Rotlichtverstoß kommt teuer
| Die Regel »Bei Rot muss man halten« ist natürlich nicht neu - dafür aber die Strafe. Man erhält einen Monat Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, wenn die Ampel dabei schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Dazu kommen vier Punkte in Flensburg und seit Februar 2009 ein Bußgeld in Höhe von 200 EURO, welches sich bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Sachbeschädigung auf 320 bis 360 EURO erhöht. |
Man kann also in vielen Fällen sagen:
Ampel rot = Fahrverbot.
Unter dieses »Strafmaß« fällt auch derjenige, der zum Beispiel die »falsche« Ampel beachet hat und zum Beispiel als Linksabbieger losgefahren ist, obwohl nur die Ampel für geradeaus Grün war.
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel hat gerade auf "Gelb" gewechselt. Wie verhalten Sie sich als Linksabbieger?
Zügig abbiegen
Anhalten
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.37-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 10 m vor Ihnen wechselt die Ampel von "Grün" auf "Gelb". Wie verhalten Sie sich?
Anhalten
Weiterfahren
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.37-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 40 m vor Ihnen wechselt die Ampel von "Grün" auf "Gelb". Wie verhalten Sie sich?
Weiterfahren
Anhalten
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Ampeln Verstöße gegen das Ampel-Haltgebot sind ebenso zahlreich wie teuer. Dabei sind es nicht die ganz bewussten Rotlichtsünden, denen hier unser Interesse gilt (schließlich weiß jeder, dass er bei Rot halten muss), sondern die besonderen Fälle, in die man aus | ||
Straßenverkehrsordnung StVO, § 37 § 37 StVO: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil | ||
Bußgeldkatalog, 130-135 Bußgeldkatalog Straßenverkehr: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, blaues und gelbes Blinklicht (Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009) |
Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 32) wurde zuletzt aktualisiert am 03.02.2009
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Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 10 m vor Ihnen wechselt die Ampel von „Grün“ auf „Gelb“. Wie verhalten Sie sich?Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 10 m vor Ihnen wechselt die Ampel von „Grün“ auf „Gelb“. Wie verhalten Sie sich?
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Eintrag › Frage: 2.2.37-002 [Frage aus-/einblenden]
Autor: michael
Datum: 11/11/2008
Antwort 1: Richtig; Antwort 2: Falsch
Das Umschalten der Ampel von „Grün“ auf „Gelb“ verpflichtet Sie dazu, vor der dazugehörigen Kreuzung zu warten, wenn ein Stehenbleiben noch gefahrlos möglich ist. Da der Anhalteweg bei 40km/h nach der Faustformel für die Normalbremsung aber etwa 28m beträgt, ist es für Sie ohnehin nicht mehr möglich auf den bis zur Ampel verbleibenden 10m noch Ihr Fahrzeug anzuhalten. Selbst bei einer Gefahrenbremsung würde der Anhalteweg noch etwa 20m betragen; Sie würden also auch hier mitten in der Kreuzung zum Stehen kommen. Da es Ihnen also auch bei einer Vollbremsung, die vor einer gelben Ampel gar nicht gefordert wäre, nicht mehr möglich ist, vor der Kreuzung anzuhalten dürfen Sie in dieser Situation weiterfahren.