„Liegt ein konkreter Grund für eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter vor, muss er dies vorher ankündigen, am besten sogar schriftlich. Eine Vorlaufzeit von drei Tagen ist hier einzuhalten, mindestens aber 24 Stunden“, sagt Rechtsanwalt Frank Preidel. Einzige Ausnahme: Wenn Gefahr im Verzug ist. Das heißt, wenn beispielsweise ein Wasserschaden vorliegt oder bei Feuer. Show
Ein Mieter muss aber nicht beliebig viele Besichtigungstermine über sich ergehen lassen. Wie oft eine Wohnungsbesichtigung – zum Beispiel nach einer Kündigung – zulässig ist, ist jedoch nicht eindeutig geregelt. „Das Landgericht Frankfurt entschied, dass es ausreichend ist, wenn ein Mieter drei Mal im Monat Besichtigungen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglicht“, so Rechtsanwalt Frank Preidel. Der Vermieter muss bei den Terminen Rücksicht auf die Arbeitszeiten des Mieters nehmen. Besichtigungen an Sonn- und Feiertagen sind tabu. Ein gesetzliches Besichtigungsrecht des Vermieters zur regelmäßigen Kontrolle der Wohnung werden sie im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht finden. Auch eine immer noch in manchen Formular-Mietverträgen anzutreffende Klausel, die es dem Vermieter erlaubt, die Wohnung alle ein oder zwei Jahre ohne konkreten Anlass zu besichtigen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnräume zu überzeugen ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH, 04.06.2013, Az. III ZR 289/13). Ein Münchener Amtsrichter schränkte dies etwas ein. Er ist der Auffassung, dass ein Vermieter schon alle 5 Jahre verlangen kann die Wohnung zu besichtigen, natürlich nur nach Ankündigung und Terminabsprache. Es handelt sich hier nicht um eine Routinekontrolle, sondern um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Mietsache. Denn könnte ein Vermieter den Zustand der Mieträume nicht prüfen, würde er im Zweifel auf Jahrzehnte von der Kontrolle seines Eigentums ausgeschlossen sein (AG München, Urteil v. 8.1.2016, 461 C 19626/15). In ihrer Wohnung haben sie das Hausrecht! |