Wie sage ich auf der Arbeit das ich krank bin?

Viele Beschäftigte übersehen, dass sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gegenüber ihrem Arbeitgeber zwei Pflichten haben:

Die Nachweispflicht


Zum einen muss der Erkrankte durch Übersendung einer ärztlichen Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nachweisen, dass er arbeitsunfähig ist.
Nach dem Gesetz gilt dies aber nur für eine Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen. Der Nachweis muss dann am vierten Tag erfolgen.

Allerdings kann der Arbeitgeber hiervon abweichend schon einen früheren Nachweis ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen sind zu beachten.

Die Anzeigepflicht


Neben dieser Nachweispflicht besteht in jedem Fall die Anzeigepflicht: Der erkrankte Arbeitnehmer ist immer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Er muss also sofort dann, wenn er weiß, dass er nicht zur Arbeit kommt, den Chef informieren, und zwar in der Regel telefonisch. Andere Kommunikationswege (E-Mail, SMS) sind aber möglich, sofern sie den betrieblichen Vorgaben entsprechen und eine sofortige Kenntnisnahme gewährleistet ist.

Diese Information muss regelmäßig vor Schichtbeginn erfolgen, damit der Arbeitgeber die Krankheitsvertretung noch organisieren kann. Wer sich krank fühlt und zum Arzt geht, muss also seinen Chef schon vor dem Arztbesuch anrufen; wird er für eine Woche „krankgeschrieben“, muss er nach dem Arztbesuch unverzüglich über die Dauer seines Fernbleibens informieren.

Eine erneute Mitteilung wird erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst gedacht andauert.

“Falsche“ Krankmeldung hat arbeitsrechtliche Folgen


Eine Verletzung der Anzeige- oder Nachweispflicht kann zu einer Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar zu einer Kündigung führen.

Zusätzlich kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn und solange ihm der vorgeschriebene Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegt.

Krank ist nicht gleich arbeitsunfähig


Zu unterscheiden ist übrigens zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit: Wer unter einem „Männerschnupfen“ leidet, ist sicherlich krank, bei leichten Auswirkungen aber nicht unbedingt arbeitsunfähig.

Diese Frage hängt auch von der verrichteten Tätigkeit ab. Ein gebrochener kleiner Finger führt bei einer Schreibtischtätigkeit nicht zwingend zu einer Arbeitsunfähigkeit, bei einer schweren körperlichen Arbeit hingegen schon.

Wer krank ist, sollte lieber zu Hause bleiben - auch wenn der Chef davon nicht begeistert ist. Doch was ist zu tun, wenn dieser unbedingt wissen will, welche Art von Krankheit man hat? Muss man es ihm sagen?

Damit die Mitarbeiter möglichst gesund bleiben, lassen sich Unternehmen einiges einfallen. Viele bieten zum Beispiel Fitnessprogramme an. Der Autobauer Daimler plant sogar einen Bonus für Mitarbeiter, die selten ausfallen.

Experten befürchten jedoch, dass solche Programme nicht nur förderlich sind. Sie können Arbeitnehmer auch unter Druck setzen, sich trotz Krankheit ins Büro zu schleppen.

Was erlaubt ist und wie die rechtliche Lage aussieht: Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Darf ich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ins Büro?

„Ob ich arbeitsfähig bin oder nicht, entscheide ich selbst?, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Selbst wenn der Arzt der Meinung ist, dass Arbeiten die Gesundheit beeinträchtigt, liegt die Entscheidung beim Mitarbeiter. Auch der Arbeitgeber könne dann nicht sagen: „Du bist krankgeschrieben, ich lasse dich jetzt hier nicht rein.?

Ob Berufstätige wirklich krank zur Arbeit sollten, ist eine andere Frage. Bleiben sie zu Hause, können sie sich auf jeden Fall immer auf ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berufen.

Darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter bei Krankheit nach Hause schicken?

Das kommt drauf an. „Auf die reine Selbstgefährdung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber hinweisen?, sagt Meier. Möchte der dann trotzdem bleiben, ist das seine Entscheidung. Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter die Kollegen gefährdet oder seine Arbeit nicht mehr ordentlich ausführen kann.

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Meier nennt Beispiele: „Der Kraftfahrer, dem schwindelig ist, kann natürlich nicht Lkw fahren.? Und wer einen eingegipsten Finger hat, kann unter Umständen nicht am Computer arbeiten. Dann kann der Chef Mitarbeiter auch nach Hause schicken.

Muss ich den Arbeitgeber über die Art der Krankheit informieren?

Nein - nur in Ausnahmefällen. „Nur wenn die Erkrankung Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat, muss der Arbeitgeber informiert werden?, sagt Meier. Das ist etwa der Fall, wenn der Mitarbeiter eine ansteckende Krankheit hat und Kollegen möglicherweise damit infiziert hat. Diese müssen sich dann testen lassen. Das gleiche gilt, wenn er etwa in der Produktion von Lebensmitteln tätig ist, und diese durch seine Erkrankung verunreinigt haben könnte. (dpa/tmn)

Wie sage ich meinem Arbeitgeber dass ich krank bin?

es tut mir leid, aber leider bin ich erkrankt und muss Ihnen mitteilen, dass ich heute nicht zur Arbeit kommen kann. Ich habe um 11:00 Uhr einen Arzttermin und melde mich, sobald ich oder der Arzt abschätzen kann, wie lange ich mich krankmelden muss.

Wie sagt man auf Arbeit das man krank ist?

Mitarbeiter müssen spätestens nach drei Tagen ununterbrochener Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss also spätestens am vierten Tag auf dem Tisch des Arbeitgebers liegen, so Roß-Kirsch.

Wie formuliere ich das ich krank bin?

Sehr geehrter Herr Mustermann, hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich heute aus gesundheitlichen Gründen leider nicht auf der Arbeit erscheinen kann. Ich werde schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen und Sie im Anschluss unverzüglich über die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit informieren.

Was sagen wenn der Arbeitgeber nach Krankheit fragt?

Generell gilt: ist man als Arbeitnehmer erkrankt, so hat der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art der Erkrankung zulassen. Gerade bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber fragt der Arbeitgeber jedoch häufig höflich nach. Eine Antwort muss man darauf allerdings nicht geben.