Menschen mit Schwerbehinderung können Nachteilsausgleiche bekommen. Zum Beispiel günstigere Eintrittspreise, mehr Urlaubstage oder Vorteile bei der Steuer. Der Grund dafür: Menschen mit Behinderung haben in ihrem Alltag oft höhere Kosten. So müssen sie zum Beispiel mehr Geld für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflege ausgeben. Um diesen und andere Nachteile zumindest etwas auszugleichen, gibt es die Nachteilsausgleiche. In diesem Artikel werden einige Nachteilsausgleiche vorgestellt. Show
Früher in Altersrente gehenMenschen mit Schwerbehinderung können zwei Jahre früher in Rente gehen. Voraussetzung dafür:
Manchmal können Menschen mit Schwerbehinderung auch noch früher in Rente gehen. Doch dann bekommen sie weniger Rente ausbezahlt. Insgesamt können sie fünf Jahre früher in Rente gehen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Paragrafen 37 und 236 im 6. Sozialgesetzbuch. Besonderer KündigungsschutzMenschen mit Schwerbehinderung können nicht so einfach gekündigt werden. Arbeitgeber*innen müssen erst beim Integrationsamt einen Antrag stellen. Das Integrationsamt prüft dann, ob die Behinderung der Grund für die Kündigung ist. Und es versucht, eine Einigung zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in zu erreichen. Ist aber die Behinderung tatsächlich der Grund für die Kündigung, kann das Integrationsamt die Kündigung ablehnen.
Arbeitgeber*innen dürfen den Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung dann nicht ohne Weiteres kündigen. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch, wenn Arbeitgeber*innen nichts von der Schwerbehinderung der Mitarbeiter*in gewusst haben. Auch für Menschen mit einem GdB von 30 gilt der besondere Kündigungsschutz. Voraussetzung dafür ist: Sie müssen einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt sein. Die Gleichstellung macht die Agentur für Arbeit. Rechtsgrundlage für den besonderen Kündigungsschutz ist das 9. Sozialgesetzbuch, Paragrafen 168–175. Doch Vorsicht! Der besondere
Kündigungsschutz bedeutet nicht, dass Menschen mit Schwerbehinderung unkündbar sind. Das Integrationsamt versucht zwar den Arbeitsplatz zu erhalten und bietet Arbeitgeber*innen Hilfe an. Aber das funktioniert nicht immer. In etwa 75 Prozent der Fälle stimmt das Integrationsamt einer Kündigung zu. Dem Menschen mit Schwerbehinderung kann dann gekündigt werden.
ZusatzurlaubArbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf fünf zusätzliche Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Diese Regelung gilt bei einer 5-Tage-Woche. Wenn Sie diesen Zusatzurlaub erhalten
möchten, dann müssen Sie Ihre Schwerbehinderung nachweisen. Zum Beispiel durch einen Schwerbehindertenausweis. Ermäßigungen: Weniger Kosten beim Eintritt ins Museum, Theater oder KinoMit dem Schwerbehindertenausweis gibt es oft eine Ermäßigung auf Eintrittspreise: Das heißt, Sie müssen weniger Geld für eine Eintrittskarte bezahlen. Zum Beispiel im Kino, im Schwimmbad, im Museum oder im Theater. Informationen zu Ermäßigungen bekommen Sie an den Kassen, per Telefon oder auf Internetseiten der jeweiligen Stelle. Kindergeld für erwachsene Menschen mit SchwerbehinderungEltern erhalten für Kinder mit Schwerbehinderung auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld. Die Voraussetzungen dafür sind:
Das Kindergeld wird an die Eltern ausgezahlt, nicht an das Kind selbst. Rundfunkbeitrag– Ermäßigung und BefreiungFolgende Menschen müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen:
Wenn Sie das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis haben, können Sie eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen dann nur 6,12 Euro im Monat (Stand: 2022). Menschen, die Sozialleistungen bekommen, müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Sozialleistungen sind zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4). Kriegsopferfürsorge und Soziale EntschädigungDie Kriegsopferfürsorge gab es ursprünglich für Menschen, die im Zweiten Weltkrieg verwundet worden waren. Inzwischen gibt es auch andere Menschen, die die Hilfe und Unterstützung der Kriegsopferfürsorge bekommen können. Diese Hilfen nennt man jetzt auch Soziale Entschädigung. Bekommen können sie zum Beispiel:
Hilfe und Unterstützung gibt es als Dienst-, Sach- oder Geldleistungen. Die Hilfen legt das Bundesversorgungsgesetz (BVG) fest. Die wichtigsten Hilfen sind:
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es ein
Heft zum Thema „Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung“. Dort lesen
Sie, wer Entschädigungs-Leistungen bekommen kann. Und Sie erfahren, wie Sie diese Leistungen beantragen können. TelefonTelefongesellschaften bieten manchmal besondere Tarife für Menschen mit Behinderung an. Zum Beispiel den Sozialtarif der Deutschen Telekom. Voraussetzung dafür ist meist ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Es kann aber trotzdem sein, dass ein normaler Tarif günstiger ist: zum Beispiel für Menschen, die viel telefonieren. Verbraucherschutz-Zentralen bieten Ihnen hierbei Hilfe und Beratung. BlindensendungenDie Deutsche Post versendet Schriftstücke in
Brailleschrift
(Blindenschrift) kostenlos im In- und Ausland. Schriftstücke können Briefe, Bücher oder Broschüren
sein. Ebenso Tonträger, wie zum Beispiel CDs, wenn der Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist. Wer eine Blindensendung verschickt, darf den Brief oder das Päckchen nicht zukleben. Außerdem muss über dem Namen des Empfängers der Zusatz „Blindensendung“ stehen. Für Blindensendungen im In- und Ausland gibt es vorgeschriebene Höchstmaße. Und auch ein maximales Gewicht. BausparverträgeSchwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 95 können früher auf ihr Geld im Bausparvertrag zugreifen. Das bedeutet, sie können das Geld früher bekommen, als es im Vertrag steht. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Abzüge. Auch wenn der Ehepartner einen GdB von mehr als 95 hat, kann der Bausparvertrag früher gekündigt werden. Schreiben Sie an Ihre Bausparkasse, wenn Sie sich Ihr Guthaben vorzeitig auszahlen lassen wollen. Tipp: Suche nach NachteilsausgleichenAuf der Internet-Seite "schwerbehindrtenausweis.de" finden Sie Nachteilsausgleiche,
die für Sie in Frage kommen: Weitere Informationen
Mehr Nachteilsausgleiche im Familienratgeber zuletzt aktualisiert: Kann man mit einem Schwerbehindertenausweis von 90 auch Rabatte bei Versicherungen bekommen?Bei der Kfz-Steuer können Menschen mit Behinderung Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Anders sieht es in der Versicherungswirtschaft aus: Eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung ist für Kfz-Versicherungen mittlerweile kein Grund mehr, Rabatte auf die Versicherungsprämie zu gewähren.
Was für Vorteile habe ich bei 90% Schwerbehinderung?Befreiung von der Rundfunkgebühr (bei Merkzeichen RF) Steuerermäßigung oder -befreiung von der Kfz-Steuer (Merkzeichen H, Bl oder aG) Zusätzlicher Urlaubsanspruch. Kündigungsschutz.
Wie viel Rabatt mit Schwerbehindertenausweis?Bis zu 16 Prozent Nachlass auf alle Modelle aus der aktuellen Modellpalette. Voraussetzung: Vorlage des Behindertenausweises mit einem GdB von mindestens 50.
Welche Vorteile hat ein Grad der Behinderung?Menschen mit Schwerbehinderung können Nachteilsausgleiche bekommen. Zum Beispiel günstigere Eintrittspreise, mehr Urlaubstage oder Vorteile bei der Steuer. Der Grund dafür: Menschen mit Behinderung haben in ihrem Alltag oft höhere Kosten.
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