO 2 Waffen auf Privatgrundst�cken.S chie�en an SilvesterT ierschutzgesetz , Sch�dlingsbek�mpfungV ergleich CO 2 Waffen und LuftdruckwaffenW ie bekomme ich einen WaffenscheinW affenrecht �bersicht

Was darf man mit einer Schreckschusswaffe?

In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen. Wird die Schreckschusswaffe nur transportiert, muss dies in einem verschlossenen Behältnis stattfinden. Der Transport sowie der reine Erwerb und Besitz ist ab 18 erlaubt.

Wird man beim Kauf einer Schreckschusswaffe registriert?

Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigt man grundsätzlich eine Waffenbesitzkarte. Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte SRS-Waffen) mit dem Kennzeichen PTB im Kreis ist der Erwerb und Besitz für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei.

Kann man sich mit einer Schreckschusspistole verletzen?

Wird eine Schreckschusswaffe aufgesetzt oder in einem Abstand von wenigen Zentimetern Entfernung abgefeuert, kann mit schwersten bis hin zu tödlichen Verletzungen gerechnet werden, wobei der Gasstrahl nicht nur Weichteilgewebe, sondern auch Knochen (z. B. auch Schädelknochen) durchdringen könne.

Was passiert wenn man mit einer Schreckschusswaffe schießt?

Derjenige, der in der Öffentlichkeit eine Schreckschusswaffe bei sich führt, aber den kleinen Schein nicht besitzt, macht sich strafbar und muss mit bis zu drei-jähriger Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Des Weiteren droht ihm die Einziehung der Waffe durch die Polizei.